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Der Israelit · 1907-10-03 · Heft 40 (3.10.1907) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 40 (3.10.1907)
Date
1907-10-03
Page
– (sequence 9)
Language
German
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mmm UWWWWMWMWWW RS» 40; 3. Oktober 1907 Der JSratttr. Sette S Preisgebung an einen autonomen von Wien nur in allgemeinen Reichsfragen abhängigen polnischen Landtag zu wehren. Die bisherige Vertretung der Juden im Landtage ist qualitativ und quantitativ gleich Null, drei Handelskammerleute und ein einziger Vertreter der Stadt Stryj, trotzdem das Organ der polnischen Assimilationspartei Jedn ose (Einheit) selbst gesteht, daß die Juden auf 23 Mandate Anspruch haben. Und dies mit Rücksicht auf das bloße Zahlenverhälinis zur Gesammtbevölkerung (11°/°). Was Steuerleistung anbelangt, ist das Mißverhältnis noch weit größer. Lemberg hat unter .44,528 Juden 6511 Steuerträger (darunter zahlen 370 über 1000 K., 240 über 500 K., 90 über 400 K.), dagegen unter 159,877 christlichen Einwohnern 9649 Steuerträger, (davon zahlen nur 288 über 1000 K., 265 über 500, 90 über 400). Nehmen wir die Steuerteistung der Kleinbesteuerten gleichmäßig auf durchschnittlich 100 K. an, so beträgt die Steuerleistung der Juden Lembergs 1,107,100 K. gegen 1,357,100 K. der Christen. Im Verhältnis zur Seelenzahl ist demnach die Steuerleistung der Juden eine dreifach größere als die der übrigen Einwohner. Dassewe Verhältnis weist die Statistik in Krakau und Przemysl auf. Bedenkt man den Druck, welcher auf der Entwickelung von Handel und Industrie oer Inden schon unter den heutigen Verhältnissen lastet, so kann man ahnen, welche Konsequenzen die Ausdehnung der polnischen Autonomie nach sich ziehen könnte, während umgekehrt von einer intelligenten, unerschrocken für die jüdischen Interessen kämpfenden, entsprechend starken Vertretung die Beseitigung des galizischen Judenelends angestrebt werden könnte, wahrlich nicht zum Schäden der polnischen Interessen selbst. Rußland. Petersburg, 29. September. Der Voss. Zeitung wird aus Petersburg geschrieben: lieber die Auswandererbewegung der russischen Juden veröffentlicht das jüdische Auswandererbureau folgende Angaben: Nach den Vereinigten Staaten wanderten 1899 24 275 Personen aus, 1900 39 011 und 1902 37 846. Dann kam 1903 das Blutbad von Kischinew und seitdem ist die Zahl der Auswanderer rasch sehr stark gestiegen sie betrug 1903 47 689, 1904 77 544, 1905 100100 und im vorigen Jahre sogar 200 000 Personen. Diese Daten des Bureaus sind aber schwerlich genau und zuverlässig. Die angeblichen 100 000 und 200 000 Auswanderer sind in den beiden letzten Jahren wohl kaum in Nordamerika eingetroffen, diese Ziffern scheinen jedenfalls stark abgerundet zu sein und sind 'mithin ziemlich wertlos. Da das Bureau 1899 noch nicht bestand und erst später begründet wurde, so hat es seine Angaben für die ersten Jahre nicht selbst einziehen können. Die von ihm mitgeteilten Zahlen für 1899 und 1900 weichen aber von den Angaben der russischen Konsuln in Bremen und Hamburg recht bedeutend ab. 1899 pasiierten nämlich nach den Angaben der Konsuln fast 50 000 und 1900 66 835 russische Auswanderer die genannten Hafenstädte. Daß von jenen 50000 aber weit mehr als die Hälfte Juden waren, unterliegt keinem Zweifel, denn die wenigen Russen, Polen, Litauer usw. die nach Amerika auswandern, machen nur wenige Tausend aus. Auch die Angabe des Bureaus für I960 ist wohl zu gering, besonders wenn man berücksichtigt, daß ein Teil der Auswanderer über Odessa reist. Die Zahl der nach Südamerika, England, Canada und Afrika ausgewanderten Juden wird vom Bureau nicht angegeben. Seine Angaben sind also unvollständig. Gerade nach Argentinien ergießt sich schon seit vielen Jahren ein recht starker jüdischer Auswandererstrom. Russische Statistiken sind fast stets mit größter Vorsicht zu benutzen. Warschau, 2. Oktober. Wie die Blätter berichtenhat der Lodzer Einwohner Herr Jakob Hertz, um das Andenken seines frühzeitig verschiedenen Sohnes zu ehren, 100000 Rubel zur Gründung eines jüdischen Lehrer-Seminars in Warschau gespendet. Das Seminar wird den Namen tragen: „Lehrer-Seminar mosaischen Glaubens der Stiftung Leon Hertz." Die Verwaltung des Seminars übernimmt die Warschauer jüdische Gemeinde. England. London, 20. Sept. Hierher gelangte folgendes offene Schreiben des Rabbiners v. Min s k: „Unsere letzten Hoffnungen auf beffere Zeiten sind nun verschwunden, unser Los hat sich noch verschlimmert, ja, es ist fast unerträglich geworden. Am Neujahrstage wird uns verwehrt, unser Haus zu verlassen und das Bethaus aufzusuchenauch am Versöhnungstage sind wir an unsere Schwelle gefesselt. Unsere tüchtigsten Söhne und Töchter sind entweder im Kerker oder in Sibirien. Wie glücklich seid Ihr zu preisen, daß es Euch vergönnt ist, in einem freien Lande zu leben! An wen sollen wir uns aber um Hilfe wenden? Zu wem sollen wir flehen, daß er sich unsrer annehme? Wir sind elend und verlassen! Aber Ihr, im freien England, könnt Euch an die guten, gläubigen Christen wenden, damit sie für uns ihre Stimme erheben! Bemüht euch, euer erlauchtes Königshaus welches durch seinen Edelmut bekannt ist, auf unser Schicksal aufmerksam zu machen. Ein Wort aus ihrem Munde würde die Herzen von Millionen unserem unglücklichen Volke zuwenden. Möge Gott walten, daß die mächtige und furchtlose englische Presse sich unser annehme und auch uns Gerechtigkeit verschaffe!" vermischtes. Frankfurt a. M., 3. Oktober. Die Ausstellung von Kunststickereien, die Herr Henri Brauer, früher Rabbiner zu Tours, (Frankreich) (er hat das Amt als gewissenhafter rnn*1 wegen der dortigen traurigen religiösen Verhältnisse aufgeben müssen) hier Am Tiergarten 8 veranstaltet,'hat sich bisher eines guten Besuches erfreut. Im Anschluß an die Ausstellung findet eine Wohltätigkeits- Verlosung statt. Lose erhält man bei den Herren Oberkantor Pesachowitsch, Ostendstr. 29, und D' I. Weil, Am Tiergarten öS. Die Ziehung ist auf den 15. Oktober bestimmt. Karlftadt (Bayern), 28. Sept. Die hiefige israelitische Kultusgemeind>: erwarb ein Grundstück behufs Erbauung einer Synagoge. Kaiserslautern, 29. Sept. In der bekannten Angelegenheit der — von der Kreis- und Staatsregierung abgelehnten — Anstellung eines israelitischen Retigionslehrers hier hat die hiefige israelitische Kultusgemeinde nunmehr den Antrag gestellt: „Die Anstellungs eines israelitischen Religionslehrers mit der Qualifikation und den Rechten eines Bolksschullehrers, dem in erster Linie der israelitische Religionsunterricht in der bisherigen Weise als Obliegenheit zufällt, der außerdem bis zur wöchentlichen Pflichtstundenzahl an den Volksschulen mit Ausnahme des christlichen Religionsunterrichts vertretungsweise mirverwendet werden darf," zu bewilligen. Der hiesige Stadlrat beschloß hmte diesen Antrag zu unterstützen. Wien, 2. Oktober. Bor mehreren Monaten berichteten wir über die gesetzliche Beschränkung einer im Jahre 1900 dem Herrn Mayer Weisz, respettive dessen Gattin in Leoben verliehenen Gasthaus-Konzession. Die Bezirkshauptmannschaft Leoben hatte die Konzessionsurkrnde mit der „Bemerkung" versehen, „daß in diesem Gastgewerbe Speisen und Getränke nur an jüdische Religionsgenossen verabreicht werden dürfen. "Wohl hatte Herr Wersz bei dem damaligen Bezirkshauptmanne Grafen Wickenburg sofort gegen diese dem Gewerbegesetze, wie dem Staatsgrundgesetze widersprechende Klausel, durch welche eine jüdische Ausnahme-Gastwirtschaft geschaffen wurde, protestiert, er hatte sich jedoch mit der Erklärung beschwichtigen lassen, daß aus der erwähnten Klausel keinerlei Konsequenzen abgeleitet werden sollen, solange Graf Wickenburg Bezirkshauptmann von Leoben bleibe. Mer der Herr Bezirkshauptmann avanzierte mit der Zeit und sofort nach seinem Wgange begann die Leobener Gewerbebehörde sorgfältig darauf zu vigilieren, daß Weisz in seinem Gasthause nur „jüdische Religionsgenossen" atze und labe. Da er nun nicht jeden seiner Gäste um Tauf- oder Geburtsschein fragen und auch zu anderweitiger Ausweisleistung über ferne Religionszugehörigkeit verhalten konnte, kam es zuweilen vor, daß er unbewußt und unbeabsichtigt auch ernem Christen Speise und Trank vorsetzte. So oft man eine solche „Uebertretung" entdeckte, wurde er bestraft und immer härter bestraft. Er rekurrierte in jedem einzelnen Straffalle an die Statthalterei und verlangte auch jedesmal die Aufhebung der ungesetzlichen Beschränkung. Aber die Statthalterei in Graz hatte taube Ohren. Sie bestängle nur immer das Straferkenntnis, die Antwort auf die geforderte Beseittgung der Ungesetzlichkeit blieb sie schuldig. Nun wandte sich Herr Weisz an das Rechtsschutzbureau der Oesterr.-Jsrael. Union und brachte auf deren Rat bei der Grazer Statthalterei eine gründlich mottvierte Beschwerde gegen die in seiner Konzessionsurkunde enthaltene ungeheuerliche, gesetzlich unzulässige und prakttsch.undurchführbare Bestimmung ein. Und jetzt kommt ein nettes Pröbchen österreichischer Berwaltungsvraxis. Die Statthalterei mißverstand — ob absichtlich, oder unabsichtlich, bleibe dahingestellt — den Sinn der Beschwerde und entschied, daß das Verlangen nach Aushebung der gesetzwidrigen Beschränkung einem Gesuche um Erteilung einer neuen, unbeschränkten Gafthauskonzession gleichkäme, ein solches Gesuch aber zur instanzenmäßigen Erledigung an die Bezirkshauptmannschaft zu verweisen sei. Die Bezirkshauptmannschaft bekundete volles Verständnis für diese salomonische Entscheidung. Sie wies das gar nicht bestellte Begehren um eine neue Konzession wegen „Mangels eines Lokalbedarfs" ab und die Stattyalterei bestätigte das abweisende Erkenntnis. Da in Gewerbesachen die Statthalterei die letzte Instanz bildet, stand Herr Weisz wieder dort, wo er früher war. Nunmehr verfocht das Rechtsschutzbureau der Union im Namen des Weisz Rekurs beim Handelsministerium gegen die irrtümliche Auffassung der Statthalterei, daß das Verlangen um Behebung eines ungesetzlichen Zustandes einem Gesuch um eine neue Konzession gleichzqachten sei, und schon nach wenigen Tagen entschied diese höchste Stelle, daß die gesetzwidrige Beschränkung der Verabreichung.von Speisen und Getränken nur an jüdische Religionsgenossen aus der Konzessionsurkunde zu streichen sei. Herr Mayer Weisz ist also nicht mehr verpflichtet, seine Gäste auf etwaige physische Anzeichen semitischer oder arischer Wstammung, jüdischer oder christlicher Religionszugehörigkeit zu prüfen — die erste und einzige jüdische Ausnahmegastwirtschaft ist ausder Welt geschafft. Daßpsie just in Oesterreich entstehen und sieben Jahre bestehen konnte, ist charakteristisch für unsere heimischen Verhältnisse. Wie«, 2. Oktober. Die Mitteilungen der Oesterr. Israel. Union schreiben: Vom 11. bis 14. September fand vor den Rzeszower Geschworenen die neuerliche Verhandlung gegen den des Mordes an dem Bauer Walenty Grygar angeklagten 81jährigen Gastwirt' Jakob Stern aus Bialobrzeg statt. Wir haben über die wechselnden Phasen dieses ungeheuerlichen Prozesses der geradezu einen Justizskandal bedeutet, wiederholt berichtet. Wir haben erzählt, wie die Entlastungszeugen zugleich mit dem Angeklagten unter der Beschuldigung der falschen Zeugenaussage vor die Geschworenen geßellt wurden, um sie ihrer Glaubwürdigkeit zu enteiden; daß von der Gendarmerie eine förmliche Razzia nach der Herkunft des Berteidigerhonorars veranstaltet wurde; daß die Untersuchungshaft ungebührlich ver> zögert, die Ausfertigung des Urteils und die Uebersendung der Akten an den Kasfationshof ebenso ungebührlich verschleppt wurde. Trotz aller aufgewendeten Praktiken hat der Kassationshof das erste Urteil, mit welchem Jakob Stern wegen Meuchelmordes zum Tode durch den Strang verurteilt wuroe, wegen erheblicher Bedenken über die diesem Urteil zugrunde gelegten Tatsachen aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung anberaumt. Bei dieser zweiten Verhandlung wurde Stern freigesprochen. Nun ließ die Ratskammer des Kreisgerichts Rzeszow die schon einmal frei gesprochenen Entlastungszeugen wieder verhaften und nach deren Murteilung betrieb der Staatsanwalt die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Stern, sodaß nun gegen denselben eine dritte Verhandlung stattfand. Auch bei dieser Verhandlung führte Prof. Dr. Rosenblatt aus Krakau, der sich seit mehr als Jahresfrist in aufopfernfter Weise des Angeklagten angenommen hat, die Verteidigung. Leider ist es nach den vorausgegangenen vielfachen Verhetzungen jener Bevölkerungsschichten, aus denen die Geschworenenbank zu Rzeszow gebildet wird, nicht gelungen, trotz dem Mangel auch nur des leisesten Tatbeweises den Freispruch des Angeklagten zu erzielen. Da man nach der' Entscheidung des Kassationshofes an der Beschuldigung des Meuchelmordes nicht gut festhalten konnte, wurde Jakob Stern nunmehr wegen Tod-' schlageszuvierJahrenschwerenKerkers verurteilt. Obgleich die Geschworenen schon in der zweiten Verhandlung eine Zusatzstrafe auf Totschlag verneint hatten. Der Verteidiger hat selbstverständlich auch gegen ' dieses Urteil die Nichtigkeitsbefchwerde angemeldet. Er tat recht daran. Wenn das Rzeszower Schwurgericht bei der ersten Verhandlung ein Fehlurteil fällen konnte, warum sollte nicht auch das zweite Verdikt ein unrichtiges sein können? Budapest, 21. September. Am 13. d. Mts. verschwand in Szolnok das 31/3 jährige Söhnchen des Schneidermeisters Geza Nyitray und war seither verschollen. Dieser Tage erhielten nun sowohl der besorgte Vater wie die Polizei ein Schreiben, worin mitgeteilt wurde, die Leiche des Knaben sei an einem auf der Theiß schwimmenden Floß angebunden und der Knabe sei einem rituellen Mord zum Opfer gefallen. Am selben Tage meldete sich bei der PolizeL ein Eisenbahnarbeiter namens Wilhelm Mollnar und erzählte, er habe während des FischenS den Leichnam eines Knaben gefunden, den er an ein Floß gehunden habe. Die Leiche wurde tatsächlich an der erwähnten Stelle gefunden. Bei der Settion wurde kou-

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