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Der Israelit · 1860-06-13 · Heft 3 (13.6.1860) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
1 (1860)
Issue
Heft 3 (13.6.1860)
Date
1860-06-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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33: rung eingeleitet wird. Gegen das Taufen wird schwerlich etwas einzuwenden sein, da bei jenem Alter eine freie Willensäußerung und der Uebertritt zu einer anderen Confession zulässig sein soll. Im entgegengesetzten Falle würde wohl die geistliche Oberbehörde ihre Einwilligungdie vorausgesetzt wird, zur Taufe nicht ertheilt haben. ' Neuß, 2. Juni. Man glaubt, die Taufe des jüdischenMädchens, welche vor einigen Tagen in Köln erfolgte und so viel von sich reden machte,, werde nicht Gegenstand gerichtlicher Verhandlung werden, wenn, es wahr sei, daß der Batet die Erklärung abgegeben, er sei mit der Taufe einverstanden gewesen. Wenn diese Erklärung wirklich vom Stapel gelaufen, dann wäre es höchst auffallend, wie es der Mann wagen konnte, die Behörden um Bei-- stand anzurufen und zu belästigen. (F. I.) (Privatnachrichten, die uns zugehen, widersprechen, dieser zweiten Nachricht des F. I. ganz entschieden; wir hoffen, daß sich der wahre Sachverhalt bald aufklären wird. — An die Gründung jüdischer Schulen zu mahnen, bedarf es so trauriger Anlässe nicht. D. Red.) s.. So eben geht uns von authentischer Seite diel folgende Korrespondenz zu, wodurch die Mittheilung des F. I. vollkommen widerlegt ist. Vom Niederrhein, Anfangs Juni. Gottlob, daß wir nicht vor zwei Jahren in Bologna lebten! Diese Worte hörte man hier gewiß während der letzten Festtage aus dem Munde vieler Israeliten.' Die Veranlassung zu dieser Aeußerung lag in folgender Begebenheit: Am Montag vor dem Feste ward in dem Städtchen.Zons, das zum Kreise Neuß, dessen kleine. jüdische Gemeinde zum Crefelder Rabbinate Schvrt, ein kaum sechzehnjähriges jüdisches Mädchen vennißt. Dasselbe hatte die dortige Klosterschule best sucht, war Nachmittags nicht heimgekehrt, und Einzelne hatten es in Begleitung des dortigen Kaplans ln einem Nachen über den Rhein fahren sehen. In ein Kloster, wo sogleich Nachfrage gehalten wurde, wollte man Anfangs voll, dem Verbleib der Flüchtigen ^Nichts wissen, und erst in später Nachtstunde ward eine Nonne von den bestürzten. Verwandten zu vem^ Geständnisse bewogen, daß dieselbe mit dem «aptan verreist sei, um demnächst die Taufe zu sinken. . Den. eigentlichen Aufenthaltsort Beider: (Beilage zu Nro. konnte man nicht erfahren. Während der darauf folgenden Tage stressten der Vater und die Geschrvi-r ster der Vermißten umsonst in der Gegend umher.; Aber die königl. Oberprocuratur zu Düsseldorf best wies durch ihren rühmlichen Esser, mit. dem sie die Flüchtigen überall verfolgen ließ, daß sie eben eine preußische und nicht eine bolognesssche Behörde vomalten Regime sei. Am Donnerstag ward das Mädst chen in einem entlegenen Hause . Cöln's ausfindig ge», macht und von der dortigen Polizei der väterlichen, Gewalt zurückgegeben, nachdem, wie behauptet ward,/ eine halbe Stunde vorher an ihm die Taufe vollzogen war. Mit Freudigkeit folgte die jugendliche Entführte den Ihrigen und gab sowohl Diesen-» wie am folgenden Tage dem Rabbiner zu Düsseldorfs wo sie in Begleitung eines Bruders während der; Festtage verweilte, häufige Beweise ihrer aufrichtigen Neue. Jüdischen Religionsunterricht halte sie. nie; genossen, da in dem Städtchen selten dazu Gelegen-? heit warja sie konnte nicht einmal das pvw über-> setzen. Dagegen hatte sie einen mächtigen Drang, nach Geistesbildung, welchen zu befriedigen sie bei den dürftigen Verhältnissen ihres väterlichen Hauses, nicht erwarten konnte.. Dies hatte man,im Klostergeschickt zu benutzen verstanden und durch das Versprechen, für ihre fernere Ausbildung Sorge zutra-, gensie zur heimlichen Theilnahme. am katholischem Religionsunterrichte bewogen. An jenem Montage? aber ward sie in der Schule durch die Nachricht er-; schreckt, daß die Ihrigen von ihrem beabsichtigten;, Abfalle Keuntniß erhalten und: darob sehr erzürnt? wären. Die Bestürzung darüber und die von der? anderen Seite wiederholten Versprechungen trieben/ sie zur Flucht mit dem rasch herbeigeholten Kaplan, , der ihr/ Lehrer gewesen war, und fortan war die? Bethörte zu keinem selbstständig unbefangenen Ent-, schlusse mehr fähig. Bei ihrer Vernehmung auf der? Oberprocuratur zu Düsseldorf am v"'p: rargab siez ihren entschiedenen Wunsch kund, Jüdin zu bleiben; oder wieder zu werden, und diesem Wunsche entsprechend, ist sie einige Tage nachher in vorgefchriebener Form von dem dortigen Rabbiner wieder in die Ge-s meinde Israels ausgenommen, ihr auch darüber eine: bescheinigende Urkunde ausgestellt worden. Inzwischen reclamirte die Zonser Geistlichkeit von dem Vater, ihre Neubekehrte, der in Rede stehende Kaplan. S des Israelit.)

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