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Der Israelit · 1893-07-10 · Heft 55 (10.7.1893) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 55 (10.7.1893)
Date
1893-07-10
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1061 Jeitrtrrgsrrachrichte« «ud Correspoudenzeu. Deutschland. Berlin, 27. Juni. Auf Verfügung des Amtsgerichts I vom 17. dss. Mts. wurde gestern in der Antisemitischen Buchhandlung Krausenstraße 49 der „politische Bilderbogen 8" mit der Unterschrift: „In Deutschland Hausen Eahn und Cohn! Caprivi ist ihr Schutzpatron!" beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erfolgte wegen Vergehens gegen den § 185 des Strafgesetzbuches. In demselben Geschäft wurde gleichzeitig die Schrift: „Pharisäer und Heuchler die Stützen des Staates" beschlagnahmt, nachdem das erste Exemplar 6 Stunden vorher in der genannten Buchhandlung zur Ausgabe gelangt war. Der leitende Beamte erklärte sich durch Vorzeigung einer Depesche zur Ausübung der Beschlagnahme für befugt. Der zwei Stunden später einlaufende, vom Amtsgericht I Abth. 125 ausgefertigte, die Beschlagnahme anordnende Beschluß stützt sich darauf, daß die Schrift Vergehen gegen § 185, 186, 187 des Reichs-Strafgesetzbuchs, gegen § 20 des Preßgesetzes und § 94 ff der Strafprozeßordnung für das deutsche Reich enthalte. Berlin, 27. Juni. Hiesige Blätter melden in ihrem Lokalbericht das Folgende: Zwei vergebliche Selbstmordversuche machte gestern Nachmittag ein junger russischer Auswanderer auf dem Bahnhof Pankow. Er warf sich zweimal vor einen einlaufenden Zug und wurde beide Male noch rechtzeitig von den Schienen weggeriffen. Der Selbstmordkandidat wurde vor den Amtsvorsteher in Pankow gebracht, wo er unter Thränen angab, daß ihn Hunger und Noth zu dem Selbstmordversuch getrieben hätten. Er ist ein junger Israelit aus einem kleinen Städtchen im Innern Rußlands und war von gewissenlosen Agenten veranlaßt worden, nach Amerika auszuwandern, wo es ihm so schlecht ging, daß er nach der Heimath zurückzukehren beschloß. Von Hamburg bettelte er sich zu Fuß nach Berlin durch. Hier ist er mehrere Tage obdachlos gewesen; der Aermste ist jetzt nach seiner Heimath abgeschoben worden. — Weit über den Rahmen des Lokalberichtes hinaus hat diese Notiz eine wahrhaft tragische Bedeutung. Wir möchten daran die eindringliche Warnung vor dem Auswanderungsfieber an unsere östlichen Glaubensgenossen knüpfen und bitten alle jüdischen Blätter in Rußland um Weiterverbreitung dieser Warnung. O eft e r. - U n g ar. Monarchie. Pretzbirrg. An der öffentlichen Rabbinatsschule zu Preßburg fanden die Schulprüfuugen des Schuljahres 1892/93 am 4. und 5. Juli statt. Unter den anwesenden Prüfungsgästen bemerkten wir königl. Rath Herrn Josef von Roth, Schulinspcktor und vom königl. ungar. Cultusmtnisterium ernann- I ten Commissär über diese Schule, Herrn Jg. Reich, Präses der orthodoxen Durchführungskommission, Herrn Koppel Reich, Oberrabbiner der Budapester orth. isr. Gemeinde, Herrn Rabbiner Wolf Sutzmann u. A. m. Volle 2 Tage prüfte Sr. Ehrw. Herr Oberrabbiner und Direktor die Frequentanten dieser Lehranstalt, deren Zahl sich auf nahezu 320 beläuft. Die präzisen Antworten der Candidaten, der reine, verständnißvolle Vortrag auf die schwierigsten au sie gerichteten Fragen, zeigten von der gründlichen Auffassung derselben; sie errangen sich damit den ungetheilten Beifall aller Anwesenden. Die Prüfung lieferte abermals den Beweis, daß diese Anstalt eine wahre Pflanzstätte der jüd. Wissenschaft ist. Wir können dem hochgeehrten Direktor Schreiber nur aufrichtig gratuliren zu den erzielten schönen Resultaten, den Wunsch damit verbindend, daß ihn der Allvater noch recht lange erhalte zum Heile und Gedeihen dieser Rabbinatsschule, zur Zierde seiner Gemeinde und zuni Wohlc des Judenthums. Rußland. Petersburg. Während der letzten Monate sind gegen die Israeliten neue Maßregeln getroffen worden, die von den russischen Zeitungen besprochen werden. Wenn man in Betracht zieht, daß das Gesetz den Zeitungen bezüglich der Veröffentlichung von Nachrichten, welche den Behörden nicht günstig sind, große Zurückhaltung auferlegt, so darf vorausgesetzt werden, daß sie uns einen schwachen Wiederhol! geben von den Leiden, die die Israeliten zu erdulden haben. Auf Grund eines ministeriellen Erlasses wird die im Territorium gelegene Stadt Jalta als nicht mehr zum Territorium gehörig erklärt; infolgedessen werden die dort wohnenden Juden gezwungen sein den Ort zu verlassen. Anbei einige der Bemerkungen, welche diese unerwarteten Maßregeln in der russischen Zeitung, dem Woskhod hervorgerufen: Bisher verfolgten die gegen die Juden gerichteten Gesetze und Erlasse hauptsächlich den Zweck, den Juden den Aufenthalt in den Provinzen des Innern zu verbieten. Das Gesetz vom 3. Mai 1882 hat den Juden das Aufenthaltsrecht in den Dörfern und Ortschaften des Territoriums entzogen; was die Städte und Flecken des Territoriums betrifft, so hat bisher kein Gesetz den Juden untersagt, sich dort niederzulassen. Zum ersten Mal wird eine Stadt des Territoriums ausgeschlossen; es ist möglich, daß noch andere Städte, von den den Juden zugänglichen Provinzen ausgeschlossen werden. Daher muß man sich die Frage stellen, aus welchen Gründen die Stadt Aalta, als außerhalb des, Territoriums befindlich, erklärt worden ist. Nach der im Jahre 1892 vorgenommenen Volkszählung betrug die Zahl der Juden in i!)alta 1,358, also 13°/,, der Gesammtbevölkerung. Diese officiellen Zahlen beweisen, daß die Inden von Aalta wenig zahlreich waren im Vergleich mit den 150 andern Städten des Territoriums, wo sie oft ä

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