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Die Wahrheit · 1922-11-24 · Heft 23 (24.11.1922) · page 12

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1922
Issue
Heft 23 (24.11.1922)
Date
1922-11-24
Page
– (sequence 12)
Language
German
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daß d i e Zionistische W e l tv r n i j a t i o n; und ein alljüd ischer Pa l ä stinato n g reß n e be neinan d e r n i ch t b e st e st e n k öunen. Für .mich tMltet die Fage: I ü!d i s ch e r Weltkongreß o d e r Z i o n i st i s ch e W e l t 0 rganisati 0 n. Weil ich den Fortbestand' der OvganMtion im Interesse des jüdischen NationaHeimes, im Interesse Palästiinas für urtbedin-gt nötig erachte, öm ich g e g e n den Kongreß. Ein alljüdischer Weltkongreß, eine/-Zlitzarnnrenfaffuirg^ ^aller j wrrtischastlichen nnid sozialen Krüste der ganzen jü)i-chen Gesellschaft muß a 6 j o l n t e s Be st i in Nl n n g s x c ch t staben, Nmß d i e i) ö ch st e u n d l e tz t eI n st anz sein, muß das Recht staben, alle. Fragen bindend für alle zu lösen. Gin Weltkongreß, dessen Wirknrgskreis nn-) Rechte vor der Einberufung etrva von der Zionistischen Organisation sestgestellt und eingeschränkt, dessen Anordlm-ngen und Funktionen dauernd von der Zionistischen Orgaiusativn kontrolliert wiürden, wäreeine unmögliche Sache. Keine a-usteachalb der Zionistischen Organisation stehende Gruppe oder Persönlichkeit, die sich achtet-, könnte an eirrem Kongreß teilnestmen, dessen Beschlüsse und Handlungen dem Diktat einer anderen, ihrenr Umfang nach beschränkteren Oorganisation, in dichein Falle der Zionistischen, untenvorfen sind. Unter sülchen Umständen würde 'bestenfalls eine Bersanrmlnng. stiNkommandierter Zionisten und tvohlhabender Neugieriger zustmide kmnnren. Ein alljsidischer WeWongreß gewiß nicht." Mit diesen Ausfichruntzen stimmen wir vollstäirdig über-eirt. Soll der Weltkongreß nicht eine leere Farce sein, so darf seine Zufaurmensetzung nicht tmrch eine willkürliche oder erkünstellte Wahlordnung verfälscht werden und es müssen auf demfeliben auch, alle bisher nichtzionistischen Ooganifa-tionen zur voller Auswirkung -gelangen können. Das will Herr Stricker nicht und er erklärt es mit dankenswerter Offenheit, daß er den Ausbau Palästinas den Händen der Zionistischen Organisation nicht entgleisen lassen will. Diesem Stmtdpu-ukt ftcht jüdoch die von Dr. C st a j e s vertretene nnd gewiß begründete Meinung gegenüber, daß die zionistische Organisation Mein nicht die Kraft besitze, Palästina in ausreichendem Maße zu besiedeln. Er und seine Anhänger sind der bestimmten Ueberzeugirng, daß der Keren Hajessod die auf ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. hat und sie auch weiterhin n-icht wird erfüllen können. Sie stoffenaber, daß die zionistische Orgmriftrtion kraft ihrer Stärke autlb Einheitlichkeit -auf dem 'Weltkongreß eine solche Macht ausüben werde, daß sie auch alle nichtzionistischen Gruppen mit sich reißen werde. Oberrabbiner Dr. Cstajes ist überzeugt, daß der WeWongreß ans solche Weise zu -einem Triumph >der zionistifchen Partei führen werde. Er schreibt: „Es ist meiner Empfindu-ltg nach nitfere elementarste Pflicht, jetzt das ganze jüdische Volk, soweit es in unseren Kräften, liegt, zur Mitarbeit beim Mrfbau Palästinas heranzuziesten. Wir können nicht darauf beharren, daß jeder, der mit uns Mitarbeiten will oder soll, irr die Reihen der zionistischen Organisation eintrete. Der Zionismus hat dem jüdischen Volke gegenüber seine erste und wichtigste AnfgMe, nämlich die Ermöglichung der Schaffung der jüdischen 'Heimstätte in Palästina, soweit Menischen vorausschen können, schlecht und recht erledigt. Die Schaffung der Heimstätte ist natürlich Sache des ganzen Volkes, Nun können wir uns mit der Frage beschäftigen, ob die. Einberufung des Kongresses einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden für die zionistische Organisation bringen wird. Ich habe schon aus der zionistischen Iahrc^ konferenz gejagt luib wiederhole es jetzt, daß ich gleichfalls der Ansicht bin, daß in der nächsten Zeit ein Teil unserer Kräfte von der inneren zionistischen "Arbeit abgelenkt und dem Problem des jüdischen Wolrtvngresses^widmet werden 'w-rd: Das mag eine vorüibergehende Sä)wächun>g de denken, aber nur eine vorübergehende, denn ich bin der reiten Ueberzongung, daß die Zionisten alle M'che darauf verwenden müssen, nur dem Weltkongreß den entscheidenden FcMor zu llilioetl." ' Der Srandp-rrnkt des -Oberrabbiners Dr. Cyajes scheint uns der taktisch klügere, jener des Ingenieurs Stricker -der offenere. Es mrrß abgewartet werden, ob und wie sich dieser Widerstreit der Meinungen klären wird. Das Wichtigste ist aber zweifellos die Frage der Wahlordnung. Zeichnet Spenden für unseren Pretzsonds! Werbet Mitglieder für die „Union"! Mariniert unser Organ, „Die Wahrheit"! Gedenket bei Familienfesten, bei Testameatserrichtungen, Spielgewinsten usw. unseres Rechtschutzbüros! Es kommen ernste Zeiten! Pfleget den Opserfinn für unseren gemeinsamen Kamps! A«S unserem Rechtsschutz- und Abwehrbureau. Berganis Geist. Bon der Bezirkshauptmannschaft in Krems a. d. D. erhalten wir folgende Erledigung vom 8. November 1922, Z. 72/26 B., zur Kenntnisnahme: An Frau Olga Sa-gai, Obeoftenswitwe in Wien, 9. Bez., Liechten'steinftraße 119. ^Das Sekretariat der „Union deutischösterreichischer Juden" in Wien hat beim hiesigen Amt in: August 1921 Beschwerde geführt, daß beim Einfahrtstor in den Garten der Ihnen gehörigen Billa in Einmersdorf -eine jn d e n s e i nd l i ch e I n s ch r i s t angebracht sei, welche geeignet wäre, zn Haß -und Verachtung gegen die jüdische Bevölkerung a-nfzureizen und daher entfernt werden möchte. Da der Wortlaut der erwähnten Inschrift, welche lautet: „Die Unduldsamkeit der Indem hat Jesu, den Prediger der Nächstenliebe, ans Kreuz geschlagen. Merkt es errch, Hr Christen!" tatsächlich geeignet erscheint, bei einem Teile der Bevölkerung ö ff en t li ch e s Ae r g e rn i s zu erregen, sicht sich die Bezirkshanptmmmschaft im Sinne des § 11 der Verordnung vom 20. April 1854, RGBl. Nr. 96, veranlaßt, Sie zur Beseitigung dieser Inschrift n it f z n s o r d e r u, widrigenfalls die Entfernung von atntswegen -auf Ihre Kosten durchgefi'chrt werden müßte. Hiezu wird noch 'bemerkt, daß die von Mar Wegrvsva am 17. Dezember 1921 beim magistratischen Bezirksamt für den 9. Bezirk in Ihrem Aufträge abgegebene Erklärung, daß die Gemeinde Wien «als Eigentümerin der größeren, im selben Garten gelegenen nnd durch eine gemeinsame Gartentür zugänglichen Billa V e r g a n i mitverpflichtet sei, die Entfernung -der Inschrift zu veranlassen, auf Gruttd von gepflogenen Erhelmngen sich als nicht stichhältig erwiesen hat, da die beiden Villen sowohl grundbücherlich als auch tatsächlich durch ein Drahtzaun vollständig getrennt sind und dte betreffende Inschrift von der Grenze des Eigentums der Gemeinde Wien beträchtlichentfernt ist. Geigen diese Entscheidung famt binnen 14 Tagen von -dem dem Zustellungstage nachfolgenden Tage an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschafr in v,

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