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Der Israelit · 1882-11-15 · Heft 46 (15.11.1882) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 46 (15.11.1882)
Date
1882-11-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1145 hat darbieten können. Gegen vier Uhr langten wir wieder in Crottingen und vor der Behausung des Grafen Tyszkiewicz an. Von zwei Bedienten wurden wir empfangen und zunächst in das Arbeitszimmer des Grafen gewiesen, woselbst uns dieser ans das Freundlichste empfing und in seinen Wintergarten geleitete. Begegnet man auch überall, wohin man in diesem Palais gelangt, einer vollendeten Pracht und Eleganz, so verschwindet doch alles Gesehene vor der Schönheit dieses herrlichen Aufenthalts. Wir stiegen von der ringsumlaufenden Gallerie hinab in den eigentlichen Garten, der sich in einem mächtigen, hochgekuppelten Glaspavillion befindet. Die Tropfsteinwände und Grotten mit Wasserfall, Bassin, Eascaden, Palmengewächsen aller Art bilden, obschon noch gar nicht einmal ganz vollendet, einen zauberhaften Anblick. Hier ließen wir uns nieder. Die Dienerschaft servirte einen vorzüglichen Thee mit Zubehör und in zweistündigen eifrigsten Unterhaltungen und Verhandlungen wurde die Angelegenheit durchgesprochen, wie den Unglücklichen zu helfen, wie ihnen vorzugsweise mit Beihilfe des Grafen das Material zum Wiederaufbau ihrer Behausungen angeschafft werden könnte. Wir nahmen Abschied, hielten uns noch eine kurze Zeit in Erottingen auf und waren gegen sieben Uhr jenseits der Schlagbäume wieder auf deutschem Grund und Boden. „Es freuen sich wer athmet im rosigen Licht" der Freiheit und Eivilisation. — Dort drüben im heiligen Rußland ist's fürchterlich. Wir waren zu vier zur Stelle r-'* viimciu Drei von uns waren aus Rußland ge..-': :ig, zwei Lewy, (Mitvorsteher der Synagogen-Gei-.iude) und Wolfsohn, sind in der abgebrannten Stadt selbst geboren und haben bis zu ihrem Mannesalter daselbst gelebt; wir Alle aber athmeten erleichtert auf, als wir die Schlagbäume hinter uns hatten und uns wieder auf dein freien und herrlichen Grund und Boden Deutschlands befanden. Das Elend dieser russisch-jüdischen Grenzbevölkerung, besonders aber in diesem Gouvernement ist ein entsetzliches. Wann endlich wird die Stunde der Befreiung und der Erlösung für diese Unglücklichen geschlagen haben? Oesterr.-Ungar. Monarchie. Peiflh, 11. Nov. Die erste Beschauung der Tisza- Dodaer Leiche constatirte einen um die Hüften der Leiehe geschlungenen, rothgestreiften Gürtel. Beim zweiten Augenschein war dieser Gürtel verschwunden. Er wurde' in der Zwischenzeit wegpraktizirt. Das Untersuchungsgericht wußte, daß bei Leichen oft die geringfügigsten Objekte zur Erkennung führen, hat aber gleichwohl nicht untersucht, wohin dieses Gewandstück gerieth. Beim zweiten Augenschein trug die Leiche ein schwarzes, weißgeblümtes Tuch, welches Farbstoff enthielt, an der linken Hand gebunden. Dieses Tuch war beim ersten Augenschein noch nicht vorhanden und überdies so künstlich geknüpft, daß es die lebende Person mit Hilfe einer Hand und der Zähne schwerlich sich selber angebunden haben kann. Es wurde also in der Zeit zwischen beiden Beschauungen, als die Leiche bereits in den Händen der Behörden war, wahrscheinlich in verbrecherischer Absicht an die Hand der Leiche befestigt. Beim ersten Augenschein hielt die Leiche in der linken Hand ein gelbes Papier mit blauer Farbe. Bmn zweiten Augenschein war dieses Papier verschwunden. Es kann der Leiche erst in die Hand gegeben worden sein, nachdem sie außer Wasser war, denn im Wasser würden Papier und Farbstoff zerflossen und weggewaschen sein. Zwischen beiden Leichenbeschauungen wurde es wieder wegpraktizirt und mit dem angebundenen Tuch vertauscht. Dem unbekannten Thäter mag eben Letzteres für seine Zwecke nachträglich tauglicher erschienen sein. Aus Allem geht hervor, daß hinter dem Rücken des Richters unbekannte Thäter agirten, welche die Aufmerksamkeit von sich abzulenken wußten, die Unerfahrenheit des Richters benutzten und diese Praktiken ausführten, um die Leiche nicht als jene der Esther, sondern als eine fremde zur Entlastung der Angeklagten bschaffte, erscheinen zu lassen. Schließlich fällt dem Untersuchungsrichter zur Last, daß ein Student der Medicin, der als Sachverständiger fungirte, vor dem Agnoszirungsverfahren durch Handgriffe das Gesicht der Leiche, die Rase, Augen, re. derart verzerrte, daß die Erkennung wesentlich erschwert wurde. Merkwürdiger Weise sagten auch alle negativen Zeugen, die Gesichtsbilduug der Leiche sei nicht jene der Esther Solymossy. Charakteristisch ist dieVeriaumniß, daß die Leiche nicht wie üblich, durch Photographiren für etwaige spätere Agnoszirungszeugeu sixirt wurde. Nicht besser, als die Leichenschau, war auch das zweite große Hauptagendum des Untersuchungsgerichtes, die Aguoszirung. Die nach Esther Solymossy erlassene Personalbeschreibung sagt, sie habe in der Hand beim Verschwinden ein gelbes Tuch getragen. So gab es auch ihre Dienstgeberin Frau Huri au. Als die Leiche auftauchte, trug sie au die Hand gebunden ein schwarzes, weißgcblümtes Tuch und Frau Huri erklärt ohne weiteres, dieses schwarze Tuch sei eben jenes gelbe, welches der Esther gehört, und sie bringt, bevor sie Tuch und Leiche noch gesehen hatte, aus ihrem Wohnorte gleich ein paar derselben Tücher mit. Tie Erkennungszeugen wurden von der Mutter ausgewählt, statt daß Jedermann frei zur Agnoscirung zugelassen wurde, die Mutter und Verwandten sind aber be-

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