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Der Israelit · 1893-07-10 · Heft 55 (10.7.1893) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 55 (10.7.1893)
Date
1893-07-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1052 Das Bewußtsein, m»ir 'n, Gott ist unser Richter, macht uns furchtlos vor allen Gewaltigen und Machthabern der Erde. Spricht uns Gottes Rtchterspruch frei, dann vermag keine Macht der Erde uns etwas anzuhaben und spricht der Richter der Wahrheit uns schuldig, so kann uns keine noch so einflußreiche soziale Stellung und Connexion vor dem strafenden Arm der göttlichen Gerechtigkeit schützen. Wenn es irgend eine Erwägung gibt, die es uns ans Herz legt, Gott und nur Gott zu fürchten, seinen Willen zu achten und ihn weder im Geheimen, noch öffentlich, weder in Gedanken, noch durch die That zu übertreten, so ist es das Bewußtsein: pn.n sin, Er ist der Richter! TD# rmso nsi nt 'sn ns yoiw i?a.n na-? pp by 0BWD3 83' 'nh rwyo hi ns *3 onsn hi n? '3 .yn dsi sie qs D^>yj „Am Ende gelangt das Wort eines Jeden an Gottes Ohr. Gott also fürchte und seine Gebote hüte, denn das macht den ganzen Menschen aus. Denn jegliche That bringt Gott vor das Gericht, das über dem Geheimsten waltet, es sei gut oder böse." (Koheleth, Cap. 12, V. 13, 14.) ny sin und Er ist Zeuge! Das göttliche Recht kennt nur ein einziges richterliches Beweismittel: Die Aussage von Zeugen. Hätte der menschliche Richter selbst die Verübung eines Verbrechens mit eigenen Augen gesehen, so genügt dieser Umstand nicht, den Verbrecher zu bestrafen, sobald sein Verbrechen nicht von zwei Zeugen bezeugt ist. Es würde uns von unserem Gegenstand zu weit abführen, wollten wir hier auf die tiefere Begründung dieser gesetzlichen Bestimmung eingehen. Wir müssen uns auf die Constatirung der Thatsache beschränken, daß Gottes Gesetz der richterlichen Cognition nicht die Fähigkeit zuerkennt, das Verbrechen festzustellen und zugleich auch seine Beurtheilung und Verurtheilung auszusprechen. Bei Gottes Richteramt fällt diese Beschränkung fort. Weil er der yav ist, dem sich nichts entzieht, deßhalb ist er pn und ny, Richter und Zeuge in einer Person. Und was wollen auch menschliche Zeugen gegen diese göttliche Zeugenschaft bedeuten? Menschliche Zeugen können nur die geschehene That bezeugen, der Gedanke, die Gesinnung, die Regung des Herzens, diese Keimstätten jeder Thal, entziehen sich ihrem Bewußtsein. Aber Gott, der mit der Seele, die er jedem Menschen eingebaucht, wie mit einem Gotteslicht in die verborgensten Falten des Innern hineinleuchtet, wie liegt vor ihm jede That, jedes Wort, jede Regung in erschreckender Klarheit zur richterlichen Verurtheilung offen da! oa^s 'nanpi '33 mn s->p 'sn*? »öd '3 pni' 'an 'ctpa O’yawaa? d'ömjd3i D'Braöa nnoo ny 'n".ni tastet s^i na ’üd? oinn hjd^n Tat? nar 'picoyai npss^ iTyr6 nnvvi wnV ianpo ianw nay msax 'n noN »jint .*6 t?’ napn „Rabbi Jochanan, als er an diesen Satz kam, weinte: Ich werde hintreten gegen euch vor Gericht und werde ein rascher Zeuge sein gegen die Zauberer und Ehebrecher und die meinen Namen falsch Schwörenden und die, welche den Lohn des Miethlings vorenthalten, Wittwe und Waise drücken und das Recht des Fremdlings beugen und mich nicht fürchten, spricht der Herr der Heerschaaren. (Maleachi, Cap. 3, V. 5.) — Gibt es für einen Knecht, dessen Herr ihn vor Gericht stellt und rasch zum Zeugniß bereit ist, eine Rettung?" (Talmud Chagiga, sol. 4.) Tritt somit Gott selber als Zeuge auf, so kann dieses Zeugniß niemals umgestoben werden. Dafür sorgt der Ankläger und dieser ist wiederum — Gott! yn hyi sin. Vor Gottes Richterstuhl fällt die erkünstelte Scheidung fort, in die wir unsere Lebenspflichten in Pflichten gegen Gott und in Pflichten gegen unsere Nebenmenschen theilten. Die Sünden, die wir durch Beeinträchtigung des Lebens, des Vermögens und des guten Namens unserer Nebenmenschen begangen, gegen diese sagen wir uns selber, stehen die Gefallenen, die Überlisteten und Gekränkten einst als ewige laute Ankläger da. Aber wer sollte auch die Vernachlässigung der nur unser Verhältniß zu Gott regelnden Satzungen zum Gegenstand einer Anklage machen? Wem wären wir damit zu nahe getreten? Wer? Wem? Gott, p byin nid Er ist der Ankläger. Je verlassener, je verwaister und der Geringschätzung pretsgegeben gerade diese göttlichen Satzungen bei uns waren, um so lauter wird sich die Anklage desjenigen erheben, welcher der Beistand und Annehmer gerade der Verwaisten, Verlassenen und Zurückgesetzten ist. Mag es immerhin scheinen, als ob diese Anforderungen des göttlichen Willens der Willkür ihrer Verächter preisgegeben seien, als erhebe sich zu ihren Gunsten kein Ankläger, ja als erfreuten sich ihre Uebertreter des zeitlichen Glücks und als seien ihren treuen Anhängern gar ein verkürzter Antheil an den Gütern des Lebens zugewiesen, er ist doch der Zeuge, der Richter, der Ankläger, der wohl nicht heute oder morgen, der aber sicher e i n st richten wird, p!> Tny sini. — Das ist der Ausgangspunkt und das Ziel, von welchem alle diese Erwägungen ausgehen und wohin sie zurückkehren. In Gewährung und Versagung der Güter dieser Welt, in Gesundheit und Krankheit, in Armuth und Reichthum, in Leid und Freud, während unseres irdischen Daseins erschöpft sich Gottes Richteramt nicht; er wird einst richten! Wie schwer selbst unseren großen Altvordern,

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