Mannheim
Compact Memory

Jüdische Korrespondenz · 1916-03-23 · 12 (23.3.1916) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
2 (1916)
Issue
12 (23.3.1916)
Date
1916-03-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3495278-3495300-3495312--0162-3520773
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 12. Jlidlsche Korrespondenz Seite 3 Unwahrscheinlichste, gefaßt machen muß. Zu diesem Unwahrscheinlichsten gehört nun ganz gewiß das Erscheinen besonderer jüdischer Delegierter auf der Friedenskonferenz, dem allerlei völkerrechtliche Einwendungen entgegenstehen. Denn die Juden haben, wie man weiß, als solche keine Nationalität und gehören der Nation an, innerhalb deren Gebiet sie leben und mit der sie in denjenigen Ländern, in denen sie volle Freiheit und Gleichberechtigung genießen, völlig verwachsen sind. In Wirklichkeit handelt es sich bei der ganzen Sache auch gar nicht um Aufstellung besonderer jüdischer Rechte, sondern nur darum, die Gleichstellung der Juden in Rußland und Rumänien zu sichern und unter den Schutz des künftigen Friedenskongresses zu stellen. Auf dem Berliner Kongreß von 1878 >st dies schon einmal, wenigstens bezüglich Rumäniens, geschehen. An das mächtige Rußland wagte man sich gar nicht heran. Man weiß aber, daß die der rumänischen Regierung auferlegte Verpflichtung, ihrer jüdischen Bevölkerung die gleichen Rechte einzuräumen wie der nichtjüdischen, an dem früheren Zustande nicht viel geändert hat. Die oben erwähnte Judenbewegung in Amerika will nun offenbar schon beizeiten verhüten, daß die Diplomaten der kommenden Friedenskonferenz sich mit der Betonung der jüdischen Gleichberechtigung auf dem Papier begnügen, daß aber in Wirklichkeit alles beim alten leibt. Auf eine wirkliche Vertretung auf dem Friedenskongreß kommt es ihr wohl nicht an, sondern bloß auf praktische Erfolge, insbesondere auf die endliche Lösung der Judenfrage in den beiden genannten Ländern Europas, an der übrigens diese Länder selbst ein Interesse haben. Die Woche. Für die jüdischen Soldaten. Das Militärkommando Wien hat mit Befehl vom 20. März 1916 folgendes verlautbart: „Ad Erlaß des k. u. k. KM. Abt. 9, Nr. 17041 vom 8. März 1916." Für die Bekenner aller christlichen Konfessionen sind nach Diensteszulässigkeit freizugeben: der 21., dann der Nachmittag des 22. und 23. April 1916 neuen Stiles. Für die Israeliten der Nachmittag des 17. dann der 18. und 19. April 1916, neuen Stiles. Gilt auch für die Kriegsgefangenenlager und die Arbeitsstellen außerhalb der Lager. Hiezu wird vom Mil. Kmdo verfügt: Das Passahfest für die israelitischen Glaubensangehörigen beginnt am Montag, den 17. April um 5 Uhr nachmittags und endet am Dienstag, den 25. April um 8 Uhr nachmittags. Die ersten zwei Tage das ist von Montag, den 17. April 5 Uhr nachmittags bis Mittwoch, den 19. April 8 Uhr nachm. und die letzten 2 Tage, das ist von Sonntag, den 23. April 5 Uhr nachm. bis Dienstag, den 25. April 8 Uhr nachm. sind Hauptfeiertage. Der Mannschaft sind der Nachmittag des 17. dann der 18. und 19. April dienstbezw. stationsfrei zu geben. Wo dies aus dienstlichen Rücksichten unzulässig erscheint, ist den Soldaten Montag, den 17. und Dienstag, den 18. April zur Begehung der Sederabende die Bewilligung zum Ausbleiben über die Retraite zu gewähren. An den Hauptfeiertagen werden Gottesdienste in allen Bethäusern jener Stationen, wo sich solche befindet, abgehalten werden. Die einundfünfzigste ordentliche General-Versammlung der K. k. privilegierten Allgemeinen österreichischen Boden-Credlt-Anstalt findet am 8. April 1916, um V»5 Uhr nachmittags, i Verhandlungs-Gege a) Bericht des Gouverneurs. b) Bericht der Zensoren. c) Beschlußfassung über die Gesellschaftsrechnungen und die Verwendung des Gewinnes. 1., Teinfaltstraße Nr. 8, statt. dieser General-Versammlung sind jene Herren Aktionäre stimmberechtigt, welche mindestens 14 Tage;m Zusammentreten derselben, daher bis längstens 24. Marz 1. J., fünfzig Aktien nebst Kupons bei der der Gesellschaft in Wien (Teinfaltstraße Nr. 8) deponieren. Den Offizieren und Militärbeamten, sowie der Mannschaft und ausgangsfähigen Kranken ist, soweit es die dienstlichen Verhältnisse gestatten, Gelegenheit zu geben, diesen Gottesdiensten beiwohnen zu können. In jenen Stationen, wo sich keine Gotteshäuser befinden, sowie in den Kriegsgefangenenlagern und Arbeitsstellen außerhalb der Lager ist den Soldaten bezw. Kriegsgefangenen zu gestatten, sich in einem geeigneten Räume zu gemeinsamen Andachten zu versammeln. Das Ende des Pogrom-Ministers. Der Zar hat wiederum eine Aenderung in seinem Kabinette vorgenommen und dem Minister des Innern Chwostow den Laufpaß erteilt. Ministerpräsident Stürmer wird nunmehr auch das Ressort des Innern leiten. Während in den anderen Ententestaaten die Generäle und die Minister des Aeußern abgesetzt werden, hat der Zar während des Krieges schon zum dritten Male seinen Minister des Innern gewechselt. So schlecht es mit der russischen diplomatischen und Kriegslage steht, noch schlimmer muß es wohl im Innern des Zarenreiches aussehen, wenn gerade da so oft Veränderungen vorgenommen werden müssen. Tatsächlich hat Chwostow Rußland beinahe auseinanderregiert. Er glaubte, das System Plehwe und Stolypin nachahmen zu sollen und mittelst Pogrome die innere Unzufriedenheit der breiten russischen Volksmassen in Blut zu ersticken. Dies scheint jedoch gegenwärtig ein sehr gefährliches Experiment zu sein. Die „echtrussischen Leute", kaum einmal gegen die Juden losgelassen, machten auch vor ihren russischen Brüdern nicht halt und die Pogrome von Moskau und Baku hatten einen ernsten, anarchistischen Charakter. Dem Zaren und seinen Ratgebern ist es vor den Geistern, die Chwostow rief, angst und bange geworden. Der Pogromminister wurde schleunigst beseitigt. Ob Stürmer eine glücklichere Hand in der inneren Politik als sein Vorgänger haben wird, läßt sich nicht voraussagen. Als Ministerpräsident hat er bisher sehr wenig geleistet. Aber UNION-BANK. Die sechsundvierzigste ordentliche Generalversammlung den 5. April 19}6 um 11 Uhr vormittags jm An8taUsg;bäu,de, ). Renngasse Nr, Tagesordnung: 1. ßerlcht des V*5rwa|tungs,ratefi und Vorlage des Bllanzabschlusses pro 1915, 2. Bericht de« Revrslonsausschusses und Beschlußfassung hierüber. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre, welche wollen ihre Aktien in Gemäßheit des § 27*) der Statuten spätestens in Wien bei der Liquidatur der Union-Bank, in Trlest bei der Filiale der Union-Bank, in Lemberg bei der Union-Bank, Filiale Lemberg, in Berlin bei der Dresdner Bank, in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Effekteni Wechsel-Bank oder bei der Dresdner Bank Frakfurt a. M., 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes. 4. Wahlen In den Verwaltungsrat. 5. Wahl des Revisionsausschusses für das Jahr 1916. Generalversammlung teilzunehmen wünschen, 28. März d. J. deponieren, und zwar: München bei der Bayerische» Hypotheken- und Wechsel-Bank oder bei, der Dresdner Bank, Filiale München, Nürnberg bei der Dresdner Bank, Filiale Nürnberg. Basel, 6e»j, St. Gallen und Zürich bei dem Schweizerischen Bankverein oder bei der Eidgenossischen Bank (A. G.j. Die Aktien sind unter Anschluß von Konsignationen zu erlegen, welche vom Einreicher eingehändig zu unterzeichnen und tür Wien in zwej Exemplare, für die andern Erlagsstellen in drei Exemplaren auszm'ertfgen simt - Pin Exemplar der Konsignationen erhalt der Deponent mit der Empfangsbestätigung verseben zurück; nach abgehaltener Generalversammlung werden die Aktien gegen Rückstellung dieser Konsignationen ausgefolgt. — Das Stimmrecht kann vom Aktionär oder von dessen gesetzlich» m Vertreter persönlich oder durch Bevollmächtigung eines andern stimmberechtigten Aktionärs ausgeübt wQfden (§ 28 der Statuten). Wien, 18. März 1916. '"' Unlon-Bank. *) § 27 der Statuten lautet: Der Besitz von je 20 Aktien gibt das Recht auf eine Stimme in der Generalversammlung. **jlW*^Ü Zur Ausübung des Stimmrechtes ist erforderlich, diß die Aktien längstens 8 Tage vor dem Zusammen-, tritte der statutenmäßig berufenen Generalversammlung in die Gesellschaftskasse oder an einet» anderen vom Verwaltungsrate zu bestimmenden Ort hinterlegt werden. (Nachdruck wird nicht honoriert.) _ schon die Beseitigung Chwostows gilt als Beweis, daß man heute selbst in Rußland mit Pogromen nicht mehr regieren kann. Die „Stimme der russischen Erde", die der Zar so gerne hören wollte, hat diesmal einen ganz anderen Klang, als man sich es im Zarenpalaste vorgestellt hatte. Für die Juden Rußlands, die sich Chwostow ganz speziell als Versuchskaninchen seiner Politik ausersehen hatte, bedeutet seine Beseitigung immerhin eine gewisse Erleichterung. Wird aber Stürmer besser sein? Hilfsaktion des k. u. k. Ministeriums des Aeußern für die Juden in Palästina. Zur Bekämpfung der durch den Krieg hervorgerufenen Hungersnot in Palästina, deren Opfer sich täglich in erschreckendem Maße mehren, wendete sich das k. u. k. Konsulat in Jerusalem an die Wiener Hilfskommission 1915 für Palästina mit dem dringenden telegraphischen Ersuchen, zu Mehlankäufen ihm 70.000 Franken, gegenwärtig etwa 140.000 Kronen, zur Verfügung zu Stellen. Mit Unterstützung des k. k. Ministeriums des Aeußern gelang es bisher, für diesen Zweck in Wien einen Betrag von 70.000 K aufzubringen. Es spendeten: das Ministerium des Aeußern 10.000 K. Baron Louis Rothschild 10.000 K, Bergrat Max Ritter v. Gutmann 6000 K, Baron Sigismund Springer und Baron Gustav Springer je 5000 K, Dr. Philipp v. üomperz und „Ungenannt" je 2000 K, Direktor Dr. Paul Hammerschlag, Direktor Wilhelm Kux, Kommerzialrat Isidor Mautner, Direktor Ludwig Neurath, Leopold Pollack von Parnegg, Direktor Bernhard Popper, Direktor Emanuel Raumann, Direktor Alois Weißhut, Direktor Alexander Weiner, Präsident des Giro- und Kassenvereines Ludwig Wollheim je 1000 K, kaiserliche Rat Wilhelm Anninger 2000 K. Hilfskommission 1915 20.000 K. Weitere Beträge werden an das Bankhaus S. M. Rothschild, Wien, 1. Bezirk, Renngasse Nr. 3, erbeten. Chronik. Auszeichnung Jüdischer Beamter In Bosnien. Seine Majestät der Kaiser hat verliehen: Den Eisernen Kronenorden 3. Klasse an den Bezirksvorsteher Dr. Siegmund Berger in Zvornik. Das Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens an deti Sanitäts-Inspektor und Landes-Obersanitätsrat Dr. Bernhard Zauderer, dem Dr. Berthold Haas in Bosn.-Brod und Dr. Moses Schiffer in Ujclina. Das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone dem Bezirksarzl Ür. Alexander Schoßberger in Zvornik. Siebzehn Juden im ungarischen Parlament, Als Mitglied der Unabhängigkeitspartei ist Ernst Fisch aus Nagyleta zum ungarischen Reichsratsabgeordneten gewählt worden. Gegenwärtig sind 17 Juden im ungarischen Parlament. Englische Humanität. Die englische Regierung hat dem jüdischen Unterstützungskomitee in London streng verboten, die unglücklichen Juden, die die Russen aus Galizien verschleppt haben und die in Rußland entsetzliche Not leiseien Kriegsgefangene, die schlechtweg nur die Rechte von Kriegsgefangenen besitzen! Sabbatheiligung in Warschau. Unter dem Namen „Gesellschaft für Sabbatheiligung" hat sich in Warschau eine Vereinigung zur Förderung der Sabbatheiligung gebildet. Nach der Satzung ist jedes Mitglied, das Hauseigentümer ist, verpflichte, seine Mieter zur Schließung der Läden am Sabbat und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.