Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 46 (15.11.1882)
- Date
- 1882-11-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1146 fangene Zeugen. Sie hatten als arme Leute ein Geldinteresse daran, daß die Leiche nicht agnoscirt werde, weil man für sie als Opfer der verruchten Judenschaft Sammlungen eingeleitet hatte. Ein Zeuge. nannte ein ganz concretes Erkennungsmal: Bor zwei Jahren erhielt Esther einen Tritt von einer Kuh, wodurch ihr die große Zehe des rechten Fußes verstümmelt wurde. Derselbe Defekt war auch an der Leiche. Diese Deposition ist erwiesen, wurde aber in die überhaupt sehr salopp geführten Protokolle nicht ausgenommen. Die Eingabe kennzeichnet dann im dritten Theile an der Hand des Gutachtens des Universitätsprosessors Dr. Küvacs, wie auch die ärztliche Untersuchung der Leiche lückenhaft, unwissenschaftlich und für die Zwecke der Rechtspflege unbrauchbar sei. Sie kommt zu dem Schlüsse, daß die Leiche allerdings jene der Esther Solymossy war, die also nicht durch Messerschnitte gelobtet wurde, weil die Leiche solche nicht aufweist und bittet um Exhumirung und neuerliche Untersuchung durch renommirte Fachmänner. Aus Ungarn, 8. Nov. Die Tisza-Eszlarer Affaire macht wieder viel von sich reden. Bekanntlich wurde längere Zeit nach dem Verschwinden der Esther Solymossy von Flößern eine Leiche in der Theiß aufgefischt, welche die Kleider der Verschwundenen an hatte. Eine Kommission, zu der natürlich auch ärztliche Sachverständige beigezogen wurden, erklärte jedoch mit Bestimmtheit, daß die Leiche mit der der Esther Solymossy keineswegs identisch sei, worauf die Flößer und noch andere Personen eingesperrt wurden. Nun hat plötzlich eine jener Personen, die bei der Leichenschau mitgewirkt hatte, beim Pesther Gerichte die Aussage deponirt, daß jene Leiche wirklich die der Esther gewesen sei, daß sämmtliche Mitglieder der Kommisfion das auch wußten, aber wissentlich leugneten, daß ein falsches ärztliches Parere ausgestellt wurde, und daß die Mutter des Mädchens und der Untersuchungsrichter bei dieser Jntrigue die Hand im Spiele hatten. Und das alles, damit der Prozeß fortgesetzt werde, um zu einer Verurtheilung der angeklagten Juden zu gelangen. Das medicinische Gutachten nun, das die Aerzte bei jener Leichenschau abgegeben haben, ist einer Ueberprüfung durch wissenschaftliche Autoritäten ersten Ranges unterzogen worden und das ,,N. W. T." erhält darüber ans fachmännischen Kreisen eine überaus merkwürdige Mittheilung. Es geht daraus hervor, daß die „Sachverständigen" im Leichenbefund selbst constatirten, daß das Gehirn wie eine chokoladefarbene faule Flüssigkeit ausgesehen habe, und dieses chokoladefarbene 'Gehirn wirft die ganze ärztliche Parere sammt seiner menschenfreundlichen Absicht über den Haufen. Dieses chokoladefarbene Gehirn beweist nämlich: „1. daß das Gesicht der Leiche unkenntlich war, während das Parere dahin lautet, daß sich das Gehirn in einem gut erhaltenen Zustande befand; 2. daß die betreffende Person bereits vor mehreren Monaten gestorben war; 3. daß man eine Wasserleiche vor sich hatte." Die anerkannten Autoritäten auf dem Gebiete der forensischen Medicin konstatiren nämlich: „Es dauert nach dem Tode noch Monate, bevor bas Gehirn des Erwachsenen sich in einen röthlichen Brei verwandelt." Hätten die Herren „Sachverständigen" aus dem Szabolcser Komitat von Casper, Hoffmaun, Orfila, Lesueur, Devergie u. s. w. je gehört, so würden sic gewiß nicht die Chokoladefarbe des Hirnbreies in demselben Momente konstatirt haben, in welchem sie die Leiche eine zehntägige nannten und sie würden nicht in Abrede gestellt haben, daß sie eine Wasser- * leiche sei, in dem Moment, da sie konstatirten, daß der übrige Körper gut erhalten war und blos das Gehirn chokoladefarben aussah. lieber die Bauchdecken sagt der Befund: „Die Gewebe unter der Epidermis zeigen nicht die geringste Veränderung." Da hätte man also chokolädesarbenes Gehirn und unverändertes Zellgewebe der Bauchdecken — wer da von zehntägigen Leichen und wer da von Nichtwasserleichen reden will, der ist eben ein — Szabolcser Sachverständiger! Auch die Behauptung, daß die Tisza-Daer Leiche die einer 18—20jährigen Person sei, erscheint hinfällig, denn der Leichenbefund konstatirt ferner, daß der Leiche die Weisheirszähne noch gefehlt hätten, wie auch noch andere Kleinigkeiten, die freilich mehr für ein medicinisches Fachblatt passen, aus denen aber erhellt, daß wir es da mit der Leiche eines Mädchens zu thun haben, das sich erst an der Schwelle der Pubertät befand. R u ß l a n d. Odessa, 3. Nov. Unsere hiesigen Geschworenen, welche neulich durch die Freisprechung des geständigen Postdefraudanten Mulien so berechtigte Sensation hervorriefen, haben vorgestern eine klägliche Schlappe von Seiten des Gerichts-Präsidenten erlitten. Bei der Verhandlung eines Prozesses gegen den Newograder Kleinbürger Jankiel Maische Baruchin, 34 Jahre alt, 'verheirathet, welcher unter der Anklage stand, ein gefälschtes Siegel der Kremenczer Duma (Gemeinderath) in seiner Wohnung versteckt zu haben, fanden es die Geschworenen für angezeigt, den ohne alle Beweise sechs Monate im Gefängnis; schmachtenden Juden für „schuldig" zu erklären. Das Bericht, welches sich diesmal nienschlicher fühlte, als die aus fast lauter Bauern recrutirten Geschworenen j fand es hingegen viel gesetzlicher, trotz des schuldig-! spruches der Letzteren den Angeklagten freizuspreclicn — ein Fall, der in den Annalen unserer Gerichtschronik als Unicum dastehen dürfte. Der Sachverhalt dieses Prozesses ist kurz folgender: Im Marz