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Jüdische Korrespondenz · 1916-06-12 · 22 (12.6.1916) · page 2

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
2 (1916)
Issue
22 (12.6.1916)
Date
1916-06-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Jüdische Korrespondenz tlr. 22. großen Anzahl von Wohlfahrtseinrichtungen in Wien und von Hilfskomitees in Böhmen und Mähren fortgesetzt. Insgesamt wurden in Wien K 203.816.— verteilt. Von den ca. ISO Hilfskomitees für die Flüchtlinge in den Kronlandern erhielt Pilsen allein (zugunsten einer größeren Anzahl von Flüchtlingsgruppen) K 43.600.—. Budweis K 17.300.-■-, Karlsbad K 14.100, für das Barackenlager in Nikolsburg wurden K 52.750.—, für Pohrlitz K 12.750.—, für Oaya K 14.150.-- verw endet. Größere Subventionen erhielten auch Bodenhach, Elbogen, Franzensbad, Kaaden. Komotau, Marienbad, Petschau, Reichenau a. K., Saaz, Schlau und zahlreiche anderen Kultusgemeinden. In noch bedeutend größerem Umfange war die Allianz seit der Befreiung Galiziens und der Bukowina und der Besetzung russisch-polnischer Gebiete durch die österr.-ungar. Truppen für die Linderung der Not in diesen Ländern tätig. Für Ostgalizien wurde das Hilfskomitee in Lemberg als Zentralstelle für eine große Anzahl kleinerer Gemeinden eingerichtet. Außerdem wurden in den größeren Städten (Brody, Stanislau, Kolomea, Jaroslau, Sambor. später auch in Czernowitz und Rzeszow) besondere Komitees eingesetzt, für die kleineren Orte in Mittelgalizien ein Zentralkomitee in Przemysl und für Westgalizien in Krakau. Bis Anfang Mai 1916, also eigentlich im Verlaufe von nur 6—7 Monaten (da die Organisation des Hilfswerkes in großem Maßstabe erst Ende Oktober 1915 in die Wege geleitet werden konnte) wurden auf diese Weise in ungefähr 200 Orten Galiziens zur Linderung der Not der jüdischen Bevölkerung, insbesondere zur Erhaltung von Volksküchen, zur Anschaffung von Lehensmitteln und zur provisorischen Unterbringung der Waisenkinder in bereits bestehenden oder neugegriindeten Kinderasylen K 876.766.— verwendet. Am längsten dauerte es, bis die Hilfsaktion für die schwerheimgesuchte Bevölkerung in den okkupierten Gebieten zu organisieren möglich war, da noch in den Herbstmonaten des vorigen Jahres in diesen Gebieten keine geregelte Post- und Telegraphenverbindung für die Zivilbevölkerung bestand und es mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden war, über die Lage in den jüdischen Gemeinden verläßliche Nachrichten zu erlangen oder Delegierte zu Informationszwecken dorthin zu entsenden. Es war übrigens bekannt, daß die Militärbehörden bei ihrer humanen Gesinnung und bei ihrer Kenntnis der Tatsache, daß gerade die Juden in Polen während des Krieges wegen der bei ihnen von den Russen vorausgesetzten Neigung zu Oesterreich ein Martyrium zu erdulden hatten, bei ihrem Einzüge als Befreier in das Land der ärgsten Not unter unseren Glaubensgenossen Abhilfe zu gewähren bestrebt waren. In meh- Eln Erlaß gegen den Luxus. Angesichts der vielseitigen, derzeit zutage tretenden Bestrebungen, den Kleiderluxus während der Kriegszeit einzuschränken, dürfte der nachstehende Erlaß, den der berühmte Frager Oberrabbiuer Ezechiel Landau im Jahre 1765 gegen den Luxus herausgab, den Lesern dieses Blattes besonderes Interesse bieten: „Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß in der Sitzung des Geiiieindevorstutides bei Anwesenheit iies überrabbiuers, des Rabbiiiatskollegiums und der meisten höchstbesteuerten Oemeiudemitglieder eine Kommission ernannt urJv. ,• .• e..% Reglement zu entwerfen,, um den Unfug des übermäßigen unnötigen Aufwands bei Familienfestlichkeiten, der mir gar zu Ott die Kräfte des Festgebers übersteigt, zu steuern. Diese Kommission, bestehend aus folgenden Mitgliedern: Überrabbiner Ezechiel Landau, beiden Rab- Innatsassessoren Maier Fischel und Löb Cassowitz, dem Präses des Vorstandes Israel Frankel, den beiden Vorstehern Isak Austerlitz und Hirsch Ellenbogen, den Geineiiidenutgliedern Simon Neustadtl, Isak Porges und Samuel Lukka, hat nach reiflicher Erwägung folgende Punkte festgestellt: 1. Zum Festmahle einer Confirmation ..Bar Mizwa" dürfen nur 10 männliche Üäste geladen werden, doch sind in dieser Zahl der Festgeber, der Confirmand, der Aufwärter, der Synagogenvorbeter und die von auswärts kommenden üäste nicht inbegriffen. Frauen dürfen durchaus nicht geladen werden, nur den Töchtern und Schwiegertöchtern, der Mutter und Schwiegermutter des Festgebers ist die Teilnahme gestattet. Weder Musikanten noch Schalken (Spaßmacher) dürfen zum Feste genommen werden. Wer nicht jährlich 400 fl. Steuer zahlt, darf keine andere Fischsorte als Karpfen, kein anderes Fleisch als Rindfleisch und von Geflügel nur üänse oder Hühner traktieren. Backwerk zum Dessert ist gleichfalls nicht gestattet. Für das Qetränk ist folgendes festgesetzt: Wer nicht jährlich 100 fl. steuert, darf keinen Wem kredenzen, der höher Besteuerte darf bis 3 Pint zum Insten geben. Wer über 400 fl. steuert, ist in der Wahl der Speisen und Getränke unbeschrankt. Kaffee ist durchreren Fällen wandten sich die k. u. k. Etappenkommandanten an die Allianz unter Hinweis auf die unter den Juden der besetzten Orte herrschende Not um Gewährung von Hilfe und in solchen Fällen war die Allianz in der Lage, ihre Unterstützungen sofort durch die betreffenden Kommandanten verteilen zu lassen. Erst im Jänner laufenden Jahres konnte die Allianz ihren Sekretär nach Russisch Polen delegieren, um eine systematische Regelung der Hilfsaktion im ganzen Lande soweit es von den österr.-ung. Truppen besetzt ist, und in den angrenzenden wolhynischen Bezirken zu organisieren. Die in Betracht kommenden Gouvernemente in Russisch Polen allein haben eine jüdische Bevölkerung von ungefähr 500.000 Seelen. Der Sekretär der Israelitischen Allianz, besuchte die jüdischen Gemeinden in den Hauptorten, trat mit allen Bevölkerungskreisen in Verbindung, bildete sich durch eigene Beobachtungen ein Urteil über den Umfang und die Art der Not, hielt mit den Gemeindevorständen und den Leitern der Wohltätigkeitsvereine eingehende Beratungen ab und organisierte vier jüdische Hauptkomitees in den größeren Städten, durch welche in Verbindung mit z^rjM^|t|ii Lokalkomitees in den kleineren OrteSt^w^pIr sorge für die notleidende jüdische Bevölkerung in ca. 120 Gemeinden ausgeübt wird. Auf Grund der telegraphischen Anträge des Delegierten konnten bereits Ende Januar erhebliche Monatsbeiträge zur Erhaltung von Volksküchen, Kinderheimen und anderen Wohlfahrtseinrichtungen sofort planmäßig bewilligt werden. Die gegenwärtigen Monatsbeiträge in Russisch Polen betragen für den Fürsorgesprengel des Hilfskomitees Lublin K 36.000, Radom 25.400, Kielce 9000, Piotrkow 900, zusammen K 79.400. Diese Beiträge wurden jedoch für den Monat April mit Rücksicht auf die Peßachfeiertage erhöht. Insgesamt haben wir bis jetzt mit Einschluß der nach einzelnen Orten, insbesondere in Wolhynien direkt durch die k. u. k. Etappenkommandos gesandte Unterstützungen für die notleidenden Juden in den okkupierten Gebieten K 305.950 verwendet. Die gesamten für die verschiedenen Hilfszwecke bis jetzt verwendeten Beträge haben die stattliche Summe von 3,000.000 K erreicht und monatlich gelangen in Galizien und in Russich Polen in ca. 300 jüdischen Gerneinden insgesamt durchschnittlich je 200.000 K zur Auszahlung. Jerusalem im Kriege. (Fortsetzung.) Mitten in der tiefsten Not stellte sich die Befreiung oder doch eine Erleichterung ein, wenn auch nur für den Augenblick. Die Not und die von ihr erzeugte Verzweiflung hat auch in unserem Innern alle Regungen des Erbaraus verpönt. — Ein Becher Wein für den Tischsegen ist dem Vorbetenden unbedingt gestattet. 2. Zu einem Verlobungsmahle dürfen nebst den allernächsten Verwandten nur 10 männliche Gäste geladen «erden. Ein lediger Bräutigam darf sich 5 ledige Männer einladen. Mit den Speisen ist es, wenn die Tafel Samstag Abend abgehalten wird, ganz so wie bei dem Confirmationsmahle. Findet es an Wochentagen statt, dürfen Suppe, Hühner und Kollatschen serviert werden. Freitag Nacht darf kein Verlobungsmahl gehalten werden, weil leicht eine Entweihung des Sabbath vorkommen könnte. VA eibliche Anverwandte sind zuzulassen. Es dürfen niemals mehr als 2 Aufwärter zu einem solchen Feste engagiert werden. 3. Wenn dem Bräutigam und der Braut das sogenannte Scherberlgeld gebracht wird, so sollen auBer den Müttern der Brautleute samt Kindern und Schwiegertöchtern keine anderen Weiber geladen werden. Es sollen bei dieser Gelegenheit keine Aufwartungen mit Backwerk, Zitronen. Pomeranzen gemacht werden. — Nur Kaifee darf serviert werden. 4. Es ist den Frauen nicht gestattet, bei Familieniestüchkeiten in der Synagoge den beteiligten Mitgliedern Gratulationen zu brngen, weil dadurch leicht eine Störung der Andacht entstehen könnte. — Wenn Frauen zur Giatulaiion ins Haus gehen, soll ihnen weder Backwerk noch Kaifee serviert werden. 5. Tanzmusik in der Hochzeitswoche ist nur am Sonntag Nachmittag bis 9 Uhr gestattet. Der Brätigam darf sidi am Abend vor der Hochzeit nich in feierlichem Zuge tülncii lassen. Die Mahlzeit am Vorabende der Hochzeit ist fiir die nächsten Verwandten bestimmt, sie dari nicht länger als las 10 Uhr im Winter und bis 12 Uhr im Sommer dauern. Wer unter 100 fl. steuert, darf auch diese Mahlzeit nicht geben und auch keine Musik haben. Am Hochzeitstage kann Jedermann Musik haben, doch nicht mehr als 4 Spieler. Zum Hoohzeitsmahle dürfen nur 15 männliche und 6 weibliche Gäste. geladen werden, die nächsten Anverwandten nicht inbegriffen. Für solche, die mehr als 300 fl. steuern, ist der Speiszettel viel splendider, nur Lachs und Forellen, wie Aufsätze sind nicht gestattet. — Wer mehr als 600 fl. jährlich Steuer mens neu belebt. Diverse, wenn auch nur für kurze Zeit ausreichende Hilfe kam von Jerusalem selbst. Wie Schiffbrüchige im Kampfe mit den sie umtosenden Wogen eine übernatürliche Kraft entfalten, so erging es auch uns. Diese Kraftentfaltung mag noch so gering und unzulänglich gewesen sein, sie hat schon oft die vom Untergange Bedrohten so lange wenigstens über Wasser gehalten, bis die eigentliche Rettung eintraf. Der Anblick der traurigen Wirklichkeit hat alle Herzen erschüttert. Die ganze Stadt fühlte sich wie eine einzige Familie, wie eine große Rettungsanstalt. Die gemeinsame Not hatte alle verbrüdert. Als Ende Aw, am Eingang eines Sabbat, in den Häusern der Hunger wütete, erfolgte von jerusalemitischen jungen Leuten ein Aufruf in allen Bet- und Lehrhäusern: „Niemand darf sich heute Abend zum Kiddusch und zum Segensspruch über die Sabbatbrode niedersetzen, bis er weiß, daß alle Bewohner desselben Hofes mit Wein und Brot versorgt sind!" Dieser Aufforderung wurde Folge geleistet. Die Einwohner der Häuser und Höfe traten zusammen, um ihre Nahrungsmittel untereinander zu teilen und viele gelobten sich, solange sie selber noch Brot hätten, mit ihren armen Bekannten und Nachbarn diese Teilung fortzusetzen. Diese edle Regung gewann an Stärke, zog von Tag zu Tag weitere Kreise und hatte nach wenigen Tagen den Grund zu den heute so segensreich wirkenden Volksküchen gelegt. Es wurde zuerst probeweise eine Anstalt errichtet, in welcher allabendlich die Armen Brod und Tee erhielten. Als sich die Einrichtung bewährte, wurde eine zweite Küche in einem anderen Stadtteile gegründet, der bald die dritte, vierte und fünfte folgte. Diese Veranstaltungen, die anfänglich bei ihrer probeweisen Einrichtung nur zehn Personen verköstigen konnten, erweiterten sich nach drei bis vier Wochen zu richtigen Speisehäusern und Volksküchen, in welchen täglich gegen 1500 Personen gespeist werden. Die Versorgung einer so großen Anzahl Armer, die ausschließlich aus der eigenen Initiative Jerusalems hervorgegangen ist, bedeutet eine Großtat ersten Ranges. Durch diese Speisehäuser, die späterhin auch durch auswärtige Hilfe erweitert werden konnten, sind Gott sei Dank Tausende von Seelen vor dem Hungertode gerettet worden. Das Interesse für diese Speisehäuser war in Jerusalem ungemein groß. Es gab Tage, wo ein großer Teil aus allen Schichten der Bevölkerung sich mit außerordentlicher Energie in ihren Dienst stellte. Junge Männer verließen ihre Häuslichkeit, die Thorabeflissenen ihre Lehrstuben, und w7aren mit ihren Brüdern, Schwestern, Frauen und Kindern bei Tag und bei Nacht in den Volksküchen tätig, um das Schicksal der hungernden Armen zu mildern. zahlt, kann bei den Hochzeitsfestlichkeiten nach Belieben traktieren, jedoch wird auch den Reichen empfohlen im Aufwände Maß zu halten, um nicht die Minderbemittelten zu beschämen oder zu unnützen Auslagen zu veranlassen. 6. Bei Beschneidungsmahlzeiten ist folgendes angeordnet: Wer bis 50 fl. jährlich steuert, darf nur 10 männliche üäste laden und 2 Gerichte vorsetzen. — Kalbileisch und Wein ist nicht gestattet. Wer 100 fl. bis 300 fl. kontribuiert, darf 20 männliche Gäste laden, auch Backwerk, Hühner und Wein traktieren. — Wer über 300 fl. steuert, darf 25 Gäste laden und findet auch keine Beschränkung in Wahl der Speisen statt. Findet das Besclmeidungsfest am Freitage oder am Rüsttage eines Festtages statt, darf der höchste Kontribuent nicht mehr als 15 Gäste laden, und treten in der Wahl der Speisen dieselben Beschränkungen ein wie bei Minderbesteuerten. Im letzten Falle darf die Mahlzeit nicht länger als bis 12 Uhr im Winter und bis 2 Uhr nachmittgs im Sommer dauern. Hingegen soll von nun an auch der Arme niemals ein Beschneidungsmahl mit Kaffee abhalten"), nur am Rüsttage des Passahfestes ist dieses ausnahmsweise gestattet. Bei den Mahlzeiten die am Auslösungstage des Erstgeborenen (Pidjou Haben) gehalten werden, sind dieselben Vorschriften wie bei den Beschneidungsmahlzeiten zu beobachten. 7. Die Aufwärter dürfen weder von den Gästen noch von den Festgebern oder Brautleuten und deren Verwandten irgend ein Trinkgeld verlangen und darf ihnen auch keines verabreicht werden. Auch alle sonstigen Akzidenzen, Emolumente, welche die Aufwärter und Musikanten unter verschiedenen Vorwänden und bei mancherlei Anlässen als Taxen beanspruchen, haben ") Jetzt gibt es in Böhmen viele Gemeinden, wo bei Beschneidungsfesten weder bei Armen noch bei Reichen ein Festmahl stattfindet. Man macht den lieben Herrgott glücklich, so man überhaupt noch bei den neugeborenen Söhnen die Mila vornehmen läßt. In manchen Gemeinden gibt es auch hie und da solch zartfühlende Eltern, die sogar die Mila unterlassen, um ihren Söhnen den Uebertriit leicht machen zu können.

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