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Blau-Weiss-Blätter · 1918-06-01 · 1 (6.1918) · page 8

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Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
6 (1918-1919)
Issue
1 (6.1918)
Date
1918-06-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Rackficht auf die eventuelle Betätigung in Palästina solche Gegenden vornehmlich in Betracht kommen, in Lenen Weizen gebaut wird, z. B. Baden, Württemberg, die Rhempfalz u. m m. vi« Dauer des Aufenthaltes auf dem ersten kehrznt wird sich tunlichst auf ein Jahr beschränken. Im kaufe dieser Zeit kommen in demselben Betriebe sämtliche Arbeiten vor. Ein Jahr reicht meistens auch aus, um dem angehenden Landwirt Lust und Geschicklichkeit in der Arbeit oder aber ihm die Erkenntnis seiner Anbrauchbarkeit dafür beizubringen. Nur wenn jemand sehr wenig handfertig ist, sollte er sich entschließen, noch ein zweites Jahr auf dem Banerngute zu bleiben. Findet sich leicht ein zweiter Groß-Bauer, der gleichfalls ein guter tehrhcrr ist, so ist es angebracht, jetzt dessen fjof zu wählen, weil man dort manches Neue aufnehmen und gewiß auch andere Arbeitsmethoden kennen lernen kann. Als zweite Lehrstelle ist ein Gut zu wählen, wo man bereits zur Aufsicht herangezogen wird und wo einem allerlei Aufgaben Zufällen, die mit einer beschränkten Verantwortung verbunden sind z. B. die Aufsicht beim Alelken, beim Probeinelken und Füttern, bei der Fntteransgabe, beiin Wiegen des Viehs vor dem Verkaufe, Verantwortung für die Instandhaltung der Wagen, für den hufbeschlaa der Pferde, Zorge für Ordnung auf dem Speicher und besonders die Aufsicht bei den verschiedenen Feldarbeiten. Es ist außerordentlich wichtig, daß die Erfüllung all dieser Aufgaben vom Lehrling nacheinander gefordert wird und zwar so, daß er immer vor neue Aufgaben gestellt wird, wenn die alten zufriedenstellend erfüllt wurden. Aus diese Weise wird der Praktikant Einblick in das ganze Getriebe der Gutswirtschaft erhalten. Er kann natürlich nicht schon in, zweiten Lehrjahre die Arbeitseinteilung selbst vornehmen, wird aber bald in der Lage sein, sich darin zu üben. Es ist zweckmäßig, sich den Arbeitsplan des folgenden Tages für jedes Weiter selbst auszuarbeiten und ihn dann dein kehrherrn zur Prüfung vorzulegen, der mit seinem Arteil gewiß nicht znrückhalten wird. Auch aus der zweiten Lehrstelle empfiehlt es sich nicht länger als ein Jahr zu bleiben, um bald wieder in neue Verhältnisse Einblick zu gewinnen. Nur wenn man Gelegenheit hat, in eine verantwortungsvollere verwalterstells aufzurücken, die einem eine selbständigere Führung der Wirtschaft gestattet, sollte man länger bleiben. Sanft ist cs empfehlenswert, eine dritte Stellung auf einem kleineren oder mittelgroßen Gute zu suchen, wo man womöglich allein mit dem

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