Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 30-31 (12.4.1900)
- Date
- 1900-04-12
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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636 des Magens, nur soweit es seine Funktionskraft jedesmal gestattet, in Anspruch zu nehmen und dadurch zugleich auf den Ablauf der Krankheit günstig einzuwirken. Um aber dieses zu erreichen, muss wie auf die Natur der Krankheit, so auch auf den Zustand des Kranken Rücksicht genommen werden. Wenn wir unter den durch das religiöse Speisegesetz uns zu Gebote stehenden Nahrungsmitteln eine Auslese halten, so sehen wir, dass es für jeden Fall von Magenerkrankungen sowohl eine quantitativ als auch qualitativ vorzügliche Ernährung zur Verfügung stellt. Bei den acuteu Magenkrankheiten, bei denen eine grosse Empfindlichkeit der Schleimhäute bestellt, kommt es vor Allem darauf an, den Magen von seinem Inhalte zu entlasten und die Zufuhr der Nahrungsmittel, die in solchen Fällen stets als Reiz wirken, so viel wie möglich einzuschränken, ja zeitweilig auch ganz aufzuheben. Darum ist das Fasten, wie es durch das Religionsgesetz vorgeschrieben ist, in solchen Fällen nicht nur nicht zu verbieten, sondern sogar als ein wesentlicher Heilfaktor zu empfehlen. Sonst ist es geboten, eine reizlose, nicht compakte, am besten breiige Nahrung zu reichen, die eher kalt als heiss sein darf'. Es treten die verschiedenen Schleimsuppen (Gerstenschleim, Reiswasser), leichte Theeabkochungen und säuerliche Limonaden, die zugleich den Durst löschen, leichte Fleischbrühen, Zwieback, geringe Mengen von Milch in ihr Recht. Dagegen ist der Genuss von Fleisch, Gemüse, Wein, Bier, Kaffee zu meiden. Durch die Einhaltung des Ostergebotes wird hier die zweckentsprechende Diät keinesfalls beeinträchtigt, Da die Speisen sehr wohl in kaltem Zustande vertragen werden, so ist es natürlich, dass die diätetische Behandlung durch Samstag keine Einbusse erleidet. Was die Diät bei c h r o n i s c h e n Magenerkrankungen anbelangt, so giebt es allerdings kein allgemein gütiges Regime, nach dem sich die Behandlung zu lichten hat. Diese bewegt sich vielmehr in den weitesten Grenzen und fällt je nach dem Charakter des Leidens verschieden aus. Es ist von Wichtigkeit, die Nahrungszufuhr so einzurichten, dass sie einerseits der Leistungsfähigkeit des Magens Rechnung trägt und andererseits darauf bedacht ist, bei der langen D iner der Krankheit den Körper auf seinem stofflichen Bestände zu erhalten. In dieser Beziehung wird durch die religiösen Bestimmungen der Behandlung keineswegs Abbruch gethan; ja, wir können behaupten, dass diese noch dazu beitragen, die Behandlung zu unterstützen und zu fördern. Das Fasten hat bei darniederliegender Verdauung sicherlich den Effekt, dass es den geschwächten Organen Ruhe und Erholung gewährt und sie dann zu desto lebhafterer Thätigkeit anregt; bei Appetitmangel erzeugt das Fasten ein Hungergefühl, das dem Kranken dann zu Gute kommt, Nur in einigen wenigen Fällen, die später Erwähnung finden, tritt an einen die Frage heran, ob nicht im Interesse des Kranken von dem Fasten Abstand genommen werden soll.*) Ebenso wenig ist in den Osterfeiertagen oder im Samstag ein Hindernis für die Einhaltung der diätetischen Vorschriften zu erblicken. Was nun die Auswahl der Speisen bei chronischen Magenerkrankungen betrifft, so müssen in erster Reihe alle Nahrungsmittel, welche schwer verdaulich sind oder reizend auf die Magenschleimhäute wirken, streng gemieden werden; hierzu gehören alle faserreichen Obst- und Gemüsesorten, alle gewürzreichen und fetten, alle stark sauren oder stark süssen Speisen, zumal solche, welche zu Gährungcn leicht Anlass geben. Ebenso ist der Genuss von Alkohol, Kaffee oder Thee, wenn nicht ganz zu meiden, so doch auf ein sehr geringfügiges Maass einzuschränken. Sonst aber ist die Auswahl der Nahrungsmittel eine sehr ausgiebige; fast ein jedes Nahrungsmittel, das den gestellten Anforderungen der Verdaulichkeit und der Nahrhaftigkeit entspricht und im Laufe der Abhandlung angeführt wurde. kann in chronischen Fällen in Betracht kommen. 3eUutt0*fiatf)*td)tett unv Eorresponverrzerr Deutschland. -Hamburg, 10. April. Der „Verein zur Speisung Hiilssbedürstiger Kinder" hielt dieser Tage seine diesjährige Generalversammlung im Hotel „Continental," unter Vorsitz des Herrn L. Mathiason, ab. Dem vom Vorsitzenden erfäüidcit Jahresberichte ist zu entnehmen, daß der Verein auch im verflossenen Jahre einer großen Anzahl von bülssbedürftigen Kindern die WohUhat eines Warmen, nahrhaften Mittagsessen zu Theil werden ließ. Die Zahl der Pfleglinge variirte im Jahre 1899 zwischen 116—125 täglich, und es wurden im Ganzen 81,570 Portionen im vorigen Jahre gegen 28.905 im Jahre 1898 vertheilt. Der Kosten preis der Portion, inel. aller Spesen, stellte sich auf 21,04 Pfg. *) Es ist jn auch religiöse Vorschrift, das Fasten, wenn infolge desselben eine Gefahr für die Gesundheit zu befürchten ist, zu unterlassen.