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Der Israelit · 1900-05-23 · Heft 42 (23.5.1900) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 42 (23.5.1900)
Date
1900-05-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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857 ,vrau den Kleiderjuden nicht hat nennen können, so bezeichnet man hier allgemein ihre Angaben, wie ich es gethan. Dadurch wäre allerdings kein Mord, den ein Jude verübt, bewiesen, aber die so überaus gläubige Frau hätte sich in Anderem doch in dem rührenden Glauben bestärken können. Für jeden Unbefangenen ist es daher klar und erwiesen, daß Frau Rohde keine alten Sachen an Kleiderjuden verkauft, und daß sich in keinem Falle darin ihr kostbares Taschentuch befunden hat. Die verehrte Frau wird wobl wissen, wie das Tuch an den Fundort gekommen. Was wir glauben, woll n wir lieber verschweigen. Da aber immerhin es einem anderen Untersuchungsrichter oder Criminalbeamten einfallen könnte, an die Frau ernstliche Fragen zu richten, so nimmt der Herr Kreisschulinspektor Nohde, — 2 Monate vor Beginn der Schulferien Urlaub und macht mit seiner harmlosen, an einen Ritualmord glaubenden Gattin eine — Erholungsreise! während täglich aus der Umgegend Juden dennuncirt und vernommen werden. Hannover. Es ist unglaublich, mit welchen Schwierigkeiten man rechnen muß, jüdische Kinder dem Religionsunterrichte zuzuführen. Herr Landrabbiner Dr. Gronemann mußte die Hülfe der Negierung anrufen, um ein hiesiges Gemeindemitglied zu bewegen, seinem Kinde Religionsunterricht ertheilen zu lassen. Die Entscheidung der Königlichen Negierung dürfte vielleicht weitere Kreise interessiren, sie soll deshalb wörtlich folgen: „Auf die von dem Schulvorstande an den Magistrat gerichtete, von diesem an uns weitergegebene Eingabe theilen wir Ihnen mit, daß auch wir den R. N's. für verpflichtet halten, seine 91/2 Jahre alte, schulpflichtige Tochter in der jüdischen Religion gemäß den Vorschriften der Schulordnung vom 5. Februar 1854 unterrichten zu lassen. Da N. N. Mitglied der Spnagogengemeinde ist, muß er als Angehöriger der israelitischen Religion angesehen werden und unterliegt somit dem Schulzwange des $ 1 der Schulordnung. Demgegenüber ist seine Angabe, daß er Ausländer (Engländer) sei und einer Religion überhaupt nicht angehöre, belanglos. Dadurch, daß N. N. Tochter an dem Unterrichte in der Religionsgeschichte an einer höheren Töchterschule theilnimmt, wird der Vorschrift des Unterrichts in der jüdischen Religion nicht genügt. Der Schulvorstand wird demgemäß angewiesen, dem N. N. aufzugeben, daß er seine Tochter in der jüdischen Religion in der Religionsschule oder durch einen der zugelassenen Privatlehrer unterrichten läßt. Sollte er dieser Aufforderung nicht Nachkommen, so ist nach der im $§ 22 der Schulordnung getroffenen Bestimmung ungesäumt zu verfahren." Diese Entscheidung dürfte für ähnliche Fälle als Fingerzeig dienen. J. Aus Baden, 20. Mai. (Ein Weck ruf.) Der „Leitende Artikel" in Rr. 38 und 39 des „Israelit", der mit beißendem Spotte die Versuche behandelt, die in Baden zur Vergewaltigung des orthodoxen Judenthums in Szene gesetzt werden wird überall da mit inniger Freude gelesen werden, wo jüdische Gesetzestreue kein überwundener Standpunkt, sondern eine auf ernstester Grundlage ruhende Gewissenssache ist. Wohl werden die Angriffe auf diese Artikel nicht fehlen, zumal die Ausführungen des Verfassers, klar und treffend, ihr Ziel nicht verfehlen können. Hoffen wir, daß ne in ihrer Wirkung einen! reinigenden Gewitter gleichen, das die immer schwüler gewordene Atmosphäre des religiösen Lebens in Baden klärt und reinigt. Vor einigen Wochen schon habe ich die von dem Verfasser vertretene Ansicht: „Der Organisation derjenigen, welche das Judenthum der Väter aus den Geistern und Gemüthern der Zeitgenossen mit Stumpf und Stiel ausrotten möchten, ihren Behörden 2c. müßte zunächst eine Organisation derjenigen sich entgegenstellen, die sich von solchen Vormündern nicht länger gängeln lassen möchten" in diesen Blättern mit gütiger Erlaubniß der Redaktion zur Erörterung gestellt. Träge, wie der Pulsschlag jüd. Lebens in Baden, ist bis heute die öffentliche Diskussion dieses Vorschlages geblieben, ich glaubte, daß^unsere Gesinnungsgenossen bei dem herrschenden Jndifferentismus der Massen an dem Erfolge zweifelten, oder daß ihnen der Muth der Ueberzeugung fehlte, ohne den das Ende kein erfolgreiches für unser altüberliefertes Judenthum sein kann. Die treffliche Abhandlung in Rr. 38 u. 39 hat mich eines Besseren belehrt. Der Vorschlag zur Organisation mit seiner Begründung hat zur Evidenz bewiesen, daß die Frage spruchreif ist. Wenn ein sehr geehrter Herr Rabbiner s. Z. meinen Vorschlag zum Zusammenschluß in dieser Zeitung dahin auslegte, Stätten zum Thorastudium^ zu gründen, zur Pflege ernsten jüd. Wissens, so ist diese Auslegung theoretisch zweifellos richtig, oh ne^'zielbe wußte Vorarbeit praktisch aber nicht durchführbar. Zuerst müssen die Altäre errichtet werden, bevor man auf ihnen opfern kann! Wohl kann auf größeren Plätzen ein aufmunterndes Wort die Halben und Schwachen herüberziehen auf festen Grund, trostlos aber ist die Perspective auf dem flachen Lande, wo ltnwissenheit und Gleichgiltigkeit in religiösen Dingen geradezu Unglaubliches zu Wege bringen. Hier und dort zieht einsam und verlassen der am Alten hängende Jude seine dornenvolle Bahn, kein aufmunterndes, belebendes Wort, kein Beispiel gebendes Vorbild erleichtert ihm seine Straße, mitleidvolles Lächeln, bösartiges Bekritteln seiner Glaubensgenossen begleiten den „altmodischen Menschen". Hier kann nur eine zielbewußte strebsame Organisation ' die Lücken füllen, die Gemnther anregen und ver-

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