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Der Israelit · 1907-10-03 · Heft 40 (3.10.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 40 (3.10.1907)
Date
1907-10-03
Page
– (sequence 7)
Language
German
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. i ft «i? .. -i 3. Oktober 1907. . j j ,, >- -leibM und unsere noffett stehen noch immer sehnsüchtig hoffend vor den Thoren der ihnen verschlossenen fasyionablen höheren Töchter-Pensionate. Da wir gut geleitete ,.z Hd Ls che Töchterschulen in Hamburg glücklicherweise besitzen^ so braucht man mit den liberalen Schnlpolitikern kein allzugroßes Mitleid m empfinden. Mögen sie ihre Kinder unter Beiseitesetzung der beliebten sozialen Vorurteile dahin schicken, wohin sie gehören: in die j ü di sche Schule. Hambprg, 2. Oktober. Bekanntlich hatte die Hamburger Bürgerschaft infolge des Eppendorfer Krankenhaus-Prozesses eine Kommission eingesetzt, die über Mittel und Wege zur Verhütung der damals so peinlich berührenden VorkomrnnMe — Beseitigung von Leichenteilen zu wissenschaftlichen Zwecken rc. — beraten sollte. Die Kommission hat ihren Bericht nunmehr erstattet. Sie schlägt die Einrichtung einer besonderen Leichenkontrolle durch Inspektoren vor, die jede Leiche vor der Bestattung zu besichtigen haben. Wichtig ist von unserem Standpunkte vor allem die vorgeschlagene Bestimmung, daß die Leichen nicht gegen den Widerspruch der Angehörigen seziert werden dürfen. Es wird, soweit es sich um Arme handelt, Sache der jüdischen Gemeindeorgane sein, die häufig eingeschüchterten Angehörigen verstorbener Glaubensgenossen über ihre aus dieser Bestimmung fließenden Rechte, in jedem Falle rechtzeitig aufzuklären. — Das bezieht sich natürlich nur auf die städtischen Hospitäler, nicht auf das jüdische Krankenhaus. München, 20. Okt. Die Münchener Allgemeine Zeitung veröffentlichte in ihrer Nummer 430 eine aus den neologen Kreisen der hiesigen israelitischen Gemeinde stammende Zuschrift, die sich gegen den von Professor Heimberger in seinem Aussatz über die Revisiion des Jndenedikts gemachten Vorschlag eines bayrischen Austrittsgesetzes wendet. Die Zuschrift operiert mit den alten Ladenhütern gegen das Austrittsgesetz und stellt im übrigen die Neologen als die verfolgte Unschuld hin, die gegen die Orthodoxie zu gm gewesen sei und auch jetzt, im Gegensatz zu dieser, die Streitfrage nicht in die Oeffentlichkeit gebracht habe. Daß die Neologen vor der Oeffentlichkeit schwiegen, ist leicht begreiflich: wenn man so offenbar Unrecht hat wie jene, so pflegt man sich nur zu gerne ruhig zu verhalten. Daß der Verfasser von der „Einseitigkeit" der Informationen redet, die dem Artikel des Bonner Rechtslehrers zu Grunde lägen, ist bei der Unmöglichkeit gegen die festgefügten Deduktionen des letzteren etwas Besseres zu sagen, nicht verwunderlich. Der neologe Herr wird jedoch mit diesem Argument nicht viel Erfolg haben. Denn es ist unnötig zu sagen, daß Heimberaer als erste Autorität auf dem Gebiet der Rechtsverfassung der bayrischen Juden, der Informationen von irgend einer „Seite" nicht bedarf. Die Münchener Allgem. Zeitung druckt in ihrer Nr. 438 solgenoe Erwiderung auf die neologe Zuschrift ab, die ihr „von einer der orthodoxen Richtung nahestehenden" Persönlichkeit zugegangen ist. „Wenn der Verfasser der fraglichen Zuschrift die Behauptung aufsteltt, oaß innerhalb der neologen Kultusverwaltuna „die weitestgehende Toleranz" gegenüber den Orthodoxen geübt und auch nicht „der leyeste Gewissenszwang versucht wurde", so kann die Debatte über diesen Punkt in der Presse füglich unterbleiben, da nach unseren Informationen die Differenzen bereits in ein Stadium gelangt sind, in welchem die einzig und allein für den Schutz der Gewissensfreiheit berufene Instanz Gelegenheit finden wird, ihr Votum darüber abzugeben, ob diese Behauptungen auf Grund der Aktenlage zutreffen, oder ob es nicht, wie Professor Dr. Heimberaer richtig bemerkt, unserem Staatskirchenrecht direkt zuwiderläuft, wenn dem Bestand der orthodoxen Synagoge die rechtliche Grundlage abgesprochen und der orthodoxe Gottesdienst nur „auf Ruf und Widerruf" gestattet wird. Es kann der Entscheid der zuständigen Stellen um so eher in Ruhe abgewärtet werden, als der bayerische Landtag zweifelsohne auch zu der vorwürfigen Frage Stellung nehmen und das bayerische Kuttttsminksterium jedenfalls die beiden Parteien hören und dort, wo die Angaben differieren, durch die Kreisregierungen die einschlägigen Akten und Sitzungsprotokoll ienfordern wrrd. Her Mraelir. Die orthodoxen Minoritäten in München und Nürnberg welche den ihnen aufgenötigten Kampf um die heiligsten Güter der religiösen Ueberzeugung lediglich aus roealen Beweggründen führen, werden sich auch durch Jnvektiven, daß ihre Führer „Kampfhähne, Fanatiker und Heißsporne" sind, mcht von dem bisher konsequent durchgeführten Grundsätze, dieser» Kampf streng sachlich und vornehm zu führen, abdrängen lassen. Jedenfalls aber muß kostatiert werden, daß jene durch persönliche Ausfälle gewürzten Darlegungen keinen sachlich diskutablen Ausweg aus dem gegenwärtigen Dilemma enthalten, das Geständnis vielmehr bringe«, daß mit den Bestimmungen des Edikts von 1813 nicht mehr auszukommen ist. Ms Hauptbedenkeu, warum nach Anschauung jener Zuschrift der von Professor Heimberger empfohlene, in dem größten deutschen Bundesstaat seit mehr denn dreißig Jahren eingeschlagene Weg der Trennung nicht gangbar sein soll, wird die Gefahr an die Wand gemalt, daß „den bayerischen Großgemeinden eine Menge Steuerzahler dadurch verloren gehen würde". Wir überlassen die Beantwortung der Frage, ob denn wirklich in Sachen der Gewissensfreiheit die Steuergrofchen der Gemeinveinitglieder, die ausschließlich maßgebende Richtlinie bilden dürfen, und ob es die Ausgabe der mit Borliebe als „liberal" firmierenden Neologen sein muß, die zur Sezession geneigten orthodoxen und radikalen Elemente wegen ihrer paar Mark Kultessteuern in avteraam in einen Gemeindeverband zusammenzuschmieden, ruhig dem Urteil aller wirklich liberalen Politiker jedweder Konfession. Wenn der Verfasser der erwähnten Zeitschrift endlich beklagt, daß „interne" jüdische Angelegenheiten vor dem Forum der Oeffentlichkeit zum Austrag gelangen, so möchten wir angesichts des Umstandes, daß nach unserer Auffassung Fragen der bittersten Gewissensnot die Publizität der einschlägigen Verhältnisse herbeigeführt haben, diesen Borwurf auf das entschiedenste zurückweisen. Mer ergänzend möchten wir zum Schluß noch dem Gedanken Ausdruck verleihen: Es mag von einer höheren Warte aus betrachtet, vom ethischen und religiösen Standpunkte aus bedauerlich erscheinen, daß der Staat es ist, welcher die Oberauffrcht über interne Angelegenheiten der Kirchengesellschasten in Anspruch nimmt und ausübt; allein jedenfalls ist das Eingreifen des Staates zur Wahrung der Gewissensfreiheit und zur Verhütung von Gewissensbedrückungen der Minorität einer Kirchengesellschaft noch weit begrüßenswerter als der jetzige Zustand, in welchem die gesetzlichen Kultusorgane, das sind die Verwaltungen der Kultusgemeinden, sich eine Alleinherrschaft über die Gewissen der Gemeindeangehörigen anmaßen, indem sie nur jene Ordnung der religiösen Institutionen anerkennen, welche ihrem zufälligen Majoritätsbeschluß entspricht/ München, 22. Sept. Man muß einigermaßen mit der Geschichte der bayerischen Judenheit in den letzten Jahrzehnten vertraut sein, um die ganze Bedeutungsschwere zu erkennen, welche der außerordentlichen Generalversammlung innewohnte, die der gesetzestreue „Verein zur Förderung jüdischer Wissenschaft" S“!K in München am gestrigen Abend abhielt. Diesen offiziellen Titel führte nämlich bisher aus juristischformalen Bedenken die Vereinigung der Münchener orthodoxen Judenheit, deren Gotteshaus an der Herzog-Rudolsstraße (früher Kanalstraße) nebst dem dazu gehörigen cn-jon rV2 den Krystallisationspunkt für die gesetzestreue Minorität m der Münchener Kultusgemeinde bildete. Wie wenig die neologe Majorität der letzteren es rechtzeitig verstanden hat, den Existenzbedürfnissen dieser Minorität gerecht zu werden, und welch unerträglichen Charakter namentlich während einerlängeren Abwesenheit des hiesigen Rabbiners das Verhältnis zwischen Orthodoxie und Neologie im vergangenen Frühjahr angenommen hatte, dürfte den Lesern Ihres geschätzten Blattes teilweise — wenn auch noch längst nicht vollständig — aus der ständigen Rubrik Ihres Blattes „Der Konflikt in Bayern" bekannt geworden sein. Sie sind auch einigermaßen davon unterrichtet, in welch sachlich und taktisch einwandfreier Weise die Vorstände der orthodoxen Vereinigungen in München und Nürnberg — unmittelbar nachdem ein Vorgang bei der Trauung eines orthodoxen Brautpaares in der orthodoxen Synagoge in München die Unhaltbarkeit der derzeitigen Zustände ad oculos demonstriert hatte — im Vertrauen aus die Gerechtigkeit ihrer- Sache den Kampf um die Selbständigkeit der Orthodoxie in den bayerischen Großgemeinden ausgenommen haben. Der solidarische Zusammenschluß der Münchener und Nürnberger Orthodoxie und die energischen, zielbewußten Schritte, welche seitens der letzteren behufs Revision der einschlägigen bayerischen Gesetzgebung eingeleitet wurden, haben Hfc lo aus die führenden Persönlichkeiten in den Münchner uns Nürnberger Gemeindeftuben ihre Wirkung nicht verfehlt und den Wunsch gezeitigt, die obwaltenden, prinzipiellen und sachlichen Differenz- Punkte auf friedlichem Wege auszugleichen. Um so bedauerlicher ist es unter diesen Umständen, daß sich ein Wortführer der ultraneologen Richtung bemüßigt sah im Anschluffe an die auch im „Israelit" abgedruckte Arttkelserie von Professor Dr. Heimberger eine von keinerlei Sachkenntnis getrübte Kritik an den Vorschlägen des genannten Bonner Rechtslehrers zu üben und hierbei die ee neologe Zornesschale aus die Führer der lchener Orthodoxie zu entleeren, welch letztere mit den epitbvta ornantia „Kampfhähne, Fanatiker, Heißsporne" bedacht und beschuldigt wurden, den jetzt herrschenden Kampf angeblich gegen die Intentionen der orthodoxen Partei in München ausgenommen zu haben. Eine derartige Kampfesweise ist ja keine neuesie soll die sogenannten „Gemäßigten" dazu bewegen, von den Führern abzurücken und dadurch Uneinigkit in die geschloffene Phalanx der Orthlwoxie bringen. Diese Spekulatton des Artikelschreibers erwies sich aber als ebenso naiv wie seine Ausführungen über die Konsequenzen einer Einführung des preußischen Trennungsgesetzes in Bayern nichts weniger als „liberal" waren. Eines steht aber schon heute fest: ohne die neolvzen Zweifel über die Solidarität und Einigkeit der Münchner Orthodoxen hätte wohl schwerlich die gestrige Generalversammlung einen so imponierenden Verlauf genommen- und wäre es nicht zu so begeisterten Ausbrüchen der Zustimmung und Anerkennung für das Vorgehen der Vorstandschaft gekommen als dies im Verlauf des Abends , immer wieder spontan geschah. Noch vor Beginn der Versammlung erwiesen sich die ausgedehnten Räume des seit Kurzem erweiterten p"HDn n'2 als zu klein und ein großer Teil der Vereinsmitglieder mußte stehend diese denkwürdigste aller Generalversammlungen mitmachen, als deren einziger Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung: „Der Konflikt mit der Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde" ver-. zeichnet war. In einstündigem Referat entwickelte der Vorsitzende die Genesis des Konflikts, die Schwere der den orthodoxen Prinzipien zugefügten Unbill und die Unerträglichkeit einer juristischen Situation, die in ihren Konsequenzen den orthodoxen Synagogen in München und Nürnberg den Rechtsbooen einer unabhängigen Existenz entziehe. Insbesondere als der Redner ausführte, daß und warum die Vorstandschaft die Flucht in die Oeffentlichkeit, bezw. in die Presse unternommen, und daß es nun kein Stehen bleiben aus halbem Wege mehr geben könne, vielmehr die paritättsche Änerkennung der Orthodoxie neben der Neologie in den bayerischen Großgemeinden erkämpft werden müsse, zeigten wiederholt Beifallsstürme der Anwesenden, daß die ganze Versammlung den Ernst der Situation begriff und die Vorstandschaft bei ihren weiteren Schritten auf die begeisterte moralische und materielle Unterstützung sämtlicher Mitglieder unbedingt rechnen könne. Im Verlaufe der sehr lebhaften Debatte, die sich an das Referat anschloß, wurden verschiedene Postulate als das Mindestmaß der Forderungen bezeichnet, die als Grundlage für eine friedliche Verständigung mtt den neologen Gemeindeverwaltungen festgelegt werden werden sollten, um für die Zukunft weitere Konfliktstoffe auszuschließen. In vorgerückter Stunde wurde einstimmig folgende Resolutton zum Beschluß erhoben: „Die sehr zahlreich besuchte, außerordentliche Generalversammlung desVereineszur Förderung Jüdischer Wissenschaft apjr ViKitt München am 21. September 1907 spricht der Borstandschaft für ihr zielbewußtes und entschtoffenes Auftreten in dem ihr aufgedrungenen Kampfe um die ungeschmälerte Hochhaltung der das Fundament unserer Synagoge bilderten Prinzipien des gesetzestreuen Judentums Dank und Anerkennung aus. Die Generalversammlung erklärt fich ausdrücklich mit dem Auftreten und den Forderungen der Borstandschaft

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