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Der Israelit · 1892-03-14 · Heft 21 (14.3.1892) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 21 (14.3.1892)
Date
1892-03-14
Page
– (sequence 10)
Language
German
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lisch durch den Tod. R. Iochanan war außer sich vor Schmerz. Noch einmal kam er ins Lcyrhaus; sein Schüler R. Elasar wollte ihm den Freund ersetzen, und als Rabbi Iochanan eine Halacha vorgetragen hatte, brachte er ihm einen Beweis dafür. Aber R. Iochanan sprach: „Schweig', mein Sohn; ben Lakisch ist mir unersetzlich, weil er mich widerlegte, und du willst mir einen Beweis bringen!" - Nicht lange überlebte R. Iochanan diesen Verlust. An seinem Grabe trauerte ganz Israel, und ein jüngerer Zeitgenosse sagte von ihm, daß der Tag seines Todes für Israel so hart gewesen sei, wie ein Tag, au dem die Sonne zur Mittagszeit untergeht. Die Sonne geht nicht unter im Mittag, sie kann höchstens von Wolken verhüllt werden; und so erlischt auch das Licht, das fromme Männer angezündet haben, nicht so leicht. Die Sonne des jüdischen Wissens zog bald aus Judäa und ging wieder auf in Babylonien, und von dort bewegte sie sich fort von Land zu Land. Der Talmud hat seine Strahlen gesendet durch das ganze dunkle Mittelalter in die jüdischen Häuser und Hütten, und so lange Israel seine Lehren hochhält, wird es allen Gefahren Widerstand leisten können. Oesterr.-Ung ar. Monarchie. Pefth. Kann ein jüdischer Vater verpflichtet werden, sein Kind der mittlerweile Christin gewordenen Mutter zu überlassen? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst — wie „Uegyvedek Lapja“ meldet — die königlich ungarische Curie. Der Sachverhalt ist der folgende: Salomon Steinberger strengte gegen seine gewesene Ehegattin, Frau Paul Schmidt, geborene Rosalia Huß, einen Prozeß wegen Ungiltigkeits-Erklärung eines zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages, resp. wegen Zurückgabe der Tochter der Beiden zur Erziehung und Erhaltung an den Vater beim Szolnoker kön. Gerichtshof an. In der Klage führt Steinberger an, seine Frau sei von ihm rechtsgiltig geschieden; mittlerweile sei sie zum römisch-katholischen Glauben übergetreten und lasse das minderjährige Kind nicht nach den Satzungen der jüdischen, sondern nach denen der christlichen Religion erziehen. Der Gerichtshof wies das Begehren dcs Klägers zurück, da der fragliche Vertrag die Bestimmung nicht enthalte, nach welcher Religion die Tochter erzogen werden solle. Den Umstand aber, daß die Geklagte ihr Kind nicht anständig erhalten und erziehen würde, was im Vertrag als Bedingung ausgestellt wurde, behauptet auch Kläger nicht. Die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben könne nicht als Vertragsbruch gelten. Die kön. Tafel bestätigte den Beschluß der I. Instanz mit dem Bedeuten, daß der Umstand, daß das Kind bei einer christlichen Mutter sich befindet, kein Hinderniß dafür bilde, dieses Kind in jener Religion erziehen zu lassen, zu der es gesetzlich gehört. Die kön. Curie bestätigte in ihrer am 20. Januar l. I. stattgehabten Sitzung dieses Urtheil der unteren Instanzen. Holland. Rotterdam, 10. März. Der Herr Oberrabbiner von Rotterdam theilt uns mit, daß auf den 406 Dampfbootcn der Rott.-Amerik. Dampfschiffsgesellschasl nicht mehr, wie dies früher geschehen, für Koscherspeisen gesorgt wird. Die übrigen jüdischen Blätter werden td.-6 dringend gebeten, diese Mittheilung weiter zu verbreiten. Rußland. St. Petersburg. Wie die gewöhnlich gut unterrichtete Zeitung „Rußkaja Shisn" von ganz zuverlässiger Seite erfahren haben will, hat der Reichsrath zur Allerhöchsten Bestätigung einen Gesetzentwurf unterbreitet, wonach die Zahl der Stadtverordneten mosaischer Confession nicht J/5 Theil der christlichen übersteigen soll. Obgleich dieses neue Gesetz den Einfluß der Juden auf die Stadtverwaltungen bedeutend einschränken dürfte, so könnten wir andererseits schon damit -ganz zufrieden sein, da im verflossenen Jahre die meisten Gouverneure des europäischen Rußlands sich auf einer unter dem Präsidium des Ministercollegen v. Plehwe einberufenen Generalversammlung dahin äußerten, daß es vom größten Nutzen für die christliche Bevölkerung wäre, wenn die Juden gänzlich aus den Gemeindeverwaltungen entfernt und sogar zu sämmtlichen Wahlen nicht zugelassen werden würden. Dieser letztere Umstand ist es eben, der uns an der Glaubwürdigkeit der bezeichnten Nachricht zweifeln läßt. Moskau. Unser neuer Oberpolizeimeister Obrift Wlasbowsky, welcher sich bereits als ehemaliger Polizeimeister von Riga einer gewissen Be—rühmtheit unter den Deutschen und Juden erfreute, erließ dieser Tage einen Tagesbefehl, in welchem er der ihm unterstellten Polizei aufs Strengste vorfchreibt, sich genau von dem Wohnrecht der noch in Moskau lebenden Hebräer zu überzeugen, die Unberechtigten sofort auszuweisen und nach dem „Ansiedelungsrayon" zu befördern. Uebrigens wird sich unsere Polizei in dieser Hinsicht nicht allzusehr anzustrengen brauchen, da in den letzten paar Monaten bereits mehr als 20,000 Glaubensgenossen aus Moskau auswanderten. Liban, (Curland.) Wie mir soeben von höchst glaubwürdiger Seite mitgetheilt wird, wurde vielen jüd. Kaufleuten unseres Gouvernements durch die Polizei eröffnet, daß sie für das nächste Jahr keine Handelspapiere erhalten werden. Durch diese Maßregel werden mehr als 200 „auswärtige" Glaubensgenossen ihre Geschäfte schließen und zum Wanderftab greifen müssen. Wie man hört, beabsichtigt das hiesige Börsencomit« beim Minister des Innern um Aufhebung dieses für den örtlichen Handel höchst nachtheiligen Befehls nachznsuchen. Möge dieser Schritt von Erfolg sein.

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