Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 87 (7.11.1889)
- Date
- 1889-11-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1496 richt hier erkannte, einer abfälligen Beurtheilung oder Verunglimpfung unterzogen worden sind und dieses nicht strafbar ist, so ändert die Existenz einer jüdischen Centralbehörde an diesem Erkenntniß auch nicht das Mindeste. Am 17. October 1879 wandte sich derselbe Vorstund an den Minister des Innern mit der Bitte um Schutz und um geeignete Maßnahmen, „daß den gehässigen Agitationen, welche den öffentlichen Frieden und die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährden, recht bald Einhalt gethan werde." Auf diese Petition erfolgte keine Bescheidung, ebenso blieb auch eine zweite Eingabe von derselben Seite mit dem gleichen Inhalte vom 20. April 1880 und eine dritte vom 31. Mat 1880 ohne Antwort. Dem Vorsitzenden wurde aber auf sein persönliches Schreiben an den Minister am 19. Juni 1880 von diesem erwidert, daß die Beantwortung der drei Eingaben des Vorstandes aus dem Grunde unterblieben sei, weil der Vorstand der Synagagengemeinde zu Berlin nicht „zur Erhebung von Beschwerden im Namen und in Vertretung der gelammten jüdischen Glaubensgenossenschaft" für legitimirt zu erachten sei, und ferner, daß gegen die öffentliche Erörterung und Kritik der Grundsätze und Einrichtungen der bestehenden Religionsgesellschaften oder des Verhaltens der Mitglieder derselben, selbst wenn dabei die wünschenswerthen Grenzen nicht eingehalten werden, seitens der Staatsbehörden nur insoweit eingegriffen werden kann, als Verletzungen der Gesetze eintraten, dergleichen Verstöße seien aber bei den Verhandlungen der hiesigen christlich-sozialen Arbeiterpartei, auf die sich die Vorstellungen des Vorstandes vorzugsweise beziehen, bisher nichts festgestellt." Wenn statt des Vorstandes der Berliner Gemeinde eine staatlich bestellte jüdische Centralbehörde für ganz Preußen jene Bitte an den Minister gerichtet haben würde, so hätte derselbe allerdings deren Legitimation als Vertreter der jüdischen Gesammtheit nicht in Zweifel ziehen können. Wir wollen hier die Frage nicht erörtern, warum der Vorstand der Berliner Synagogengemeinde in jenen Eingaben sich anscheinend nicht damit begnügt hat, innerhalb der Grenzen seiner Sphäre zu bleiben und als staatlich anerkanntes Organ der Berliner jüdischen Gemeinde gegen die Berliner antisemitische Bewegung den Schutz der Regierung nachgesucht hat. Das aber steht jedenfalls fest, daß der Minister in dem Verhalten der christlich-sozialen Arbeiterpartei keine Veranlassung zu einer Verwaltungsmaßnahme erkannt hat. Es ist aber gar nicht abzusehen, und welchem Grunde er diese Anschauung nicht ebensowohl einer jüdischen Centralbehörde für Preußen hätte kundgegeben. Hat denn in Frankreich, wo eine solche israelitische Centralbehörde besteht, Drumont nicht seine berichtigten Pamphlete gegen die Juden und das Judenthum in die Welt schleudern können? Man übersehe doch nicht, daß die antisemitischen Angriffe in solcher Oeffentlichkeit erfolgen, daß weder die richterlichen noch die Verwaltungs-Organe solche über sehen können. Wenn diese Behörden in denselben einen Verstoß gegen das Strafgesetz oder eine Gefährdung der allgemeinen Wohlfahrt erkennen würden, so hätten sie es sicherlich als ihre Pflicht erachtet, dagegen einzuschreiten. Es hätte keines Antrages seitens des Verletzten und keiner Mahnung seitens des Gefährdeten bedurft. Aus der Judenhetze Kapital für eine Vergewaltigung der Gemeinden und der Individuen durch die Schaffung einer mächtigen jüdischen Eentralbehörde und eines preußischen Staatsjudenthums schlagen zu wollen, ist aber ein wahrhaft kläglicher Versuch. (Fortsetzug folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenze». Deutschland. Berlin. Wenn ich Ihre Leser, verehrter Herr Redacteur, noch einmal mit der famosen Schulvorsteherin B. behellige, die sich vermaß gegen unschuldige Kinder die Schale ihres Judenhasses auszugießen, so geschieht dies um der erfreulichen Wendung willen, welche diese Angelegenheit genommen hat. Der Kern der hiesigen Bevölkerung läßt ein solch frivoles Treiben nicht ungestraft vorüberziehen. Der Potsdamerthor-Bezirksverein hat Anlaß genommen der Sache gründlich zu Leibe zu gehen und beschloß demgemäß in einer motivirten Petition an die städtische Schuldeputation, resp. im weiteren Jnftanzenzuge, um die Errichtung einer weiteren städtischen höheren Töchterschule im Westen von Berlin zu bitten. jJn der gestrigen Sitzung des Vereins, welcher neben einer Anzahl anderer Stadtverordneten auch die Mitglieder der städtischen Schuldeputation, Stadtvv., Prof. Leo und Dr. Otto Hermes anwohnten, wurde die Angelegenheit einer eingehenden Besprechung unterzogen. Dr. Otto Hermes gab hierbei die Erklärung ab, daß das Vorgehen des Frl. Boretius von allen Mitgliedern der Deputation — mit Ausnahme eines Geistlichen*) — auf das Schärfste *) In der Schuldeputation haben einige Geistliche Sitz und Stimme. D. Corr.