Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1869
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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— 10 — die Zöglinge an ein manierliches und anständiges Betragen zu gewöhnen. Ohne Erlaubniß des Lehrers sollten die Kinder weder Spaziergänge noch sonst andere Gänge, selbst nicht auf Geheiß deren Eltern und Vormünder unternehmen dürfen". Man sorgte auch für Plätze in der Synagoge und stellte einen jungen Mann an, der die Zöglinge zur Andacht zu begleiten hatte. Obgleich die Knaben in der Bürgerschule auch im Schönschreiben unterrichtet wurden, so wurde doch, „da dieses für unsere Nation eines der wichtigsten Dinge ist", in der Person des Marcus Coblenz, der als „guter Kalligraph" bekannt war, ein „Privatschreibmeister sowohl für das deutsche als auch für das jüdische Schönschreiben" angestellt^). „Nützliche Bücher, als Sittenbüchlein für Kinder von Campe und anderes wurden gekauft, aus denen der Lehrer den Zöglingen bei müßigen Stunden vorlesen sollte." Dem Lehrer wurde überdies aufgetragen, „denen Zöglingen keine körperliche Bestrafung zu ertheilen, sondern solche bloß durch Erregung von Ehrgefühl zu bestrafen und zu belohnen. Diesem nach wurde dem Lehrer eine in Tabellen eingeteilte Conduilenliste zur Hand gegeben, worauf derselbe die Strafe durch einen Strich, die Belohnung durch einen Punkt bezeichnen sollte. Diese Noten hat jeden Abend der besuchende Vorsteher in ein besonderes Conduitenbuch einzuschreiben, zu Ende des Monats aber haben die Vorsteher dies zu summiren und für 20 schwarze Punkte dem Zöglinge auf der jährlichen Conduitentafel einen rothen Punkt zu verzeichnen. Für fünf rothe Punkte wird dem Zögling alsdann ein nützliches Buch gegeben, stärkere Vergehen aber, bei denen schwarzen Strichen, werden auf eine feierliche Art mit Schlägen auf den Fingern durch den Lehrer oder durch einen andern Zögling im Beisein der Vorsteher bestrast." Der Besuch der Lorsteher war fest geregelt: jeden Abend hatte einer von ihnen Jnspection^). Was man hier wahrnahm, Mißstände, die man bemerkte, theilte man sich in den oft wiederkehrenden Conferenzen mit. Es ist rührend zu lesen, wie diese Männer, Handelsleute aus der Frankfurter Judengasse, nicht in der Conferenz erscheinen, ohne vorher ihre Gedanken, wie eine den Bedürfnissen und Forderungen der Zeit entsprechende Schul- und Erziehungsanstalt am Besten einzurichten sei, zu Papier gebracht zu haben. Man einigt sich in der Regel erst „nach vielen Debatten"; oft genug dehnt sich die Conferenz bis über Mitternacht hinaus. Auf diese Weise sind die oben mitgetheilten Normen festgestellt worden; sie sollten gelten, doch so „daß man jedesmal bei einsehender Verbesserung solche abändern kann." Nun kam es darauf alt, das Interesse für die aufkeimende Anstalt in immer weitere Kreise zu tragen. Man beschloß, mit einer Darstellung des Zweckes und der inneren Einrichtung derselben sich an das größere Publikum zu wenden und dasselbe zur Zeichnung von Beiträgen aufzufordern. Der bereits erwähnte vr. Goldschmidt übernahm es, eine solche Schrift abzufassen, der Senator Brönner ließ sie unentgeltlich drucken. So erschien im Mai 1804 ein „Prospectus zu einem Philanthropin für arme Kinder jüdischer Nation ^)," welcher, mit einer Aufforderung zur Sub- 1) Schon im August 1804 wurde er durch Herrn Collichon für deutsche und Herrn Neugaß für jüdische Schrift ersetzt. 2) Angeschafft wurden zu dem Zwecke: Naturhistorisches ABCund Bilderbuch mit 24 illuminirten Kupfern zc. nebst Erklärung der in den Kupfern abgebildeten Gegenstände aus den drei Reichen der Natur. Frankfurt. Brönner 1804, ferner: Naturhistorisches Bilderbuch mit 23 illuminirten Kupfern und einer erweiterten Erklärung derselben. Franks. Brönner 1804. 2) Geisenheimer kam am Sonntag und Freitag, Reis Montag und Donnerstag, Stiebel Dienstag, Kulp Mittwoch; am Samstag aber kamen wenigstens zwei Vorsieher. 4) Siehe Beilage 1.