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Der Israelit · 1907-10-03 · Heft 40 (3.10.1907) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 40 (3.10.1907)
Date
1907-10-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Oktober 1907. SK. 40. ■ ©ttfc Der JSvarltt. nämlich mit demselben Wortlaut wie Z 25 Absatz 1 des Judenediktes ganz allgemein: „Alle heimlichen Zusammenkünfte unter dem Borwande des häuslichen Gottesdienstes sind verboten." — Was der Verfasser mit seinem Vorschlag in letzter Linie erstrebt, scheint mir eine Einrichtung zu sein, die sich in ungefähr ähnlicher Ausgestaltung bereits in dem preußischen Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 Zß 53—57 findet. In dem Bestreben, der religiösen Ueberzeugung von Minoritäten in den einzelnen Synagogengemeinden erforderlichen Schutz zu gewähren, hat man dort dem Kultusminister und dem Minister des Innern die Befugnisse beigelegt, bei Streitigkeiten in den Synagogengemeinden wegen innerer Kultuseinrichtungen — nach Anhörung einer aus jüdischen Kultusbeamten und anderen Männern jüdischen Glaubens zu bildenden Kommission — die Einrichtung eines.abgesonderten Gottesdienstes oder die Bildung einer neuen Synagoge zu gestatten und zu bestimmen, welcher Teil im.Besitz der vorhandenen Kultuseinrichtungen und des Vermögens der Synagogengemeinde verbleibe. So gut indessen die Bestimmung auch gemeint war, so hat sie doch während der ganzen Dauer ihres Bestehens — von 1847—1876 — nach Mitteilung der Motive zu dem Entwürfe eines Gesetzes/betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden*) in keinem einzigen Fall eine prÄtische Verwirklichung gesunden. Ihre Durchführung scheint an der Unmöglichkeit gescheitert zu sein, die Entscheidung religiöser Streitigkeiten staatlichen Verwaltungsbehörden zu übertragen und die Motive erklären: „Tie fraglichen Gesetzesbestimmungen ..... werden, behufs Vermeidung einer Einmischung der Staatsverwaltungsbehörden in die inneren Angelegenheiten der jüdischen Religionsgesellschaft auch fernerhin nicht in Anwendung zu bringen sein." Dagegen ist die Berufung auf ein anderes preußisches Vorbild, die sich in der „Frankfurter Zeitung" wie in den „Münchener Neuesten Nachrichten" findet, durchaus nicht von der Hand zu weisen, die Berufung aus das Gesetz betr. den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden. Die Verhältnisse, welche in Preußen diesem Gesetz vorausgingen und sein Zustandekommen veranlaßten, sind im wesentlichen die gleichen, wie sie jetzt in Bayern bestehen. Die Motive zu dem Austrittsgesetz schildern an dem angegebenen Ort jene Verhältnisse also: „Der tatsächliche Zustand im Bereiche des Gesetzes vom 23. Juli 1847 ist jetzt der, daß die Majorität einer jeden Synagogengemeinde, *) Sammlung sämtlicher Drucksachen des Hauses der Abgeordneten aus der XU. Legislatur-Periode, III. Session 1876 Band II Nr. 157 Seite 9, Abs. 2. nach ihrer Glaubendsrichtung und Neigung über die Einrichtung des Kultus bestimmt, und daß eine dissentierende Minorität zwar ungehindert ist, ihre Kultusbedürfnisse in einer ihrer Glaubensrichtung . entsprechenden Weise auf eigene Kosten zu befriedigen, daß ihr aber kein Mittel geboten ist, sich von dem Zwange des Beitrags zu den Kosten der von ihr perhoreszierten Kultuseinrichtungen der Synagogengemeinde zu befreien." Fast ebenso liegen die Verhältnisse in Bayern, nurfürdieMinoritätnochungünstiger als in Preußen, insofern als hier die Minderheit in der anderweitigenBefriedigungihrerreligiösen Bedürfnisse von Niemand gehindert wurde, während in ^3 ayern die Majorität die selbständige Religionsübung der orthodoxen Minorität als gesetzwidrig und von ihr nur aus Ruf und Widerruf geduldet bezeichnet. In Bayern ist also noch viel mehr als in Preußen „Die Beseitigung eines durch die Gesetzgebung herbeigeführten Zustandes, welcher vielfach als Gewissen'zwang angesehen wird," (Motive a. a. O.), dringendes Bedürfnis. Der geeignetste Weg hierzu scheint mir der in Preußen eingeschlagene: Tie Durchbrechung des Grundsatzes der Zwangsgemeinde durch die Schaffung der Möglichkeit auf .Grund religiöser Bedenken aus der einzelnen Synagogengemeinde auszutreten ohne Anstritt aus dem Judentum überhaupt. Das preußische Gesetz hat seine Bestimmung in folgende Form gekleidet: „Es ist jedem Juden gestattet, ohne Austritt aus der jüdischen Religionsgemeinschaft wegen religiöser Bedenken aus derjenigen jüdischen Synagogengemeinde anszutreten, welcher er auf Grund eines Gesetzes, eines Gewohnheitsrechts oder einer Verwaltungsvorschrift angehört". „Der Austritt aus einer Synagogengemeinde mit bürgerlicher Wirkung erfolgt dadurch, daß der Austretende in Person vor dem Richter seines Wohnortes unter Hinzufügung der Versicherung erklärt, daß solcher auf religiösen Bedenken beruhe". Die bürgerliche Wirkung des Austritts besteht im wesentlichen darin, daß der Ausgetretene von der Nmlagenpslicht befreit wird. Durch Aufnahme einer solchen Bestimmung würde auch in den bayerischen Kultusgemeinden jeder Gewissenszwang beseitigt, auch der mittelbare, welcher in der Verpflichtung liegt, durch materielle Beisteuer einen Kultus zu fördern, der mit der eigenen Ueberzeugung in Widerspruch steht. Doch kann die Gewährung der bloßen Austrittsmöglichkeit nicht genügen. Es muß den Ausgetretenen die Befugnis zur selbständigen Gemeindebildung eingeräumt werden. Der preußische Gesetzentwurf von 1876 hatte diese Möglichkeit nicht vorgesehen, aber auf Grund eines im Ageordnetenhause von Laster und Änderen eingebrachten Ergänzungsantrags *) wurde in das Gesetz die zweckentsprechende Anordnung ausgenommen: „Bereinigen sich die Ausgetretenenen behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes, so können denselben durch Königliche Verordnung die Rechte einer Synagogengemeinde beigelegt werden." In Bayern wäre die Bestimmung wohl in dem Sinne zu fassen, daß den Ausgetretenen auf ihr Ansuchen die Bildung einer Kultusgemeinde zu gestatten sei, wenn die Voraussetzungen hierzu (zehn selbständige männliche Gemeindeangehörige usw.) vorliegen. (Schluß folgt.) und Nachrichten. orrespdndenzen Deutsches Kelch. Frankfurt a. M., 2. Oktober. Am 27. September begann hier die Tagung des Internationalen Kongresses für Sonntagsfeier, der im Jahre 1876 in Genf gegründet, nach seinen Satzungen folgende Ziele hat: „Der Verband für Sonntagsfeier arbeitet für die DerbrcUung der Grundsätze der Sonntagsruhe und der christlichen Anwendung des Sonntages. Die Durchführung, dieser Sache, die zugleich eine soziale, eine humanitäre und eine christliche ist, scheint ihm unerläßlich für das materielle, geistige, sittliche und religiöse Wohl oer bürgerlichen Gesellschaft und der Familien. Unser Zweck ist, den Bevölkerungsklasjen darzutun, daß es> sich hier nicht um eine bloß kirchliche oder Pfarrer-Frage handelt, sondern um eine im weitesten und edelsten Sinne christliche Frage, die zugleich eine solche oer Menschenwürde, der bürgerlichen Ordnung und des öffentlichen Wohls bedeutet. Darum bemühen wir uns, anzukämpfen gegen die Oessnung der Büreaux und der Läden am Sonntag, wie auch gegen den Sonntags-Mißbrauch, die allzuvielen Feste, die Fortbildungsschulen anr Sonntag, die Löhnung der Arbeiter am Samstag abend oder am. *) Drucksachen a. a. O. Band III Nr. 262. anzudeuten, daß sie einen Herrn, vor dem sie sich in Demut beugen, über sich erkennen. Die Predigt war dem Feste entsprechend weihevoll. Ein Jahr der Mühsal und der Tränen ist wieder vergangen. Manches Bittere und Ungerechte hat der Jude erdulden müssen. Aber heute am Tage der Versöhnung soll es vergessen sein. Wie der Sohn heimkehrt zu der alten Mutterh aus der hartherzigen Welt, so kehrt auch der Jude heute zu seinem Gott zurück und bittet um Verzeihung. Und Gott wird, genau wie die Mutter ihrem armen, verlorenen Sohne, auch uns verzeihen und unsere Versöhnung annehmen. , Der Ruf: „Versöhnet Euch", gilt für die ganze Welt. Friede und Eintracht soll von heute an in der Gemeinde herrschen. Die Gatten werden rur Liebe, die Kinder zum Gehorsam ermahnt. Anr heutigen Tage sollen die Gebete des ganzen Volkes Israels, das in der Welt zerstreut lebt, wie auf einer Jakobsleiter zum Himmel vor den Thron I.... dringen. So sprach der Prediger im jüdischen Gotteshanse, der in seinem Sterbegewande auf den Stufen vor dem MllerheUigsten stand. Und vor meinen Augen wanderten die Jahrtausende vorüber, die dieses Volk, welches einst das „Auserwähtte" hieß, besteht. Von Abrahams Zeiten bis heute hat es eine unermeßliche Trübsal durchkostet. Es gibt kein Volk der Welt das so viel erduldet hat als das Judenvolk. Bon den Pharaonen gequält und unterdrückt, von den Babyloniern, Assyrern und Persern viele Male in langjährige Gefangenschaft geführt, endlich von den Römern unterjocht und durch Titus vollends vernichtet. Im Jahre 70, als Titus Jerusalem belagerte und eroberte, dieses fast der Erde gleich machte und den Tempel Salomons vernichtete, in diesem Jahre wurde das Schicksal der Juden besiegelt. Versprengt in alle Erteile fristeten sie als Fremdlinge ihr Dasein. Einst das mächtigste und intelligenteste Kulturvolk der Erde, mußten seine versprengten Angehörigen sroh sein, wenn sie ein Staat bei sich duldete. Jahrhunderte lang hat man sie ihrer Religion, Sitten und Gebräuche wegen verfolgt, geächtet, mißhandelt und wieder vertrieben. Heute sind sie noch nicht zur Ruhe gekommen, sie gelten heute noch in den Augen vieler Menschen als Orientalen, die ein fremder Körper in unserem Staatsleben sind, der nicht hinein gehört. "Die große Kraft, sich trotz der Verfolgungen und Bedrückungen bis auf den heutigen Tag zu erhalten, schöpft der Jude aus seiner Religion, jener wunderbaren Religion, die fast 6000 Jahre alt ist und heute noch nichts von ihrer Macht auf oie Herzen ihrer Anhänger eingebüßt hat.... Die Juden können von sich mit Stolz sagen, daß sie «das rassereinste Volk der Welt sind. Ihre Ehen weren nur unter ihren Glaubens¬ und Stammgenossen abgeschlossen. Gelten nur heiratet ein Jude eine Christin. Es ist eine allbekannte Tatsache, daß die Jüdinnen die keuschesten Frauen aller Nationen sind, und sie haben zu allen Zeiten in erster Linie dazu beigetragen, daß infolge ihrer Glaubenskraft und Gesetzesbefolgung das jüdische Volk heute noch besteht. Palästina war einst seine Heimat, sein Königreich, und Jerusalem seine Hauptstadt. Zerstört ist alles bis auf die Grundmauern und das Volk, bas einst so stolze, auserwählte Volk zersprengt. Der Tempel, dessen Pracht alle Geschichtsschreiber melden, ist verschwunden. Und doch ist das sehnsüchtigste Ziel aller Juden auf Erden ihr heute noch unvergeßliches Jerusalem. Jeder Jude, besonders der morgenländische Jude, der irgendwie nur kann, macht die Reise nach Jeruscklem. Dort an jener Mauer macht.er seinem gemarterten Herzen Luft und klagt sein bitterstes Erdenleid seinem Gotte Auf Knien bewegen sich die jüdischen Wallfahrer, sie küssen die Steine der Mauer und weinen heiße Tränen. Die Steine <uj| der Erde sind glatt geschurrt von den Knieen und die Steine der Mauer weisen die Spure» der Küsse und Tränen auf. Hier an dieser Klagemauer in Jerusalem sitzen und knieen die Juden aus-alle» Ländern der Erde und weinen um das verlorene Jerusalenk. Ihre Klage ist immer die alte und doch ewig neue: „Unsere Väter haben Dich beleidigt, uno wir müssen es büßen. Sie haben Deine Gebote mißachtet und wir müssen es büßen usw." Und wenn sie sich von Herzen satt geweint haben, nehmen sie sich eine Handvoll Erde mit, die sie einst ttt den Sarg legen lassen, wenn sie sterben, um in der Erde deS heiligen Landes begraben zu werden. Fürwahr, es ist ein trauriges Geschick, das ein großes, intelligentes Volk betroffen hat, an das ich dachte, als ich gestern abend die Nachkommen dieses' Volkes vor mir in Andacht versunken stehen sab. Mögen sie ihr Vaterland verloren haben, ihre Religion haben sie nicht verloren. Nichts ist ihnen geblieben von dem einstigen großen Reiche als nur noch' der Name. In Geduld und Ergebenheit tragen sie ihr nationales Unglück, wie es einem großen Volke geziemt. Denn groß und herrlich war einst das Bott, der Juden, das sich mit Recht das „auserwählte" nennen konnte, das wird wohl niemand bestreiten wollen. Alle ihre Unterdrücker haben sie überlebt.... dkur das arme besiegte und tausendfach geknechtete Volk der Juden lebt noch und hofft auf einen MeffiaS, der es erlösen und wieder groß machen soll. Fast sollte man glauben, daß seine Hoffnung noch eiw» mal in Erfüllung geht, denn es ist unverwüstlich und unvertilgbar, wie das Hinsterben der mächttgen Sieger beweist.

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