Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 4 (20.6.1860)
- Date
- 1860-06-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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42 Zeitmigsnachrichten. Deutschland. Kassel, 15. Juni. In uilserm ftühern Referate theilten wir wit, wie sich unser Gottesdienst bis heute noch frei von erheblichen Reformen gehalten habe. Wir sagen von erheblichen Reformen; denn seit der Bestellung unseres Rabbiners ist es so ganz ohne Neuerungen in unserer Synagoge nicht abgelansen. Schon unter dem seligen Nomann wurden manche Unordnungen und Mißbrauche, die sich im Laufe der Zeiten in unsere Synagoge eingeschlichen hatten, beseitigt und wurde dafür eine nachahmungswürdige Eynagogen-Ordnung eingeführt, die allgemeinen Beifall fand, weil sie auf Mäßigung, Einsicht und der Basis ritueller Vorschriften beruhte oder ihnen doch wenigstens nicht widersprach. Abwechselndes Reeitircn der dazu geeigneten Gebete zwischen Vorsänger und Gemeinde; vierstimmiger Eborgesang war schon lange vor der Erbauung der Synagoge (eingewciht im Jahre!830), in dem von Büdinger eingerichteten und geleiteten Gottesdienste eingeführt. Diese Einrichtungen wurden von Nomann beibehalten und erweitert. Freilich gab es damals auch Unzufriedene, denen die gemäßigten Reformen bei weiten: nicht genügten; doch blieben dieselben in der Minderzahl und konnten, schoi: wegen ihrer Stellung, die sie zum Judenthume einnahmcn, auf Berücksichtigung keine Ansprüche machen. — In der, an sich gewiß sehr löblichen, Absicht, auch die fernstehenden, mit nur lockern Fäden noch am Iudenthum Hangenden, Brüder wieder an dasselbe zu fesseln, hat Herr Rabbiner Adler indessen sich bestimmen lasten, dieser modernen Zeitrichtung Eoucessionen zu machen, welche — abgesehen davon, daß sie von orthodoxen Rabbinern schwerlich gut geheißen werden dürsten, — das Gepräge der Halbheit an sich tragen. Zu solchen Reformen rechnen wir die Abschaffung von .-,2^ 2>2N, die Weglassung vieler 2'2us, selbst an 2"' und .-."1 (u. A. der und rvn->2r, ev'222) die Beschränkung des ^2 auf einmaligen Vortrag, die Einführung deutscher Gebete, welche von den Rabbinern zwischen gewissen deklamirt werden und dgl. m. Während diese Neuerungen den — freilich an Zahl sehr geringen — Altgläubigen ein Anstoß sind, sind auch die freisinnigen Mitglieder der Gemeinde keineswegs davon befriedigt. Denn so sind wir Menschen nun einmal: je mehr man uns bietet, desto mehr verlangen wir; und wenn, jenes Motiv zu Neuerungen wirklich stichhaltig wäre, hätten von ihrem Standpunkte aus die Modernen die vollständigste Berechtigung dazu. Was jedoch Unbefangene im Voraus wußten, hat der Erfolg bestätigt. Herr Rabbiner Adler hat seine Absicht nichts weniger, als erreicht. Unsere Synagoge ist, obwohl die hiesige Gemeinde mehr als 250 Familien zählt, am Sabbath-Morgen ziemlich leer; am Freitag Abend sehr leer; in den Wochentagen ist kaum 7:2; und nur, wenn Predigt ist, kommen Viele aus persönlicher Achtung vor unserm Rabbiner, um beim --,2,2-Gebete wieder fortzugcbcn. Und so hat da» Iudenthum in Kassel seit zehn Iabren an Intension verloren statt gewonnen zu haben; denn die gewissenhafte Beobachtung des Gesetzes nimmt mit jedem Tage mehr ab in den Gemeinden, und von Kenntniß der ist keine Rede mehr, noch weniger von Achtung und Liebe zu ihr. tt. Ll. Aus Bakerrr. Es ist ein erfreulicher Anblick, wenn mail sieht, wie Wand auf Wand fällt, die das Mittelalter zwische:: den Rechten der Inden und denen ihrer Mitbürger errichtet bat. — So wurde in voriger Woche den Juden das Wohnen in Erlangen gestattet, wohin bereits ein Jude übergcsiedelt ist, und so sind auch vorige Woche 23 Juden iu N ü rnberg als B ü rger aufgenommen worden. 8. Preußen. Berlin. Das neueste Heft des „Eentralblattes , für die gesammte Unterrichtsverwaltung" enthält eine Darlegung der allgemeinen Grundsätze, welche gegenwärtig hinsichtlich der Anstellung von Juden au öffentlichen Schulen geltet:. Nachdem die An- ' stellungsfähigkeit der Juden auch im Schulfache im! Allgemeinen anerkannt worden, heißt es weiter: „Der! Anstellung der Juden im Nestort des Ministeriums! der geistlichen Angelegenheiten tritt noch ein anderes! Hinderniß entgegen in dem stiftungsmäßigen, resp. . althergebrachten und in der Natur der Sache begrün-! deten konfessionellen Charakter des größten Theils > der öffentlichen Unterrichtsanftalten. Insbesondere