Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 42 (23.5.1900)
- Date
- 1900-05-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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41. Jahrgang. Jjg 48« Der Israelit. Ein Kenlrak-Hrgan für das orthodoxe IudenIHum. Begründet von Br. fe^mnttn in 3fet«itt|. Mittwoch, den 23. Mai 5660(1900). Für Eine Mnelr abonntrt inan bei allen Postanstalten für den Monat Juni *3^- auf ben „Israelit". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Zeitungsschalter deS Wohnsitzes des Bestellers oder bei dem betreffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Ausland entsprechend höher. Die Erpr-ition des „Israelit". Leitender Artikel. Das Uetüreniien m Kellyev vom Standpunkte des Iadtvttjums gemSrdlgt. Von Rabbiner Dr. Daniel Fink, Wien. Es war jüngst anläßlich eines konkreten Falles in diesem Blatte öfter über die sogenannte „Feuerbestattung" die Rede. Zur Aufklärung weiterer Kreise scheint es daher geboten, der Sache eine quellenmäßige Untersuchung zu widmen Bevor in die Würdigung dieses Bestattungs- Verfahrens vom Standpunkte unseres Religionsgesetzes eingetreten werden kann, soll durch einen geschichtlichen Rückblick gezeigt werden, welche Stellung das jüdische Bewußtsein im allgemeinen den hier in Betracht kommenden Fragen gegenüber eingenommen hat. Die Lehre von der Ebenbildlichkeit Gottes ist bekanntlich der tiefste Aufschluß, den uns die Thora über das Wesen des Menschen gibt. Es ist damit nicht bloß der unvergleichliche Adel der menschlichen Seele dargethan, sondern dessen Weihe zugleich auch über den menschlichen Leib als das Organ und den Träger jenes himmlischen Odems ausgebreitet. Nur die überlieferte Lehre des Judenthums hat aus diesen Thatsachen die richtigen Folgen gezogen, indem sie auch alle Erscheinungen und Aeußerungen des leiblichen Lebens in den Kreis einer höheren, göttlichen Ordnung gezogen. Jene religiöse Auffassung dagegen, welche zwar zur gedachten Grundlehre sich bekennt, das religiöse Leben jedoch ausschließlich auf die Vorgänge des geistigen Lebens unter Ausschluß der ganzen leiblichen Sphäre beschränkt, — hat von dieser Grundlehre doch nur ein unzulängliches Verständniß. In dieser Lehre haben wir gleichzeitig das Grundprinzip, welches für die Behandlung des in Folge des Todes nunmehr entseelten, menschlichen Körpers maßgebend zu sein hat. Es ist höchst bedeutsam, daß von den Urmenschen zwar berichtet wird, daß sie gelebt, Kinder bekommen und gestorben sind; von einer Bestattung ihrer Leichen dagegen ist nirgends die Rede. Erst seit dem Auftreten Abrahams geschieht dessen als eines bedeutsamen, wichtigen Aktes Erwähnung. So auffallend diese Thatsachen, so leicht erklären sie sich aus dem geschichtlichen Zusammenhänge. — Bei den Menschen der Urzeit war eben das Bewußtsein von der göttlichen Würde des menschlichen Wesens nicht vorhanden. Das Leben war ihnen daher nur die Abwickelung eines Naturprozesses, dessen Ende mit dem Tode erreicht wird. Der Gedanke, daß auch dem entseelten Leichname irgend eine Würde innewohne, — die in dessen Behandlung und Bestattung zum Ausdrucke zu gelangen habe, war von diesem Standpunkte aus ganz unfaßbar. In Abraham dagegen trat zum ersten Male das Bewußtsein, daß wir göttlicher Natur sind, — mit voller Klarheit und Bestimmtheit in die Erscheinung Sein ganzes Leben bildet so zu sagen dessen Be-