Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1869-01-01 · 1869 · page 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1869
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9643684-3089694--0106-3519212
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 21 — Als man darauf, ein Jahr später, ein neues Local für das Philanthropin (in der Schäfergasse) miethen wollte, verlangte der Senat, der um die Erlaubniß dazu angegangen werden mußte, wiederum von dem Consistorium Bericht „über das als bestehend angegebene Institut". Diesem Umstände verdanken wir ein Gutachten des Conrector Mosche, in welchem uns die milde, edle Gesinnung dieses trefflichen Schulmannes entgegentritt. Der Vorstand des Philanthropin fügte nämlich seinem Berichte zwei Gutachten bei: eines von Mosche, das andere von dem Director der Musterschule, Gruners, worauf denn der Senat am 10. December 1805 „die unentgeltliche Ertheilung eines Permissionsscheins bis auf weitere Verordnung" verfügte und weiteren Bericht verlangtes. Man sieht, die Förderung, welche der Staat der jungen Anstalt angedeihen ließ, beschränkte sich darauf, daß er sich, auf die Verwendung einsichtsvoller Männer, dazu verstand, zu ihren Gunsten von einigen, sonst üblichen Vexationen abzusehen. Das änderte sich ganz wesentlich mit dem Regierungsantritt des Fürsten Primas. Niemand, der ein Herz hat für die Ehre und Würde des deutschen Vaterlandes, wird das politische Treiben Carl von Dalberg's rechtfertigen oder auch nur entschuldigen. Sieht man aber von seiner politischen Thätigkeit ab, so wird man Vieles an Dalberg rühmen müssen, und vor Allem ist unbestritten, daß er mit gutem Willen und großem Eifer daran ging, das Schulwesen in Frankfurt zu verbessern^). Dabei war dieser „Erzbischof des heiligen Stuhles und Primas" frei von confessioneller Engherzigkeit; seine Fürsorge beschränkte sich nicht etwa auf die katholischen Schulen, sie wendete sich in gleicher Weise auch den protestantischen und israelitischen zu. — Schon im Jahre 1806, also bald nach seinem Regierungsantritt, überwies er der israelitischen Gemeinde 1000 ft. für Schulzwecke^), eine gleiche Summe bestimmte er seit 1807 für das Philanthrop in, seine Minister und Räthe erschienen bei den Prüfungen, bei jeder Gelegenheit wurden die israelitischen Schulen genau so berücksichtigt, wie die anderer Confessionsgemeinden. Bedrückt, verachtet, von der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen, dein Schimpf und dem Hohne preisgegeben waren die Juden im Mittelalter. Der neue Geist, der sich in Europa seit der Wiederbelebung der klassischen Studien Bahn brach, änderte die Lage der Juden zunächst Den Bericht und das Gutachten Mos che's geben wir in der dritten Beilage; das G runer'sche Gutachten stimmt wesentlich mit dem von Mosche überein. 2) Er wollte namentlich auch wissen: „was es mit der intendirten Verbindung der befragten Anstalt mit der Musterschule sür eine Bewandniß habe" und verlangte die Einreichung der Statuten. — Heß: Kurze geschichtliche Darstellung der Real- und Volksschule der israel. Gemeinde. Einladungsschrift vom Jahre 1823, S. 12 ff. vindicirt dem Philanthropin seit dieser „Approbation des hohen Senates" den Character einer „öffentlichen Schule", „wenngleich der Staat nicht für dessen Erhaltung Sorge trug und dasselbe garantirte". „Denn nicht diese Garantie des Staates scheint uns das wesentliche Unterscheidungszeichen einer öffentlichen Schule, in keinem Falle das, worin ihr Hauptvorzug vor Privatanstalten besteht; ja es möchte vielleicht für eine Schule wünschenswerth sein, daß ihr Bestand nicht ganz unabhängig von der Meinung des Publikums sei. Was, nach unserm Dafürhalten, eine Schule als öffentliche characterisirt und sie von Privat-Jnstituten gänzlich trennt, ist, daß sie____ein Gemeingut ist, dessen Verwalter nur das allgemeine Beste im Auge haben. Eine solche Anstalt wird mit der Zunahme ihrer Mittel auch an innerer Güte wachsen, weil der Ertrag nur auf ihre Verbesserung verwendet wird; sie wird, so weit ihr Einkommen es gestattet, nur gute Lehrer anzustellen suchen; sie wird zwar von der Meinung und herrschenden Ansicht nicht unabhängig, aber auch keine Sklavin derselben sein und um den Vorurtheilen der Eltern zu schmeicheln, nicht die bessere Ueberzeugung zum Opfer bringen, sondern festen Schrittes das Ziel verfolgen, das sie sich vorgesetzt." ») Vergleiche Kühner: Beiträge zur Geschichte der Musterschule. Einladungsschrift der Musterschule 1665, S. 31. Das Philanthropin erhielt davon 666 fl. 40 kr.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.