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Der Israelit · 1907-10-03 · Heft 40 (3.10.1907) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 40 (3.10.1907)
Date
1907-10-03
Page
– (sequence 8)
Language
German
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6. Der Israelit. 3. Oktober 1907. solidarisch und vertraut darauf, daß letztere bei den in Aussicht stehenden Friedensverhandlungen voll und ganz in demjenigen Sinne wirken wird, in welchem sie bisher den nicht gesuchten, aber notwendig gewordenen Kampf geführt hat". Es darf unter diesen Umständen der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß das entschlossene und einige Vorgehen der bayerischen Orthodoxie die neologen Gemeindeverwaltungen zu einer entgegenkommenden Stellungnahme gegenüber den Minoritätssorderungen bestimmen und die für den 6. Oktober in Aussicht genommene Konferenz den Frieden zwischen den beiden religiösen Parteien in Bayern wiederberstellen oder doch wenigstens eine gemeinsame Basis dort gefunden wird, auf welcher eine Revision des veralteten Judenedikts von 1813 von den bayerischen Kultusgemeinden zu streben wäre. Mannheim, 26. Sept. Ueberdas badische Gebetbuch sind weiter folgende Gutachten eingelaufen : I. er- München, 29. September. Die akademischen Ferien neigen sich ihrem Ende zu. Der Beginn des kommenden Semesters bedeutet für vie!e „Muli" den Anfang ihres akademischen Lebens überhaupt. Wenn im allgemeinen die erste hierbei zu lösende Frage für jeden Studenten die Wahl des flniversitätsortes ist, so werden jüdische Studenten und' deren Eltern doppelte Schwierigkeiten haben, bis sie sich ruhigen Herzens für die eine oder andere alma mater entscheiden können. Gehören ja nicht bloß die gute Besetzung der Fakultät, die Zahl und Art spezieller Vorlesungen u. s. w. zu den Erwägungen, von denen sich jüdische Studenten bei der Wahl der Universität leiten kaffen werden. Neben der Möglichkeit ritueller Kost (die noch keineswegs in allen Universitätsstädten gegeben ist) werden sicherlich auch noch eine Reihe anderer spezifisch jüdischer Momente zu beachten sein. In erster Linie wird der aefetzestreue Vater es sich angelegen sein lassen feinen Sohn an einem Orte zu wissen, wo Gelegenheit gegeben ist neben den akademischen Studien auch min nizu pflegen. „Lernen" im altjüdischen Sinne sowohl, als auch gründliche Apologetik als Gegengewicht gegenüber destruktiven, materialistischen und bibel kritischen Tendenzen sind dem jüdischen Akademiker unerläßlich. Erwägungen dieser Art waren es, welche bereits vor einigen Jahren den Zusammenschluß gesetzestreuer Akademiker an einzelnen Universitäten veranlaßten. Das Bestreben dieser in Berlin, München, Straßburg, Marburg und Heidelberg besteh - henden „Vereinigungen jüdischer Akademiker" ist darauf gerichtet, alle gesetzestreuen Akademiker an der betreffenden Universität um die Fahne des gesetzestreuen Judentums zu scharen und ihnen dadurch einen gemeinsamen Mittelpunkt zu bieten. Durch Verkehr mit Gleichgesinnten, durch gemeinsamen Gedankenaustausch, durch die Gleichheit der Interessen und durch gegenseitige Förderung in den Studien soll sich um die jungen Akademiker ein so inniges Freundschaftsband schlingen, daß sie aneinander einen sicheren Halt haben und sich gegenseitig kräftigen und festigen in der Erreichung der hohen Ideale des traditionellen Judentums. Wenn auch an deutschen Universitäten viele andere jüdische Studentenverbindungen bestestehen, so sind doch unsere Vereinwungen die einzigen, deren Tendenz es ist, ihre Mitglider zu bewußt-gesetzestreuen Juden heranzubilden und sie in dieser Lebensauffassung zu festigen. Seit Juli 1906 haben sich die einzelnen Bereinigungen zum „Bunde jüdischerAkademiker" zusammen geschloffen. Wir wollen durch diese Zeilen gesetzestreue Abiturienten und Studenten bei der Auswahl der Universität nach den obenerwähnten Gesichtspunkten, mit jenen Universitätsstädten bekannt machen, die den Anforderungen d.es gesetzestreuen Akademikers sicherlich Genüge leisten und bitten alle diejenigen, die unseren Bestrebungen Interesse entgegenbringen und eine der fünf genannten Universitäten beziehen, sich behufs jeder Information an den Bundespräsidenten stud. med. <dent. S. Ehrmann, München, Sternstraße 22 zu wenden. Dem Wunsche des Vereins zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Baden entsprechend, erkläre ich in folgendem meine Ansicht über das sogenannte „Gebetbuch", das vom großherzoglich badischen Oberrat der Israeliten (I. Teil) herausgegeben wurde. Das bezeichnete Gebetbuch befindet sich in dem krassesten Widerspruch mit den Grundwahrheiten und Glaubensfesten der jüdischen Religion. Es ist in demselben alles entfernt, was auf die erhabene Zukunft, auf die Rückkehr Israels nach Palästina, aus das Erscheinen des persönlichen Messias, Bezug hat. Es enthält Aenderungen, Streichungen und Abweichungen von der seit Tausenden von Jahren bestehenden, allenthalben anerkannten und eingeführten Gebetordnung. Es geht in der Abfassung der Gebetstücke mit unverantwortlichster Willkür und verwerslichster Gleichgültigkeit vor, so daß es als unbegreiflich erscheinen muß, wie Männer, die berufen sein sollen, Gottes Wort zu verkünden und unsere heilige Thora zu lehren, ein solches Gebetbuch sanktionieren und zu dessen Verbreitung auch nur im entferntesten die Hand bieten können. Es muß daher auf Grund unseres heiligen Reliaionsgesetzes erklärt werden, daß ein solches Gebetbuch ebenso wenig behufs Verrichtung des Gebetes gebraucht werden darf, wie man einem Gottesdienste anwohnen darf, bei dem ein solches eingeführt i st. Würzburg. Der Distrikts-Rabbiner Nathan Bamberger. II. Sehr geehrte Herren! Weise Beschränkung im Beten, wo die Notwendigkeit es erheischt, und die Vertiefung und Verinnerlichung der Andachtsübung hierdurch gefördert > werden, ist einer der ersten und obersten Grundsätze unseres Ritnalkodex (Orach Chajim Kap. V, 4), der auch hiefür an vielen Stellen (Kap. 98, 100, 191 usw.) Anweisungen und Richtungslinien gibt. Bei dieser Freiheit und Besonnenheit hätte die Reform keinen Anlaß, sich iin » Gebrauche der althergebrachten Thefillah eingeengt zu fühlen, wenn es ihr nur um Kürzung und nicht hauptsächlich darum zu tun wäre, den geheiligten Besitzstand an religiösen Lehren, Wahrheiten und Vorstellungen, welche Inhalt und Kern des bisherigen Gebetbuches bilden, zu untergraben, um an deren Stelle eine den eigenen Gedankengängen entsprungene Religions- und Lebensanschauung durch das Medium eines neuen Gebetbuches zu setzen. Dieses Verfahren aber, welches das Wertvolle und Berechtigte einer einheitlich gefügten Entwickelungsreihe individuell nach dem eigenen Urteile, der Gesamtheit zumißt und überweist, ist sicherlich weniger einsichtsvoll und tolerant, als das Verhalten der Früheren, welche die gemeinschaftliche. alle Beziehungen in Lehre und Leben umfassende For«n festhielten und für das Maß der Betätigung und der Aussprache das Empfinden, die Verhältnisse, die Fassungskraft, und das Bedürfnis des Einzelnen bestimmend sein ließen. Daß aber das jüdische Gebetbuch in seiner bisherigen Verfassung auf vorurteilslose Beurteiler durchaus nicht den Eindruck hervorruft, als sei durch dasselbe die jüdische Religion „hinter alle anderen Kulturreligionen gestellt", hiefür möge das Zeugnis eines gelehrten Christen von vor zweihundert Jahren angeführt sein. In einem dem Markgrafen Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Onolzbach aus Anlaß einer Denunziation gegen die jüdischen Gebetbücher erstatteten „Sentiment" spricht sich der Lizentiat Rudolf Martin Meelführer über Wert und Gehalt der jüdischen Gebetbücher folgendermaßen aus: „Insgemein ist bey den Christen, die der Rabbinischen und Talmudischen Sachen nicht haubtsachlich kundig, die leere Meynung, ob bestünden an und vor, sich die Jüdische Gebethe in absurden und gotteslästerlichen Worten; sie sind aber im Gegenteile aus den herrlichsten und kräftig st en Sprüchen heiliger göttlichen Schriften zusammengesetzt, und würden sie von einem rechtgläubigen Christenherzen gedeihet, so ist keine ändere Sprache im Orient und Occident so wortreich und durchdringend, daß sie die tiefe Fülle der Anmut und die gewaltige Macht dieser Gebetworte genügsam ausdrücken könnte" (Ziemlich, Erne Bucherkonfiskation zu Fürth, S. XIV). Es ist schmerzlich und zu bedauern, daß für diese von nichtjüdischer Seite bewunderte erhabene Fassung unserer Thefillah auf jüdischer Seite das Verständnis fehlt und immer mehr schwindet. Dieses mit Ernst und Begeisterung durch anzubahnen und geeigneten Religionsunterricht wieder zurückzubringen, wäre das lobenswerte Ziel, dem der Oberrat zustreben sollte. Durch Herausgabe des neuen Gebetbuches tut er das gerade Gegenteil, fördert die Verkennung und den Abfall und ruft einen Zwiespalt hervor, der dem Geiste der alten Thefillahder überall auf konfessionellen Frieden gerichtet ist, widerstreitet. Ich schließe mich darum dem Gutachten auf Verwerfung des neuen Gebetbuches an. Fürth. Dr Hermann Deutsch. waltung legt folgender Dienstbefehl Zeugnis ab, der durch eine bezügliche Bitte des Apothekers Levy, Präsident des israelitischen Konsistoriums von Lothringen veranlanlaßt wurde,' er lautet: „Mitglieder des israelitischen Hilfsvereins sind mit her Bitte vorstellig geworden, ihnen von angemcldeten Auswanderungstransporten Kenntnis geben, um Hilfsdedürftige unterstützen zu m können. Dieses edle Bestreben zu fördern, sind wir vom menschlichen Standpunkt aus verpflichtet, wenn auch das Unternehmen keinen rein dienstlichen Anstrich hat. Der Telegraphenbote gibt von jeder Meldung über eintreffende Auswanderer dem diensttuenden Portier eine Abschrift, welcher alsdann auf dem im Lademeisterbureau der Eilgut-Abfertigung befindlichen Fernspecher dem Apotheker Levy, Jakobsplatz, Metz, Anschluß Nr. 556, sofort Mitteilung macht. Italiener kommen nicht in Betracht, nur Auswanderer. Bahnhof Straßburg ist gebeten, in der Meldung anzugeben, ob sich unter den Auswanderern Juden befinden oder nicht. Nur wenn Straßburg sagt, daß sich unter den Auswanderern keine Juden befinden, kann die Meldung unterbleiben, gez. Der Oberbahnhofvorsteher Lamschik." Wien, 27. Sept. Die Feinde des Hausierhandels haben die Blatternkrankheit in Wien zum willkommenen Anlaß genommen, die verhaßte Konkurrenz sich endlich ganz vom Halse zu schaffen. In sieben Wiener Bezirken haben die Bezirksvertretungen ein Verbot des Hausierhandels beschlossen. Diesem Beispiel sind bereits mehrere Städte und Ortschaften Niederösterreichs wie Klosterneuburg, Bruck a. d. Leitha usw. gefolgt. Im Bezirk Bruck werden die Hausierer sogar in einzelnen Gemeinden durch die Ortsfeuerwehr an dem Einzug gehindert. Dies ist' nicht nur eine Rohheit, sondern auch eine Verletzung des Gesetzes. Denn dieses bestimmt, daß an den Orten, wo der Hausierhandel bisher gestattet war, nur durch Verfügung des Handelsministeriums ein Verbot eingeführt werden kann. Natürlich zielt die Hetze gegen den Hausierhandel, die jetzt in Szene gesetzt wird, in erster Linie auf die jüdischen Angehörigen dieses Standes. Es gibt zwar auch zahlreiche nichtjüdische Hausierer. Diese finden aber, wenn ihnen das Hausieren unmöglich gemacht wird, leicht eine andere Besd)ästigung, während die jüdischen Hausierer dadurch ins bitterste Elend gestürzt werden. Die Hausierer Wiens haben dieser Tage eine große Protestversammlung einberufen. Metz, 2. Oktober. Bon dem menschenfreundlichen Entgegenkommen der Bahnver- Krakau, 1. Oktober. Kaum hat sich die Aufregung gelegt, welche die Reichsratswahlen hervor gerufen hatten, als auch schon die bevorstehende Reform der Landtagswahlordnung die Gleichgültigsten aus der Ruhe schreckt. Werden die Juden Ostgaliziens, die bei den ersteren so ungeahnte Erfolge errungen haben, dieselbe Energie für die letztere entwickeln können, und werden die Westgaliziens in dieser weit wichtigeren Frage ebenso bedingungslose Schleppträger der polnischen Schlachta sein? Daß diese sonst so starr konservative herrschende Adelspartei selbst für die Reform eintritt, ist ein diplomatischer Schachzug, um die Verluste an Macht, welche ihr das allgemeine Wahlrecht gebracht, durch ein von ihr selbst zugeschnittenes Landtagswahlrecht zu reparieren. Der Polenklub hat seine dominierenoe Stellung im Parlamente eingebüßt. Aber mit Hilfe des mühselig zusammengesHweißten klerikalen Sieges wollen die Polen e ne de facto viel weitergehende Autonomie erringen, als die de jure bestehende. Es sollen also Zustände geschaffen werden, wie sie in der untergegangenen Adelsmonarchie geherrscht haben, gesichert durch Schutz des habsburgischen Szepters. Damals genossen die Juden eine ihnen von den polnischen Königen gewährte weitgehende Autonomie, durch welche sie förmlich einen Staat im Staate bildeten. Von diesen Traditionen wollen die modernen Polen natürlich nichts wissen. Aber ganz abgesehen von nationalen Aspirationen der Zionisten ist die Lage der Juden eine derartige, daß sie nolvntes volentes gHwungen sinh fi<~

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