Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 48 (15.12.1905)
- Date
- 1905-12-15
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Heite' 2. tenSimnltan sch ulen, die hier klipp und klar für rein christliche Schulen erklärt werden, an denen nur christliche Lehrkräfte Aust ellungfindenkön ne n. Toch nein, für Zeichnen, Turnen, Handarbeit und ähnliche Fächer sind die Juden noch zugelassen. Freilich, wer den Verhältnissen etwas näher steht, wer weiß, wie es mit der Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den städtischen Simultanschulen bestellt ist, wird über diese Anordnung des Gesetzentwurfs nicht überrascht sein. Und wer es sonst wissen wollte, auch nicht! Tie Differenzen der Berliner Schulbehörden mit dem Kultusministeriums werden noch nicht überall vergessen sein; wie es in Frankfurt steht, konnte man, an drei interessanten Beispielen illustriert, erst vor wenigen Wochen in den jüdischen Zeitungen lesen. (Tie Frankfurter Demokraten allerdings schwiegen sowohl in den Zeitungen als auch in der Stadtverordnetenversammlung stille, trotz ihres „heldenmütigen" Kampfes für die „Simultan"schule bei den letzten Stadtverordnctenwahlen. Wer erklärt das?) Bei öffentlichen politischen Versammlungen aber und bei Wahlen sind es nicht zum wenigsten gewisse jüdische Kreise, die eintreten für die Erhaltung unseres „bewährten" Simultanschulsystems, dafür kämpfen im Interesse des religiösen Friedens, oder wohl zum Beweise, daß sie für die Gleichberechtigung sogar unser teuerstes Recht preisgeben, das auf die Unterweisung und Erziehung unserer Jugend in altjüdischem Geiste. Wenigstens scheinen sie alle, die unter der Simultanschulflagge kämpfen, nicht zn wissen (oder wollen sie es nicht?), daß es sich gar nicht umallgc meininterkonfessionelle Schule», sondern um rein christliche Anstalten handelt. Einsichtige Männer haben längst erkannt, welche Gefahren für die religiöse Erziehung und Zn- , kunft der Heranwachsenden Jugend gerade der minderbemittelten Kreise aus dem Besuche dieser christlichen Simultapschulcn erwachsen — man bedenke neben den direkten unterrichtlichen Einflüssen religiöser (christlicher) Art nur an den fast unabwendbaren Zwang zur Entheiligung des Sabbats — und haben da, wo die Gründung öffentlicher Schulen aus irgend welchen Gründe» nicht möglich war, jüdische Privatvolksschulen gegründet. (Solche gibt es an vielen Orten der preuß. Monarchie, besonders im Westen; auch in Frankfurt besteht eine solche, die von über 300 Schülern besucht wird. Ihre Stellung wird durch das neue Gesetz nicht berührt.) Wenn es sich aber um Unterstützung dieser Schule» handelt, die zum Teil auf freiwillige Beiträge angewiesen sind, dann kann man gerade von diesen ^.preußischen Staatsbürgern jüdischen Glaubens" hören, daß wir Juden Unrecht täten, uns abzusondern, wir seien schuld, sagt man, wenn dadurch konfessionelle Hetzereien entstehen. Christliche Männer halten allerdings für selbstverständlich, was bei diesen Juden als „jüdische Intoleranz" gilt, und wie all die Ausdrücke sonst lauten, lieber die streng paritätische Allgemeinschule, die den Religionsunterricht den einzelnen Religions-GeseUschaften überläßt, die ain Ende gar wie in einigen Schulen in Sachsen-Weimar am Samstag die christlichen Kinder nur in Religion unterrichtet, ließe sich ja reden. Für die christliche Simultanschule kann ein wirklicher Jude nichts übrig haben, und wenn es etwas Gutes für uns Jüden in diesem Schulgesctzcntwurse gibt, dann ist es der klare und deutliche Beweis, daß die Simultanschule christlich ist und daß die Juden, die noch für sie eintreten und wirken, Assimilanten sind, denen im Grunde alles Jüdische ein Torn im Auge ist. Leider wird sich die Zukunft ber öffentlichen jüdischen Schulen recht traurig gestalten, wenn der Entwurf in seinen Hauptlinien, was sehr wahrscheinlich ist, zum Gesetz erhoben wird. Tie Bestimmung des § 24, Abs. l und 2, daß den Schnlverbänden die Erhaltung, Auslösung oder Neuerrichtung öffentlicher jüdischer Schulen überlassen bleibt, gcht der Gesetzgeber damit zu begründen, daß die ahl der Schüler dieser Schulen seit Jahrzehnten zurückgegangen sei. Tie Schülcrzahl betrug nämlich: 1886: 13249 — 1891: 9502 — 1896 : 8123 — 1901: 6937. Tas Kultusministerium unterläßt es leider, uns aus seinen Akten mitzuteilen, wie groß die Zahl der jüdischen Kinder in den öffentlichen konfessionellen oder Simultanschulen ist, und wie sich dieselben wenigstens auf die größeren Ortschaften der Monarchie verteilen. Tas Bild würde sich dann doch in etwas verändern. Wenn man die Tatsache berücksichtigt, daß die Zahl der Juden auf dem platten Lande fortwährend zurückgcht, daß das immer schwerer werdende Ringen um die Existenz die Zurückgebliebenen förmlich zwingt — wenn sie es nicht schon bekanntermaßen aus freien Stücken tun würden — sich alle erdenkliche Mühe zu geben, ihren Kindern eine höhere, über das Ziel der Volksschule hinausgehende Bildung zu teil werden zu lassen, dann wird der Rückgang der jüd. Schüler niemand überrasche». Aber es wird auch niemand bestreiten können, daß, in einer recht beträchtlichen Anzahl von Mittel- und Großstädten die zur Errichtung einer konfessionellen Minderheitsschulc nötige Mindestzahl von 120 jüdischen Volksschulkindern wohl vorhanden ist. Mit welchem Rcchtsgrund nun die Begründung des Gesetzes unter ausdrücklicher Berufung auf die Verfassungsurkunde behaupten kann, die bürgerlichen Gemeinden könnten zur Errichtung jüdischer Schulen nicht gezwungen werden, also auch da nicht, wo die erforderliche Anzahl jüd. Kinder vorhanden ist, bleibt rätselhaft. (Sind denn die Bestimmungen der Verfassung über die Gleich¬ Frankfurter Israelitisches Famitienblatt. berechtigung der Staatsbürger schon aufgehoben? Anm. d. Red.) 'Der 'Artikel 24 der Verfassung spricht von Berücksichtigung der konfession. Verhältnisse bei der Einrichtung von Volksschulen nnd von der Befugnis der Religionsgesellschasten, den Religionsunterricht zu leiten. Tas Wort christlich wird man vergeblich darin suchen. Müßte da die Begründung des Gesetzes nicht im Gegenteil sagen: Tie bürgerlichen Gemeinden können, wenn man die Verfassung nicht umgehen will, gezwungen werden, össentliche jüdische Schulen nach Maßgabe dieses Gesetzes cinzurichten! Hoffentlich finden sich im preußischen Abgcordnetenhause auf der Linken und im Zentrum noch Männer, die ihre Stimme zum Protest gegen diese im Widerspruch zur Verfassung stehenden Bestimmungen erheben, und die dafür eintreten, daß den Juden die ihnen gesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung nicht verkümmert oder gar entzogen wird. Ganz ähnlich verhält cs sich mit den Bestimmungen über die Bezahlung des Religionsunterrichts. Aus dem allgemeinen Steuererträgnis, also auch aus dem Gelbe der jüdischen Steuerzahler, muß selbst da, wo die Gemeinde unvermögend ist und dadurch übermäßig belastet wäre, ein Religionsunterricht erteilt werden, sobald 12 Kinder da sind, die — einer christlichen Konfession angehören. Den Juden bleibt es überlassen, für den Religions-Unterricht ihrer Kinder selbst aufzukommen. Wenn man ihnen schon nicht das Recht zugestehen will, daß für eine Minorität jüd. Kinder ein Lehrer zur Erteilung des Religionsunterrichts angcstellt werde, der auch anderen Unterricht erteilen darf (§ 21, 3 des Entwurfs), warum werben die bürgerlichen Gemeinden nicht wenigstens verpflichtet, den Synagogcn-Gemeinden, sobald 12 schulpflichtige Kinder vorhanden sind, für 4 bczw. 5 Stunden den Religionslehrer zu bezahlen. (Tas ist die in den Allg. Bestimmungen vorgcschricbene Zahl von Religionsstunden.) Tas würde für viele kleine Gemeinden eine recht ansehnliche Erleichterung ihrer Kultusstcuerlast bedeuten, und was den ch r i st l i ch e n Minoritäten recht ist, sollte doch für die jüd. als billig erachtet werden. Man beruft sich auf § 62 des Judengesetzes von 1847, das vor der, Verfassung erlassen wurde, und läßt die jüd. Staatsbürger zweimal Steuer zahlen. Geradezu verhängnisvoll wird sich die Bestimmung des § 24 Abs. 1 für die 103 von Sozietäten unterhaltenen Schule» erweisen. Tie Befürchtung liegt nur zu nahe, daß beim Uebergang der Schulunterhaltungspflicht auf die politischen Gemeinden, besonders da, wo die Schülerzahl keine sehr große ist, der Fortbestand der jüdischen Sonderschulen sehr in Frage gestellt wird. Wenn sich das auch für den Augenblick nicht bemerkbar machen wird, da die bisher angestellten Lehrer bis zu ihrer anderweiten Verwendung im Schuldienste von den neuen Schulverbänden unterhalten werden müssen, so wird sich bald zeigen, daß mit dem Abgänge der Lehrer durch Pensionierung oder Versetzung auch die Schulen nach und nach eingchen werden. Die Synagogengemeinden werden in den seltensten Fällen in der Lage sein, die eingehende Schule als Privat- oder öffentliche Schule auf 'ihren Etat zu übernehmen. Man darf wohl hoffen, daß die Synagogen-Gemcinden, die bisher aus ihren Mitteln, wenn auch mit Beihilfe der politischen Gemeinde, Schulen unterhalten haben, das auch in Zukunft tun werden; allerdings erscheint es nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs und seiner Begründung zweifelhaft, ob die Synagogengemeindeschulen als össentliche Schulen weiter bestehen bleiben können. Der Erfolg des neuen Gesetzes wird also sein: Allmähliches Eingehen der bisher bestehenden, keine oder verhältnismäßig nur seltene R e u g r ü n d u ng öffentlicher jüdischer Volksschulen. Die Zukunft der jüdischen Elementarschulen beruht also auf S e l b st h i l f e, d. h. aus den privaten Schulen. Solche nach Inkrafttreten des Gesetzes überall zu gründen, ist eine Ehrenpflicht der jüdischen Gemeinden, die ihre Jugend nicht in Schulen erziehen und unterrichten lassen werden, die mehr noch als bisher durchtränkt sein werden von christlich-konfesjionellem Geiste, die weder berechtigt noch verpflichtet sind, die religiöse Eigenart des jüdischen Kindes zu beachten oder gar zu schonen und zu fördern. Tie jüdischen Schüler werden ja in diesen Schulen nur geduldet sein, weil sie eben irgendwo die Schule besuchen müssen; denn, wie § 18 des Entwurfs besagt, darf lediglich wegen seines Religionsbekenntnisses niemandem der Besuch einer öffentlichen Volksschule versagt werden. Gedeihen, blühen und erfolgreich wirken können aber die jüdischen Privatschulen nur dann, wenn die Gemeinden es als ihre Pflicht betrachten, die Lehrer in Gehalt, Pension und Reliktenversorgung den christlichen Lehrern gleichzustellen, die ja nirgends in Preußen übermäßig gut bezahlt werden, auch nicht, wie man vielfach meint, in Frankfurt a. SA. Größere Gemeinden werden das auch leisten können, kleineren wird es allerdings schwer fallen, nach dem wahrscheinlichen Wegfall der bisher gewährten staatlichen und kommunalen Beihilfen, dieser ihrer selbstverständlichen Pflicht allein Nachzutommen. Da wäre eben Vorsorge zu treffen, daß die in den - Großgemcinden für derartige Zwecke sicherlich in reichstem Maße vorhandenen. Mittel, den, kleinen Gemeinden zu gute kommen können; dafür zu sorgen, wäre wichtiger und segensreicher,' als um die Grün- Nr. 48. düng von Bezirksrabbinaten oder die Inspektion des Religionsunterrichts zu streiten. Noch ist aber das schlimmste nicht geschehen, der Entwurf befindet sich noch in den ersten Vorstadien der Beratung. Darum gilt es, vor allem laut und deutlich die Stimme zu erheben zum Protest gegen die Zurücksetzung der Juden gegenüber der andersgläubigen Bevölkerung, ist cs Pflicht aller beteiligten Kreisender großen jüd. Vereinigungen, der Rabbiner, Gemeinden und Lehrer, die Abgeordneten der Linken und des Zentrums zu veranlassen, für die Gleichberechtigung der Juden und der jüdischen Schulen einzutreten, insbesondere ist es aber die Pflicht der jüdischen Landtagsabgeordncten, trotz der bei ihrer Parteiangehörigkeit leider selbstverständlichen Gegnerschaft zur konfessionellen Schule, dafür Sorge zu tragen, daß die jüdische Volksschule vor der Vernichtung bewahrt bleibe, daß sie vielmehr nach jeder Richtung der christlichen gleichgestellt werde. Darum aus zum Kampfe gegen die zurücksetzenden Bestimmungen des § 24 des Schulgesetzentwurfs! Nur wenn wir uns entschieden und mannhaft wehren, können wir zu unserem Rechte gelangen, können wir den mittleren und kleinen Gemeinden den Fortbestand ihrer Volksschulen gewähren und die Gründung neuer Schulen ermöglichen, auf denen nach dem Spruche unsere Weisen s. A. (Sabb. 119 b) die Welt beruht: Komm, Freund! Ich zeige dir des Erdballs feste Stützen! — Ter zarten Kinder Hauch, die in den Schulen sitzen! Die Woche. lieber die Situation, in der sich die ö st erreich ischc Jndenheit gegenwärtig befindet, läßt sich „T>r. Bloch's Oesterr. Wochenschrift", wie folgt, vernehmen: „Die Versumpfung des öffentlichen Lebens in Oesterreich, die durch den Nationalitätenhader und das Privilegicnparlament herbeigeführt wurde, hat niemand schwerer büßen müssen als die Inden. Aller Haß der einzelnen Volksstämme nnd Volksschichten gegeneinander entlud sich vor allem auf die Häupter unserer unglücklichen Glaubensgenossen. Gab es in Böhmen einen Streit um Straßennamen und Firmenschilder, äußerte sich in Galizien die Unzufriedenheit mit dem Regiment der Schlachta, galt es in Wien für klerikale Bestrebnirgen Stimmung zn mache», so wurde immer wieder ein bischen gegen die Juden gehetzt. Ihre wirtschaftliche Abschlachtung, ihre allmälige Aushungerung war schließlich und endlich das offen zugestandene oder still betätigte Bekenntnis aller Parteien geworden. Min tritt zum ersten Mal seit dreißig Jahren wieder eine große politische Reform an die Völker Oesterreichs heran, die nns der tötlichen Stagnation des ganzen' öffentlichen Lebens entreißen soll. Tie Wahlrechtsbewegung ist plötzlich zur 'Hochflut angeschwollen, die bisher entrechteten und unterdrückten Volksklassen jubeln und ihr Jubel äußert sich — in neuerlichen Jüdenhetzen. Ter Kampf um das allgemeine Wahlrecht hat in Böhmen uiid Mähren mit antisemitischen Gewalttätigkeiten, mit Angriffen auf Leben und Eigentum der Juden eingesetzt. Wir wollen nicht große Worte gebrauchen, nicht mit der Phrase kommen, daß eine reine und heilige Sache durch solche Hetzen befleckt und geschändet wurde. Was sich in Prag, in Boskowitz, Austerlitz und Wischau ereignete, ist ja immer die natürliche Folge der jahrzehntelang betriebenen und von oben geduldeten Taktik, für alle sozialen und wirtschaftlichen Uebel, für allen politischen und nationalen Zank und Hader die Juden verantwortlich zn machen, die man allein als die Ausbeuter, als die Volksfeinde, als die Urheber des Pauperismus auf der einen Seite, aller Angriffe auf die bevorrechtete Stellung des Hochadels auf der anderen Seite und zuletzt sogar aller Zwistigkeiten zwischen Cis und Trans hinstellt. Wir wollen, wie gesagt, nicht pathetisch werden, aber die nüchterne Beurteilung der Tatsachen sagt uns, daß die Freiheit, welche für die bisher rechtlosen Klassen im Anzuge ist, neue nnd ernste Gefahren für die gesamte österreichische Judenschaft in sich birgt. In unserer vorigen Stummer haben wir ausgeführt, daß wir Juden unserer ganzen geschichtlichen Entwicklung untreu werden uikd alle Grundlagen unserer staatsbürgerlichen Existenz preisgeben würden, wenn wir nicht niit aller Kraft und Entschiedenheit für das allgenieine und gleiche Wahlrecht einträten. Tie Sache aller Unterdrückten wird auch stets die Sache des jüdischen Volkes sein, selbst wenn wir nicht ohne Grund besorgen müssen, daß die bisher Unterdrückten alsbald die Reihen unserer Bedrücker verstärken werben.