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Der Israelit · 1900-04-12 · Heft 30-31 (12.4.1900) · page 37

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 30-31 (12.4.1900)
Date
1900-04-12
Page
– (sequence 37)
Language
German
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29 einen .rüden „des Küpser vermeintlichen Vorgangs halber“ erlaubt hat. Doch die Gefahr war noch nicht vorüber; denn nicht überall wurde mit gleicher Strenge vorgegangen. Abermals wandten sich die Juden an die Regierung, die bald am 23. Juni folgendes zweites Dekret erliess : „Die Originalanlage, welche wieder zu remittieren ist, zeigt, dass die Juden des Centamts Weissmayn und der dortigen Gegend des Gerüchts wegen, dass einer derselben einen Christenjungen habe aufhängen wollen, sich noch immer nicht vor Misshandlungen gesichert halten, und die Mutter des gedachten Knaben mit Erwähnung dieser Geschichte betteln gehen soll; hierdurch aber das Landvolk immer mehr gegen die Judenschaft aufgebracht werde, und selbst um Ausrückung einer hochfürst]. Regierungs (Jommission gebellten worden. Ob nun schon hochfürstliche Regierung diesem letztem Gesuche noch zur Zeit zu willfahren billigen Anstand nimmt, so ist es dennoch nötliig. dass Hofrath und Centrichter Idie ihm mittelst Dekrets vom U>. 1. M. autgetragene Untersuchung auf das schleunigste fortsetze und zu Ende bringe; 2do die bereits geführten Cntersuchungsakten ohne allen Verzug zur hochfürtl. Regierung einschicke; 3lio die ihm vorgezeichnetc Warnung, dass kein Höchstifts Untcrthan irgend einen Juden beleidigen soll, nochmals wiederhole; 4'° wenn das Gerücht, dass die Mutter des erwähnten Christenjungen im Lande herumzieht, und unter dem Vorwand, dass ihr Kind von den Juden in der angegebenen Art misliandelt worden, bettelt, nicht gänzlich ungegründet ist, dieselbe mit ihrem Sohne unverzüglich in Verhaft bringe. Gut wird es aber seyn, wenn dieses in den Grenzen des Amts Weissmayn geschiehet, damit man nicht mit den benachbarten rittersc-häftlichen Acmtern in Collision komme. 5t0 Wenn dem Centamte Weissmayn der Observanz gemäss das Recht zukömmt, die ritterschaftlichen Vogteyleute in Centfällen als Zeugen unmittelbar vorzuladen, so ist der Vetter des Jungens, N. Ehrlein, zu Grün, einem von Redwitzischen zu Unterlangenstadt gehörigen Orte unmittelbar, in entgegengesetztem Falle aber mittelst Requisition, vorzuladen, und im allgemeinen über das, was ihm von der Sache bekannt, denselben vernehme. Wirft sich es heraus, dass er das Gerücht von der That fälschlich ausgesprengt hat, so ist er zu Arrest zu bringen. Da die Judenschaft alles gefahrvoll vorstellt, so versiebet sich Hochfürstl. Regierung, dass dem gegenwärtigen Dekrete pünktlichste und schleunigste Folge geleistet werde. Decretum: Hamberg, den 23. Junius 1797. A. J. Pabstmann. F. von Heinrichen. Heinrichen. Das Centamt Weismain hatte hierauf am 5. Juli beschlossen, „dass die constituirte Anna Marrin aus Grün nebst ihrem Jungen, da dieselbe mit diesem nach eigenem Geständniss im Lande herumgezogen ist und unter der Erzählung einer an ihrem Kinde von einem Juden verübten Misshandlung Almosen gesammelt hat, auch die Absicht, solches fortzusetzen, nicht bergen konnte, in Verhaft zu nehmen u. bis auf weitere Hochfürstl. Befehle darin zu halten sei.“*) Die Untersuchungsprotokolle wurden dann der Regierung am 19. Juli eingesandt. Aus diesen geht hervor, dass der Knabe, der überhaupt schwachsinnig war, sich mehrfach als verlogen zeigte. Als ihm vier Männer vorgeführt wurden, und er befragt worden war, welcher von diesen ihn von dem Strick losgemacht hätte, deutete er auf alle vier Personen. Zwei Einwohner von Küps, Johann Schneider und Lorenz Winter, die Nachbarn des Marx, die als die beiden Retter angegeben wurden, sagten unter Eid aus, dass sie gar nicht in das Haus des Marx gekommen seien. Letzterer beteuerte: ,,Es sei ihm wohl bekannt, dass er und der Schuhmacher Johann Schneider als diejenigen, welche den Jungen gerettet hätten , nun aber durch Bestechung der Juden zum Stillschweigen gebracht worden seien, in dem gemeinen Gerede der Leute angegeben würden. Allein er könne auf seinenTEide behaupten, dass er nicht nur das Haus des Juden Marx Abraham zu Küpss, wo die Geschichte sich ereignet haben soll, lange vor der jüdischen Ostern das letztemal und seit Mieser* Zeit nie* mehr betreten habe, sondern auch den Jungen aus der Grün das erstemal in seinem* Leben in dem*Amte zu Küpss gesellen habe,^alhvo beide Deponenten und noch zwei andere Männer dem besagten Jungen zur Anerkennung Vorgestellet worden sein, dieser aber sämtliche vier Männer als diejenigen, welche ihn vom Stricke losgebunden hätten, angegeben habe.Hätte er die mindeste Wissenschaft von einer solchen That (des Juden Marx) er; *) Bericht des Centrichters von Weismain au die Begieruug.

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