Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1893-07-10 · Heft 55 (10.7.1893) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 55 (10.7.1893)
Date
1893-07-10
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448315-2448368--36713-3519781
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1062 mehr denn 50% der Einwohnerzahl bilden. Im Jahre 1863, also vor 30 Jahren, waren die Juden 138 an der Zahl, auf eine Bewohnerschaft von 850 Seelen, also 160j°; heute ist das Verhältnis nur von 13%, was so viel heißt, als daß die christliche Bevölkernng in größerem Maßstabe zugenommen als die jüdische. Und ferner: Wenn die jüdische Bevölkerung von Jalta nicht allzu zahlreich ist, vielleicht sind die Beschäftigungen dieser Juden für die andern Bewohner schadenbringend? Nach den offiziellen Zahlen von 1892, beträgt die Zahl der Häuser in Jalta 1,642, worunter nur 20 den Juden gehören. Wenn die Juden die Minorität unter den Grundbesitzern bilden, so sind sie dagegen in der Mehrzahl unter den Handwerkern und Arbeitern. Unter den 1,358 Juden von Jalta hat die Zählung 950 Handwerker und Arbeiter verzeichnet und 400 schwindsüchtige Juden, welche von weitem nach Jalta gekommen sind, um dort Genesung zu suchen- Es steht also fest, daß die dortigen Juden, weder durch ihre Zahl noch durch ihre Beschäftigungen sich den Bewohnern und Besitzern als schadenbringend erweisen können. Was nun die Kranke betrifft, so sind gerade diese am meisten durch die Maßregeln des Ministers getroffen. Durch sein wunderbares Klima war Jalta in der letzten Zeit der den schwindsüchtigen am meisten zusagende Kurort, da die Behörden den kranken Ju )en den Zutritt zu den Mineralquellen des Kaukasus und den Badeörtern des schwarzen Meeres untersagt hat. Nur Jalta war ihnen noch geblieben, und nun ist auch diese letzte Hoffnung der lungenkranken Juden dahin. . . Die kranken Juden werden aus Jalta ausgewiesen, wie auch die anderen keinen Zutritt erhalten. Man ließt ferner in der nämlichen Nummer dieser Zeitung: Es wird un8 aus Zaritzine (Wolga) geschrieben: Die Lokalpolizei hat sämtlichen Juden bekannt gemacht, daß sie Dokumente zu beschaffen hätten, um ihre Auf.nthaltsrechte in Zaritzine nachzuweisen. Die jüdischen Handwerker werden sich neue Scheine bei dem Lokaloffizium für Handwerker ausstellen lassen müssen. Dieselbe zeigt sich sehr wählerisch bei der Ausgabe dieser Scheine; die seit 15—20 Jahren hier wohnenden und stets ihr Handwerk ausübenden Handwerker werden, der Form wegen, einer Prüfung unterzogen; in Wirklichkeit wird etwas anderes von ihnen gefordert. Nahezu 70 Familien haben bereits die Verpflichtung unterschreiben, vor dem 18. Juli dieses Jahren fortzuziehen; dergleichen 50 unverheirathete Juden. Mehrere dieser Ausgewiesenen sind in Zaritzine gebürtig. Dies ist nicht das einige Unglück, die Polizei hat alle Synagogen geschloffen. Einige Juden, die sich während der Osterfeiertage versammelt hatten, um gemeinsam zu beten, wurden angezeigt und polizeilich vor die Gerichte geladen, weil sie schuldig seien, gegen das Gesetz gefehlt zu habenwelches die Eröffnung einer Synagoge, ohne vorherige Erlaubnis!, verbietet. Die Verzweiflung unter den Juden ist allgemein und ihr Elend entsetzlich Aus Kies wird uns geschrieben: k^-Jn dem Dorfe Tourbofka (Bezirk Berditschef), sind ungefähr 100 jüdische Familien seit 20 Jahren ansässig, und zwar als Pächter der Besitzungen des Prinzen Kudachof, dem das Dorf gehört. Da der Pachtcontract am 1. Juni abläuft, wurden diese Juden aufgefordert an genanntem Tage abzuziehen, da das Gesetz vom 3. Mai die Erneuerung der laufenden Contrakte untersagt. Als dem Fürst diese Thatsache bekannt wurde, that er bei den Behörden die erforderlichen Schritte, jedoch ohne Erfolg. Sich auf den Senatserlaß vom 28. September 1892, No. l 1,702, stützend, wonach die in Dörfern wohnhaften Juden das Recht haben, Grundstücke zu mieten, um daselbst Häuser zu bauen, sandten die Juden von Tourbofka eine Petition an den General- Gouverneur von Kief, mit dem Ersuchen, im Dorfe bleiben zu dürfen und daselbst Grundstücke zu pachten, um Häuser anzubauen und sich dort niederzulaffen. Diese Eingabe, obgleich sie durch den Fürsten Kudachof befürwortet wurde, hatte keinen besseren Erfolg. Eine große Anzahl Juden kommen alljährlich von verschiedenen Theilen Rußlands nach den Curorten des Kaukausus, um dort ihrer Gesundheit zu leben. Namentlich sind die Quellen von Piatygorsk wegen ihrer Wirksamkeit berühmt. Bis jetzt ließ die Polizei die Juden unbehindert nach Piatygorsk kommen und dort Aufenthalt nehmen. Ein Erlaß der Behörden von Terk untersagt ihnen für die Folge den Besuch. Der Zutritt zu den Bade- und Brunnenkurorten des Kaukasus ist nur noch den Juden gestattet, die das Aufenthaltsrecht außerhalb des Territoriums besitzen; den im Territorium wohnhaften Juden ist der Zutritt zu den Bädern absolut untersagt, und würden sie sich der Möglichkeit aussetzen, per Schub nach ihrer Heimat gebracht zu werden, wenn sie diesem Gesetz entgegen handelten. Ausnahmsweise, wenn die Krankheit eine sehr ernste ist, werden Juden dort zugelassen, aber diese Kranken müffen alsdann von staatlich angestellten Aerzten controllirt werden; während ihres Aufenthalts sind sie strenger polizeilicher Bewachung unterworfen, und ihre Abreise mutz mit Schluß der Badesaison stattfinden. Der Odesski Listok bringt eine Reihe von Gewallthaten. welche an den Israeliten verübt worden sind. Anbei eins zum Beispiel: Es wird uns aus Bender (Beffarabien) geschrieben: Die Gerichte fahren fort, die ^Einschränkungsgesetze gegen die Juden ganz kunterbunt anzuwenden. Ein gewiffer Guttmann, österreichischer Unterthan, war zu einer Strafe von 100 Rubeln und zur Ausweisung aus dem Reiche verurtheilt worden, weil er kaufmännische Ge schäfte betrieben, ohne vorherige Erlaubmß. Gutmann war einfach Commis bei einem Holzhändler, und hatte den Holztranspoit auf dem Dniester beaufsichtigt. Er appellirte; trotz gegengesetzter Ansicht des Staatsanwalts,^bestätigte das Gericht das Urtheil. Gutmann wendete sich dann an den Senat, der den ganzen Proceß annuliren ließ, da die gegen Guttmann vorgebrachte Anklage durchaus nicht begründet sei, indem derselbe nur ein einfacher Aufseher ist. Dies wäre alles gut, aber nun kommt die Moral von der Geschichte. Die Behörde hatte Guttmann seinen Paß entzogen, und denselben unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Ohne Patz sah sich derselbe gezwungen, während der fünfmonatlichen Dauer des Prozesses in Bender zu bleiben. Indessen verlor er feine Stellung, verbrauchte seine geringen Ersparnisse und war nun auf die öffentliche Wohlthätigkeit angewiesen. Der Woskhod velöffenllicht einen wichtigen Ukas über die Rechte der einheimischen wie auch der ausländischen Juden, bezüglich der in Rußland vorzuuehmenden Handelsgeschäfte. Der Senat des Reiches hat, angesichts der vielen Anfragen von allen Seiten über die unregelmäßige Anwendung der Artikel 1169 und H71 des Civil-Codex auf die russischen und ausländischen Juden, die Handelsgeschäfte vornehmen in solchen Gegenden, wo ihnen der Aufenthalt untersagt ist, laut eines einfachen ministeriellen Erlasses, und in Anbetracht, daß dieser Erlaß zu Einschränkungsmaßregeln Anlaß giebt, die von den Gesetzen nicht vorgesehen sind, folgende Erklärung abgegeben: Bezüglich des den Juden gewährten Rechtes im Lande Handel zu treiben, macht das Gesetz einen wesentlichen Unterschied zwischen den russichen Unterthanen und den

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.