Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 54 (6.7.1893)
- Date
- 1893-07-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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1038 und durch große Plakate an den Anschlagsäulen sowie durch Annoncen in unserem Lokalblatt: „Lokomotive an der Oder" gegen die Juden gehetzt. Besonders ein Rittergutsbesitzer hatte durch seine widerwärtigen Ausfälle im Annoncentheil und im Sprechsaal der „Lokomotive an der Oder" den Unwillen aller anständig denkenden Bürger erregt. Auch nach der Wahl haben die Antisemiten dieses Treiben in der Preffe fortgesktzt und einige weitere Hetzartikel in das genannte Blatt einzuschmuggeln verstanden. Die Redaktion hat in Folge dessen gestern eine bündige Absage an die Antisemiten veröffentlicht und erklärt, daß sie diesen Bestrebungen, die sich nicht nur gegen die Ukberzeugungen, sondern gegen die Ehre eines Theiles unserer Mitbürger richten, die Spalten des Blattes fürder nicht mehr öffnen werde, weder im redaktionellen Theile, noch im Sprechfaal, noch unter der Rubrik „Eingesandt". Damit ist dem Verein auch nach außen hin die geringe Bedeutung wieder genommen, welche er sich durch seine Wahlagitation künstlich zu geben verstanden hatte, und er wird nun sein verborgenes Stillleben, wie vor den Wahlen wetterllben. Die antisemitische Bewegung hat eben in Oels keinen Boden. Dies ergiebt sich u. a. auch daraus, daß zur Leitung des deutsch-sozialen Vereins sich Niemand anders als einige junge Leute ohne Lebenserfahruug und politisches Urtheil bereit gefunden haben. Aus Mecklenburg-Schwerin, 28. Juni, wird der „Voss. Ztg." geschrieben: In Rostock hat es sich heute zugetragen, daß zum ersten Male, solange die Stadt sich einer Gemeindevertretung erfreut, ein Israelit zum Mitglied dieser Vertretung gewählt worden ist. In der engeren Wahl der ersten (höchstbesteucrten) Wählerklasse errang der dem israelitischen Bekenntntß angehörende Rechtsanwalt Cohn mit der freilich geringen Mehrheit von 114 gegen 111 Stimmen den Sieg über seinen christlichen Gegner. Um dieses Ereigniß in seiner vollen Bedeutung zu würdigen, muß man wissen, daß bis zur Verkündigung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 3. Juli 1869, betr. die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, in Mecklenburg und besondes in seinen beiden Seehandelsstädten Rostock und Wismar von bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten der Juden überhaupt keine Rede war. Dies brachte die patrimonialstäudische Landesverfassung und der in den Städten waltende Patrikulartsmus und Egoismus so mit sich. Die Juden wurden in den genannten Städten nicht einmal als Elnwohner geduldet, viel weniger zum Bürgerrecht zugelassen. Sie konnten hier weder Grundstücke erwerben noch außerhalb der Jahrmärkte ' Handel und Gewerbe treiben. Im Anfänge der sechsziger Jahre versuchte der Rath der Stadt Rostock zwar, die damaligen Vertreter, ans Gewählten der Kaufmannschaft und der Handwerkerzünfte in zwei Kammern bestehend, für kleine Zugeständnisse an die Juden, soweit sie mit den Landesgesetzen vereinbar erschienen, zu gewinnen. Er drang aber mit seinem Antrag nicht durch, da er nur bei der Vertretung der Handwerker Zustimmung fand, dagegen die Vertretung der Kauflente, unter Berufung auf einen fast einstimmigen Beschluß ihrer Vollmachtgeberin, der Kaufmanns- Kompagnie, den Antrag ablehnte. Noch kurz vor dem Eingreifen der Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes hatte die Kaufmanns Kompagnie sich neue Satzungen gegeben, in welchen die Bestimmung, daß Juden von der Aufnahme in die Kompagnie ausgeschlossen seien, von neuem einen Platz gefunden hatte. > Vermischtes. < Esse«, 22. Juni. Ein gräßliches Verbrechen wurde am 27. März d. I. in dem in der Nähe von Sprockhövel im Kreise Hattingen gelegenen „Hammerthal" verübt: der Raubmord an dem Viehhändler Abraham Grünebaum aus Herbedo an der Ruhr. Obwohl ein Augenzeuge der blutigen That nicht vorhanden war, lenkte sich der Verdacht doch gleich auf den Wirth und Metzger Gustav Uebelgünn aus Nieder- Spröckhövel, denn er war an jenem Tage mit dem Gemordeten zusammen gesehen worden und seit der Zeit spurlos verschwunden. Den Anstregungen der Polizei gelang es, schon nach einigen Tagen den Aufenthalt des Uebelgünn, der sich nach Rotterdam gewandt hatte, zu ermitteln und ihn mit Hilfe der holländischen Behörde in einem dortigen Hotel zu verhaften. Uebelgünn stand nun gestern vor dem hiesigen Schwurgericht unter der Klage des Raubmordes. Der Angeklagte ist 30 Jahre alt, verheirathet und Vater von sechs unerwachsenen Kindern. Der Sachverhalt ist in Kürze folgender: Am 26. März bekam Grünebaum einen Brief aus Sprockhövel mit der Unterschrift „Mülhaus, Gutsbesitzer", in dem er aufgefor rert wurde, am folgenden Morgen zu Mülhaus zu kommen, es sei für ihn ein gutes Geschäft zu machen. Er möge jedoch recht viel Geld mitbringen und vor allen Dingen Niemand von diesem Briefe etwas sagen, wenn möglich ihn verbrennen. Grünebaum ging am Nachmittage nach Sprockhövel. In einer Wirtschaft im Hammerthal traf er Uebelgrünn, mit dem später nach deffen Wohnung ging. Dort hat Grünebaum Kaffee getrunken und ist dann Nachmittags allein fortgegangen. Von dieser Zeit an ist Grünebaum lebend nicht mehr gesehen worden, dagegen fand man am folgenden Tage in einem Gehölz bei Hammerthal eine Blutlache und ein Schlachtmeffer, sowie Spuren eines stattgehabten Kampfes. Das Schlachtmeffer gehörte Uebelgrünn. Dieser wandte sich noch selben Abend nach Hiddinghausen und gab am dortigen Postamt an die Frau seines Opfers Grünebaum ein Telegramm auf: „Geschäftshalber komme erst Sonntag wieder. Abraham". Daß er es war, der das Telegramm aufgegeben, ist trotz seines Leugnens ebenfalls erwiesen. Gegen 7 Uhr Abends ist er dann wieder nach Hause gekommen, hat sich in der Dunkelheit der Nacht nochmals zur Mordstelle begeben und die Leiche des Grünebaum mit seinem Fuhrwerk abgeholt und vergraben. Man fand sie in seinem Garten in Säcke ge-