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Neue jüdische Presse · 1905-12-22 · Heft 49 (22.12.1905) · p. Seite 3

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 49 (22.12.1905)
Date
1905-12-22
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr: 49 Frankfurter Israelitisches FamilienblatL. Seite 3. ' Von der Alliance Jsraelitc Universelle in Paris, sowie von der „Israelitischen Allianz" in Wien ist eine endgiltige Zustimmung zu den obigen Festsetzungen bisher nicht eingegangen. Tic Kommission reiste am 22. November von Berlin ab und erreichte St. Petersburg am 23. November. In einer Sitzung, die am Tage darauf ini Hause des Herrn Baron von Günzburg stattfand, wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefaßt: 1. Schnelle Unterstützungen werden gewährt, um die äußerste Not abzuwenden. 2. Unterstützungen, die die Erwerbssähigkeit der Heimgesuchten wiederherstellen sollen, resp. Unterstützungen, die Erwerbsunfähigen gewährt werden, um ihre bleibende Versorgung sicher zu stellen und für die Unterbringung, von Waisen werden nur gewährt auf Grund von Feststellungen, die laut besonderer statistischer Formulare ausgenommen worden sind. 3. Um eine genaue Aufnahme auf Grund dieser Formulare zu ermöglichen, sind die heimgesuchten Gegenden in Bezirke mit einem zentralen Mittelpunkte ein geteilt worden. 4. Jeder zentrale Mittelpunkt hat die erforderlichen Ausnahmen für seinen Bezirk festzustellen und die Richtigkeit zu kontrollieren. 5. Die zentralen Mittelpunkte wird unsere Kommission aufsuchen. Sie ist an diesen Plätzen au Vertrauenspersoncn adressiert, die den hiesigen Herren persönlich bekannt sind und die bereits für Verniittelung der ersten Hilfe in Anspruch genommen sind. Tie Kommission wird außer diesen Zentralpunkteu nur einige wenige kleine Plätze zur Kontrolle besuchen. Alle heimgesuchten Orte — wir zählen bisher über 300 — zu besuchen, würde Jahre in Anspruch nehmen und die Hilfsaktion nur verzögern. 6. Tie Kontrolle für die Gewährung von Unterstützungen ist die folgende: a) Das Komitee an den heimgesuchten Orten füllt die Listen zunächst aus. 1>) Unter No. 9 der Liste gibt das Gouvernements-Komitee sein Votum ab. c) Tie Liste geht gleichzeitig nach Berlin und an das Komitee nach St. Petersburg, und nach Verständigung zwischen Petersburg und Berlin wird der Vorschlag, welcher Betrag zu bewilligen empfohlen wird, an Lord Rothschild übermittelt. 7. Es ist in Aussicht genommen worden, nach Möglichkeit kein Almosen zu verteilen, sondern, soweit erreichbar, durch Subventionierung von Vorschußkassen und auf andere geeignete Weise auf kaufmännischer Grundlage das wirtschaftliche Leben der Heimgesuchten wieder aufzubauen. 8. Es soll erstrebt werden, daß die russische Regierung durch Nachlaß der Steuern, durch Nachlaß der Schulgelder usw. den Geschädigten Erleichterungen gewährt. 9. Es herrschte allgemeine Uebereinstimmung in der Richtung, daß die Hilfsaktion in keiner Weise die Auswanderung unterstützen dürfte, sondern daß im Gegenteil die Maßregeln in jedem einzelnen Falle derartige sein sollen, nur die Bevölkerung zu veranlassen, in Rußland selbst zu bleiben. 10. Tas Petersburger Komitee traf bereits vor unserer Ankunft Vorbereitungen, um sämtliche betroffenen Plätze durch Advokaten besuchen zu lassen, die auf dem Gerichtswege versuchen sollten, den Betroffenen ihr Recht zu verschaffen. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Kosten teilweise aus unscreN Fonds bestritten werden sollten. Obwohl die Kommission dieses Vorgehen vollständig billigt, wurde doch über diesen Punkt kein Beschluß gefaßt. Tie Kommission begab sich darauf nach Moskau und langte daselbst am 27. November an. Noch am gleichen Tage fand eine gemeinsame Sitzung des Moskauer Komitees mit der Kommission im Hause des Herrn T. Schloßbcrg statt. Es wurde hierselbst beschlossen, daß Moskau als Zentrale dienen sollte für die Versorgung der kleinen Orte außerhalb des- Ansicdelungsrayons sowie für die Gouvernements Tschernigow und Mobilem. Es wurde festgestellt, daß aus Sammlungen, die in Moskau selbst vorgenommen worben sind, in runder Summe ein Betrag von etwa 100,000 Rubel zur Verfügung stehen würde. Tie Kommission begab sich hierauf nach Kiew, wo sie anl 29. Nov. eintraf. Es stellte sich nunmehr heraus, daß sowohl die Londoner, wie die St. Petersburger Beschlüsse gemäß den ursprünglichen Absichten nicht würden zur Durchführung gelangen können. Durch einen Poststreik in Rußland, dessen Dauer nicht abzuseheu war,' war es unmöglich geworden, mit den kleinen Orten oder auch nur mit St. Petersburg oder niit. Berlin in postalische Verbindung zu treten. Ta auch der Telegraphenverkehr völlig unterbunden war und der Eisenbahnverkehr im erheblichen Umfange, so mußten die Tispositionen der Kommission eine Aendernng erfahren. Es stellte sich zunächst die Unmöglichkeit heraus, alle Zentren der betreffenden Gegenden versönlich zu besuchen. Bor allem die Eisenbabnverbindung mit Iekaterinoslaw und einer ganzen Reihe anderer Städte hatte anfgehört. und da auch eine telegraphische und briefliche Verbindung nicht herznstelle» war, so mußte der Versuch gemacht werden, durch die Entsendung junger Leute, die die Aufgabe hatten, nach Möglichkeit ihr Reiseziel zu erreichen, die verschiedenen Verbindungen herzustellen. Diese Schwierigkeiten führten des Weiteren dazu, daß die Kommission jetzt selbständig ohne Zuziehung von Berlin und St. Petersburg ihre Beschlüsse nach zwei Richtungen hin faßte. Ta die Einholung eines Votums aus St. Petersburg zu einer Verzögerung von nicht abzusehender Dauer geführt hätte, und da sich in. Kiew zugleich zeigte, wie dringend eine unmittelbare Hilfeleistung war, so entschloß sich die Kommission auf Grund der ihr vorliegenden Tatsachen und unter Hinzuziehung des Rates angesehener und mit den Verhältnissen vertrauter lokaler Persönlichkeiten sowohl die Abgrenzung der Bezirke, wie die Zubilligung der Beträge an die Heimgcsuchtcn sofort an Ort und Stelle v.orzunehmen. Die Bezirke wurden in folgender Weise festgestellt: An dem Ilebereinkommen, das in Moskau getrosfen worden war, ist nichts geändert worden. Kiew wurde als Zentrale eingesetzt. Fernere Zentralen sind Homel, Odessa, Poltawa, Romny, Iekaterinoslaw, Jelisawethgrad, Krementschug, Rostow a. Ton und Saratow. Ter Gesichtspunkt, nach dem bei der Einsetzung von Zentral-Komitees in den oben genannten Städten gehandelt worden ist, war der, daß einerseits auf die geographische Lage, andererseits und insbesondere darauf Rücksicht genommen wurde, daß in diesen Zentralpunkten die geeigneten Kräfte sich fanden, um die Gewähr dafür zu bieten, daß das Hilfswerk in zweckentsprechender Weise zur Durchführung gelangt. In Kiew fanden mit dem dortigen Komitee unter dem Vorsitz des Prof. M a n d e l st a m m zwei Sitzungen statt (anr 29. und 30. November). Ju diesen Sitzungen wurde eine vollständige Uebereinstimmung erzielt. Sie erstreckte' sich auf die für Kiew zu gewährenden Mittel, sowie auf die Hilfe für den größten Teil der Ortschaften, die dem Kiewer Zentral-Komitee angegliedert worden sind. Es ist insbesondere zu bemerken, daß die Kiewer Kaufmannschaft selbständig einen Fonds aufgebracht hat, um durch Kreditgewährung solchen größeren Kaufleuten wieder aufzuhelfen, denen auch nur ein entsprechender Betrag des ihnen zugefügten Schadens aus internationalen Mitteln nicht hätte zurückvergütet werden können. Eine zweckentsprechende Abwickelung der Geschäfte in Kiew sowie eine Vorarbeit für die weitere Tätigkeit wurde wesentlich dadurch erleichtert, daß in Kiew mit Vertretern der nachstehenden Städte persönliche Verhandlungen gepflogen werden konnten, mit denen zum überwiegenden Teil zugleich Festsetzungen über die zu gewährende Unterstützung vereinbart worden sind. Es waren auf telegraphische Berufung in Kiew Vertreter folgender Städte und Gemeinden anwesend: Poltawa,. Korlewetz, Nieshin, Klienzy, Solotonoscha, Bcrditschew, Starodnb, Bcresna, Nowosybkow, Romny, Tschernigow und Homel. (Schluß folgt in der Beilage.) Die Woche. Tie jüdische Presse Deutschlands nimmt allgemein Stellung gegen das dem preußischen Abgeordnetenhanse vorgelegte Gesetz über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, dessen unveränderte Annahme die Interessen der jüd. Gemeinden auss schwerste schädigen würde. So wird der „Allg. Zeitg. d. Indent." von fachmännischer Seite u. a. geschrieben: „Tie Schulaufsichtsbehörde beschließt auf Antrag die Auslösung der bestehenden jüdischen Schulen; ihr Vermögen fällt der politischen Gemeinde zu. Ta zu ihrem Vermögen auch ihre Verpflichtungen gehören, so übernimmt die Stadt also das Lehrergehalt. Aber sie übernimmt nicht die Verpflichtung, den jüdischen Lehrer voll oder überhaupt zu beschäftigen, sie übernimmt nicht die Verpflichtung, ihm Alterszulagen zu gewähren." Wo aber sollen sie „untergebracht" und worauf sollen sie „unterhalten" werden? Darüber schweigt das Gesetz und seine Begründung. Und träfe das harte, unverdiente Los auch nur sehr wenige Lehrer, sie wären zu beklagen. Leider sind aber als Lehrkräfte an öffentlichen jüdischen Volksschulen 1901 ini Amt gewesen (Jahrbuch des D. I. L. B. 13. 1905, Seite 195) in Schlesien 16 Lehrer, 1 Lehrerin, in Schleswig-Holstein 5 Lehrer, 2 Lehrerinnen, in Hannover 51 Lehrer, in Westfalen 24 Lehrer, 1 Lehrerin, im Rheinland 36 Lehrer, 4 Lehrerinnen und in Hoheuzollern 3 Lehrer (in Summa also: 135 Lehrer und 8 Lehrerinnen). Tie 5 Lehrer in Westpreußen, 68 Lehrer und 1 Lehrerin in Posen, sind noch nicht reif zum Abgang, da das Gesetz dort noch nicht eingeführt werden soll, wahrscheinlich aber alle die 82 Lehrer in der Provinz Hessen-Nassau, da nur das frühere Herzogtum Nassau seine bisherige bessere Gesetzgebung in dieser Provinz behält, und es hier anscheinend jüdische Volksschullehrer kaum gibt. Die entrechteten Lehrer werden sich trösten sollen mit dem Schicksal ihrer entrechteten Gemeinden. Wie ihnen ihr Amt genommen werden soll, ebenso wird den Gemeinden ihr Schulvermögen genommen, ohne geordnetes Verfahren, dos sonst der Rechtsstaat dem Expropriierten gewährt, ohne Richter und Rechtsspruch. Di e S ch u l h ä u s e r, vielfach zugleich die Wohnungen des Gemeindedieners, der Sitz des rituellen Ouellbades, des Geslügelschlachthofes, wenn nicht auch der Synagoge», alles erhält der Staat ohne Entschädigung. Die Sch ul lasse ge ht an die Kämmereik a s s e über. Stiftungen wachsen der christlichen Kasse zu. Was an die jüdische Schulhoheit noch erinnert, das werden an einigen Orten nur die Lasten sein, welche der jüdische» Kasse dauernd insoweit verbleiben, als diese Kasse als „Dritter" nach 8 16, Ms. 1 des Entwurfs etwa angesehen wird. Auch solche Fälle werden nicht vereinzelt. sein. Schon seit Jahren habe» politische Gemeinden und die Schulaufsichtsbehörde dahin gewirkt, daß die jüdischen Volksschulen in den öffentlichen Gemeindeschulen ausgehen. Zuweilen haben die jüdischen Gemeinden dem zugestimmt und einen Beitrag gezeichnet, in der Erwartung, daß dagegen dauernd eine jüdische Lehrkraft an der öffentlichen paritätischen Volksschule beschäftigt werde. Ohne besondere Teklaration, fürchten wir, wird die Verpflichtung der jüdischen Gemeinde bestehen bleiben, die der öffentlichen Schule zur weiteren Beschäftigung des jüd. Lehrers erlöschen. Nur eine besondere Schulverfassung (Z 24. Abs. 3) gibt dem jüdischen Lehrer an solche,» christlich-jüdischen Schulen einen gewissen Schutz." Wenn diese Ausführungen zutreffend sind, dann müßte sich die gesamte deutsche Jndenheit wie ein Mann erheben. Wohl hat der „Verband der Deutschen Juden" bereits eine Denkschrift an das Wgeordnetenbans gehen lassen. Vielleicht aber genügt das allein noH nicht und »nüßte die große Oeffentlichkeit für diese immens wichttge, staatsrechtliche Angelegenheit interessiert werden. Die Sache ist zu wichtig, als daß deren Schicksal dem Ungefähr einer Petitton überlassen werden darf. * -» * In seinem Schreiben an Jacob H. Schiff zur 250jährigen Gedenkfeier der Ansiedelung der Juden in den Bereinigten Staaten rühmt Präsident Roosevelt die vorzüglichen Eigenschaften der Juden als Bürger und Menschen sowohl dem Staate als auch ihren Mitmenschen gegenüber. „Ich bin froh, sagen zu können," — sagt er u. a. nachdem er die großen Verdienste, die sich die Juden um ihr amerikanisches Vaterland erworben haben, ausgezählt hat — „daß die Juden in den Vereinigten Staaten, während sie ihrer Glaubens- und Rasseiiberlieferung treu blieben, unzertrennlich in das große Heer amerikanischer Bürger einverleibt worden sind. Sie sind ehrenhaft, ausgezeichnet durch ihren Fleiß, ihren Gehorsam vor dem Gesetze und streben nach der WohlfahrtdesBaterlandes. Ties gilt nicht nur für die Nachkommen der früheren Ansiedler, und die in Amerika Geborenen, sondern auch von denen, die an unsere Küsten in den letzten 25 Jahren als Flüchtlinge kamen." Wenn wir die Worte.des Präsidenten Roosevelt hier auszugsweise bringen, so geschieht es nicht, weil sie uns etwas Neues und Schmeichelhaftes bieten. Wir sind uns unseres Wertes für die Völker bewußt, auch sind wir uns im Klaren über den zweifelhaften Wert solcher noch so gut gemeinter Aeußerungen; ist doch der Anttsemittsmus meistens ein Ausfluß der breiten Massen und vermag doch unter gewissen Umständen ein liberales Oberhaupt nichts gegen den Willen des Volkes auszurichten. Auch in Amerika mangelt es nicht an Antiseinitismus, und wie würde es dort aussehen, wenn die Lage des Landes sich schief gestalten sollte? — Dann würden auch die Worte eines Roosevelt ganz anders klingen! Schon die Tatsache, daß auf Wunsch einiger Schichten der Bevölkerung ein Einwanderungsverbot in ernste Erwägung gezogen wird, bestätigt diese Annahme. — Allein wir nehmen von dieser Kundgebung deshalb Notiz, um sie den Lenkern anderer Staaten und deren Ober-

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