Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 39 (19.9.1907)
- Date
- 1907-09-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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ein ^fottbcrci ^rcnttum öon Männern vor, die, in steter Fühlung mit der Zentralleitung, Anregungen zu geben und die Ausführung des Erforderlichen zu bewirken hätten. Nur unter Mitwirkung der gesamten Intelligenz der gesetzestreuen Judenheit Deutschlands könne Ersprießliches geleistet werden. Redner bespricht in großen Zügen die Ausgaben der verschiedenen Kommissionen, die durch das Statut geschaffen seien, insbesondere der Kommission für die Errichtung und Erhaltung von Lehr- und Ritualinstitutionen, für Literatur und Presse, für ländliche Wohlfahrtspflege, deren geplante Methode den begeisterten Beifall der Versammlung auslöste, ebenso wie die in Aussicht genommene Fürsorge für das heilige Land und das osteuropäische Bildungsproblem. —^ Außerordentlich reich und tiefgehend seien die Ausgaben, welche unsere Zeit an die Gesamtvertretung der gesetzestreuen Judenheit stelle. Nicht etwa dürfe der Gedanke an unsere geringe Zahl vor Uebernahme der gewaltigen Ausgabe zurückschrecken. Sei ja die Judenheit überhaupt in allen Zeiten bei Erfüllung ihrer Aufgabe allen Völkern gegenüber eine Minderheit gewesen und sei dennoch bei Wahrnehmung ihrer Mission standhaft geblieben, auch jetzt und fortan wird es bei starkem Willen und eifriger Arbeit gelingen, das große Ziel durch brüderliches Zusammenwirken aller zu erreichen! Nachdem der Referent unter jubelndem Beifall geendet hatte, verlas der Vorsitzende eine Begrüßungs-Depesche des Herrn Kommerzienrat Benjamin Hirsch aus Halberstadt und eröffnete die Diskussion, welche durch die rege Teilnahme der Anwesenden und die Fülle von Anregungen und Anfragen zeigte, wie lebhaft der Gedanke des Zusammenschlusses die Versammelten durchdrang. Auf Grund ihrer Kenntnis der Berliner innerjüdischen Verhältnisse gaben die Herren Dr. med. Arthur Kahn und Joseph Chaim ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, daß endlich auch für die in den Gemeinden für das gesetzestreue Judentum Kämpfenden, ein Rückhalt durch die Freie Vereinigung geschaffen worden sei. Vom lokalen Berliner Standpunkt aus beleuchtet Herr Rabbiner Dr. Munk die segensreichen Folgen, die sich gerade unter den dezentralisierenden Ortsverhältnissen der Hauptstadt an die gemeinsame Zusammenarbeit aller Gesetzestreuen in Deutschland knüpfen müssen. Die Vereinigung sei berufen, das so destruktiv wirkende Gefühl der Vereinsamung und Bangigkeit' zu bannen, und das unerschütterliche Vertrauen in den ewigen Fortbestand des alten Judentums zu befestigen. Rabbiner Dr. Fink sieht in der „Freien Vereinigung" ein Ferment für das gesetzestreue Judentum nicht nur in Deutschland, -sondern auch aller europäischen Länder. Infolge seiner langjährigen außerdeutschen Tätigkeit glaube er sich eine klarere Beurteilung der jüdischen Verhältnisse zutrauen zu dürfen, als die in ihrer Mitte Lebenden. Taktische Bedenken berührend, frägt Herr Herman Struck, wie die Tendenz der „Freien Vereinigung" bezüglich der vorhandenen jüdischen Vereinigungen speziell dc-n Zionismus gegenüber sich nunmehr darstellen werde. Er befürchtete, daß z. B. die Bestimmung, „daß zur Mitgliedschaft sich Meldende, ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden können", zur Intoleranz führen würde. Auch glaube er behaupten zu können, daß entgegen der Behauptung des Referenten, der Vorstand Mitglieder ausgeschlossen habe. Der Referent erwidert, daß seines Wissens solches niemals vorgekommen sei, und daß bei diesem in vielen Vereinen vorhandenen und aus dem alten Statut als selbstverständlich übernommenen Paragraphen kein M e n s ch an die Zionisten oder sonstige Gruppen gedacht habe. Der Zionismus sei nicht der einzige Differenzpunkt in den Anschauungen der gesetzestreuen deutschen Judenheit. Diese Gegensätze seien gewiß nicht durch Totschweigen aus der Welt zu schaffen und namentlich die Rabbiner als Träger der Prinzipien, sollten und müßten sich darüber auseinandersetzen. Wer die „Freie Bereinigung "solle der Boden sein, auf dem alle in den Grundprinzipien ja völlig einigen „Richtungen" der Orthodoxie sich an den ihnen gemeinsamen Aufgaben betätigen. Herr Jakob Wagner bemerkt, daß verschiedene Satzungen der neuen Statuten bedenklich erscheinen müßten, nicht nur der schon berührte Aufnahmeparagraph, auch der Wahlmodus, der überwiegende Einfluß Frankfurts, sowie der Name des Vereins rc. Vor allem aber müsse Bedenken erregen, daß führende Männer der Berliner Gesetzestreuen, z. B. Prof. Barth, Prof. Berliner unter dem Aufruf fehlten. Diesen Anschauungen gibt auch Herr Lazarus Barth Ausdruck. In seiner Erwiderung betont der Referent, daß die'vorgebrachten Bedenken nicht neu seien. Sie seien in den eingehenden Beratungen mit den jetzt neu in die Verwaltung eingetretenen führenden Männern nach allen Richtungen durchgesprochen worden und man habe sich allseitig davon überzeugt, daß die gefundene Lösung auf dem Boden der realen Verhältnisse die einzig mögliche sei. Den Wünschen jedes Einzelnen Rechnung zu tragen, sei mit dem besten Willen nicht möglich. Der hochverehrte Pros. Berliner speziell stehe dem Werke mit großer Sympathie gegenüber und sei nur mit dem Worte „orthodox" (anstatt gesetzestreu) nicht einverstanden, das man aus wohlerwogenen praktischen Gründen beizubehalten sich gezwungen gesehen habe. Auch Dr. M. Hildesheimer bedauert, daß in die gehobene Stimmung überhaupt kleinliche Bedenken hineingetragen worden seien. Für viel gefährlicher noch und einerseits die Versammlung nicht interessierend, andererseitsdie Arbeitssreudigkeit lähmend, halte er die von einigen Redner geübte Hineinziehung von Personenfragen. Der Redner schildert mit Wärme, was die „Freie Vereinigung" bisher schon ohne die genügende Unterstützung geleistet, und erhofft von der jetzt vorgenommenen Neuorganisation die segensreichsten Folgen für das gesetzestreue Judentum — Herr Dr. I. Wohlgemuth, Dozent am Rabbinerseminar, bestreitet, daß überhaupt seine vorgenannten Kollegen Gegner der „Freien Vereinigung" seien; abgesehen davon gehöre der als Weltautorität geltende Rektor des Seminars, Herr Dr. D. Hoffmann der Leitung an und arbeite eifrig an den Ausgaben der Vereinigung mit. Wenn auch einige Herren aus verschiedenen Gründen jetzt noch bei Seite ständen, so seien sie doch, offenbar gerade um zu zeigen, daß sie nicht Gegner seien, der Versammlung ferngeblieben, um sich von einen hemmenden (Änsluß auf die Verhandlungen zurückzuhalten. Kein gewissenhafter Jude könne die 'Verantwortung tragen, das große und heilige Werk direkt oder indirekt zu schädigen. Vielmehr sei es Pflicht, alle geistigen und materiellen Kräfte, mit aller Hingebung in den Dienst der „Freien Vereinigung" zu stellen. — Ein großes Arbeitsgebiet glaubt Herr R. Neufeld in der Verbreitung populärer Literatur zu finden, nach der die jüdische Bevölkerung, wie er täglich auf seinen Reisen zu beobachten Gelegenheit habe, verlange. — Von lebhaftem Beifall begrüßt, beglückwünschte Herr Rechtsanwalt Dr. Rothschild aus New York, als Vorstandsmitglied der gleichen Tendenzen huldigenden Vereinigung der orthodoxen Juden Amerikas, die Deutsche Vereinigung und gibt interessante Aufschlüsse über das Wiedererwachen des altüberlieferten Judentums in seinem Heimatlande. — In seiner Schlußrede spricht der Referent seine hohe Befriedigung über den Verlauf der Versammlung aus, auch über die Kundgebungen gegnerischer Meinung. Das Werk, das wir schaffen, schaffen wir nicht für heute und für morgen, sondern fürdieZukunft. Was heute an Gegnerschaft im orthodoxen Lager noch vorhanden sei, das seien die Folgen persönlicher, aus der B ergangenheit herauswirkender Momente, die bei einem Zukunstswerk nicht ins Gewicht fallen dürften. Der Vorstand der „Freien Vereinigung" werde bei voller Wahrung seiner Entschließungsfreiheit ehrlich bemüht sein, innerhalb der Orthodoxie eine Politik der Sammlung und der Konzentration der Kräfte zu verfolgen; nur mochten sich die Gesinnungsgenossen gewöhnen auch nach rechts Duldung zu üben und den Ausdruck ehrlicher Ueberzeugung im eigenen Lager auch dann zu achten, wenn sie von der ihrigen abweicht. Hieraus wird folgende von den Herren Dr. Kahn und I. Charm eingebrachte Resolution mit überwältigender Mehrheit angenommen: „Die Versammlung begrüßt die Reorganisation der „Freien Bereinigung" in der vorliegenden Form mit hoher Befriedigung als den Weg zur Kräftigung und vollen Einigung der deutschen gesetzestreuen Judenheit." Eine weitere Resolution der Herren Herman Struck und Jacob Wagner des Inhaltes, auf dem demnächst in Berlin stattfindenden Bereinstage eine Revision der Statuten und definitive Vorstandswahlen vorzunehmen, wird gegen eine verschwindende Stimmenzahl abgelehnt. — Inzwischen hatte sich der größte Teil der Anwesenden in die Mitgliederlisten mit zusammen über 1000 Mark Jahresbeiträgen eingezeichnet, der sprechendste Beweis für den fruchtbaren Boden, den die „Freie Vereinigung" in der Rcichshauptstadt sich erobert. N. Dresden. Die Wahlmännerwahlen in der zweiten Klaffe ergaben in Dresden eine völlige Niederlage der Antisemiten. Es wurden nur Nationalliberale gewählt. Oesterdeich. Wien, 13. Septbr. Ein Rabbiner der Wiener Kultusgemeinde hat, wie die „Nationalzeitung" mitteilt, eine Trauung vollzogen, die näh jüdischem Gesetz blutschänderisch ist. Der Sachverhalt ist folgender: Ein Dr. R. S. ließ sich von seiner Frau scheiden, um deren Schwester zu heiraten. Das Rabbinat, welches infolge Wwesenheit des Herrn Oberrabbiners Dr. Güdemann durch die Person des Herrn Dr. Julius Bach verkörpert war, machte Herrn Dr. S. daraus aufmerksam, daß hier das Ehehindernis der Schwägerschaft vorliege und wies ihn an, wegen Dispens von diesem Ehehinderniffe bei der k. k. Statthalterei einzuschreiten. Die Statthalterei erteilte diesen Dispens, ohne beim Rabbinat ein Gutachten einzuholen. Auf Grund dieser Dispens hat dann Herr Dr. Bach den Dr. S. mit der Schwester seiner lebenden Frau verehelicht. Nach vollzogener Trauung gelangte der Akt ans Meldungsamt der Kultusgemeinde, behufs Eintragung in die Matrikelbücher. Bei dieser Gelegenheit fand das Matrikelamt, daß eine solche Ehe vom Standpunkte des mosaischen Ehegesetzes absolut unzulässig sei. Die Eintragung dieser Ehe wurde somit verweigert und der Akt an das Rabbinat zurückgeleitet. Es find jetzt merkwürdigerweise schon zwei Monate seit der Trauung vorüber, ohne daß der Rabbiner seines Amtes enthoben worden wäre. Derselbe ist ein Zögling der „Israelitisch-Theologischen Lehranstalt" in Wien. Das genannte Blatt weist darauf hin, daß die Ehe auch nach bürgerlichem Recht ungültig ist. Der § 125 dO österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs besagt nämlich: „Nach ausgelöster Ehe ist der Mann nicht befugt, eine Verwandte seines Weibes in auf- und absteigender Linie, noch auch seines Weibes Schwester . . . za ehelichen." Für diese Gesetzesbestimmung giebt es keinen Dispens und die Statthalterei war nicht befugt einen Dispens zu erteilen. — Wir werden auf den unglaublichen Vorgang noch zurttckkommen. England. London, 13. Sept. Die Handhabung des Fremdengesetzes gibt fortwährend zu Klagen Anlaß. Abgesehen davon, daß sich die Einwanderungsbeamten nicht ihren Funktionen gemäß als Richter, sondern als Polizei fühlen und daher zum großen Teil ihre Entscheidungen Mt Voreingenommenheit treffen, ergeben sich auch sonst vielerlei Mißstände. So kam es jüngst vor, daß durch die Unfähigkeit eines Dolmetscher- 4