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Der Israelit · 1900-05-23 · Heft 42 (23.5.1900) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 42 (23.5.1900)
Date
1900-05-23
Page
– (sequence 26)
Language
German
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'i ry*-g^Tyj 0’£f!•• 34 besonderes Gewicht auf eine Schwäche legen, die auch anderwärts bei sehr Vielen NachaInnung findet, die zwar die gleichen Beiclitümer besitzen, aber nicht die gleichen Entschuldigungsgründe für sich geltend machen können.*) X. Das Jahr 1791 brachte den elsässischen Juden zuerst die bürgerliche und dann die politische Gleichstellung. Durch Beschluss der Konstituante vom 27. September 179J wurde denselben die Gleichberechtigung mit den Franzosen eingeräumt: die gesetzgebende Versammlung bestimmte am 13. November, dass alle Juden, die den Bürgereid leisten, die Rechte der Vollbürger gemessen sollen. Das Direktorium des niederrheinischen Departements brauchte sechs Wochen, bis es sich entschloss, das neue Dekret zu veröffentlichen; es fürchtete schlimme Folgen in der elsüssischen Bevölkerung. Erst am 27. Dezember brachten zweisprachige Anschläge das Dekret zur Kenntnis der Bewohner Strassburgs, unter denen schon die Zulassung der Juden zur Nationalgarde lebhafte Auseinandersetzungen hervorgerufen hatte. Machten die neuen Vollbürger von den Rechten Gebrauch, die man ihnen eben eingeräumt hatte? Traten sie zu den Wahlurnen hin, um ihre neuen Rechte auszuüben, oder blieben sie furchtsam zu Hause, aus Angst, sie könnten durch eine so natürliche Handlung den Zorn ihrer heftigen Widersacher auf sich laden? Wir wissen es nicht. Jedenfalls gab es keinen Israeliten, der unter den gewählten Räten von Strassbur g unter irgend einem Titel während der Revolutionszeit eine Rolle spielte. Es bedurfte vieler Jahre, bis in den Städten, besonders aber aut dem Lande, die theoretische Gleichheit zwischen Juden und Christen in die Praxis übertragen wurde. Als Ludwig XVI., gedrängt von der gesetzgebenden Versammlung, im Frühjahr 1792 dem Kaiserreich den Krieg erklärt hatte, wurden von allen Bürgern neue Opfer verlangt. Millionäre gab es in Strass bürg nicht in Deberfluss; man wird sich daher nicht wundern. dass Alexander unter Denjenigen sich befand, deren Zahlungen eine beträchtliche Summe ausmachten, obgleich sie keineswegs zu seinen bedeutenden Einkünften ausser A erhältniss stand. Er musste das erste mal 1036 livres als Kontribution zu *) Alle Uaisonnement.s, die unserm historischen Berichte beigefügt sind, rühren von Reuss, dem Herausgeber der Denkschrift, her: um irrtümlicher Auffassung vorzubeugen. möchten wir dieses hiermit ausdrücklich feststellen. Die Kpilaktion. den Kriegskosten zahlen, nachher in drei Terminen 3000 livres zur Unterstützung der Eltern armer Freiwilliger und später noch 24i> livres zur vollständigen Ausrüstung eines Angeworbenen Soldaten. Ausser diesen Summen gab er noch andere her, die er selbst in seiner Bilanz als „freiwillige Geschenke“ bezeichnete. Man darf dabei jedoch nicht vergessen, dass die öffentlichen Kassen schon damals mindestens einen Teil der öffentlichen Laben weniger der natürlichen Begeisterung, als der Furcht zu verdanken hatten. Als unser Tabakfabrikant der Gesellschaft der Jakobiner 300 livres zuschickte, als er 200 livres für die Anwerbungskosten eines Freiwilligen zahlte und ihm noch eine Jahresrente von 300 livres als Taschengeld zusicherte, so geschah dieses Alles ohne Zweifel als Beweis seiner Bürgertugend, wie man damals sagte. 1 Fortsetzung folgt.) R. Abigedor Cohen Zedek. Eine 1 i t r e r a r - h i s t o r i s c h e Skizze von Jacob Bamberger, A s c h a f f e n b u rg. (Fortsetzung.) Die Werke des R, Abigedor Hohen Zedek, (Jod. hehr. I ’ ff. 235 der Hamburger Stadtbibliothek, im 14/15. Jahrhdrt. geschrieben, enthält auf 1911) Pergament-Duartblättern die weiterhin zu erwähnenden Werke 11 des R. Abigedor Cohen Zedek. Die Handschrift gehört zu der Sammlung des Zachr. Conrad v. Uffenbach aus Frankfurt a. M., aus dessen Besitz zwei Drittel sämmtlicher hebräischer Manuscripte der Hamburger Stadtbibliothek stammen. Sämmtliche in diesem Codex enthaltenen Werke sind in Doppelkolumnen geschrieben. Die Schrift ist fast überall gut erhalten, nur einzelne Stellen sind verlöscht und teils abgerissen, teils durch Brand beschädigt2)- Auf Seite la des Codex findet sich folgende Bemerkung des Besitzers, des Baruch ben Naftalie 7xt3) ^rsaa 12 712 aix: tacn nt 7p. I11 der folgenden Zeile Pennt sich Gerson ben Baruch als Besitzer 7xt 712 82 cisan; iscn nt 1) 190 Blätter sind mir Zahlen bezeichnet, daher Steinschneiders Angabe,'in Wirklichkeit sind es 191 Blätter, da zwischen 118 u. 119 ein ohne Nummer versehenes Blatt sich findet. 2) z. B. im Kom. zu Schir haschirim F. 133 a u. 134 h habe ich den Text teils dem Sinne nach, teils nach dort angeführten Citateu wieder hergestellt. Diese Stellen sind in Klammern | J gesetzt. 3) Diese Abbreviatur bedeutet rD"D? CHS “DI.

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