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Jüdische Korrespondenz · 1916-05-11 · 18 (11.5.1916) · page 2

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
2 (1916)
Issue
18 (11.5.1916)
Date
1916-05-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 jüdische Korrespondenz Nr. 18. eine entsprechende Propaganda in patriotischem | (leiste zu fördern. Die Dauer des Vereines ist auf die Zeit bis zum Ablauf von 10 Monaten nach Ende der prospektmäßigen Zeichnungsfrist auf die 4. österreichische Kriegsanleihe beschränkt. Alle näheren Informationen über die Tätigkeit und die üebahrung des Vereines werden seitens der Vereinsleitung, im Vereinslokal Wien, 11. Leopoldsgasse 22, erteilt, wo auch die Statuten jedem Interessenten zur Verfügung stehen. Der Verein hat auch einen begeisterten Aufruf zur zahlreichen Beteiligung an den Kriegsanleihe-Zeichnungen erlassen. Wir verweisen zugleich auf den diesbezüglichen Aufruf der galizischen Großrabbiner, welchen wir an der Spitze unserer heutigen Nummer zum Abdruck bringen. Indem wir diesen patriotischen Akt der Agudas Jisroel auf das wärmste begrüßen, wünschen wir seiner Tätigkeit den besten Erfolg. Möge auch dieses Unternehmen viele Nachahmer finden. Aufruf der Repräsentanz der Landesjudenschall Bönniens. Die Repräsentanz der Landesjudenschaft •des Königreiches Böhmen erließ an die Juden Böhmens einen Aufruf, in welchem sie dringend aulgefordert wurden, die vierte Kriegsanleihe zu zeichnen. In dem Aufrufe heißt es: „Wir haben das furchtbare elend gesehen, von welchem die bei uns weilenden Flüchtlinge heimgesucht waren, noch Schrecklicheres haben wir aus ihrem Munde über die an ihnen und ihren Angehörigen verübten Greueltaten vernommen, führet Euch die Schrecken vor Augen, die Euch erwartet hätten, wenn es unseren tapferen Truppen nicht gelungen wäre, den Feind von unserem Lande fern zu halten, w enn die feindlichen Horden mordend und raubend in unser Land hereingebrochen wären. Eure Wohnstätten wären zerstört. Euer Hab und Uut geraubt. Euer Leben und Gesundheit bedroht gewesen. Wenn wir in unserer engeren Heimat von solchen Leiden verschont geblieben, so danken wir dies nächst der göttlichen Gnade unseren tapferen Heeren, die den Feind weit in sein eigenes Land zurückgeworfen haben. Noch gilt es aber den Rest der vom Feinde besetzten Gebiete zu befreien und den Kampf, den wir bisher siegreich bestanden, auch siegreich zu Ende zu führen. Es ist daher nicht nur unsere patriotische Pflicht, sondern auch die Pflicht der Dankbarkeit gegenüber unseren braven Truppen, daß wir die Mittel bereitstellen, welche notwendig sind, ihre Schlagfertigkeit zu sichern und die schweren Opfer und Lasten, die sie zu tragen haben, nach Möglichkeit mildern zu helfen. Es ergeht daher an Euch alle die dringliche Mahnung, zeichnet mit Anspannung aller Kräfte die 4. Kriegsanleihe. Jede Gemeinde, jede Korporation, jeder Verein und jeder Einzelne tue seine Pflicht. Was Ihr an barem Gelde. an Einlagsbücheln, an Wertpapieren, an un- Die galizisch-jlidiscrien »Geiseln« in Rußland. ü. In dem vom „Zentral-Nachweisbiiro für Kriegsgefangene in Wien" herausgegebenen Verzeichnis der aus Oalizien nach Rußland verschleppten Zivilpersonen finden wir weiter folgende jüdischen Namen: In Kolpaszew (Gouvernement Tomsk) weilen: Hermann Esskreis, Kaufmann aus?, Izaak Friedmann und Wilhelm Friedmann aus Kolomea, Dr. Sal. Gelehrter, Advokat aus Stanislau, Aba üoldschlang, Kaufmann ans Stanislau, Dr. Aleks. Jonas, Advokat aus Stanislau, Dr. Max Seinfeld aus Stanislau, David Safian aus Jaroslau. In Irbita (Gouvernement Perm) weilen: S. Drei- Imger aus Nadworna, Klara Mehler aus Tarnopol, Chaskel Renner aus Stare Siolo, Samuel Sokel aus Bohorodezany. Blima Schaechter aus Tarnopol. In Orel weilen: Dr. Bernh. Alter aus Zloczow, Max Eberhard! aus Lemberg. In Czembara (Gouvernement Pensa) weilen: Abraham Schulbaurn aus?, in Kanawina (Gouvernement Nischnij Nowgorod) Farber aus Gorlice, Bernh. Bienstock aus Rozdol, Juda Goldman aus Rozdol: in C z i g a r a (Gouvernement Tomsk) Josef Bandler aus?; in Bogodajew (Gouvernement Jenissejsk) Baruch Bolchowa aus Zaleszczyki: in Alajew (Gouvernement Tomsk) Eugenie Bertisch aus Stanislau: in Pawlowsk (Gouvernement Woronez) Biegeleisen aus Komarno, Elias Dam aus Kuchajow; in W i e r c tili a-Oziersk Jakob Deutsch aus?; in Woronez Wolf Eger aus Rudki: in Petropawlowsk (Gouvernement Akmolinsk) Josef Ellinger aus Czernowitz; in Kasan Juda Epstein und Frau aus?; in Parabel a (Gouvernement Tomsk) Schulim Frommer aus Kamiona; in K o z m o d e m i a n s k (Gouvernement Kasan) Ester Fischbein aus Grzymalow, Nachmann Qröbeweglichen Vermögen besitzet, verwendet es in möglichst vollstem Maße zur Zeichnung der Kriegsanleihe. Ihr erfüllet damit nicht nur eine patriotische Pflicht gegenüber dem Staate, Ihr sichert Euch damit auch Euere Existenz, Eueren Wohlstand und Eueren Erwerb. Lue Kjriegsaewinnsieuer und die Bübel. tu der m München erscheinenden „Europaischen otaatsunu Wirtschaits-/.eitung" entwickelt Kommerztenrat r/rankel-München GeuaiiKeu uuer üie zukumtige Knegssteuer des Besitzes. Interessant ist, daß uer Autor hiebet aui die Dinel zurucKgreiit und eine Berucksiciitigung gewisser bibliscner Vorschrnten empfiehlt. es hetlit in uem Autsatz u. a.: " „Wenn mir solche Probleme durch den Sinn gehen, Uann fluchte ich mich zu einem ^uchsehiagwerk, das den Vorzug besitzt, nicht nur aas älteste Nachschlagewerk, sondern auch üas älteste Lehrbuch der Menschheitsgeschichte zu bilden — ich flüchte mich zur Bibel. Ich folge darin üem Beispiel unserer Steuerpolitiker im Reichstage, die bei der zweiten Beratung des Sperrgesetzes zur Kriegsgewinnbesteuerung in der Reichstagssitzung vom 20. Dezember 19io zu wiederholten Malen Bibelverse zur Begrünuung ihres Standpunktes zitierten, aber achtlos daran vorüDergegangen sind, daß an verschiedenen Stellen der Bibel, insbesondere in Levit. Kap. 18 und Deuteron. Kap. 14 die Richtlinien für die Lösung des großen Besitzsteuerprobiems, das uns heute so intensiv beschäftigt, scharf und klar vorgezeichnet sind. Durch das an diesen beiden Bibelstellen ausgesprochene Gebot der Zehntpflicht wird auch heute noch üem gläubigen Israeliten die religionsgesetzliche Verpflichtung auieiiegt, von dem Ertrag seines Feldes wie von jenem seiner sonstigen Berufstätigkeit lü/i abzusondern und tür Werke der Wohltätigkeit und Mildtätigkeit für Arme und Bedürftige zu spenden. Die religiöse Literatur der Israeliten hat sich aber nicht darauf beschränkt, diesen zehnten Teil des alljährlichen Lrntesegens und der beruflichen Tätigkeit für die genannten frommen und milden Zwecke zu reklamieren, sie schreibt diese Zehntpflicht auch bei Verinögensübergängeii jedweder Art, bei Erbteiiungen, bei der Aussteuer von Kindern usw. selbst dann vor, wenn von dem Betrage des in Frage kommenden Kapitals auch bisher schon in gewissenhafter Weise der Zehnt für wohltätige Zwecke abgesondert wurde. Könnte uns diese religionsgesetzliche Norm des alten Testaments nicht in den gegenwärtigen ernsten und schweren Zeiten einen Fingerzeig hinsichtlich der Bereitstellung neuer Einnahmequellen tür das Reich bieten, wie wir auch auf anderen wichtigen Gebieten der Sozialpolitik, z. B. in der Frage der obligatorischen Sonntagsruhe in den letzten Jahrzehnten auf jene uralte Gesetzgebung zurückgegriffen haben? Ich begegne mich auf diesem Gebiete vielleicht mit einem Parlamentarier, von dessen sonstigen wirtschaftlichen Dogmen mich eine Welt von Anbei aus Lemberg; in llhucty (Gouvernement Ufa) Sam. üoldmann aus?: in Werchna-Udinsk (Trans-Baikalien) Dr. Natan Halpern aus Przemysl; in Rostow am Don Isidor Jurkiewicz aus Przemysl; in Drnitrowsk (Gouvernement Orel) Felfel Köstmann aus Chlopczyce. In Rajowka (Gouvernement Samara): Gete Ronane aus Jodiowa; in Zawod Boguslawski (Gouvernement Perm) Jakob Klein aus Sielec: in A 1 z ej e w o (Gouvernement Ufa) Izaak Lederer aus?; in Kanawina (Gouvernement Nischnij Nowgorod) B. Mische! aus Lemberg; in Rajowka (Gouvernement Samara) Sal. Meth aus Jodiowa: in Kon yak (Gouvernement Woronez) Ryfka Melamed aus Chyrow; in C z i g a r a (Gouvernement Tomsk) Spund, Kaufmann aus Stanislau; in Togara (Gouvernement Tomsk) Chaim Schwarz aus Kapysno; in Czigara (Gouvernement Tomsk) Mina Stein aus Stryj; in Bogodajew (Gouvernement Jenissejsk) Dr. Ludwig Schreiber aus Lemberg: in Bazenow (Gouvernement Jenissejsk) Markus Seidmann aus Tarnopol; in Ozegow (Gouvernement Jenissejsk) Leib Samuely aus Medenice; in Rostow am Don Moses Sass aus Halicz: in Chodzent (Syr. Daria) Ign. Rosenblatt aus Lemberg; in Kanawina (Gouvernement Nischnij Nowgorod) Hersch Josef Rubin, Rabbiner aus Jaslo; in Szugan (Gouvernement Ufa) Moses Reis aus Tarnobrzeg; in M u triwsk (Gouvernement Orel) Rosner aus Gorlice; in Kasan Johann Ringel aus Przemysl; in Szugan (Gouvernement Ufa) Rachmiel Reis aus Radomysl; in S o t n i k o w (Gouvernement Tambow) Isa Schleiss aus Tarnogrod: in Alsensk (Gouvernement Orel) Moses Scharfsohn aus Lemberg; in Ciolnymerad (Gouvernement Ufa) Hermann Silber aus Rozwadow; in Kanawina (Gouvernement Nischnij Nowgorod) J. H. Teichberg aus Rozdol und L. Ungar aus Stryj; In Czeln o Ii o w (Gouvernement Kasan) Heinrich Wartenfeld aus Tarnopol; in Krasnojarsk (Gouvernement Jeschauungen trennt, mit dem Abgeordneten Mumm, der in der fraglichen Reichstagssitzung mit Recht hervorhob, daß wir unseren Finanzgesetzen in Zukunft in erhöhtem Maße sittliche Grundgedanken zu Grunde legen müssen, daß wir — kurz gesprochen — unsere Steuergesetzgebung ethisieren und der vom Standpunkt der Gerechti 'keit aus erstrebenswerten Struktur des Volkslebens angleichen müssen. Nun wird es allerdings keinem vernünftigen Menschen l-eifalien, im Namen der steuerlichen Gerechtigkeit vorzuschlagen, daß unsere zukünftige Neuordnung der Reichsfinanzen mit der Konfiskation von 10% des Vermögens der besitzenden Klassen zugunsten des Reiches anheben möge. Eine derartige Maßnahme müßte schon im Hinblick auf die Gefahr einer wesentlichen Schwächung der Arbeitsfreudigkeit und des Unternehmungsgeistes des einzelnen Staatsbürgers aus iiinerpolitischen und psychologischen Gründen die schwersten Bedenken hervorrufen. Es kann keine Rede davon sein, daß das Reich seinen Bürgern derartig schwere, in die Privatwirtschaft tief eingreifende Abgaben nach dem Friedensschluß etwa zu dem Zwecke ansinnen darf, um unsere Munitionsvorräte zu ergänzen und neue Kanonen zu gießen. Auch zur Bestreitung kultureller und wissenschaftlicher Zwecke dürften sich solche erheblichen Steuerleistungen schwerlich rechtfertigen lassen, weil der Einwand nicht von der Hand zu weisen ist, daß die Lösung derartiger Aufgaben im Hinblick auf unsere Finanzlage besser auf künftige Perioden wirtschaftlichen Aufstiegs vertagt werden sollte. Ganz anders liegt aber die Sa che, y. enn der Staat solche Abgaben beansprucht, um den Dank Jenen abzustatten, die mit '-'-ü> und Lehen das gemeinsame Vaterland vor dem Untergänge bewahrten, wenn er mit einer solchen Kriegssteuer jener sittlichen Pflicht Geltung und Anerkennung verschaffen will, die uns hinsichtlich der Fürsorge für unsere invalide gewordenen Krieger und für die Hinterbliebenen der auf dem Felde der Ehre gefallenen Helden obliegt. Diese Art von Kriegsschäden nach Tunlichkeit durch werktätige Caritas, im Rahmen eines großzügigen Liebeswerkes zu mildern und zu lindern, ist eine vordringliche, nicht allein der Privatwohltätigkeit zu überlassende, sondern im Rahmen staatlicher Organisation zu lösende sittliche Pflicht des Reiches, deren Erfüllung nicht einer fernen Zukunft überantwortet werden darf, die sich den Kopf darüber zerbrechen möge, durch welche neuen Steuern und Anleihen die an das Reich herantretenden umfangreichen Aufgaben der Kriegsinvalidenfürsorge wiederum gedeckt werden. Sie obliegt \ ielmehr dem jetzigen Geschlechte, das dieses riesenhafteste aller Ringen der Weltgeschichte miterlebte und zu dessen Verteidigung die Gefalleneu, Verletzten und Verstümmelten ihr Leben und ihre Gesundheit geopfert haben. Nicht zum Zwecke einer neuen „Wehrvorlage" sollten jetzt dem „Racker Staat" neue Millionen zur Verfügung gestellt werden; die Kriegssteuer des Besitzes soll für die Krüppel und Blinden, die im Donner der Schlachten erwerbsunfähig geworden, soll für die Witwen und Wainissejsk) Ign. Wiener aus Lemberg: in Togara (Gouvernement Tomsk) Weidenfeld, Buchhändler aus Stanislau; in Makarewka (Gouvernement Ufa) Weiksel aus Radomysl; in Szugana (Gouvernement Uia) Leser Wachs aus Radomysl; in Ust Pitskoje (Gouvernement Jenissejsk) Sam. Wartenfeld aus Tarnopol; in Kanawina (Gouvernement Nischnij Nowgorod) Leser Weiss aus Pilzno; in Nowosensk (Gouvernement Samara) Leon Zimbler und Eduard Zimbler aus Przemysl. In Taschkent (Gouvernement Syr. Daria) weilen: Elias Bien aus Przemysl, Izaak Freundlich aus Podciemno, Abraham Fürt aus Przemysl, Neumann aus Przemysl, Leo Stieglitz aus Przemysl, Chaim Spinner aus Zakoszele. In Perm (Gouvernement Perm) weilen: Richard Kessler aus Lemberg, Oswald Ruff aus Lemberg. Elias Schindler aus Mikolajow, Esther Stockhammer aus?, Adolf Taubetz aus Kleparow. In Czystopol (Gouvernement Kasan) weilen: Jak. Chary, Sam. Chary und Mord. Chary aus Busk, Izaak Charak aus?, Jakob Diamand aus Zarywle, Eisenstein aus Zagorecko, F. Fuchs aus Baluczyn, David Gronewetter aus Gliniany, Dr. Sal. Glaser aus?. Sig. Katz aus Lernberg, Baruch Kalafe, Sucher Kalafe und Hersch Kalafe aus Pomorzany, Maier aus Gliniany, Leder aus Zborow, Wolf Mark aus Rohatyn, Maurer aus Zborow, Abraham Rothming aus Zborow, Schorr aus Zagorecz ko, Jakob Schräger aus Gliniany, Jakob Schulmann aus Busk, Sal. Tilles aus Pomorzany, Weissmann aus Zagoreczko. In Tschigara (Gouvernement Tomsk) weilen: Koppel Berg aus Trzciniec. Berler aus Stanisalu, M. Brecher aus Kopyczynce, Emil Brecher aus Nizborg Nowy, Izaak Chandes aus Mosciska, Izaak Diengott aus Myslatycze, M. Imbermann aus Stanislau, Jakob Raab aus Gorlice, Leib Wasner aus Chyrzyn.

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