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Der Israelit · 1900-05-23 · Heft 42 (23.5.1900) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 42 (23.5.1900)
Date
1900-05-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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856 thätigung und wäre ohne dasselbe ein unlösbares Räthsel. Daher erscheint auch mit seinem Auftreten sofort eine andere, ungleich edlere Auffassung des Todes sowohl wie auch der Pflichten, zu denen wir dem entseelten Leichnam gegenüber verbunden sind. Das Leben, von einem Bewußtsein göttlicher Würde getragen, erhebt es in eine höhere Ordnung. Der Tod, weit davon entfernt, der Austrag eines bloßen Naturvorganges zu sein, bedeutet vielmehr einen klaffenden Riß in einer religiös-sittlichen Lebensgemeinschaft. Diese Erkenntniß gewinnt in der Institution des nern ihren Ausdruck, welche ebenfalls zu allererst bei Abraham auftritt und der Natur der Sache nach erst auftreten konnte. ■wer» bedeutet demnach, einen ^eimqeqanqenen als Mitträger einer göttlichen Lebensgemeinschaft würdigen und die Erschütterung, welche dieselbe durch dessen Hintritt erfahren hat, beklagen. Die liebevolle Fürsorge für eine würdige Bestattung des Toten ist auf dieser Stufe der Erkenntniß mehr als selbstverständlich. Daher denn auch Abraham die Gefühle der Trauer mit einer Kraft, zu der nur edle Naturen fähig, bewältigt, kein Opfer und keine Mühe scheut, um für die verstorbene Gattin eine würdige Grabstätte zu erwerben. Wäre —, was hier nur beiläufig erwähnt sein mag, — nach der religiösen Erkenntniß Abrahams das Verbrennen einer Leiche ebenfalls eine des Menschen würdige Weise der Bestattung, so läge es doch für ihn, den wandernden Nomaden ohne festen Landbesitz, viel näher, dieses Verfahren bei Sarah anzuwenden. Er wäre alsdann aller Bemühungen um den Erwerb einer Grabstätte, die für ihn mit so vielen Demüthigungen verbunden war, im vorhinein enthoben. Ein solcher Gedanke war aber schon bei Abraham aus dem Grunde unvollziehbar, weil er den schreiendsten Widerspruch bildet gegen die ihm gewordene Verheißung: nru nz'&z ^zpn z'bvz yr.'za ba s'zr, r,nt' (Gen. 15, 5.) „Du aber wirst zu Deinen Vätern in Frieden eingehen, in guten: Alter bestattet werden." Dieser Satz enthält eine zweigliederige Verheißung. Der Sinn des ersten Gliedes unterliegt bekanntlich einer verschiedenen Auffassung. Die andere ^zpr, nre ist ohne weiteres klar und unzweideutig. Um so merkwürdiger ist ihr Inhalt. Nach der Auffassung meines jüngst Heimgegangenen Vaters rrn ist hier die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele, die uns bekanntlich nicht bloß von gegnerischer Seite abgesprochen, sondern auch von einer jüdischen Sekte, den Sadduzäern bestritten wurde, — dnülich ausgesprochen. — Wäre das, was von dieser Seite behauptet wird, wirklich begründet, — dann wäre es vollständig unvollziehbar, wie diese Thatsache ‘izpr, nzrz nz'tt'z zum Gegenstand einer Verheißung gernacht werden könnte. Der entseelte Leichnam bedeutete alsdann nichts anderes, wie eine Masse todter Stoffatome, nichts anderes wie ein Stein, oder ein aus der Erde gerissener Baumstumpf. Er wird wohl kein Mensch ernstlich glauben, diesen Dingen eine besondere Gnade dadurch zu erweisen, daß man ihnen ihren Lagerplatz hier oder dort, auf oder unter der Erde anweist. Verständlich wird der Zusammenhang erst dann, wenn wir das erste Glied “prroK ‘tk won nnw von der Seele und ihrer Wiedervereinigung mit den ihr vorangegangenen theuren Seelen verstehen. Die Gnade Gottes verheißt demnach nicht blor der Seele ihren ewigen Frieden, sondern auch dem Leibe seine väterliche Fürsorge, weil er eben ihr Träger und Werkzeug im Leben war. — (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Konit;, 20. Mai. (Noch einmal das ominöse Taschentuch in der K onitz er M o rd- A f f ä r e.) sVon unserem Spezialcorrespondenten.] Es ist für unsere Sache nothwendig, noch einmal diesen Gegenstand zu beleuchten. Ich möchte nicht besonders nochmals hervorheben, daß, im Falle eine Jüdin als Besitzerin des fraglichen Taschentuches eruirt worden wäre, diese Jüdin heute nicht eine Vergnügungsreise gemacht hätte. Die Frau Kreisschulinspektor Rohde hat vor dein Untersuchungsrichter ausgesagt: Da sie fest an einen Nitualmord glaubt, so hätte sie dem, ihr gehörigen Taschentuch, das bei dem Kopfe des Ermordeten gefunden wurde, keinen Werth beigelegt. Es dürfte doch für die Untersuchung ganz gleichgültig sein, war die harmlose Frau glaubt, — sie hat mit diesem Glauben doch wahrlich nicht aufgeklärt, wie i h r Taschentuch an den Fundort des Kopfes kommt. Ihre weitere Erklärung, die sie als ganz nebensächlich hinstellt, daß ihr Taschentuch wahrscheinlich in alten Kleidern zurückgeblieben, die sie an Kleiderjuden verkauft, ist doch offenbarer — Mumpitz! Gerade weil diese ebenso harmlose, wie gläubige Frau einen Nitualmord als feststehend betrachtet, hätte sie dem Untersuchungsrichter klipp und klar den oder die Namen der Kleiderjuden bezeichnen müssen, der ihre alten Sachen kauft. Wir leben hier nicht in einer Großstadt, wo täglich Händler anfragen, ob alte Sachen zu verkaufen wären. Hier kennt jedes Kind die zwei Händler, welche gelegentlich alte Kleider kaufen. Da die überaus harmlose

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