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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1869-01-01 · 1869 · page 28

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1869
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089694--0114-3519220
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— 29 — 1. Es wird eine Subscription zu einem wöchentlichen Beitrage eröffnet. Hiesige und auswärtige Hausväter und Mütter, wie auch unverehlichte beyderley Geschlechts, können an diesem wohlthätigen Institute durch Subscription Theil nehmen. Der wöchentliche Beytrag muß bey der Unterschrist bestimmt werden. Das Mvimum ist 6 Kreuzer wöchentlich. Jede, Zeit bestimmende Unterschrift muß wenigstens auf drey Jahre seyn. 2. Man wird zur bessern Nealisirung dieses Instituts, im Anfange nur aus eine bestimmte Anzahl Kinder sich beschränken. Diese Anzahl wird aber mit dem Fond des Instituts im progressiven Verhältniße stehen. - 3. Es werden nur Knaben, und zwar vom 5ten bis zum 13ten Jahre aufgenommen. 4. Bey der Aufnahme der Kinder in dieser Lehr- und Erziehungs-Anstalt, wird nicht die mindeste Parteilichkeit statt finden. Jedes Kind unserer verarmten, in gutem Rufe stehenden Mitbrüder, besonders arme Waisenkinder, haben ein Recht auf diese wohlthätige Anstalt. Wenn bey einer Reception mehrere sich melden sollten und man wegen der Beschränktheit der Zahl nur einige davon aufzunehmen im Stande seyn wird, so soll nur allein das Loos entscheiden. 5. Diese Lehranstalt schließt sich vor der Hand an die unlängst hier vortrefflich organisirte Bürgerschule an. Der hebräische Elementar-Unterricht, so wie deutsch und jüdisch Schönschreiben werden laut hier beygefügtem Plane, ersterer von einem mit dem hebräischen Schulwesen sehr vertrauten Lehrer, letzteres aber von einem unserer besten Schönschreiber, in dem eigends dazu angewiesenen Schulzimmer ertheilt. 6. Der Lehrer im hebräischen Fache ist auch angewiesen auf das moralische Betragen der Zöglinge ein wachsames Auge zu halten. Er wird daher dieselben selbst in ihren Erholungsstunden beobachten. An Fest- und Feyertägen kleine unterhaltende Spaziergänge mit ihnen vornehmen. Ueberhaupt wird man sehr darauf bedacht seyn, die Zöglinge an ein manierliches und anständiges Betragen zu gewöhnen. Auch wird man Subjecte anstellen, welche die Zöglinge zu den bestimmten Zeiten in die Synagoge begleiten werden. 7. Man wird auch in der Folge beym Prosperiren dieses Instituts, einen vollkommenen Unterricht in der französischen Sprache damit verbinden. 5. Um baldmöglichst mehrere Mitarbeiter beym Unterricht anzustellen, für innere und äußere Verbesserung dieser Anstalt zweckmäßigere Einrichtungen treffen zu können, so wie auch überhaupt solche gemeinnütziger zu machen, wird man auch Kinder bemittelter Eltern, gegen Bezahlung von sl. 5. 30 kr. monatlich in dieser Lehr- und Erziehungs-Anstalt aufnehmen. Diese zahlen fürs halbe Jahr im voraus.

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