Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 2 (1916)
- Issue
- 41 (14.12.1916)
- Date
- 1916-12-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 41. JUdiscne Korrespondenz Seite 3 leider die Erkenntnis gebracht haben, daß eine derartige Organisation auf angeblich „unparteiischer" Basis nicht zum Ziele führen werde. Eine Organisation, der Vertreter der verschiedenen kichtungen angehören, ist im vorhinein zur Untätigkeit verurteilt, da die verschiedenen Strömungen jedes Unternehmen paralysieren. Da die Orthodoxen das Qros der galizischen Judenschaft bilden, wäre es das ratsamste pnd einfachste, eine orthodoxe Organisation, ähnlich wie dies jetzt in Warschau der Fall ist, ins Leben zu rufen. Nur eine solche könnte eine segensreiche Tätigkeit entwickeln. In aligemein-jüdischen Fragen könnte diese Organisation wohl mit den anderen jüdischen Organisationen Hand in Hand gehen, in der Hauptsache müßte sie natürlich den streng-jüdischen Standpunkt nach jeder Richtung wahren. D. R, Die Mazzos - Vorsorge. Bezüglich unserer Bemerkung in voriger Nummer, was bisher in Oesterreich-Ungarn hinsichtlich der Mazzos-Vorsorge geschehen ist, teilt uns die Leitung der „Agudas Jisroel" mit, daß sie sich gleich nach Bekanntwerden der diesbezüglichen Verordnung in Deutschland an den Wiener Kultusvorstand mit der Eingabe gewendet habe, in welcher unter Beilage der Verordnung in Deutschland angeregt wurde, das nötige zur Regelung dieser Angelegenheit bei Berücksichtigung der galizischen Flüchtlinge zu veranlassen. Eine Antwort des Kultus- Vorstandes ist noch ausstehend. Kriegsanleihe - Zeichnung der Wiener Kultusgemeinde. Die Wiener Kultusgemeinde hat auf die fünfte Kriegsanleihe den Betrag von 500.000 K gezeichnet. Zusammen auf alle Kriegsanleihen hat die Kultusgemeinde bisher 2,300.000 K gezeichnet. Die Fürsorge für die galizischen Flüchtlinge. Infolge der Bemühungen des Ministers für Qalizien Dr. Bobrzynski ist die Frage der Gewährung des Unterhaltsbeitrages für die Evakuierten aus Ostgalizien günstig erledigt worden. Den ostgalizischen Evakuierten, die in Westgalizien Aufenthalt nehmen, werden nunmehr ebenfalls die staatlichen Unterhaltbeiträge ausbezahlt werden. Die diesbezügliche Verständigung des Ministeriums des Innern an die galizische Statthalterei ist bereits abgegangen. Die Frage der staatlichen Unterstützungsbeiträge an die Evakuierten aus Ostgalizien, die innerhalb der Grenzen des Landes verbleiben, bildete den Gegenstand langwieriger Verhandlungen des Polenklubs mit den Zentralbehörden. Ein Darlehen für vom Kriege betroffene Juden. Einer der Hauptführer der Juden in New- Vork, der Rabbiner Magnes, hat den Anstoß gegeben zu einer großartigen Hilfsaktion für die vom Kriege betroffenen Juden. Es handelt sich, wie der New - Yorker Korrespondent der „Daily News" berichtet, um ein Darlehen von 120 Millionen Mark, das von den amerikanischen Juden gegeben werden soll, um den namentlich auf dem östlichen Kriegsschauplatz schwer in Mitleidenschaft gezogenen Glaubensgenossen zu ermöglichen, ihre Existenz neu zu begründen. Justice Brandeis, der letzthin zum Mitglied des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten ernannt worden ist, hat den Plan mit lebhaftem Interesse aufgegriffen. Da es in Amerika ungefähr 2,500.000 Juden gibt, so denkt man daß die Aufbringung des Geldes keine Schwierigkeiten machen wird. Das Wirtschafisbild Polens. (Schluß.) Wohl haben die Reformen der 60er Jahre tieffurchenden Einfluß auf die Entwicklung des Landes gehabt; denn neben der Agrarreform ging die Erschließung der Kohlen- und Eisenlager im Dombrowagebiet, der Aufschwung der Textilindustrie und der eigentliche Beginn der Eisenbahnbauten. Allein die Ideen und das Risiko der Kapitalanlage trugen deutsche Kapitalisten, Ingenieure und Kaufleute. Aber die Polen gaben ihre körperliche und in wachsendem Maße auch die geistige Arbeitskraft. Man konnte gegen Ende der 50er Jahre von einer selbständigen Industrie in Polen kaum sprechen, denn der ganze Wert ihrer Erzeugung betrug rund 60 Millionen Mark. Aber schon 1865 waren in der polnischen Industrie 90.000 Arbeiter beschäftigt, die Waren im Werte von 140.000 Millionen herstellten. Im Jahre 1882 hatte der Wert der Produktion sich verdoppelt; 1903 betrug er 850 Millionen Mark bei 250.000 Arbeitern. 1913 wurde er bereits auf fast zwei Milliarden Mark geschätzt. Diese Steigerung ist zum Teil günstigen Konjunkturbedingungen zuzuschreiben, denn hohe Zollmauern sperrten den gewaltigen und aufnahmebegierigen russischen Markt ab. Indessen besitzt der Pole an sich viel natürliche Eignung für die industrielle Produktion, die ihm flenn auch eine bedingte ueoeriegenheit auf dem abgeschlossenen russischen markt sicherten. In erster Linie ist hier cie i extihndustrie zu nennen. Sie exportierte Lesonders fast nur nach Rußland, da der benachbarte deutsche Markt durch hohe Zölle so gut wie verschlossen war. Nun hat der Absatz roiens an Textilerzeugnissen nach Rußland zwar einen Wert von 200 bis 2o0 Millionen Mark gehabt, aber dem stand gegenüber, daß aus Kutfland tür bO bis 120 Millionen Mark eingerührt wurden, hauptsächlich grobe Gewebe, cm Anschluß an die Zentralmächte würde also der polnischen Industrie den eigenen Markt völlig zurückerobern, ja im wachsenden Maße neue Beschäftigung gewähren. Es kommt dabei in Betracht, aaß ein selbständiges Polen seine Produktivkräfte ganz anders zu entwickeln und seinem Bevölkerungszuwachs Arbeit und Verdienst zu geben vermag, ohne ihn wie bisher über die Grenze als Wanderarbeiter senden zu müssen. So kann die Schafzucht vergrößert werden, um Wolle zu gewinnen; ebenso der Hanfanbau. In Warschau bestehen Gerbereien, bierbrauereien und Maschinenfabriken. Die Ausbeutung der Bodenschätze wird zu einer wechselseitigen Befruchtung der eigenen Industrie tühren. Der Dombrowa-Bezirk gab bisher jahrlich etwa 6 Millionen Tonnen Kohlen. Die politischen Grenzen haben die Mineralablagerungen bisher sehr unglücklich durchschnitten. So liegt das oberschlesische Montangebiet hart an der Grenze. Selbst eine stärkere Ausbeutung von Uombrowa - Kohlen würde die schlesische Kohle nicht zurücksetzen, da die Uombrowa - Kohle gasreiche oder langllammige Erzeugnisse nicht ergibt. Der Rückhalt aber, den die polnische Industrie an dein Reichtum der schlesischen Kohlen und Erze finden wird, die sie nun ohne Zollhindernisse erhält, würde ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erheblich erhöhen. In Polen selbst wurden 1912 rund 360.000 Tonnen Eisenerze abgebaut. Die Erzeugung an Eisen and Stahl beiief sich auf etwa 360.000 Tonnen. Bislang war die Metallindustrie vielfach auf russische Regierungsaufträge berechnet. Diese werden als polnische Regierungsaufträge bleiben, aber sonst auch ein ergiebiges privates Absatzgebiet finden. Zumal nach dem Kriege, wo zur Erschließung Polens nicht nur Anschlußbahnen nach dem. Westen gebaut werden müssen, sondern auch Wasserstrafjen, um das Stromgebiet der Weichsel mit dem der Warthe zu verbinden, wodurch Lodz vor allem an einer Wasserstraße zu liegen käme. Die Angliederung Polens an das Wirtschaftssystem der Zentralmächte würde dem Land erst die Entfaltung aller Produktivkräfte möglich machen. Es würde seinen eigenen Markt zurückgewinnen, wobei der Uebergang tür die Widerstandskraft der einen oder anderen Industrie durch zoll- und handelspolitische Maßnahmen geschützt werden könnte. Das sind untergeordnete Fragen, auch die der Währung, die mit dem Rubel brechen müßte, sowie die der Heranziehung von Kapitalien. Die Hauptsache ist, daß Polen sein Gesicht wirtschaftlich völlig nach Westen kehrt, hier neue Kräfte an sich zieht, die seine Nationalwirtschaft zu einem wichtigen Glied des zentraleuropäischen Blocks und damit der Weltwirtschaft machen. K. Herrmann. Die lieben Juden des Zaren. (Berichte aus Rußland.) Jüdische Flüchtlinge. Das neue Zirkular des Ministeriums des Innern, welches erklärt, daß den jüdischen Flüchtlingen keine Erlaubnisscheine zum Aufenthalt in Petrograd erteilt werden dürfen, traf in härtester Weise auch die jüdischen Mittelschüler. Gemäß den geltenden Vorschriften brauchen die Mittelschulen bei der Aufnahme von Juden sich nicht darum zu kümmern, ob die Betreffenden das Wohnrecht in Petrograd haben oder nicht. Bis vor kurzem durften die nach Petrograd evakuierten Schüler als Flüchtlinge sich daselbst aufhalten. Da aber den jüdischen Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht in Petrograd genommen wurde, mußten die jüdischen Schüler in der Umgebung von Petrograd sich niederlassen, was ihnen viel Zeit und Qeld raubte. Die unbemittelten Schüler, die von den jüdischen Komitees ausgehalten werden, müssen, da sie kern Wohnrecht haben und daher keine Woämstelle mieten können, ganze Nächte hindurch in den Straßen der Stadt wandern. Ein Mitarbeiter der Zeitung „Dien" stieß zufällig m der Nacht auf einige dieser unglücklichen Wanderer. Es war zwei Uhr nachts, es regnete in Strömen. Jüdische Schüler, darunter auch Kinder von 10 bis 13 Jahren in zerlumpten Ueberziehern und zerrissenen Schuhen ohne Qakwchen tändelten in der Uprwte (entlegener Stadtteil) herum. Neue antliudische Maßregeln. In Petrograd hat die entsprechende Behörde es abgelehnt, einen Verein zur Forderung der Genossensdiattshewegung unter den Juden zu bestätigen. Die Behörden von Blagowestschertsk (Sibirien) wiesen sämtliche Juden aus, die sich auf ürund des Zirkulars von Mscherbatow niedergelassen haben. Die Ausweisung bringt vielen den vollständigen wirtschaftlichen Rum und versetzt allen denjenigen, deren Zustandigkeitsort zu den okkupiertem liegenden gehörtm eine verzweifelte Lage. Unter den Ausgewiesenen befindet sich auch der UokimdustrieUe Rifmann. der im Gebiet von Sejsk große Uoldbetriebe geschaffen hat. welche jetzt infolge der Ausweisung liquidiert werden „Rußkoje Slowo wird aus Witebsk telegraphiertdaß der Landwirtschaftsminister das Gesuch de« Befehlshabers des Militärbezirkes Dwinsk um die Erlaubnis des Heischverkaufs an Freitagen für .luden ab- Denkschrllt des Vereins „Für Kuttland". Der Hauptausschuß des Vereins ..Für Rußland" hat dem Ministerpräsidenten eine Denkschritt folgenden Inhalts uberreicht: „In den Zeitungen erschienen Mitteilungen, daß das Ministerium des Innern neuerdings Materialien zur jüdischen Frage sammelt und daß somit die judische Frage aut die Iagesordnung kommen wird, wie es vor Kurzem mit der ipolnischen Frage geschah. Der Hauiptausschuli des Vereins äußert seine teste Ueberzeugung. daß die Aufrollung von Fragen der innern Politik wahrend des Krieges, von welcher Seite auch die Anregung hierzu ausgehen möge, für das Wohl Rußlands äußerst gefährlich sei. Die jüdische Organisation in Polen. (Fortsetzung.) Die Jüdische Kreisgemeinde. § 26. Die um Bereich eines Kreises gelegenen Gemeinden bilden eine Kreisgemeinde, vorbehaltlich der Bestimmung im § 14, Absatz 2. Die Landeszemralbehorde kann mehrere Kreise zu einer Kreisgemeinde vereinigen. Sitz der Kreisgemeinde ist vorbehaltlich anderer Bestimmung durch die LandeszentraHbehörde der Sitz des Kreischefs. Erstreckt sich die Kreisgenie, rtde über das Gebiet mehrerer Kreise, so wird ihr Sitz von der Landeszentralbehörde bestimmt. § 27. Die Kreisgemeinde errichtet und unterhält Anstalten und Einrichtungen, die für die Kreiseingesessenen gemeinsam sind, insbesondere Krankenhäuser, Waisenhäuser und Erziehunganstalten. Die Kreisge- •meinde überwacht die Tätigkeit der einzelnen Gemeinden. Sie unterstützt leistungsschwache Gemeinden innerhalb des Kreises; sie vertritt die Interessen der Kreisgemeinden und der Einzelgemeinden vor den staatlichen Kreisstellen. Die Verwaltung der jüdischen Kreisgemeinde. § 28. Die Verwaltung der Kreisgemeinde erfolgt durch einen Verwaltungisrat. Er besteht aus 11 Angehörigen der jüdischen Religionsgesehschaft, von welchen drei Rabbiner sein müssen. § 29. Drei Mitglieder des Verwaltungsrats ernennt die staatliche Aufsichtsbehörde. Fünf weltliche und drei rabbinische Mitglieder werden durch Wahlmänner der Gemeinden des Kreises gewählt. Wahlmänner ihrer Gemeinden sind die Vorstandsmitglieder der Gemeinden und die Verwalstungsräte der nicht dem Obersten Rat unmittelbar unterstellten Großgemeinden. Hat der Verwahungsrai einer Uroßgemeinde mehr als fünf Mitglieder, so wählen die von der ersten Wahlkurie und die von der zweiten Wahlkurie gewählten ütmeindebevollmächtigten getrennt je zwei Wahlmänner aus den Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats und in semer Behinderung dessen Stellvertreter tritt als fünfter Wahlmaim hinzu. Die Wahl des Verwaltungsrats der Kreisgemeinde erfolgt nach dem Grundsätze der Verhältniswahl; sie ist geheim. Die Wahlmänner haben für je 5000 jüdische Einwohner ihrer Gemeinde eine Wahlstimme. Bei der Berechnung der Wahlstimmen wird die Ziffer der jüdischen Bevölkerung von 5000 zu 5000 jeweils nach oben abgerundet. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrats können nur Personen ernannt oder gewählt werden, die in ihrer Gemeinde das passive Wahlrecht besitzen. (§ 6.) Der Wahlmann kann mit schriftlicher Volknacht sein Stimmrecht auf einen anderen Wahimann übertragen. Die Wahl und die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt auf die Dauer von vier Jahren. § 30. Der Verwaltungsrat wählt seinen Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden mit einfacher Stimmenmehrheit. Beide bedürfen der Bestätigung durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Wird die Bestätigung dreimal versagt, so erfolgt die Ernennung durch die Aufsichtsbehörde. § 31. Auf die Vertretung der Kreisgemeinde durch den Verwaltungsrat und auf die Bildung von Ausschüssen finden die §§ 10 und 11 ensprechende Anwendung. § 32. Gegen die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats steht wegen Verletzung der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen jedem Wahlmann Beschwerde an den Obersten Rat der Juden binnen einer Notfrist von 14 Tagen zu, die mit der öffentlichen Feststellung des Wahlergebnisses beginnt.