Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1869
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
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— 30 — 9. Wenn bey einem Kinde sich hervorstechende Geistesfähigkeiten oder ein besondrer Hang zu höhern Studien, sowohl im hebräischen als im deutschen Fache, entwickeln sollten; so wird man bedacht seyn, diesem Subjecte, aus der Casse des Instituts allen nur möglichen Vorschub — zur Besuchung der höhern deutschen oder hebräischen Lehranstalten — zu leisten. 10. Zu Ende eines jeden halben Jahres werden mit den Lehrlingen Prüfungen über das Erlernte veranstaltet werden. Die Fleißigen erhalten alsdann Prämien. 11. Jedes Jahr werden 13 Mitglieder aus der Zahl der männlichen Subscribenten durchs Loos gezogen, die wählen alsdann 4 Borsteher, nemlich 2 von den vorhergegangenen und 2 neue. Diese 4 Vorsteher haben auf ein Jahr die Oekonomie des Philantropins zu besorgen. Sie sind verpflichtet während dieser Zeit auf die innere und äußere gute Ordnung dieser Anstalt zu wachen. Sie können, wenn sie ihre Pflichten gehörig erfüllen, und sich länger diesem Amte unterziehen wollen, jährlich darin bestätigt werden. 12. Die vier Vorsteher werden unter dem Namen: Iter welcher zugleich Rechnungsführer, 2ter welcher Cassirer, 3ter welcher Gegenschreiber, und 4ter welcher Oekonom seyn wird, gewählt. 13. Der Rechnungsführer besorgt das Register der Subscribenten^ Er und der Cassier unterzeichnen ihren Namen unter den gedruckten Billets, zur monatlichen Einkassirung der Subscriptions-Gelder. Der Gegenschreiber besorgt die Einkassirung, und überliefert dem Kassier monatlich den Betrag der eingegangenen Gelder, welches von beyden gehörig gebucht wird. 14. Der Cassirer besorgt alle großen Ausgaben, und zeigt solches zur bestimmten Zeit dem Rechnungsführer, mit den darüber erhaltenen Quittungen an, welches auf das pünctlichste von beyden in den dazu bestimmten Büchern eingetragen wird. Extra-ordinaire Ausgaben müssen, wenn sie sich über 5 Gulden belaufen sollen, zuvor allen 4 Vorstehern angezeigt werden. 15. Der Oekonom hat für alle kleine Ausgaben zu sorgen. Als z. B. für Schreibmaterialien, Schulbücher :c. :c. Er erhält zu diesem Endzweck zu Anfang eines jeden Monats, vom Cassirer eine kleine Casse, wovon er zu Ende des Monats, in Beyseyn aller vier Vorsteher, Rechnung ablegen muß. Ausgaben, welche sich über 1 Gulden belaufen, müssen mit Quittungen belegt werden. 16. Zu Ende eines jeden Jahres werden 7 Individuen aus der Zahl der Subscribenten durchs Loos gewählt, diese constituiren sich unter dem Namen einer Commißion. Untersuchen sowohl die innere und äußere Einrichtung dieser Anstalt, sehen nach, ob auch alles gehörig nach vorgeschriebener Ordnung betrieben wird. Die 4 Vorsteher ziehen alsdann die Bilanz von der jährlichen Einnahme und Ausgabe.