Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 87 (7.11.1889)
- Date
- 1889-11-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1597 verurtheilt, und die Ansicht der Deputation auch dem Provinzial-Schulkollegium, als der vergesetzten Schulbehördej, unterbreitet worden sei. Der von ihm und Prof. Leo gestellte Antrag, dem Vorgehen des Frl. Boretius durch die Errichtung einer zweiten höheren Töchterschule zu begegnen, sei gegen zwei Stimmen abgelehnt worden, weil der im Westen von Berlin wohnende Stadtrath Schäfer das Bedürfniß hierzu verneinte, und die Antragsteller nicht in der Lage waren, die Behauptung des Stadtrath Schäfer statistisch widerlegen zu können. Falls der Verein ihm statistisches Material über die Charlottenschule, wie den im Westen befindlichen Privat- Töchterschulen, über die Zahl der Schülerinnen und die der zurückgewiesenen Kinder beibringen könne, so werde er den Antrag nochmals einbringen. Vorher hatte der als Referent den Gegenstand behandelnde Chefredacteur Dombrowsky, Aussichtsmitglied einer höheren Töchterschule, bereits miigetheilt, daß die Charlottenschule von 890 Schülerinnen besucht werde, daß mithin dieseAnstalt bereits überfüllt sei. Stadtv. Wohlgemnth sprach sein Befremden darüber aus, daß der Stadtrath Schäfer so wenig die Verhältnisse des Stadttheiles kenne, in welchem er seit Jahren wohne, in dem er selbst seiner Zeit von freisinnigen Wählern in die Stadtverordnetenversammlung entsendet worden sei. Er müsse dem gegenüber konstatiren, daß es nicht einmal möglich ist, in diesem Stadttheil zwei Töchter in ein und derselben Schule unterzubringen. Wenn der Stadtrath sich besser um die Verhältnisse gekümmert hätte, dann hätte es ihm auch nicht fremd sein können, daß der Direktor der Charlottenschule bereits bekannt gemacht hat, zu Ostern in den drei ersten Klassen der Schule gar keine Schülerinnen, in den anderen nur sehr wenig aufnehmen zu können. Die Schuldeputation hätte richtiger gehandelt, wenn sie auf den „Boretius-Skandal" — anders könne er die Angelegenheit nicht bezeichnen — eine praktische Antwort durch die Errichtung einer städtischen höheren Töchterschule gegeben und damit zugleich einem längst gefühlten Bedürfniß abgeholfcn hätte. Er bitte, die Petition im Jnstanzenzuge zuerst der städtischen Schuldeputation zugehen zu lassen und sollte die Antwort ablehnend ausfallen, dann werde der „Boretius-Skandal" in der Stadtverordneten-Versammlung seine gebührende Würdigung finden. — Auch von Dr. Kalkstein und dem Stadtv. Kalisch wurde die Bedürfnißfrage bejaht und daraufhin der Vorstand des Vereins beauftragt, eine mit statistischem Material ausgestattete Petition abzufassen und dem Magistrat zu übersenden. Wir sind überzeugt, daß nunmehr wenig stens die Kinderwelt von den Rohheiten des Antisemitengezüchtes verschont bleiben wird. N. Berlin. Der jüdische Gemeindeborstand hat als Wahllokal für die auf den 28. November c. anberaumten Nepräsentantenwahlen außer dem Gemeindehause in der Oranienburgerstr. nachfolgende Lokale bestimmt: Den Saal der „Gesellschaft der Freunde" in der Potsdamerstr., die Brauerei Königstadt, in der Schönhauser Allee, den „deutschen Hof", Luckauerstr. 15 und den Concertsaal, Gr. Frankfurterftr. 106. — Den konservativen Gemeindemitgliedern ist also Gelegenheit geboten ihre Kraft in die Wagschale des Wahlkampfes zu werfen und endlich einmal ihr warmes Interesse für das Gesammt-Judenthum durch ein größeres Opfer zu bekunden. Die große Masse harrt nur auf den Weckruf gewandter und gesinnungstüchtiger Führer, dann wird auch ein anderer Geist in die Wählerschaft einkehren. Man wird endlich erkennen, wohin der gegenwärtige Zustand unbedingt führen muß, und was noch zur rechten Stunde verhütet werden kann. — Wenn es den Herren im Laufe der Zeit zu arg wird, dann raffen sie sich zu einer That auf, die aber um ihrer Halbheit willen oder weil ihr das verhängnißvolle „Zu spät!" entgegentönt, wirkungslos vorübegeht. So hat Herr Repräsentant Löwenberg eine zündende Rede gehalten gegen das Vorgehen des Vorstandes, der bei Beerdigung einer christlichen Leiche noch obendrein eine demüthigende Servilität an den Tag gelegt hat;*) man wählte daraufhin eine Commission, welche die im jüdischen Schriftthum nicht enthaltenen Beerdigungsvorschriften entdecken soll; die Wähler erwarteten, daß die Commission den Antrag stellen werde, daß für Beerdigung nichtjüdischer Leichen und deren Angehörige ein besonderer Friedhof errichtet werden möge, — doch vergebliches Harren. Die Commission, welche vor vier Monaten gewählt wurde, hat noch nicht eine Sitzung abgehalten, und der biedere Herr L. wartet, bis die Zeiten oder die Repräsentanten besser werden. Der verdienstvolle Herr Mecklenburg, der M warmes Herz für unfern Glauben hat, nimmt jetzt seine Entlassung als Mitglied der Beerdigungscommission, da ihn die Art und Weise, wie bei der besagten Beerdigung vorgegangen wurde, verletzte. Warum, fragen wir, hat derselbe nicht zur rechten Zeit, den Allen wohl genehmen Antrag gestellt, den Friedhof in einen jüdischen und einen interconfessionellen zu theilen. — Das Zurückziehen *) Es handelt sich um die nichtjüdischen Ehegatten, Ehegattinnen und Kinder aus Mischehen.