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Jüdische Korrespondenz · 1916-01-20 · 3 (20.1.1916) · page 2

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
2 (1916)
Issue
3 (20.1.1916)
Date
1916-01-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Jüdische Korrespondenz Nr 3. rungen sind nur geeignet, an den guten Willen dieser Faktoren keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Die religiöse Frage wie die kulturelle Frage sind innerjüdische Probleme, die zunächst im eigenen jüdischen Lager einer Lösung zugeführt werden sollen. Wir besitzen ja in den Kultusgemeinden eine vollständig autonome Organisation, die diesbezüglich sehr viel leisten kann. Mag auch das Kultusgemeinden-Statut noch so beschränkt sein, es bietet bei gutem Willen Bewegungsfreiheit genug für eine entsprechende Losung der Erziehungsfrage. Können wir auch mein immer und überall mit der Leitung der Kultusgemeinden zufrieden sein, so müßte es eben unsere Sache sein, diesbezüglich entsprechend Wandel zu schaffen. Die Einflüsse von außen her können dem jüdischen inneren Leben nie nützlich sein. Auch die (ieldfrage kann da keine große Rolle spielen. Dem jüdischen Vater ist für die Erziehung seiner Kinder kein materielles Opfer zu hoch. Wir müssen nicht gerade darauf losgehen, sog. Regierungsschulen zu bekommen; diese können nie ganz dem jüdischen (leiste entsprechen, da sie im Allgemeinen ganz andere Aufgaben zu lösen haben. Fragen, wie Fortschritt oder Orthodoxie, Jargon oder Hebräisch, ja selbst Assimilation oder Nationalismus, werden nie für die Juden auf dem Oesetzgebuugs-Wege einer Erledigung zugeführt werden. Unsere Väter perhorreszierten in innerjüdischen Fragen stets jede auswärtigen Einflüsse und sie haben damit vielleicht Vieles zur Erhaltung des unverfälschten Judentums beigetragen. I >ie Ostjudenfrage existiert und erfordert einer Lösung, aber sie darf nicht gerade durch die diversen Lösungsversuche noch komplizierter werden. Spectator. Feuilleton. Maßnahmen gegen die Preistreibereien und die talmudische Gesetzgebung. Von Dr. A. Neu w i r t h (Mainz.) Line sehr traurige Erscheinung in unserer großen Gegenwart ist der weit verbreitete Wucher mit den unentbehrlichsten Nahrungsmitteln. Die Erhebung des ganzen Volkes vermochte gewisse Kreise, die dem „heiligen Egoismus" völlig verschrieben sind, nicht davon abzuhalten, aus der Knappheit in gewissen Nahrungsmitteln \\ ucherischen Nutzen zu ziehen. Alle --.eset/gebenden Körperschatten sind bemüht, dieses \ erbrechen gegen die allgemeine Opferfreudigkeit mit den wirkungsvollsten Maßnahmen zu bekämpfen. Als das grollte und verheißungsvollste Ergebnis vieler Versuche dart die Reichsprüfungsstelle, die die Höchstpreise iür die allernotwendigsten Nahrungsmittel testsct/.t, betrachtet werden. Diese neue Zentralstelle für die Festsetzung der Preise ist eine grolie soziale Errungenschaft, die auch in Friedenszeiten, bei aller Wahrung der Freiheit des Handels, viel Segen stiften könnte. Im Folgenden möchten wir die Maßregeln, die ein ganz altes Gesetzbuch zu dem nämlichen Zwecke, dem die neuesten Gesetze gelten, getroffen, als ein wertvolles kulturhistorisches Dokument näher betrachten. Denn diese Maßregeln gleichen den unseren, dem sozialen Bestreben unseres Zeitalters entsprungenen, in vieler Beziehung. Wir meinen die t a 1 m u d i s c h e Gesetzgebung. Bereits vor zweitausend Jahren hat die talmudische Gesetzgebung für jede Stadt und jedes Dorf eine l'rüiungsstelle für die Lebensmittelpreise angeordnet. Ebenso trifft man da neben vielen sozialen Verordnungen, die uns in jeder Weise an unsere modernsten Gesetze erinnern, die weitgehendsten Schutzverordnungen gegen jedweden Wucher mit den notwendigen Nahrungsmitteln. Dabei kennt der Talmud einen Unterschied zwischen einer Zeit der Not und den gewöhnlichen Zeiten nur insofern, als für den ersteren Fall strengere Verfügungen vorgesehen sind: aber eine Teuerung sollte immer vermieden werden. Die tahnudischen Bestimmungen gegen den Lcbensmittelwucher sind zweierlei Art: behördliche und religiöse Verordnungen. Zunächst die ersteren: Danach war eine jede Gemeinde verpflichtet, A u f s i c h t sb e a m t e anzustellen, die die Preise von allen Lebensmitteln überwachen sollten. Für diese Behörde wurden verschiedene Bestimmungen, woran sie sich halten sollte, vorgesehen. So wurde bestimmt, daß da, wo Knappheit herrscht und eine Lebensmittelzufuhr von auswärts nicht leicht möglich sei, ein jedweder Handel mit den Lebensmitteln verboten sei. Die Produzenten waren gehalten, ihre Ware auf den Markt zu bringen, um sie da vor den Konsumenten frei zu bieten. Damit jedes Verkaufen von Nahrungsmitteln unter Kontrolle stattfinden könne, war dasselbe im Hause untersagt. Aber auch auf dem Markte war nur das Kaufen von sovielen Nahrungsmitteln erlaubt, wie man für sich und seine Hausgenossen notwendig hatte. Weiteres Aufkaufen mußte vermieden werden. Ein Zuwiderhandeln wurde strengstens bestraft. Eine Austuhr von Nahrungsmitteln von einem Lande, wo Knappheit herrschte, war nur dann gestattet, wenn an dem auszuführenden Artikel erwiesenermaßen Ueberfluß herrschte und eine Verwendung im Lande nicht möglich war. Dagegen hatten die Aufsichtsbehörden in einem Lande, wo die Nahrungsmittel in genügendem Maße vorhanden waren, darauf zu achten, daß die Händler mit den Lebensmitteln keinen Wucher trieben. Zu diesem Zweck wurde auch hierzulande ein Aufkaufen von Nahrungsmitteln durch zwei oder drei Personen, die dann den ganzen Lebensmittelmarkt in den Händen hätten, strengstens untersagt. Ebenso mußte die Höhe des Gewinns festgesetzt sein. Dieser durfte bei den Großhändlern nicht mehr als ein Sechstel, bei den Kleinhändlern nebst diesem Sechstel noch die Umsatzkosten des Detaillisten betragen. Bei Uebertretung dieses festgesetzten Gewinnsatzes traten drei verschiedene Stra- Eine Unterhaltung im Lazarett. Aus dem Feldpostbriefe eines österreichischen jüdischen Verwundeten. . . . Langsam wurde es Tag, und auch die anderen Schlafgenossen — die Feinde — erhoben sich, jeder sein Morgengebet durch Bekreuzigen und Verbeugen verrichtend. Doch Einer tat es nicht, was mir, da ich mich dafür interessierte, gleich auffiel. Er lag von mir im übernächsten Bett. Ich dachte: Fragst ihn mal auf gut Glück, ob er vielleicht Deutsch versteht, denn nachdem er ein Andersgläubiger als seine Kameraden war, konnte er ja auch sehr gut ein Anderssprechender sein! Zudem hatte er ein intelligentes Gesicht, sodaß ichs schon wagen konnte, ohne wieder befürchten zu müssen, „Moskaly" (Russe) als Antwort zu bekommen. Und tatsächlich, seine Antwort überraschte mich nicht wenig! Er sei ein Jude! Na, meine Freude! ich hatte jemanden zur Unterhaltung! Einen geiangeueii russischen Juden! Er begann, mir gleich zu erzählen, denn er war nicht minder erfreut, auf einen Menschen zu stoßen, mit dem er sich aussprechen konnte. Er ist aus einem Dorf mit unaussprechlichen Namen — wenigstens komme ich dabei in Versuchung, mir die Zunge zu verrenken — in der Nähe von Rowno in Wolhynien. Hat zu Haus ein gutgehendes Geschäft, ist jedoch bald nach der Mobilmachung eingezogen und nach fünf Wochen Ausbildung zur Front geschickt worden. Gefangen ist er bereits seit sechs Monaten, und er fühlt sich ganz wohl dabei. Daß er damit nicht ganz so Unrecht hat, werdet Ihr begreifen, wenn Ihr weiter gelesen haben werdet. Er ist ein schöner, junger Mensch, von kräftigem Wuchs. Er erzählte mir von Haus, Hof und Kind, vom Feld usw. Schließlich kam auch die Rede auf seine Landsleute, die übrigen hier krank und verwundet liegenden gefangenen Russen, da ich mich außerordentlich wunderte, daß er mit diesen kaum ein paar Worte wechselte. Er schluckte ein paarmal, bevor er mir Antwort gab. Dann sagte er mir. er hätte sich früher öfters mit ihnen unterhalten, bis sie ihm einmal ihre wahren Absichten verrieten. Und die sind keine erfreulichen! Natürlich ist der „Jewrey" an allem Unglück schuld! Nur er hat spioniert, nur er sei der Ueberläufer zum Feind, und wenn sich bei einer Kompagnie vier Juden befinden, so wird diese Kompagnie, so behaupten sie, bei erster Gelegenheit bestimmt unter Führung dieser vier Juden zum Feind mit erhobenen Armen überlaufen! Aber es komme noch die Rache! Kommen wir erst wieder nach fen ein. Zunächst erfolgte eine Geldstrafe, dann die ausdrückliche Nennung des betreffenden Spekulanten in öffentlichen Versammlungen und, wenn auch dies erfolglos war, eine öffentliche Züchtigung. Diese Verordnungen hatten für jedermann Gültigkeit. Dem edelgesinnten Mann wurde noch besonders anheimgestellt, zu einer Zeit, wo das Getreide sehr billig sei, viel davon zu kaufen, um dann, wenn es teuer werde, billige Lebensmittel an Arme abgeben zu können. Ebenso erwartete man von ihm, daß er sein eigenes Getreide bis zu einer Zeit aufbewahrte, wo hohe Preise dafür zu erlangen waren, und er es dann für billiges Geld an jedermann abgab. Erst wenn jemand auf diese edelgesinnte Weise wiederholt verfahren war. wurde er für das Ehrenamt eines Arme n- Verwalters für würdig gehalten. Noch schärfer als die polizeilichen Verordnungen verurteilen die moralisch-religiösen Maßn a Ii in e n jede Preistreiberei. Und wenn man die bedingungslose Autorität, die die geistigen Führer der talinud^schen Zeit bei dem Volke genossen, genau kennt, wird man sich eine Vorstellung von der ungeheuren Wirkung, die die religiösen Bestimmungen auf die Allgemeinheit hatten, machen können. Zunächst haben die Talmudisten das Gebet gegen die Preiswucherer verwendet. Das Hauptgebet der Juden ist das sogenannte Achtzehngebet. Davon ist nun die neunte Benediktion, die dreimal täglich öffentlich vorgetragen wird, besonders charakteristisch. Zuerst folgt ein Flehen um viel Getreide, um billige Lebensmittel zu besitzen. Dann sollte diese neunte Benedikt.on ein Hinweis auf Psalm „n e u n" sein, wo ein Fluch über die Frevler ausgesprochen ist: dies sollte eine Verwarnung gegen diejenigen sein, die die Preise in die Höhe treiben. Interessant ist auch folgende religiöse Einrichtung gegen die Preistreibereien. Das Gemeinde fasten war in der talmudischen Zeit sehr verbreitet. Bei jeder Landesplage wurde als Abwehrmittel ein Gemeinde^ iasten. verbunden mit Gebet, angeordnet. Die religiöse Behörde hatte nun das Recht, für welchen Tag in der

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