Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 2 (1916)
- Issue
- 33 (9.1916)
- Date
- 1916-09-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 quaivolle Not und es gibt niemanden, der ihnen zu Hilfe kommen könnte. Wenn jemand diesen Unglücklichen Lebensmittel und andere Unterstützungen leisten will, so werden dem ungeheure Schwierigkeiten in den Weg gelegt. Ein Korrespondent der Zeitung erzählt, daß es ihm durchaus verboten war, Lebensmittel oder üeld direkt an die Deportierten zu verteilen; er mußte diese dem Aufseher geben und wurde zu den „Arrestanten" überhaupt nicht zugelassen. Ein Wacheoffizier bestätigte diesem Korrespondenten, daß die Leute körperlich schrecklich mißhandelt werden, und dieser Berichterstatter sah selbst bei der Aufnahme und lnspektion der Irkutsker Etappe an den „Arrestanten" fürchterliche Spuren körperlicher Mißhandlungen. Der Berichterstatter spricht von der unbeschreiblichen Not dieser Menschen. „Ich sah," berichtet er, „einen Juden, der vor Hunger so erschöpft war, daß er weder gehen noch sprechen konnte." Früher gab es für die Deportierten eine besondere Kleiderunterstützung, jetzt wird eine solche nur denjenigen gewährt, bei denen der nackte Körper aus den Fetzen sieht. Verzweifelt ruft der Berichterstatter aus: „Gibt es denn gar kein Mittel, diesem furchtbaren Schrecken ein Ende zu machen, diesen Marterungen von Menschen, die ohnehin vom Schicksal so schwer heimgesucht wurden?" Niemand ist dort, an den die armen Menschen sich um Hilfe wenden könnten, und der Verkehr mit der Außenwelt ist sehr erschwert. Die Frage der Reform des Aktienrechts wird laut „Djen" in Regierungskreisen wiederum aufgenommen. Die Aufrollung dieser Frage wurde von Bark mit dem englischen Finanzministerium vereinbart und der Handelsminister unternahm zu ihrer Durchführung eine Studienreise in England in dem erworbenen Bergindustriebezirk. Die Regierungskreise sehen es als notwendig an, ausländisches Kapitel auf allen Gebieten heranzuziehen, die für die Reichsverteidigung eine Rolle spielen. Das Handelsministerium will die Frage auf eine breite Basis stellen und die Einschränkungen für Juden und andere Fremdstämmlinge beseitigen. Der „Berl. Lokal-Anz." meldet: Nach dein „Ruskoje Slowo" und der „Nowoje Wremja" soll unter dem Einfluß der englischen und amerikanischen Finanzgruppen eine Revision der die Juden betreffenden Gesetze und Verordnungen eingetreten sein. So soll bereits einer Erweiterung des Ansiedlungsrechts der Juden zugestimmt worden sein. Verweigert wurde aber die Aufhebung der Aufnahmsbeschränkungen jüdischer Schüler in Unterrichtsanstalten. Das Wiedererscheinen der vor einigen Jahren unterdrückten jüdischen Zeitschriften wurde gestattet. Aus dem deutschen Okkupationsgebiete in Polen. Aus Warschau wird geschrieben: Ein Entwurf einer Statutenreform der „Jüdischen Gemeinde" zielt darauf ab, die ganze Zusammensetzung der Verwaltung neu zu gestalten. Insbesondere sollen die breitesten Schichten der Bevölkerung zur Zahlung der Gemeindesteuern herangezogen werden und damit direkten Einfluß auf die Verwaltung der Gemeinde gewinnen. Zu diesem Zwecke wird das Wahlrecht, das bisher nur Personen mit einer jährlichen Steuerleistung von mindestens 15 Rubeln zustand, schon mit einer Steuerleistung von einem Rubel erworben. Auf diesem Wege wird das Wahlrecht, das bisher etwa 13000 Bürgern zustand, künftig von 30- bis 35000 Personen ausgeübt. Das Wahlrecht soll allen, die diese Steuer zahlen, zustehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie die für das betreffende Jahr fällige Steuer bezahlt haben oder erst zahlen sollen. Die Verwaltung der Gemeinde soll von einem „Rat" und einem Ausführungsorgan geführt werden. — Der Rat soll aus etwa 60 von den Gemeindewählern gewählten Personen bestehen. Er wählt wiederum aus seiner Mitte oder aus der jüdischen Bevölkerung 21 Personen als Ausführungsorgan. Der Gemeinderat, dessen Sitzungen öffentlich sind, berät alle Angelegenheiten der Gemeinde und macht Vorschläge. Er führt die Aufsicht und Ueberwachung der Tätigkeit aller Gemeindeeinrichtungen. Seine Beschlüsse gehen an das Ausführungsorgan, das sie bestätigen oder im Einverständnis mit dem Rat abändern kann und das die Ausführung der Beschlüsse bestätigt. Die Wahlen zum Gemeinderat sollen nach dem Verhältniswahlverfahren erfolgen, damit alle Schichten der jüdischen Bevölkerung darin vertreten sind. In Wloclawek fand eine Rabbiner-Versammlung statt, die sich mit der Regelung des Wanderbettels, der jetzt in den polnischen Städten überhand nimmt, beschäftigt. Eine von der Versammlung gewählte Delegation wurde mit dem Auftrage nach Warschau entsandt, die Beschlüsse der Versammlung zur Ausfüh- JUdische Korrespondenz rung zu bringen. Der Hauptzweck derVersamnv lung war, einen Modus ausfindig zu machen, daß jede Stadt ihre Armen selbst in würdiger Weise unterhalten kann. Die Armen-Fürsorge soll danach streben, die Armen mit Brot, Kleidern, Obdach und womöglich mit Arbeit und Verüienst zu versorgen. Vor einigen Tagen iand auch in Lodz eine Rabbiner-Konferenz statt, an der alle Rabbiner der Stadt u. des Umkreises teilnahmen. Der Zweck dieserVersammlung war, Hand in Hand mit den Behörden den ivampt gegen die ansteckenden Krankheiten aufzunehmen. Die Rabbiner erklärten sich bereit, ihre ganze Autorität einzusetzen, daß die sanitären Bestimmungen von den Juden eingehalten werden. Rabbiner Halpern bat die Behörden, man möchte bei der Durchführung der Verordnungen dem religiösen Gefühl der Juden mehr als bisher Rechnung tragen. Gegen die Aufrufe der Verwaltung haben die Rabbiner einige Bedenken und haben sich bereit erklärt, eigene Autrufe zur Erhaltung der Reinlichkeit abzufassen und zu verbreiten. In der zweiten Hälfte der vergangenen Woche hat in Warschau eine Konferenz der polnischen Zionisten stattgefunden. Zum ersten Male seit der Entstehung der modernen zionistischen Bewegung war es den Zionisten in Polen vergönnt, eine wohlvorbereitete Zusammenkunft der zionistischen Vertreter aller polnischen Städte in der Oeffentlichkeit zu veranstalten. Zum erstenmal entsandten die zionistischen Vereine und Gruppen der gesamten polnischen Provinz ihre Delegierten nach der Landeshauptstadt, um dort zusammen mit den Zionisten Warschaus über die Aufgaben und Arbeiten der Zionisten Polens zu beraten. Die Gesellschaft „Arbeiterheim" in Warschau hat folgende Erweiterungen ihrer bisherigen Tätigkeit beschlossen: Gründung eines Verlags zwecks Herausgabe wöchentlicher oder anderer periodischer Schriften für jüdische Arbeiter; Bildung eines Unterstützungsfonds für Arbeitslose durch Selbstbesteuerurig und verschiedene Veranstaltungen; Einrichtung von Kinderheimen, Arbeiterküchen, Abendkursen u. professionellem Unterrichte in den verschiedenen polnischen Provinzen und Schaffung medizinischer, juristischer und kultureller Hilfe für die jüdischen Arbeiter. Die Kongreßbewegung in Amerika. Aus New-York wird berichtet: Am 10. August fand hier eine Plenarsitzung des Kongreß- Exekutiv-Komitees statt, in der nach längerer Debatte das Uebereinkommen der Subkomitees des Kongreß-Komitees und der Konferenz der nationalen Organisationen angenommen und bestätigt wurde. Die wichtigsten Punkte dieses Uebereinkommens sind folgende: Der Kongreß wird nicht nach d. Kriege, sondern während des Krieges abgehalten, ungefähr um die von dem Kongreß-Komitee bestimmte Zeit. Ein Jahr nach dem Friedensschluß wird, den Kongreß wieder einberufen und ihm über die Erfolge ihrer Tätigkeit Bericht erstattet. Darauf wird der Kongreß sich auflösen; ein ständiger jüdischer Kongreß wird also laut diesem Abkommen nicht konstituiert. Die neue Körperschaft, in die sowohl das Kongreß-Komitee wie die Konferenz nationaler (d. i. gesamtamerikanisch-jüdischer) Organisationen eintreten werden, wird den alten Namen der Kongressisten „Congreß-Exekutiv-Committee" führen. Der Kongreß wird einen ausschließlich politischen Charakter haben; ökonomische Fragen sollen nicht behandelt werden. Die jüdische Wanderungsfrage in allen ihren Formen, sowie die Frage des Wiederaufbaus nach der Zerstörung auf ökonomischem Gebiete sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner alle allgemein abstrakten und theoretischen Fragen betr. des jüdischen Glaubens und jüdischer Anschauungen. Der Kongreß wird ausschließlich einbefen, um den entrechteten Juden volle bürgerliche, politische und religiöse Rechte in allen Ländern zu verschaffen. Unter „allen Ländern" ist auch Palästina zu verstehen. Der Kongreß soll des weiteren suchen, den Juden nationale Rechte zu verschaffen. Im Uebereinkommen werden die nationalen Rechte nicht mit diesem Namen bezeichnet, sondern mit dem Ausdruck „Gruppenrechte". Sie sollen den Juden in den Ländern gewährleistet werden, wo andere Nationalitäten solche besitzen oder besitzen sollten, und zwar nur dann, wenn die Juden der betreffenden Länder es wünschen. Aber keine andere Autorität als der Kongreß selbst kann darüber entscheiden, ob die betreffenden Juden diese Rechte wünschen oder nicht. Das neue „Congreß-Exekutiv-Committee" soll aus 140 Mitgliedern bestehen, — den 70 jetzigen Mitgliedern des Kongreß-Komitees und Nrr33. 70 Mitgliedern der „Konferenz der nationalen (i. i. gesamtamerikanisch-jüdischen) Organisationen". Zu lebhaften Debatten kam es bei der Frage des Wahlmodus zum Kongreß. Das Kongreß- Komitee wollte, daß die Zahl der Delegierten von jüdischen Organisationen von vornherein Deschränkt werden sollte, um einen wirklich demokratischen Kongreß zu sichern. Die Gegenpartei aber forderte, daß es der neuen Exekutive bei der Ausarbeitung der Wahlbestimmurigen überlassen werde, hierfür zu sorgen. Die delegierten des Kongreß-Komitees gaben schließlich nach, beschlossen aber ein Memorandum zu veröffentlichen, worin die Gründe, die es notwendig gemacht haben, in diesem Punkte nachzugeben, angegeben werden und gleichzeitig das Bedauern darüber ausgedrückt wird, daß die andere Partei die Gegengründe nicht anerkennen wollte. Der Wortlaut des ganzen Uebereinkommens nebst diesem Memorandum wird allen Körperschaften, die auf der Vorkonferenz in Philadelphia vertreten waren, zur unmittelbaren Abstimmung (Referendum) zugeschickt. Das Uebereinkommen hat die jüdischen Nationalisten nicht befriedigt und man kann noch immer von einer Krise in der Kongreßlrage sprechen. In der jüdischen Presse ist die Diskussion noch immer leidenschaftlich. Protest gegen Rumänien. Der bekannte Rechtsanwalt Leo Wolfsohn in New-York, ein geborener Rumäne und angesehener Führer der rumänischen Juden in Amerika, veröffentlichte in der Presse unter der Überschrift: „Vor dem Gericht der zivilisierten Welt" folgenden Protest gegen Rumänien. Ich klage Rumänien vor der zivilisierten Welt an, weil es mehr als eine Viertel Million Juden, die das Unglück haben, in diesem Lande zu leben, unterdrückt, verfolgt und martert. Ich beschuldige die rumänische Regierung, daß sie grausame und unmenschliche Gesetze gegen die Juden gemacht hat, weil sie von bösen Absichten und von schändlichen Plänen geleitet wird, die jüdische Bevölkerung zu schädigen. Ich beschuldige Rumänien, dali es jedes Gesetz zu Ungunsten der Juden kommentiert. Die Juden können daher von der rumänischen Regierung «keine Gerechtigkeit erwarten. Ich behaupte, daß Rumänien das Versprechen gebrochen hat, das es durch den Berliner Vertrag abgegeben hat, den Artikel 44 durchzuführen, und daß es durch allerlei Mittel und Fälschungen diese den Juden garantierten Rechte wertlos und illusorisch gemacht hat. Um die Wahrheit meiner Beschuldigungen zu beweisen, will ich die Beschränkungen anführen, denen die rumänischen Juden durch die Gesetzgebung unterworfen sind: Die Juden werden nicht als rumänische Bürger betrachtet, ja nicht einmal als rumänische Untertanen. Sie befinden sich in der Lage von Ausländern, ohne aber irgend welchen ausländischen Schutz zu genießen. Sie können das Bürgerrecht nur erwerben durch besondere ZustimJmuing des Parlaments, welcher Weg durch sein/e Langwierigkeit und Kostspieligkeit fast unmöglich ist. Sie dürfen keine öffentlichen Ämter bekleiden, sind aus- Utsehlossen vom Staatsdienst in Stadt und Land, sind jeden Wahlrechtes beraubt. Sie haben die Pflicht, beim Militär drei Jahre als Soldaten zu dienen, sind aber von jedem militärischen Avancement ausgeschlossen. In den Dörfern haben die Juden kein Wohnrecht. Sie dürfen sich mit Feld- und Landarbeit nicht beschäftigen, sind überhaupt von jeder Agrikultur ausgeschlossen. Juden dürfen keine Rechtsanwälte sein, rumänischen Rechtsanwälten ist es verboten, jüdische Assistenten zu halten. Ein Jude darf nicht den Beruf eines Pharmazeuten ausüben. Nur in ganz geringen Prozentsatz sind Juden als Apothekergehilfen zugelassen. In keinem Direktorium einer Aktiengesellschaft dürfen Juden die Mehrheit bilden. Rumänische Schiffe, die unter rumänischer Flagge fahren, dürfen kefcn« jüdischen Offiziere haben. Unter der Mannschaft darf sich nicht mehr als ein Drittel Juden befinden. Juden dürfen sich nicht als Import-Agenten betätigen. Handels- Gilden und Vereinigungen dürfen Juden nicht als Mitglieder aufnehmen. Fabriken jüdischer Eigentümer oder solche Fabriken, die von Juden verwaltet werden, müssen mindestens den dritten Teil ihrer Arbeit an Rumänen abgeben. Juden ist es verboten, sich mit dem Handel oder der Produktion von geistigen Getränken zu beschäftigen. Öffentliche Arbeiten müssen an Rumänen abgegeben werden, selbst wenn sie 5 Prozent mehr als der jüdische Konkurrent verlangen. Um Schulbildung zu bekommen, müssen die Juden eine besondere Bildungssteuer zahlen. Juden die bei der Regierimg unbeliebt sind, können über Nacht ausgewiesen werden. Kranke Juden dürfen in einem Staats-Hospiz, falls man den Platz für einen Rumänen braucht, nicht aufgenommen werden. Ein Jude darf nicht verantwortlicher Redakteur einer Zeitung sein. Schulen, die von Juden gegründet und erhalten werden, müssen eine bestimmte Zahl rumänischer Lehrer anstellen, die von speziellen QeWern, die bei den Juden gesammelt werden, bezahlt werden. Das alles sind nur einzelne Zitate von grausamen und herzlosen Gesetzen, die in den letzten 40 Jahren speziell dazu geschaffen wurden, um das jüdische Leben in Rumänien zu verkrüppeln und zu schädigen. Diese Gesetze werden manchmal etwas strenger, manchmal