Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 88 (11.11.1889)
- Date
- 1889-11-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1520 Gemeinde in den hell erleuchteten und schön ausgestatLeten Betsaal verbracht, womit die Feier ihren Abschluß erhielt. Zum Schluß sei noch erwähnt, daß die politische Gemeinde Groß-Zimmern der jüdischen einen erheblichen Beitrag zum Baue der Synagoge bewilligt hat, gewiß ein erfreuliches Zeichen in unserer Zeit. N. F. Roßdorf. Gieße«, im November. Am jüngst verflossenen nnn nnDp beging die hiesige Neligionsgesellschaft in ihrer Synagoge eine schöne und erhebende Feier. Dieselbe legte Zeugniß ab, von der gedeihlichen Entwickelung dieser Gesellschaft und von dem religiösen Eifer, der dieselbe in allen ihren Mitgliedern beherrscht. Einige Mitglieder der Religionsgesellschaft hatten den Plan gefaßt, auf ihre Kosten eine Sefer-Thora bei Herrn Grüncbaum in Fulda schreiben zu lassen. Die Einweihung dieses Sefers fand nun am genannten min nnor statt. Aufs Schönste war die Synagoge mit Tannenreis und Topfgewächsen geschmückt. Das Sefer selbst, befand sich bei einem Mitgliede der Gesellschaft, in der Nähe der Synagoge. Von dort holte es der erste Vorstand, Herr A. Marcus, in Begleitung der zwei ältesten Mitglieder der Gesellschaft ab. In der Synagoge hatte unterdessen der Cantor und Lehrer der Religionsgesellschaft, Herr B. Klein, unter feierlicher Stille, in der bis auf den letzten Platz gefüllten Synagoge den Vortrag des 19. Psalm angestimmt. In dem Augenblicke, als er den Vers vortrug: vti no’on 'n min erschien Herr Marcus mit dem neuen Sefer, wahrend die übrigen Seforim der Gesellschaft von anderen Mitgliedern entgegen getragen wurden. Unter Leitung des Cantors wurde der Gesang nie nv unter Begleitung, einiger direkt dazu eingeübter Mitglieder der Gesellschaft, ausgeführt. Hierauf wurden die Seforim in den jns trvpn gestellt und nach Abstngung verschiedener Psalmen des nrnn nrw und der roepn wurde der Schluß der Thora die 1212.1 nw> nuns au§ dem neuen Sefer verlesen. Nach Beendigung der Thoravorlesungen nahm Herr Lehrer Klein das Wort zu einem Vortrage und führte etwa folgendes aus: Es sei doch auffallend, daß man an dem Tage, da man den Gemeinden Israels den Tod des großen Lehrers Moses verkündet, den herbsten aller Verluste, daß man an diesem Tage in allen Gemeinden Israels einen Freudentag begehe. Der Redner suchte diesen offenkundigen Zwiespalt dadurch auszugleichen, indem er erklärend ausführte, daß die Freude berechtigt sei, in Folge des Vermächtnisses, das uns dieser Lehrer und Meister hinterlassen hat. Wohl hat Moses sein ganzes Leben dem Volke Israel geweiht, und es aus der niedrigsten Knechtschaft zu einem höheren Leben geführt, aber auch in seinem Tode noch hat er dem Volke genützt, indem er ihm die heilige Thora, jenes unv^räuße-liche Gut, hinterlaffen. Redner dankte hierauf den Spendern des neuen Sefer, dem Frauenverein der Religionsgesellschast, welche in edler Weise ein prächtiges Mäntelchen für die neue Thorarolle gestiftet. Mit dem Vers: msto iryi b rTUN*an Dp ^1 mm» bip 'n pvr? rvnn schloß Herr Klein seine Rede, indem er Gott anflehte, das Gebet der hier Versammelten zu erhören, und ihnen auch ferneren Schutz gegen ihre Feinde angedeihen zu lassen." Einen nachhaltigen Eindruck hat diese schöne Feier auf die Herzen aller Zuhörer geübt. Möge die isr. Religionsgesellschast weiter Gelegenheit haben, so wahrhaft religiöse Feste zu feiern. — Bad Nauheim, 2. November. Vor einiger Zeit fand hier eine Schöffengerichtssttzung statt, in welcher über die Privatklage eines Herrn Goldstaub aus Berlin, der als hiesiger Kurgast von dem Herrn Baron Löw von und zu Steinfurth öffentlich beleidigt worden war, verhandelt wurde. Bei Verkündigung des den Herrn Baron verurtheilenden Spruchs soll ein Schöffe, also ein Mitglied des Gerichts, dem Anwalt des Klägers mit Bezug auf Letzteren zugerufen haben: „Der Judd muß auch was kriege" und ähnliches mehr. Der Anwalt erhob Namens des so Titulirten Anzeige gegen den Schöffen bei der Staatsanwaltschaft, diese aber, vertreten durch den jetzt versetzten Staatsanwalt Seeger, lehnte die Strafverfolgung ab, weil ein öffentliches Interesse nicht vorliege. Auf Beschwerde des klägerischen Anwalts hat nunmehr der Oberstaatsanwalt in Darmstadt, Herr Schlippe, die Staatsanwaltschaft angewiesen, Strafverfahren einzuleiten und es haben in Folge davon hier Erhebungen über die Sache bereits stattgefunden. — Man war hier erstaunt gewesen, daß ein öffentliches Interesse nicht verletzt sein solle, wenn ein Gerichtsschöffe öffentlich einen Rechtsuchenden beleidigt, dies auch noch hinsichtlich der Konfession. Bamberg, 3. November. Eine so weitreichende Theilnahme aller Schichten der hiesigen Bevölkerung, wie sie sich in dem Leichenbegängnisse kundgab, von welchem ich soeben tiefbewegt zurückkehre, ist hier schon lange nicht gesehen worden. Aber wie die Theilnahme eine außerordentlich große, so war auch die Person eine außergewöhnliche Erscheinung,