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Der Israelit · 1907-09-19 · Heft 39 (19.9.1907) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 39 (19.9.1907)
Date
1907-09-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
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auf den Erttst urffertzs Willens mit «nS zu beraten, auf daß . unser alter Traum vom . Licht des Ostens in ihrer Heimat einer glanzvollen Erfüllung entgegengeführt werde. Der KonfliM in Bayern. Wir beginnen in dieser Nummer unseres Blattes den Abdruck eines Aufsatzes von Prof. ' Dr. Wmberger, dem bekannten Bonner KirchenrechtÄehrer, über das bayerische Judenedikt und seine Revision. Professor Heimberger ist.zur Behandlung dieses Themas wohl wie kein zweiter berufen. Er ist ein genauer Kenner der ein- "fchNgigen Verhältnisse und hat im Jahre 1893 schon ein vortreffliches Buch über die staatskirgechtliche Stellung der Juden in Bayern neben. Daß er als Christ den beiden in rnvorhandenen Streitteilen völlig unparteiisch gegenüberfteht, macht sein Urteil besonders wertvoll. Der Aufsatz, der auch in der Münchener Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wurde, zerfällt in drei Abschnitte. Die beiden ersten enthalten den Nachweis, daß eine Revision des Judenedikts eine unabweisbare Forderung ist. Zunächst wird gezeigt, daß eine Reihe der noch rechtsgültigen Bestimmungen dieses Edikts bis zur Lächerlichkeit veraltet ist und daß die Regierung selbst aus diesem Grund in der Praxis das Edikt teilweise geradezu außer Acht gelassen hat. Im zweiten Abschnitt beweist Heimberger, daß der gegenwärtige Znstand eine unerträgliche Unterdrückung der orthodoxen Minoritäten bedeutet und daher dringend Abhilfe heischt. 'Dieser Abschnitt ist der wichtigste. Weder die Regierung noch, wenn seine Mitwirkung notwendig sein sollte, der Landtag werden sich den dort vorgebrachten Argumenten verschließen können. Wenn bis zur letzten Zeit .ein dringender Ruf nach Revision des Judenedikts bei den bayerischen Orthodoxen nicht laut geworden ist, so rührt das daher, daß der gegenwärtige Rabbiner von München und der verstorbene'Nürnberger Rabbiner zufällig als Männer von friedlicher Gesinnung einen Konflikt nicht zum Ausbruch kommen ließen. Eine kurze Abwesenheit des ersteren genügte, um den Münchener Gesetzestreuen eine Probe von der Leistungsfähigkeit der dortigen neologett Heißsporne zu bescheren. Da erkannten jene das Gefährliche ihrer Lage und entschlossen sich, eine unbedingte Sicherung ihrer. Rechtsansprüche herbeizuführen. Die Verhandlungen, die nunmehr gepflogen werden, um eine friedliche Lösung des Konflikts anzubahnen, werden zeigen, ob die Neologen ihrer Toleranz ein die Orthodoxen befriedigendes Maß von Zugeständnissen abzüringen vermögen. Andernfalls würde eine Aenderung der gegenwärtigen Lage der orthodoxen Minoritäten höheren Orts sicherlich nicht versagt werden. Ueber die Art einer solchen Aenderung äußert sich Heimberger im letzten Teil seiner Arbeit, den wir in der nächsten Nummer zum Abdruck bringen werden. Er empfiehlt — wir nehmen es vorweg — eine Austrittsbestimmung nach preußischem Muster, trotz des entgegengesetzten Beispiels des berühmten Rosin'schen Entwurfs. Es ist. interessant, zu sehen, wie ein objektiver Beurteiler wie Heimberger über diesen Entwurf denkt. Eine bessere Kritik des Rosinschen Werkes und des Projekts einer israelitischen Landeskirche überhaupt, als sie der Artikel des Bonner Rechtslehrers enthält, hätte auch ein gesetzestreuer Jude nicht schreiben können. Die Vorgänge in Dgeila. In Odeffa scheint jetzt wieder ein gewisses Maß von Ruhe eingekehrt zu sein. Ob das mit dem Eintreffen des neuen Polizei-Kommandanten zusammenhängt oder ob es daher kommt, daß die Schwarzen Banden den Zweck, den sie mit dem Pogrom verfolgten, für erreicht halten, das muß dahingestellt bleiben. Es wird nämlich behauptet, daß der Pogrom nur deshalb in Szene gesetzt worden sei, weil man dadurch die Juden im Reiche von der Beteiligung an den Wahlen zur Duma, die nunmehr ihren Anfang genommen haben, abschrecken zu können glaubte. Möglich wäre das ja; aber man braucht sich wirklich nicht erst nach Gründen dafür umzusehen, wenn das Schwarze Hundert irgendwo an die Veranstaltung einer Judenhetze schreitet. Und dann war eine Abschreckung auch nicht gerade nötig, denn die Juden sind ohnedies durch das famose neue Wahlgesetz nur zu einem geringen Teil als Wähler zugelaffen. Das schwarze Hundert sucht, damit in all dem Jammer auch der Humor nicht fehle, die jüdischen Wähler nun gar für seine Sache zu gewinnen. Die Generalversammlung der wahrhaften Russen, die unmittelbar nach dem 'dreitägigen Programm ungehindert in Odeffa tagen konnte, hat den Juden allen Ernstes den Frieden angeboten, unter der Bedingung, daß diese selbst einen Verband zur Aufrechthaltung der Selbstherrschaft begründen, mit demselben Programm wie die wahrhaften Russen. Danach haben letztere von dem „Patriotismus", dessen die Juden doch fähig wären, keine allzuschlechte Meinung. Die in letzter Stunde eingehende Meldung, daß Militär und Polizei in der Odessaer Synagoge »nährend des Gottesdienstes eine Durchsuchung vorgenonrmen haben, ist übrigens ein schlechtes Omen für die Absichten des neuen Kommandanten. Vas bayerische 3nde»edikt von isir und seine Revision. Bon Dr. Joseph Heimberger, o.-ö. Professor der Rechte in Bonn. In Tagesblättern verschiedener politischer Richtung und in einzelnen speziell israelitischen Preßorganen wurde in der jüngsten Zeit mehrfach die Frage der Reformbedürftigkeit des bayrischen Judenedikts erörtert.*) Anlaß .zu diesen Erörterungen scheinen Mißhelligkeiten zwischen der neologisch gesinnten Majorität und der orthodoxen Minorität der israelitschen Kultusgemeinde in München gegeben zu haben. Da in der Polemik regelmäßig auf mein Buch „die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern", Freiburg i. B. und Leipzig 1893 Bezug genommen wird, halte ich es für geboten, vom Standpunkte des objektiven Beschauers aus, der einige Vertrautheit mit den einschlägigen Rechtsverhältnissen für sich in Anspruch nehmen darf, auch meinerseits zu der angeregten Frage Stellung zu nehmen. I. Ein Gesetz, das nahezu hundert Jahre alt ist, hat bei unseren sich rasch entwickelnden und vetändernden Verhältnissen schon an und für sich den Verdacht gegen sich, daß es den Ansprüchen der Gegenwart nicht genüge. In der Tat ergiebt auch eine Betrachtung der die Religionsverhältnisse der Juden regelnden Bestimmungen des Judenedikts (§§ 23—34) — die Vorschriften über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden *) „Frankfurter Zeitung" Nr. 179, 6. Morgenblatt vom 30. Juni 1907 „Revision des bayrischen Judenedikts von 1813". „Münchner Neueste Nachrichten" Nr. 344 vom 25. Juli 1907 „Zur Revision des bayrischen Judenedikts von 1813". „Au gsburger Postzeitung" Nr. 173 vom 3. August 1907 „Revision des bayrischen Jndenedikts von 1813". „Der Israelit" Nr. 29, 30, 31 vom 18., 25. Juli und 1. August 1907 „Zur rechtlichen Stellung der Juden in Bayern" von cand. jur. Isidor Kahn in Bonn. „Die jüdische Presse", Nr. 31 vom 1. August 1907 „Unerfreuliche Borgänge". SST Kleines Feuilleton. Ein gutes~6e$cl)<ift. Bon Juväris. Bon einem guten Geschäft hört jeder gern — wenn auch nur, um es bei gegebener Gelegenheit, falls es nickt gerade bei einem Konkurrenten ist — selbst einmal nachzumachen. Bei dem Geschäft, von Dem hier die Rede ist, gibt es keine Konkurrenten und die zwei, welche es abgeschlossen haben, fanden beide ihre Rechnung dabei. Das Geschäft kann von redem gemacht werden, der den nötigen Mut und die erforderliche Einsicht hat. Letztere Bedingung muß besonders betont werden, »veil der Artikel bei vielen gegenwärtig nicht hoch im Kurs steht. Aber bei seinem unbestrittenen soliden inneren Wert ist die flaue augenblickliche Tendenz für einen auf seinen Vorteil bedachten Geschäftsmann ein ganz besonderer Sporn, beherzt zugreifen. Papiere und Mizwaus muß man kaufen gerade, wenn sie so niedrig im Kurs stehen. Man braucht nicht einmal ein Geschäftsmann i»n gewöhnlichen Sinne des Wortes zu sein, um ein solches Geschäft machen zu können. Auch der Held dieser kleinen Erzählung war es nicht. Es war mein unvergleichlicher, unvergeßlicher Lehrer Rabbi Israel Galant. Das Andenken des Gerechten bleibt ein' unverlierbar dauernder Segen, auch wenn es sich nur an einige Züge klammert, die mir von seinem Gekinnungsadel, seiner Geistesttefe und Charaktergröße in per Erinnerung haften blieben. Sein scharfer Verstand, seine praktische Klugheit, seine vielseitige Lebenserfahrung und Menschenkenntis hätten für ein Dutzend gewiegter Kaufleute ausgereicht. Er hat Hunderten von Kaufleuten in den verwickelste.r Geschäfts- und Lebenslagen mit seinem bewährten von Sach- und Lebenskunde getragenen Rat zur Seite gestanden. Für sich hat er aber diese seltenen Fähigkeiten nieinals kapitalisiert, er lebte in den bescheidensten, einfachsten, ja geradezu ärmlichen Verhältnissen. Millionäre, die ihn konsultierten, wallten ihn reichlich belohnen, er aber nahm von anderen nicht mehr als zur Fristung seines frugalen Lebens notwendig war. Einmal sprach ich einen reichen Holzhändler und Waldbesitzer als er gerade R. Israel verlassen hatte. Der Rabbi hatte ihm in einer besonders kritischen Geschäftsangelegenheit einen seiner weisen Ratschläge gegeben und der Beratene war von der tiefen Weisheit dieses Rats so entzückt und begeistert, daß er mir den ganzen Sachverhalt ungefragt mitteilte. „Woher versteht R. Israel etwas von Verwaltung And Parzellierung von Wäldern, woher kennt er die besten Absatzgebiets, woher weiß er die billigsten Verkehrswege der Flößerei, er, der doch nie aus den vier Ellen der Halacha herauskommt?" fragte er erstaunt am Ende seiner Mrtteilung. „Ihr wißt so gut wie ich," erwiderte ich ihm, daß Rabbi Meier in den Sprüchen der Väter unter den Vorzügen desjenigen, der Thora in reiner, selbstloser Wsicht lernt, auch den guten Rat aufzählt, den man von einem solchen Manne profitiert, sonst hättet Ihr ihn nicht in Eurer Lage konsultiert." Als ich dann später R. Israel selber von der Begeisterung des Mannes sprach und ihm seine Ansicht mitteilte, es sei an ihm ein großer Geschäftsmann verloren gegangen, meinte er mit seinem leutseligen Lächeln: „Der Mann irrt sich. Wenn ich ein Geschäftsmann wäre, könnte ich ihm reinen guten Rat geben. Die erste Bedingung für einen guten Rat ist die vollständige Interesselosigkeit des Ratgebers. Wäre ich selber Kaufmann und würde auch nur mit einem Blick lüstern auf den Geldgetvinn schielen, der sich aus meinem Rat ergibt, so wäre ich zum Rätgeben verdorben. Wenn ich nur die Absicht hätte, mir für meinen Rat eine Gratifikation geben zu lassen, so wäre ich durch diese Absicht und Aussicht schon nicht mehr frei. Mein Urteil wäre durch die Rücksicht auf das zu errvartende Geld bestochen und die Bestechung blendet selbst die Augen der Weisen und verkehrt sogar die Worte der Zaddikim, was müßte eine derartige Bestechung erst einen unheilvollen Einfluß auf einen Menschen meines Schlages haben! Wer weife werden »vill, sagen deshalb unsere weisen Lebensregeln, soll sich mrt den Gesetzesbestimmungen des Zivilrechts, aber nicht dem Objekt selbst befassen. Sie sagen in diesem Sinne sogar, daß man bei Kaufleuten keine Weisheit findet. Wer nach Geld strebt, wer am Gelbe hängt, wer seinen Geist in erster Reibe in den Dienst des Gelderwerbs stellt, der kann klug, schlau und gerieben sein oder es mit der Zeit werden, weise ist er und wir er nie." Unvergeßlich bleibt mir eine Gelddifserenz, die er einmal mit einem Buchhändler hatte. Es war der Buchhändler Beer in der Papenstraße zu Berlin, von dem er im Laufe des Sommers Seforim im Betrag von 14 Thalern bezogen hatte. Die Schuld mußte vor Eintritt des neuen Jahres beglichen werden, denn der Gedanke über Rosch Haschonoy irgend Jemand etwas schuldig zu bleiben, wäre für Rabbi Israel unerträglich gewesen; lieber hätte er fein Letztes verkauft, als mit einer Geldschuld in's neue Jahr zu treten. Es mag ihm schwer genug gefallen sein, die 14 Taler rechtzeitig zusammenzubringen, aber sie waren zur rechten Zeit da. Einige Tage vor Rosch

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