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Neue jüdische Presse · 1905-12-22 · Heft 49 (22.12.1905) · p. Seite 10

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 49 (22.12.1905)
Date
1905-12-22
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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- Seite 10. ständige Uebereinstimmung erzielt, und zwar sowohl i» Bezug auf die nötigen Aufwendungen für Odessa selbst, wie für die dem Odessaer Zentral-Komitec angegliederten Teile Rußlands. Es wurde insbesondere auch für Odessa und für Cherson ein Fonds in's Leben zu rufen versucht, der den größeren Kaufleuten Kredite gewähren soll. Falls der in Odessa selbst aufzubringende Fonds eine Höhe von 180000 Rubel erreicht, verpflichtete sich das internationale Komitee, mit einem Betrage von 20000 ä fond perdu beizutreten; bei einer Höhe des in Odessa Mlfzubriiigciiden Betrages von 270000 Rubel aber 30000 Rubel beizusteuern. Für Cherson sind die entsprechenden Zahlen bei 15000 Rubel an Ort und Stelle ein Zuschuß von 5000 Rubel. Es ist zu erwähnen, daß die Festsetzung sowohl für Kiew, lvie für Odessa unter der Bedingung getroffen worden ist, daß in den beiden genannte» «tädten noch je weitere- 50 000 Rubel aus Sammlungen an Ort und Stelle aufgebracht werden. Ta Odessa sehr schwer gelitten hat, so wurde für die Unterstützung der dortigen Schulen, die aus den Mitteln der verarmten Gemeinde sich zunächst nicht werben bestreiten lassen, 50000 Rubel bewilligt. Tas jüdische Hospital, das während der Tage des Pogroms von 20—30000 Personen ausgesucht worden war, erhielt eine Unterstützung von 5000 Rubel, und es schien endlich geboten, einen Fonds von 50000 Rubel zur Verfügung zu stellen zur Unterstützung der Arbeitslosen in Odessa, da die Gefahr besteht, daß die hungernden arbeitslosen Klassen sich in anderem Falle zu neuen Ausschreitungen hinreißen lassen könnten. Es konnte in Odessa des Ferneren direkt verhandelt 'werden mit den Vertretern folgender Ortschaften: Akkermann, Balta, Bogopol, Cherson, Golta, Jelisawethgrad, Kalarasch, Kischinew, Kremcntschug, Nikolajew, Oliviopol, Shnierinka, Winitza. Auch mit all' diesen Ortschaften gelang es zu einer vollständigen Verständigung über das Hilfswcrk zu gelangen, mft Ausnahme von Kischinew. Tie Verhältnisse von Kischinew erfordern eine besondere Behandlung. Einige reiche Mitglieder der Gemeinde haben, wie sich jetzt herausstellt, für die durch den Pogrom i. I. 1903 Geschädigten Beiträge gezeichnet, diese Beiträge aber niemals eingczahlt, unter dem Vorwände, daß ihre Beiträge zur Linderung der Rot nicht mehr erforderlich seien. Außerdem wurde der Rest der damals gesammelten Gelder (ca. 100 000 Rubel) für Wohlfahrtseinrichtnngen in der Gemeinde verwandt. Dadurch war eine direkte Entlastung ' der reicheren Mitglieder der Gemeinde eingetreten. Trotz dieser Tatsachen und trptz des Umstandes, daß Kischinew eine verhältnismäßig reiche Stadt ist, hat man in Kischinew nach den jetzigen Metzeleien und Plünderungen keinerlei Sammlungen veranstaltet, während andere ärmere betroffene Städte an Ort und Stelle erhebliche Beiträge gesammelt haben. Infolgedessen wurde beschlossen, Kischinew nur unter der Bedingung 75000 Rubel zur Verfügung zu stellen, daß am Orte selbst 25—30000 3iubcl aufgebracht würden. Herr Rechtanwalt Golde n st ein aus Kischinew, der. in Odessa anwesend war und Herr Brodsky jun. aus Odessa haben es unternommen, an, Ort und Stelle in Kischinew unsere Propositionen zur Turchführung zu bringen. Bis zu diesem Augenblick ist ein endgiltiger Bescheid über die Regelung der Angelegenheit nicht eingegange». Durch die Absendung von Boten aus Odessa hatten wir den Versuch gemacht, Telegierte aus Jckaterinoslaw und Ismail heranzuholcn. Es war unseren Boten jedoch nicht gelungen, bis zu den bczeichneten Städten vorzubringen. Noch weniger war es möglich, in direkte Verbindung mit dem entlegenen Saratow und Rostow (Don) zu gelangen. Da sich auch nicht absehcn ließ, in Wucher Zeit die betreffenden Verbindungen würden hergestellt werden können, so blieb uns nichts übrig, als auf andere Weise für die Versorgung dieser Städte und Tistrikte entsprechende Vorsorge zu treffen. Das ist uns gelungen. Tas große Teehaus W. Wissotzky u. Co. in Atoskau, dessen Hauptchef wir in Moskau bereits kennen gelernt hatten, hat in fast allen Städten Rußlands Vertretungen. Ein Hauptzweiggeschäst befindet sich in Odessa. Ter Chef dieser Firma, Herr .Karl Tauer, sowie Herr I. Wissotzky jun. in Odessa haben es übernommen, sobald sich in irgend einer Weise Verbindungen Herstellen lassen, die Hilfeleistung für Jekaterinoslaw und Bezirk sowie für Saratow und Rostow auf Grund der bereits festgelegten Prinzipien zu übernehmen. Tie nötigen schriftlichen Instruktionen für Jekaterinoslaw, Saratow und Rostow sind hinterlegt worden. Es ist zu erwähnen, daß Rostow 31000 Rubel und Jekatcrinoslaw und Rayon rund 30 000 Rubel für erste Hilfe zur Verfügung stehen. Am 8. Tezember Abends Ivar unsere Tätigkeit in Odessa zum Abschluß gelangt, und wir trafen am 10. Tezember wiederum in Berlin ein. Die yenere llen Gesichtspunkte, die uns bei unserer Hilfsaktion geleitet haben, blieben unausgesetzt oie folgenden: .Verhinderung der Auswanderung, soweit irgend durchführbar. Keine Almosen, sondern sofortige Gewährung einer Unterstützung in dem Umfange, daß die Betroffenen ihre ursprüngliche wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch i» bescheidenerem Umfange, wieder aufzunehmen in der Lage sind. jFrarckfurter JsraMischeS Famrlienblatt. Um die' iM'crlagen^ für die zu gewährenden Unterstützungen zu gewinnen, wurden die Geschädigten in verschiedene Klassen eingeteilt: 1. Großkauflcute, 2. mittelere Kausleute, 3. kleinere Kausleute und Handwerker, 4. Arbeiter. . Entsprechend den lokalen Verhältnissen tviirden für diese Kategorien maximale und minimale' Unterstützungen festgesetzt und auf Griind des so gewonnenen Durchschnitts die den einzelnen'Gcmcinden zu gewährenden Beträge festgesetzt. - Ten Lokal-Komitees an Ort und Stelle bleibt es unter Ueberwachung durch die einzelnen Zentral-Komitees Vorbehalten, die auszuzahlendcn Suminen gemäß dem individuellen Falle zu normieren. Ta inimer noch einzelne Ortschaften, von denen bisher nicht bekannt geworden war, daß sic durch Pogronlc heimgesucht worden sind, sich bei den Zentral-Komitees der einzelnen Gouvernements melden, so wurde festgesetzt, daß diese Zentral-Komitees das Recht haben sollten, ans Grund der vereinbarten allgemeinen Norm Unterstützungen zu geben (und zlvar hat Kiew das Recht, bis zu 2000 Rubel zu gewähren). Für den Odessaer Bezirk ist für den gleichen Zweck ein Pauschquantum in Höhe bis zu 20 000 3iubcl ausgeworfen worden. Poltawa endlich wurden hierfür 10000 3iubcl zur Verfügung gestellt. Für die heimgesuchte Gegend von Solotonoscha wurden 'gleichfalls 10000 Rubel im Pauschquantum gewährt, für Flecken in der Umgegend von Romny 5000, für die Umgegend von Kremcntschug 20 000 3iubel. Ten sämtlichen unterstützten Gemeinden wurde die Verpflichtung auserlcgt, sich um weitere Unterstützungen nicht direkt an das Ausland zu wenden, sondern ini Falle absoluter Notwendigkeit an das Berliner Zentral-Komitce entsprechende Nachrichten gelangen zu lassen.. In Uebereinstimmung mit allen lokalen Komitees in Rußland wurde festgesetzt, daß Christen, die bei der Verteidigung von Juden geschädigt worden sind, genau in dem Umfange unterstützt werden sollten, lvie unsere eigenen Glaubensgenossen. Gleicher Erwägung folgend, hat die Kommission sich auch entschlossen, Frau Tr. Dubouche 1000 Rubel und dem Prediger der Odessaer Baptisten-Gcmeinde 500 Rubel zur' Versitzung zu stellen. Frau Tr. Dubouchö hat in aufopferndster Weise einer Anzahl jüdischer Frauen und Mädchen Unterkunft und Beschäftigung gewährt und tut das Gleiche jetzt noch, während der Prediger der Bäptisten-Gemeinde einer erheblichen Anzahl unserer Glaubensgenossen Speise und Unterkunft eine längere Zeit hindurch gewährt. Es ist anzunehmen, daß die Frage der Unterstützung, die Personen und Familien zu gewähren sind, um sie wieder erwerbsfähig zu machen, durch die Beschlüsse der Kommission im wesentlichen als erledigt gelten kann. Unerledigt blieb die Frage, in welcher Weise für Witwen und . Waisen gesorgt werden soll. Tie Kommission hat mit den in Rußland bestehenden Komitees Vereinbarungen nach der Richtung hin getroffen, daß mit äußerster Beschleunigung absolut zuverlässiges Material über die Zahl der vorhandenen Witwen und Waisen gesammelt werden, und daß die Zentral-Komitees in Rußland alsdann nach Prüfung aller lokalen Vorschläge ihrerseits Anträge nach Berlin über die Versorgung der Betreffenden stellen sollen. Sobald diese Anträge vorlicgen, werden sie den verschiedenen westeuropäischen Komitees zugänglich gemacht werden. Es wird sich im wesentlichen um die folgenden Möglichkeiten handeln: Insofern cs sich um Halbwaisen handelt, sollen die Kinder, wenn irgend möglich, bei dem Vater resp. der Mutter bleiben und die Familie in Verhältnisse gebracht werden, die, wenn angängig, ihre bleibende Erwerbfähigkeit verbürgt. Ist dieses Ziel nicht zu erreichen, so muß durch Aussehen von entsprechenden Renten für die Zukunft Vorsorge getroffen werden. Vollwaisen, für deren Versorgung sich auch Verwandte nicht heranziehen lassen, sollen in russischen Waisenhäusern, wie solche u. A. in Odessa und St. Petersburg vorhanden sind, untergebracht werden. Es kann in Frage kommen, Fonds für den Ausbau der vorhandenen Waisenhäuser zur Verfügung zu stellen, resp. soll auch der Versuch gemacht werden, Waisenkinder außerhalb 3iußlands unterzubringen. Eine entsprechende Vorsorge ist in Krankenhäusern und Siechenhäusern für jene zu treffen, die infolge der Pogrome durch Verwundung usw. ihre Erwerbfähigkeit vollkommen cingebüßt haben. Tie Verluste, die einzelne Gemeinden getroffen haben, sind vielfach so außerordentliche, daß die lokale Aufbringung der Mittel zur Ülufrechterhaltung gemeinnütziger Institutionen, insbesondere auch von Schulen, vielfach ernstlich in Frage gestellt worden ist. Es dürfte sich als notwendig erweisen, daß, wenngleich nicht aus jenem Fonds, der für die llntcrstützung der durch Pogrome Heimgesuchten gesammelt worden ist, so doch aus anderen Fonds einzelnen Gemeinden in Rußland in entsprechender Weise zu Hilfe gekommen wird, soll nicht das Gemeindeleben daselbst vielfach ernstlich Schaden erleiden. Es hürfte sich ferner als notwendig erweisen, gleichfalls Summen zur Verfügung zu stellen, um in allen betroffenen Ortschaften durch Advokaten den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse bei den Pogromen, sowie .die sich daraus, ergebenden juristischen Konsequenzen .klarstellen zu lassen. Die reale Bedeutung eines solchen Vorgehens zur Durchsetzung von Schadenersatz-Wisprüchen, oder um schuldige Per¬ Nr. 49. sonen zur Verantwortung zu ziehen, mag im allgememen sehr zweifelhaft sein, obwohl in besondere» Fällen auch ein derartiges Resultat sich wird erzielen lassen. Unzweifelhaft wird aber das auf diese Weise gesammelte Material, das entsprechend ju verwerten wäre, einen großen moralischen Eindruck auf die gesamte gesittete Welt machen, und in der Rückwirkung von der russischen-Regierung wenigstens in gewissen: Umfange berücksichtigt werden müssen. Die Eindrücke der Kommission»! die sie durch unmittelbare Beobachtung und durch die Vernehmung absolut zuverlässiger Zeugen gewonnen hat, sind die furchtbarsten. Die Wirkungen der Pogrome sind entsetzlicher, als das auf Grund der bisherigen schriftlichen Berichte hat a n g c n ö ui m e n w e r d e n können, und cs steht fest, daß die russischen Staatsbehörde» in den bei weitem meisten Fällen nichts taten, um den barbarischen Ausschreitungen gegen das Leben und den Besitz unserer Glaubensgenossen Einhalt zu tun. In sehr zahlreichen Fällen liegt sogar schon jetzt der aktenmäßige Beweis dafür vor, daß Beamte der russischen 3iegierung zu den Ausschreitungen angereizt und als Anführer der Pöbelbanden fungiert haben. Es muß leider ausgesprochen werden: es besteht nicht die geringste Garantie dafür, d a ß g l e i ch e A u s s ch r e i t n n g e n f ü r die Zukunst unmöglich sein werden. Die Befürcht u n g i st vielmehr gerechtfertigt, daß bei der systematischen Hetze, die auch jetzt noch in zahlreicheil Ortschaften gegen unsere Glaubensgenossen betrieben tvird und bei der Straflosigkeit, der sich zahlreiche bei den Pogromen beteiligte russische Staatsbeamte erfreuen, neue, schwere %us*. (Breitungen gegen die russischen Inden in jedem Augenblick erwartet werden können. Es bleibt daher die Pflicht der nichtrussischen Juden, auf das Ernsteste mit diesen Möglichkeiten zu rechnen und auf eine erneute Intervention gefaßt zu sein. Tie Unterstützung, die wir bei den in Rußland vorhandenen Komitees gefunden haben, verdient die höchste Anerkennung. Es war in fast allen Fällen leicht, eine volle Verständigung herbeiznführen und die russischen Komitees von der Zweckmäßigkeit der Grundsätze zu überzeugen, auf Grund deren die Kommission .handelte. Von der Kommission sind bisher für die verschiedenen -Ortschaften in 3iußland 1639 000 3lubel assigniert. Es wird, wenn dieselben Grundsätze weiter zur Anwendung gelangen, wie bisher, wenigstens noch ein Betrag von 1000 000 Rubel verausgabt werden müssen. Die bleibende Versorgung derWitwenundWaisenundderarbeitsu n f ä h'i g e n Krüppel i st i n diesen Betrag n i ch t e i n g c s ch l o s s e n. Wir bemerken zum Schluß, daß alle Beschlüsse der Kommission einstimmig gefaßt worden sind. Berlin, den 11. Tez. 1905. David Feinberg, St. Petersburg. Jack M. Myers, Tr. Paul Nathan, Berlin. London, Sekret. Carl Stettauer, London. im Ehrenamt. Tem Berichte war eine Liste beigefügt, die alle gesammelten Taten über die von Pogromen heimgesuchten Ortschaften geordnet gemäß den eingesetzten Zentralkomitees, sowie die assignierten -Beträge für die Unterstützungen enthielt. Aus aller Welt. Deutsches Reich. Frankfurt a. M. Wir werden um Aufnahme folgender Zeilen ersucht: Wiesbaden, 20. Tez. 05. Adelheidstr. 41. An die Redaktion des „Frankfurter Israelitischen Familienblattes", Frankfurt a. M. Sie haben wohl die Güte, die untenstehende Erklärung .in ilhrem Blatte auszunehmen. Um'jedem Zweifel an meiner Unparteilichkeit zu begegnen, teile ich Ihnen mit, daß ich Dissident bin. Hochachtungsvoll Zahnarzt Stieren. IN der letzten Nr. d. Bl. befindet sich eine Tisknssionsäußerung und eine Anzeige, die der von mir redigierten „Dtsch. Zahnärztlich. Wochenschau" entnommen sind. Tie Wiedergabe dieser Anzeige, die Den Namen desjenigen jüdischen Zahnarztes enthält, der im redaktionellen Teile meiner Zeitschrift aus richtigem Taktgefühl ungenannt blieb, veranlaßt mich' zu der Erklärung, daß die Anzeige am 14. Sept. d. I. während einer schweren Erkrankung desselben aufgegeben, am 27. desselben Aionats nach Erscheinen der erstmaligen Anzeige von ihm zurückgezogen worden ist. Taß sie dennoch <un- 7. Oktober erschien, ist auf einen Irrtum der Druckerei zurückzuführen. Zahnarzt Stieren. Erklärung. Las in der „Deutschen Zahnärztlichen Wochenschrift" erschienene Inserat, einen christlichen Vertreter betreffend, ist während meiner schweren Erkrankung

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