Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 2 (1916)
- Issue
- 14 (6.4.1916)
- Date
- 1916-04-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 14 JUdlsche KoraespoBudenz Seite 3 gepfropft mit Juden, die physischen und seelischen Qualen ausgesetzt werden, von denen man auch in diesem Wahnsinnsjahre, das uns an so manches gewöhnt hat, sich kaum einen Begriff machen kann. Botschafter Morgenihau Uber die Lage der Juden in der Türkei. Der amerikanische Botschafter in Konstantinopel, Morgenthau, der sich gegenwärtig in New-York aufhält, äußerte sich in einem Gespräche mit einem jüdischen Publizisten folgendermaßen über die Verhältnisse der Juden in der Türkei: Ich will nicht den Propheten spielen und etwa die Zukunft voraussagen. Was jedoch die Vergangenheit und die Gegenwart betrifft, so können wir vollständig zufrieden sein. Mir ist über Judenverfolgungen in der Türkei nichts bekannt. Ich habe auch keine besondere Feindschaft gegenüber den Juden wahrgenommen. Was den türkischen Juden fehlt, ist vornehmlich materieller Wohlstand. Die türkische Regierung verhält sich sehr freundlich zu den Juden. Sie interessiert sich lebhaft für das jüdische Kolonisationswerk in Palästina und fördert die Wiederauflebung des Landes. Auf die Frage des Publizisten über den Anteil der Juden in der türkischen Armee, erwiderte Morgenthau: In Konstantinopel selbst sind etwa 1500 jüdische Familien auf Unterstützung angewiesen, nachdem ihre Oberhäupter und Ernährer zur Armee eingerückt sind. Es sind aber sicherlich noch viel mehr Juden in der Armee, deren Familien keine Unterstützung benötigen. Die Zahl der jüdischen Soldaten im türkischen Heere dürfte sich auf etwa 6000 belaufen. Auf die Frage, was es mit der sog. jüdischen Legion, die unter dem englischen General Hamilton auf Gallipoli gegen die Türkei gekämpft habe, für ein Verwandtnis habe, erwiderte Botschafter Morgenthau: Es wäre besser, wenn wir von dieser Legion gar nichi gewußt hätten. Je weniger man von derselben spricht, desto gesunder ist es für uns. Diese, vom zionistischen Hitzkopf Zabotinsky so leichtsinnig arrangierte Aktion hat dem guten Rufe der Juden in der Türkei sehr viel geschadet, in den informierten Kreisen weiß man aber, daß nicht das ganze Judentum für dieses lächerliche „Unternehmen" verantwortlich gemacht werden darf. Jüdische Eindrücke im Felde. Im „Jüdischen Echo" veröffentlicht ein jüdischer Krankenpfleger eine Schilderung seiner Eindrücke im Felde. Nachdem der Schreiber ausführlich die unter den jüdischen Verwundeten herrschenden Stimmungen schildert, gibt er auch eine interessante Darstellung der allgemein-jüdischen Verhältnisse in Nordfrankreich, „Ist es also Dein unabänderlicher Wille, daß Dein Sohn mir diene?" fragte der Kaiser. „Es ist der Wille Gottes," sprach Schimon, „dem wir Alle gehorchen müssen." „Ich bin lange mit dem Gedanken umgegangen, die Juden in meine Armee aufzunehmen. Doch man sagte mir, daß dies gegen Euer Gesetz sei und das es Euch an Mut fehle zum Waffenhandwerk." „Herr!" — sprach der Jude — „Gott befiehlt uns, dem Könige zu gehorchen, denn die Obrigkeit ist an Gottes Stelle eingesetzt. An Mut wird es dem Juden nicht fehlen, wenn Du ihn frei machst; der Sklave hat noch nie die Zuversicht und das Selbstbewußtsein des freien Mannes gezeigt; wer da kämpfen soll, muß wissen, wofür er sein Leben einsetzen soll; wenn der Jude weiß, daß das Gesetz sein Freund ist, so wird er es mit seinem Blute auch verteidigen; willst Du, daß der Jude Dir tapfer, treu, hingebend in den Schlachten diene, so lasse ihn einen Teil haben an den Rechten der Bürger, lasse ihn ein Haus haben das er verteidigen soll." „Dem Sohn," erwiderte der Kaiser, „soll mir dienen, er soll der erste jüdische Soldat sein, und ich werde mein Augenmerk auf ihn richten. Sein Name soll sein Isak Opferlamm, ich werde Sorge tragen, daß er viele Kameraden seines Glaubensbekenntnisses finde." Isak Opferlamm diente dem Kaiser treu und hingebend und fand den Heldentod in der Schlacht bei Belgrad. Als der Kaiser in dem Rapport den Namen des Gefallenen las, konnte er eine tiefe Rührung nicht verbergen. „Meine Herren," sprach er zu den umstehenden Generälen, „beten Sie mit mir gemeinschaftlich zu Gott für einen gefallenen Helden, der die Weihe zum Soldaten erhielt, ehe er noch geboren war. Ich will, daß dieses Blut e.n Ehrendenkmal sei; es soll ein schöner Baum demselben entsprießen, der Baum der Toleranz, anter welchem eine geächtete Nation nach Jahrtausenden mühevoller Wanderungen das Dasein eines bürgerlichen Friedens wieder finden möge." Die Feldhauptleute entblößten die Häupter und beteten mit ihrem Kaiser gemeinschaftlich für den ersten indischen Krieger. (W. Mitteil. Jahrg. 1859, Nr. 34.) Ungarn und Serbien, der wir Folgendes entnehmen. Wenn ich schließlich noch über meine Erfahrungen und Erlebnisse bei jüdischen Einzelpersonen und Gemeinden in den Gegenden, wo unser Lazarett weilte, in einigen Worten berichten soll, so begebe ich mich da auf ein wenig erfreuliches Gebiet. In Nordfrankreich sind die Verhältnisse direkt trostlos. In kleineren und mittleren Städten findet sich meist überhaupt keine Gemeinde, sondern nur vereinzelte Juden, die größtenteils in den letzten Jahrzehnten eingewandert sind und auch vielfach die französische Staatsangehörigkeit nicht besitzen; es ist begreiflich, daß diese verstreuten Juden aller jüdischen Institutionen und in sehr hohem Maß auch einer jüdischen Lebensführung entbehren und auch — teils aus Gleichgültigkeit teils aus Besorgnis vor übler Auslegung seitens ihrer Mitbürger — nur geringen Gebrauch machten von der ihnen mit gütiger militärischer Erlaubnis dargebotenen Möglichkeit, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Aber auch in den größeren Städten, wo jüdische Gemeinden existieren, scheinen ganz allgemein die Dinge recht schlecht zu stehen, und was für Verhältnisse die Gleichgültigkeit der Mehrzahl der Wohlhabenden in Verbindung mit dem Trennungsgesetz zu schaffen pflegt, zeigt so recht das Beispiel der „Großgemeinde" Lille, deren Vizevorsteher ich übrigens für mehrmonatige leihweise Ueberlassung einer Sefer Thora zu lebhaften Dank verpflichtet bin. Auch dort leij den die Leute wenigstens moralisch darunter, daß die Juden in der Bevölkerung als schlechthin deutschfreundlich verschrien sind —- was keinerlei Grundlage besitzt; im Gegenteil, die Kinder der dort ansässigen russisch-polnischen Einwanderer sind zum Teil schon wackere französische Chauvinisten und selbst — Russophilen! Bei der größtenteils streng katholischen Bevölkerung findet man übrigens bei aller Abneigung gegen das Judentum an sich doch ehrlichen Respekt von konsequenter und zu Opfern bereiter Religiosität — ganz wie bei unseren katholischen Mitbürgern; die Betreuung und Pflege des Grabes eines in unserem Lazarett gestorbenen jüdischen Kameraden hat mir so eine französische „Madame" aus freien Stücken zugesagt und auf die Gewissenhaftigkeit dieser Dame in 'Kaschruth-Dingen konnte ich mich durchaus verlassen. Leider hat mich der Krieg auch in Ungarn nur in unerfreuliche Verhältnisse hineinblicken lassen, wie sie im Banat fast dieRegel zu bilden scheinen. In religiöser wie nationaler Beziehung sind teils bewußte teils unbewußte Assimilationsbestrebungen unverkennbar, und echt jüdische Gastfreundschaft trat mir fast als der einzige sympatische Zug entgegen. Da überdies die auch hier relativ spärlich vertretene Orthodoxe einen ausgesprochen ungarischen Charakter trägt, der der überwiegenden Mehrheit der deutschen, galizischen und russischen Gesetzestreuen fremdartig erscheint, so denke ich mit wenig Freude an meine jüdischen Eindrücke in Ungarn zurück. Immerhin bot im Gegensatz zu dem judenarmen Frankreich schon das bloße Vorhandensein einer Gemeinde und Synagoge bequeme Gelegenheit zur Abhaltung von Feldgottesdiensten und die Möglichkeit, im Lazarett Verstorbenen zu einer jüdischen Grabstätte zu verhelfen, was ich in Frankreich bitter vermißte. Umso Interessanteres erlebte ich in jüdischer Beziehung in dem sonst nicht eben durch angenehme Erinnerungen ausgezeichneten Serbien. In einem kleinen Städtchen, das all die Schattenseiten und die uns anfangs unglaublich scheinenden Unzulänglichkeiten des serbischen Landes im Zustand der Okkupation aufwies und in dem im Frieden nur eine einzige jüdische Familie wohnt, traf ich zu meiner großen Freude etwa ein Dutzend spaniolischer (sephardischer) jüdischer Familien von meist türkischer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz Belgrad seit Kriegsbeginn verlassen hatten und sich unter Mitnahme des Notwendigsten und Wertvollsten — darunter auch vor allem mehrerer Thorarollen — in jenem Städtchen eine primitive Behausung und Haushaltung gegründet hatten; dort hatten sie sich auch ein Stübchen als kleine aber trauliche Synagoge eingerichtet, in der täglich morgens und abends Gottesdienst gehalten wurde. Nach der Okkupation beließ ihnen die deutsche Kommandantur nicht allein jenen Raum, sondern hatte auch noch das besondere Entgegenkommen, das Haus in Rücksicht auf die religiösen Zwecke jenes Raumes von Einquartierung freizuhalten; so konnten jene spaniolischen Familien weiter ihre Gottesdienste halten und auch sonst leidlich leben, soweit dies überhaupt möglich war bei den Zuständen im okkupierten Serbien, wo zunächst weder Nahrungsnüttel noch Heizmaterial noch andere Gegenstände des häuslichen Bedarfs käuflich zu haben waren. Mit diesen spaniolischen Juden war ich, soweit es die angestrengte Tätigkeit im Lazarett erlaubte, viel zusammen, nahm an den ganz erheblich von unserem Ritus abweichenden Gottesdiensten teil und lernte ihr Familienleben und auch ihre Gastfreundschaft näher kennen. Die Umgangssprache in der Familie ist in erster Linie das Spaniolische, in zweiter das Serbische, aber natürlich wird auch deutsch — abgesehen von Kundmachung. Die fünfunddrefßigste ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der kais. kön. privilegierten Österreichischen Länderbank lindet Samstag, den 29. April d. J„ 6 Uhr abends, im Anstaltsgebäude (I., Hohenstaufengasse Nr. 3) statt. Gegenstände der Verhandlung sind: 1. Bericht des Gouverneurs über das abgelaufene üe- 4. Statutenänderung (§ 6). schäftsjahr. 5. Wahlen in den Verwaltungsrat (§§ 22, 23 und 25). 2. Bericht der Zensoren über die Geschäftsgebarung 6. Wahl der Zensoren und deren Ersatzmänner für im Jahre 1915. das Jahr 1916 (g 39) sowie Wertbestimmung der 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Rein- Anwesenheitsmarken für dieselben (§ 42). gewinnes des Jahres 1915. Die stimmberechtigten Aktionäre (§§ 43, 44), welche an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre Aktien spätestens am 15. April d. J. zu deponieren, und zwar: in Wien bei der kals. kön. privll. Oesterreichischen m Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank, Filiale Länderhank; Baden, Graz, Innsbruck, Linz, Pilsen, Frankfurt; bei der Deutschen Effekten- und Wech- Prag, Reichenberg, Salzburg, Teplitz bei den Pilisclhank; bei der Deutschen Vereinsbank; bei der alen, respektive Exposiiuren der kais. kön. privil. Dresdner Bank in Frankfurt a. M.; Oesterreichischen Länderbank; in Stuttgart bei der Württembergischen Vereinsin Berlin bei der Deutschen Bank sowie deren Fihbank. alen, bei der Dresdner Bank und bei der Nationalbank für Deutschland; Die Aktien sind, arithmetisch geordnet, in Wien mittels einer einfachen, bei den andern Erlagstellen mittels doppelter Konsignation einzureichen und wird dem Einreicher hierüber eine Empfangsbestätigung ausgefolgt, gegen welche nach abgehaltener Generalversammlung die Aktien zurückgestellt werden. Wünscht ein Aktionär sein Stimmrecht durch einen andern stimmberechtigten Aktionär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterschreiben (§ 46). Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Kuranden durch ihren Kurator. Em sen durch einen Bevollmächtigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmaführer, Gesellschaften iibchaupt durch ein hiezu bevollmächtigtes Mitglied, Körperschaften, Institute u. dgl. durch einen ihrer Vorstände vertreten werden, wenn auch diese Vertreter nicht selbst Aktionäre sind. Wien, am 30. März 1916. Kais. kön. priv. Oesterr. Länderbank. § 43. Die Gesamtheit der Aktionäre wird durch die statutenmäßig gebildete Generalversammlung veitieten. In derselben sind jene Aktionäre stimmberechtigt, welche mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten derselben 25 Aktien nebst Coupons bei der Gesellschaft oder bei einem andern von dem Verwaltungsrate zu bestimmenden Institut hinterlegt haben, wogegen ihnen Legitimationskarten mit der Angabe der von ihnen vertretenen Aktien und der Zahl der ihnen gebührenden Stimmen erfolgt werden. Die Listen der stimmberechtigten Aktionäre mit der Angabe ihrer Aktien und Stimmenzahl werden denselben auf Verlangen verabfolgt und am Versammlungstische aufgelegt. § 44. Jeder Aktionär ist zu so viel Stimmen berechtigt, wie vielmal er 25 Aktien vertritt. § 46. Das Stimmrecht in der Generalversammlung kann vom Aktionär sowohl persönlich als durch Bevollmächtigung eines andern stimmberechtigten Aktionärs ausgeübt werden. (Nachdruck wird nicht honoriert.)