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Der Israelit · 1860-06-06 · Heft 2 (6.6.1860) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
1 (1860)
Issue
Heft 2 (6.6.1860)
Date
1860-06-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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21 ist l nun in unserm speziellen Vaterlande die Aufgabe einer auf der Höhe der Zeit stehenden Regierung, durch milde und^ vom Geiste der Gerechtigkeit beseelte Auffassung der bestehenden Gesetze, so viel als möglich zu lindernwas nur irgend zu lindern ist/ damit die Ausnahmsgesetze nicht auf Dinge angewandt werden/ für die sie in der That nicht existiren und auf die sie leider so vielfach ausgedehnt worden sind. Der neueste Erlaß der beiden Ministerien des Innern und des Handels, den Viehhandel betreffend, gibt für unsre Darlegung den vollgiltigsten Beweis. Aller Hausirhandel ist den Israeliten in Baiern verboten. „Das betreffende mit Gesetzeskraft versehene Edikt kann," wie. es im Erlaffe der beiden Ministerien heißt, „nicht durch einfache Verordnung beseitigt werden." Man hatte aber auch den Viehhandel unter den Hausirhandel zu subfumiren beliebt und die Israeliten von diesem wichtigen» Erwerbszweige factisch ausgeschlossen. „Bei dem Mangel einer speziellen Bestimmung, ob auch dieser, Betrieb des Viehhandels unter das für die Israeliten bestehende Hausirhandels-Verbot zu subfumiren sei, haben die Vollzugsbehörden in den meisten Regierungsbezirken den Viehhandel im Herumziehen von Ort zu Ort als einen-auch den Israeliten sreigegebenen Erwerbszweig angesehen, andere hingegen ohne Rücksicht auf die eigenthümliche Natur des Viehhandels den Israeliten Beschränkungen gemacht, welche einer Ausschließung der Israeliten vom Vieh Handel nahezu gleich kommen. Bei so verschiedenartiger. Auffassung der Vollzugsbehörden war es zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens nöthig, . auf dem Verordnungswege eine Interpretation zu treffen, ob das Verbot des Hausirhandels auch aus das Herumziehen der Juden mit Vieh sich erstrecke. Diese Interpretation konnte ' mit Rücksicht auf die eigenthümliche Natur des Viehhandels und auf die mildere Praxis der meisten-Vollzugsbehörden, nur in dem den Jsraelit.en günstigeren Sinne vorgenommen werden." r—'Es ist demnach der Viehhandel in Bäiern vollständig .freigegeben worden, was allen Staatsangehörigen zu besonderer Befriedigung gereicht/da Juden wie Nichtjuden durch die bisherigen Beschränkungen gleichmäßig" gelitten haben., Unser Ministerium aber hat sich'wiederum, namentlich durch (Beilage zu Stro. die bewährte Gesinnung, durch das edl^ Streben nach Gerechtigkeit, den Dank des Landes erworben. L. Preußen. '' Berlin, Ende Mai. Der hiesige Talmudverein, dessen Mitbegründer Sie , Herr Redacteur, gewesen, geht,i"2 einer großartigen Entwickelung entgegen. Indem ich mir Vorbehalte, später ausführlicher über denselben zu referiren, sende ich Ihnen für heute nur die erfreuliche Nachricht, daß es dem jetzigen Vorstände nach vieler Mühe und Anstrengung gelungen ist, eine sünfllassige Religionsschule zu gründen/ die bereits von 120 Knaben besucht wird und an der 5 tüchttge, streng religiöse Lehrer wirken. Die Schule wird von einer eigenen Schulcommission geleitet. Belgard in Pommern. Am 15. Mai d. I. hat sich hier eine Vereinigung von 13 Gemeinden Hinterpommerns constituirt, deren Zweck ist: Errichtung gemeinsamer nützlicher Anstalten zur Hebung des religiösen Lebens und zur Förderung der Wohlthätigkeit, sowie Anbahnung gleichmäßiger Cultuseinrichtungen. Wie freudig wir auch die beiden ersten Bestimmungen begrüßen, so erfüllt uns doch der letzte Passus mit Besorgnissen, da wir die Tragweite desselben nicht kennen. Wir wünschen, daß sich die zu treffenden Cultuseinrichtungen nur auf Aufrechterhaltung der Ordnung und des Anstandes beziehen; was mehr geschieht, kann nur schädlich sein. Die Versammlung der. Gemeindevertreter am 15. Mar war eine vorberathende und sind demnach definitive Beschlüsse nicht gefaßt worden. Der Verein hat sich unter dem Namen: „Verband der Synagogeugemeiuden Pommerns" constituirt und eine zweite Versammlung auf Ende December d. I. festgesetzt. Zur Abfassung der gemeinsamen Synagogenordnung wurde eine Commission bestellt, ferner wurde die Errichtung einer Alter- und Siechen-Versorgungsanstalt in Aussicht gestellt; auch wurde proponirt, die einzelnen Gemeinden zu Rabbinatssprengeln zu vereinen. Besondrer Erwähnung verdient noch der Antrag des Herrn vr. Klein von Stolp, bei den Behörden um Verlegung der Wochenmärkte von 2 -es Israelit.)

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