Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1869
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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für die Zulassung von Kindern ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, und die Vorsteher freuen sich um so mehr, durch diesen Zufall ihre Gefühle für Toleranz öffentlich an den Tag zu legen und den Knaben mitloosen zu lassen." Dieser Grundsatz wurde von nun an festgehalten und auch bei der bald darauf erfolgten Anmeldung christlicher Mädchen angewendet'). Dem entsprechend wurde denn auch am 25. December 1811 beschlossen, die Schule nicht mehr „jüdisches Philanthropin," sondern einfach „Philanthropin" zu nennen. V. Verhältnis zum Staate. Die Karlsschule. Das Philanthropin wird eine Realschule. Die Vorsteher des Philanthropin waren von Anfang an darauf bedacht, die Wohlthaten ihrer Anstalt auf möglichst viele arme Kinder auszudehnen. Allmonatlich zogen sie die Bilanz ihrer Einnahmen und Ausgaben und sobald es die Geldmittel, über die sie zu verfügen hatten, irgendwie erlaubten, forderten sie die Subscribenten in den Zeitungen zur Anmeldung armer Kinder auf, über deren Annahme dann, wie erwähnt, das Loos entschied. Im November 1804 waren bereits sechs hiesige arme Kinder im Philanthropin aufgenommen und es trat der in der „Constitution" vorgesehene Fall ein, daß nunmehr auch ein auswärtiges armes, „mit den Requisiten versehenes" Kind von den Subscribenten in Vorschlag gebracht werden konnte. Man beschloß also, eine darauf bezugliche Annonce in die hiesige Postzeitung einrücken zu lassen. — Die hiesige israelitische ^Bevölkerung so ohne Weiteres um „ein Fremdes" zu vergrößern, war aber polizeiwidrig, und die Censur that ihre Schuldigkeit, sie ließ das Inserat nicht passiren. Da wandten sich Geisenheimer und Reis an den als Menschenfreund bekannten Schöffen von Günderrode und es erfolgte am 15. December 1804 folgendes Senatsdecret: 1. Es sei vom löblichen Consistorio über die Beschaffenheit sothanen Philanthropin Bericht aä Lenatmn zu erstatten — jedoch 3. die Einrückung des befragten ^vertissement in die hiesigen Zeitungen zu gestatten. Dem Consistorium und dem Senat wurde darauf der Prospectus und Lehrplan des Philanthropin mitgetheilt. Es war das erste Mal, daß die hiesige Staatsbehörde von einer hier bestehenden israelitischen Schule Kenntniß nahm. 1) Die jüdische Freischule in Berlin wurde damals gleichfalls von christlichen Schülern besucht und der Probst Hannstein in Berlin rühmte sie deßhalb öffentlich „als ein schönes Muster ächter Toleranz und Unvartheilichkeit." „Kinder beider Confessionen," sagte er in einer Rede, die er 1806 bei einem Examen in der Freischule hielt, „stehen untereinander, beten, ohne aneinander Anstoß zu nehmen, jene mit bedecktem, diese mit unbedecktem Haupte, zu unserm gemeinschaftlichen Schöpfer und Vater im Himmel, und treiben das gemeinsame Werk des Fleißes und der Uebung mit brüderlichem Wetteifer". — An dem Berlinisch -kölnischen Gymnasium unterrichtete um diese Zeit ein jüdischer Lehrer, W. H. Bock. Siehe Sulamith, eine Zeitschrift zur Beförderung der Kultur und Humanität 2c. Dessau 1607, Jahrg. I, Bd. 2. S. 138 und 142. Bock (erstarb 1816) errichtete 1807 in Berlin eine jüdische höhere Lehr- und Erziehungsanstalt und brachte sie zu solcher Blüthe, „daß die angesehensten Familien, Berlins und anderer Städte, ja sogar viele von Stande ihm gerne ihre Kinder anvertrauten, und die gemischte Erziehung von Juden und Christen unter seiner Leitung gab nicht bloß keinen Anstoß, sondern erfreute sich des Beifalls des Consistoriums und seiner bestallten Aufseher." Jost, Geschichte der Israeliten. Bd. IX. 174.