Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 47 (22.11.1882)
- Date
- 1882-11-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1170 Strafanstattsdirektor a. D. und Lieutenant v. d. Armee Rittner aus Lübeck als Redakteur engagirt und demselben kurz nach seinem Eintreffen auch die angenehme Pflicht für die Verantwortlichkeit des sich durch seine blumenreiche Sprache auszeichnenden Blattes übertragen. Der engagirte Mitarbeiter muß in Herrn Pinkert bald das demüthigende Gefühl erweckt haben, daß ihm der Novus geistig über sei und Geister wie Herr Pinkert können keine Rivalen neben sich, sondern nur unter sich vertragen, insbesondere wenn sie noch ohnehin wie in der Verhandlung constatirt und von Herrn Pinkert selbst zugestanden wurde, wenn man es nicht schon längst aus der „deutschen Reform" herausgelesen hätte, als dies bei Herrn Pinkert der Fall ist. Genug, die beiden Redakteure lagen einander schon Ende Dezember energisch in den Haaren und es regnete eines schönen Tages auf beiden Seiten Beleidigungen in Hülle und Fülle, und der Gesellschaftsvertrag zwischen ihnen wurde gewaltsam aufgelöst. Herr Rittner, der nebenbei auch Schriftführer des hiesigen deutschen Reform-Vereins war, wurde auf Antrag des Vorsitzenden, Herrn Pinkert, aus dem gedachten Vereine ausgeschlossen und mit ihm ging auch der stellvertretende Vorsitzende, Herr Baumeister Becher. Die deutsche Reform brachte über diese Vorgänge Anfang Januar d. I. mehrere Herrn Rittner angreifende Artikel und Letzterer revanchirte sich nun, da ihm ein anderes Preßorgan nicht zur unentgeltlichen Verfügung stand, indem er Ende Februar eine Brochüre „Zur Abwehr" gegen Herrn Pinkert vom Stapel ließ, die die seltsamsten Enthüllungen aus dem Redactionsbüreau der Reform und aus dem Privatleben des Herrn Pinkert und auch einiges aus den Vorgängen des Reformvereins selbst brachte. Herr P. glaubte solch rachsüchtiges Gebühren nicht ungerochen hingehen lassen zu können und ging nun gegen Herrn Rittner wegen Beleidigung und Verleumdung, gegen die Herren Baumeister Becher, Baumeister Schacht und Restaurateur Spenner wegen Verbreitung der Brochüre klagbar vor, während die Herren Rittner und Becher Gegenklage erhoben. Inwieweit nun der Inhalt der Brochüre wahr oder nicht wahr, beleidigend oder nicht beleidigend sei, inwieweit sich die gegenseitigen Beleidigungen compensirten, dies klar zu stellen, war nun im Wesentlichen heute Aufgabe der Verhandlung. Was hierbei zur Sprache kam, war ganz dazu angethan, zu konstatiren, daß christliche Liebe und Brüderlichkeit den Führern der hiesigen Reformpartei, die doch stets das „praktische Christenthum" und „ehrlichen Geschäftsbetrieb" im Munde führt, nicht immer als „Richtschnur" dient. So wurde durch die Verhandlung constatirt, daß es wahr sei, wie in der Brochüre behauptet, daß P. sich einen Büreaudiener Namens Adolf Schmitt hält, der eine Zeit lang als Verleger und verantwortlicher Redakteur der „deutschen Reform" fungirte, während er aus dem Bureau den Namen Richter führte, welcher ferner Herrn P. eine schriftliche Vollmacht ausgestellt hatte, worin Letzterer ermächtigt wurde, wenn er in Geldverlegenheiten gerieth, den Namen „Adolph Schmidt" aus jede beliebige Anzahl von Wechseln als Acceptant zu setzen, obgleich Schmidt, wie Herrn P. bekannt war, den Manifestationseid geleistet hatte. Uebrigens sind diese Wechsel von Herrn Pinkert prompt eingelöst worden, was jedoch den Gerichtshof nicht hinderte, in seinen Urtheilsgründen diese Manipulation als ein einigermaßen schwindelhaftes Gebühren zu bezeichnen. Herr P. beklagte sich ferner in seinen Auslassungen, daß ihm die Reformpartei nicht genug unterstütze, jeder Congreß ihm nur neue Arbellen aufbürde, die Organisation der gesammten deutschen Reform-Vereine ihm zur Last falle, er aus seinen Mitteln bereits über 20000 M. geopfert und überdies die Haftbarkeit für 15000 M. Antheilsscheine übernommen habe, zur Herausgabe der deutschen Reform gekommen sei wie der Hund zu Prügel u. s. w. P. behauptet ferner, daß er bereits als Handlungsreisender unter dem Namen „Walter Schmidt" für die Neformsache geschrieben habe. Rittner habe sich ihm gegenüber des größten Vertrauensbruchs schuldig gemacht; weil derselbe sich die Titel „Kaiserlicher Strafanstalts-Direktor a. D. und Lieutenant von der Armee" bedient, habe P. beim Engagement geglaubt, einen Vertrauensmann vor sich zu haben, derselbe sei jedoch, wie er erst später erfahren, ohne Pension entlassen worden u. s. w. Ein großer Zeugenapparat war aufgeboten, um die Enthüllungen zu be- oder zu entlasten, der aber so gut wie nichts bekundete, so daß der Privatkläger Pinkert es vorzog, den Strafantrag gegen die drei Mitangeklagten Becher, Schacht und Spenner zurückzuziehen. Das Endresultat war, daß Herr Rittner zu 200 M. Geldstrafe resp. zu 20 Tagen Gefängniß und 8/10 der Kosten, Herr Pinkert zu 20 M. Geldstrafe, resp. 2 Tagen Gefängniß zn 2/to der Kosten verurtheilt wurde. Die hiesigen Reformer schließen ihre Berichte über ihre Versammlungen in der „deutschen Reform" immer mit dem Passus: „Dieser Abend hat wiederum ein schönes Blatt in die Geschichte der Reform gewunden," wir aber meinen, daß der gestrige Tag dazu angethan gewesen ist, die vermeintlichen schönen Blätter allesammt zu verunzieren und die „deutsche Reformbewegung^ hierorts ihrem Grabe um ein gut Stmk näher zu führen.