Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 17 (5.5.1905)
- Date
- 1905-05-05
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Frankfurter Israelitischer Familienblatt. Nr. 17. grauenhaften Geschichte des Mischen Volkes gelernt. — Wie tief unglücklich bist du mein Volk, daß du dich in dein eigen Fleisch schneidest und mit deinen eigenen Händen dir Las Verderben bringst! Schalmaun. Die Schiichtdebatte im Wiener Rathaus. Sitzung vom 28. April mit Bürgermeister Lueger als Vorsitzender. Zum Worte sind gemeldet: contra: die Gemcinderäte Ritter b. Goldschmied, Klebindcr, Hohensinner, Doktor Hein, Schuhmeicr und Dr. Mittler; pro: die Gemeinberäte Bielohlawek, Lauxünd Hierhammer. Berichterstatter D r. K r e n n: Es ist eine Eingabe der Kultusgemeinde an das Präsidium gelangt, worin versucht wird, alle von mir ausgestellten Behauptungen zu widerlegen. Ich hoffe, die Anfechtungen, die meine Behauptungen erfahren haben, in der Schlußrede zu widerlegen, i ^Dr. Lueger: Jchbitte die Her reu, hereinzukommen, auichi die draußen, denn sonst sind wir nicht beschlußfähig. Sie haben sich die Sch ächtfrage ei »gebrockt. Sie sollen sie selbst auslöfseln. Ritter v. Goldschmied: Ich habe als Jude und als Mitglied der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde die Pflicht, in dieser Angelegenheit meine Meinung auszusprechen. Es wird verlangt, daß die Tiere vor dem Schächten betäubt werden sollen. Es wird gesagt: Ihr mögt weiter schächten, aber nicht nach der Methode, wie sie von altersher gebräuchlich ist, und wie sie durch die Bibel überliefert worden, sondern ich gebe Euch den Rat, daß Ihr das Schächten ausführt, indem Ihr das Tier früher betäubt. Nicht das Schächten wirb verboten, aber das vorherige Betäuben wird geboten, falls in den Wiener Schlachthäusern das Schächtgcbot zur Durchführung kommt. Das ist der alte Spaß von der ,Republik mit dem Großherzog an der Spitze. Das gibt es nicht in der jüdischen Religion. Was würden Sie dazu sagen, wenn wir aus Ihrer Religion ein Gebot herausgreifen und sagen würden: Das sollt Ihr machen, aber mit einer gewissen Abänderung. Das Schächtgebot in seiner Totalität ist nicht zu detaillieren. Was ist das Schächten? Das Durchschneiden der Speiseröhre und der Luftröhre mit einem haarscharfen Messer durch einen einmaligen, höchstens zweimaligen Zug. (Zwischenruf: Die Vorbereitungen!) Die Vorbereitungen zum Durchschneiden des Halses sind nicht um ein Haar unangenehmer als die Vorbereitungen zum Stirnschlage. Es gibt in der jüdischen Religion in dieser Sache keine Sezession. Entweder es ivird geschächtet in der ganzen Vorschrift, oder das Schächten hat keine Giltigkeit. Das Gesetz Moses hat diese Art der Tötung als die humanste angeordnet, und 4000 Jahre später hat die physiologische Wissenschaft die Richtigkeit dieser Anschauung bestätigt. Durch den Halsschnitt entfließt ein Strom Blutes mit solcher Raschheft dem Tiere, daß das Gehirn innerhalb zwei bis drei Sekunden blutleer wird. Damft ist die Frage gelöst: Das blutleere Gehirn fühlt und denkt nicht. Bei aller Hochachtung vor der Person des Referenten muß ich ihm den Vorwurf machen, daß er cs sich mft seinem Referat leicht gemacht habe. Er stützt sich auf den Antrag des Tierschutzvereines, und dieser ist identisch mit dem Anträge des ehemaligen Magistratsdirektors Prcyer. Wenn Preher keine anderen Verdienste hätte, mft diesem Anträge ist er entgleist. Nach der religiösen Sette der Frage kommt die juridische. Die Behörde ist an die Gesetze vom Jahre 1892 gebunden, durch welche den Juden die freie Uebung ihrer Kultusgcbräuche gewährleistet wird; sie kann den Anträgen des Stadtrates nicht Gehör schenken. Ich erbitte Ablehnung des Stadtratsanttages. Bielohlawek: Ich gehe auf die Tierquälerei gar nicht ein. (Widerspruch.) Ich habe ein anderes Argument, das mir viel triftiger erscheint. Ich werde die Herren Juden bei ihrem Fortschritts- und Freiheitsgefühl packen. Ich werde nicht mit Gutachten von berühmten Autoritäten kommen, wie Virchow und Konsorten. (Rufe: Alle bestochen!) Denn wir haben im Gasprozesse gesehen, was die Gutachten hervorragender Autoritäten heißen. Herr Gemeinderat Goldschmied gehört selbst nicht zu den orthodoxen Juden; denn ich habe ihn unlängst gesehen, wie er einen gesülzten Schweinskopf mit Zunge gegessen hat. (Lebhafte Heiterkeit.) Im Gesetze Mosis heißt es: Das Fleisch vom kranken Tiere darf nicht gegessen, sondern muß verbrannt werden. Wenn dies die Juden tun, dann bin ich mit dem Schächten einverstanden. Aber daß wir das fressen, was die Juden nicht wollen, das gibts nicht. (Lebhafter Beifall.) Was für die Juden ungenießbar ist, das ist auch für uns ungenießbar. Ich glaube nicht, daß die Autoritäten, welche zu Gunsten des Schächtens geschrieben haben, wirklich bestochen worden sind. Es gibt nämlich auch andere Mittel. Ich erzähle den folgenden Fall: In der vorigen Woche ist Direktor Lautcnburg als Gast im Raimundtheatcr ausgetreten. Er wählte sich als Rolle Nathan der Weise. Die Wiener Bevölkerung war jedoch gescheiter als er. Sie ist nicht ins Theater gegangen; sie hat gerade genug daran, wenn sie drei- oder viermal im Jahre die Rolle monoton herunterlciern hört. So wird das Wohlwollen zu erkaufen gesucht. Das Schächten ist einerseits tierquälcrisch, andererseits für uns blamierend. Liberale Gemeinden, wie Potsdam, haben sich für das Schächtverbot ausgesprochen. Nicht nur das; dazu kommt noch folgendes: Die Fleischhauer fürchten, daß ihnen beim Schächten der eine oder der andere Ochs trefe wird, und es ist so weit gekommen, daß manche Fleischhauer sämtliche Ochsen schächten lassen. Wir sind nicht gegen die Religion der Juden. Wir bekriegen sie nicht wegen ihrer Religion, sondern in der Rasse liegtdieSchweinerei. E ltbogen springt auf und ruft: Das müssen wir uns gefallen lassen! Skandal! Klebindcr: Das Referat hat mich enttäuscht, indem der Referent, der doch den gebildeten Ständen angehört, sich auf den wissenschaftlichen Teil gar nicht eingelassen hat; er hat nur den früheren Magistratsdirektor Preyer zittert, der ja ein sehr guter Beamter gewesen ist, aber auf physiologischem und veterinärem Gebiet wenig Lorbcern gefunden hat. Ich muß mich dagegen verwahren, daß die hervorragendsten Vertteter der Wissenschaft um schnöden Lohn ihre wissenschaftliche Ucberzeugung preisgeben. Der Antrag aufErlassung einesSchächtvcrbotes im Deutschen Reiche ist eine ungeheure Blamage für die der christlichsozialen Partei nahestehenden Parteigenossen gewesen. Der ganze Reichstag, bis auf eine Stimme, hat sich gegen die Erlassung eines Schächtverbotcs ausgesprochen. Ja, in den Schlachthäusern, welche das Fleisch für die Konservenfabriken abgeben, ist das Schächten obligatorisch, weil es erwiesen ist, daß das Fleisch durch das Schächten am besten und haltbarsten wird. Das Schächten dauert nur 2 bis 3 Sekunden. Wenn Sie so tierfreundlich sind, hätten Sie schon längst andere Dinge gefunden, die abzustellen wären. Die Juden sind vollkommen glcichberechttgte Staatsbürger; die Verwaltung der Gemeinde Wie» hat die Verpflichtung, alle Mitglieder ohne Unterschied der Konfession, des Standes und der Nationalität nach gleichem Maße zu messen. Fügen müssen sich die Juden nur dem Gesetze, de» Geboten der Sittlichkeit und des Anstandes, und gegen diese Gebote haben die Juden niemals verstoßen. Das ist nicht der Grund, warum Sie die Juden hassen, der liegt ganz wo anders; es ist ein Grund, auf dem Sie die Herrschaft Ihrer Existenz aufgcbaut haben. Laux präzisiert seine Stellung in dieser Frage als katholischer Priester und erklärt, daß das Schächten ohne Betäubung keine religiöse Vorschrift der Juden und daß es deshalb kein Eingriff in die Gewissensfreiheit der Juden sei, wenn das Schächten verboten werde. Das Schächten sei eine rabbinistischc Einrichtung. Moses habe bloß den Genuß des Blutes verboten, und im ganzen Alten Testamente finde sich keine Vorschrift über das Töten der Tiere. Es wird Schluß der Debatte und Wahl von Generalredncrn genehmigt. D r. Hein (Gencralredner contra) beginnt unter ziemlichem Lärm zu sprechen. Er wendet sich zunächst gegen seine christlichsozialcn Vorredner und erklärt dann, sowohl das Ministerium als der Berwaltungsgerichtshof haben erkannt, eine Gemeinde sei nicht berechtigt, ein Schächtverbot zu erlassen. Auch moralisch sei nicht der mindeste Anlaß für die Gemeinde, sich mit dieser Angelegenhett zu befassen. Der Redner betont, daß gerade das katholische Zentrum im deutschen Reichstag gegen das Schächtverbot sich aussprach. (Zwischenrufe: Was beweist das!) Daß das Schächten eine Tierquälerei sei, ist nicht erwiesen, und eine ganze Reihe von schwerwiegenden Gutachten spricht dagegen. Tierquälereien ganz anderer Art geschehen tagtäglich. Da müßte der Tierschutzvercin eingreifen. Und warum nicht bei den Menschen an- ' fangen? Warum nicht zuerst Menschenquälereien abschaffen,? Wenn wir schon dabei sind, da müßten wir an den Stadtrat das Ersuchen stellen, daß die Gebräuche sämllicher ancrkaunter Religionsgenleinschaften dahin zu prüfen seien, ob sie keine Menschenquälereien enthalten. Auch das wirtschaftliche Moment sei vom Standpunkte - der Gemeinde nicht außer Acht zu lassen; wenn nicht geschächtet werden darf, müssen die orthodoxen Juden das Fleisch von auswärts beziehen. * H i c rha m m e r (Generalredner pro) erzählt die Wahrnehmungen, die er bei wiederholten Schlachtungen gemacht habe. Die heute hier contta sprachen, redeten nicht aus innerer Ucberzeugung; es, galt nur, die jüdische Solidarität zu zeigen und als Verteidiger alles Jüdischen aufzutretcn, ob es gut oder schlecht sei. Wenn der akademisch gebildete Jude so an dieser grausamen Todcsart sesthält, nur damit.er Recht behält, dann dürsen wir uns nicht wundern, wenn im finsteren Aberglauben lebende Juden manchesmal Dinge begehen (Beifall und Widerspruch), die unter dein Namen „Märchen" snbsummicrt werden, die aber keine Märchen sind. Wenn auch heute hier beschlossen wird, ein Schächtverbot zu erlassen, so hat noch die Regierung, das Ministerium zu sprechen; und daß dann den Juden Recht gegeben wird, das sind wir in Oesterreich schon gewöhnt. Daß auch der deutsche Reichstag sich gegen ein Schächtverbot ausgesprochen hat, beweist nur, daß auch er ganz unter dem Judenbanne schmachtet. In vorgerückter Stunde erhält der Berichterstatter Dr. Stenn sein Schlußwort. Er knüpft an die Zuschrift der israelitischen Kultusgemeinde an, verliest dann die Gutachten einer größeren Anzahl von Rabbinern(?), welche sich gegen das Schächten aussprechen u. bemerkt dann noch, daß über das Bewußtsein des Tieres Kontrollprobeu gemacht wurden. Es sei wahrgenommen worden, daß 15 bis 20 Minuten bis zur vollständigen Blutleere des Gehirnes verstteichen. Wenn auch die großen Halsschlagadern durchschnitten werde», so fließe noch immer .durch die vertikale Arterie des Rückenmarkes Blut genug in das Gehirn, um das Tier noch längere Zeit bei Bewußtsein zu erhalten und kein Physiologe der Jetztzeit würde ein solches Gutachten abgeben, wie es noch vor 12 bis 20 Jahren von hervorragenden Autoritäten abgegeben wurde. Um 12 Uhr wird zur Abstimmung geschritten, welche über Antrag Hallmanns durch Namenaufruf erfolgt. Der Referenten an trag.wird mit 57 gegen 11 Stimme »angenommen. Aus aU'er Wett. Deutsches Reich. Leipzig. Eine reizende antisemitische Geschichte kam gm Mittwoch, den 19. v. M. vor deni Kriegsgericht der 4. sächsischen Division in Chemnitz ans Tageslicht. Der Fabrikant Illing und der Bankier M e tz n c r, beides Landwehrossiziere, hatten sich wegen Herausforderung des konservativen Landtagsab geordneten Ulrich in Chemnitz zum Zweikampf mit tödlichen Waffen , zu verantworten. Den Grund zu dieser Kontrahage gab folgender Vorfall: Bei der diesjährigen Wahl von Beisitzern zum Kaufmannsgerichte in Chemnitz standen sich bei den Kaufleuten zwei Listen gegenüber. Die eine Kiste enthielt nun — schrecklich, aber wahr — die Namen von zwei jüdischen Firmeninhabern. Das durfte in dem. antisemitischen Sachsen unter keinen Umständen geduldet werden, und so erließen am Wahltage zwei Unterzeichner der anderen Liste, die Kaufleute Ulrich und Schubert, einen „Aufruf" an die Wähler, in dem sie die Wähler der Gegenliste in beweglichen Worten baten, wenigstens die Namen der-zwei Juden zu streichen und durch andere zu ersetzen, damit so verhindert werde, ,^daß das israelitische Element unter den Beisitzern eine unangemessene Rolle spiele." Die Herren Illing und Metzner, die Mittinterzeichner der von Ulrich und Schubert empfohlenen Liste waren, fühlten sich durch diesen „Aufruf" unangenehm berührt, und, um den Verdacht nicht anfkoimnen zu lassen, als ob sie mit dessen Inhalt einverstanden wären, wandten sie sich in einem Ziundschreibcn an die übrigen Mitunterzeichner der Liste, von denen hierauf 24 ebenfalls den „Aufruf" mißbilligten. Ein Exemplar des Rundschreibens war nun auch Ulrich in die Hände geraten. Ulrich, der Stadtverordneter in Chemnitz und Mitglied der konservativen Partei im sächsischen Landtage ist, schrieb nun an den Bankier Metzner einen Brief, in dem er schließlich sagte: „er wolle es dahingestellt sein lassen, ob es sich mit der E h r e eines deutschen Offiziers vereinbare, wenn dieser den Juden Unterstützung angedeihen lasse." Illing und Metzner, die Unterzeichner des Rundschreibens, die beide Landwehrosfiziere sind, fühlten sich durch diesen Passus beleidigt und forderten Ulrich auf, die Beleidigung zürückzunehmen und sich zu entschuldigen. Da dies nicht geschah, schickteil ihm beide Offiziere eine Pistolensorderung, die aber merkwürdigerweise von dem tapferen, um die Ehre des deutschen Offiziersstandes so besorgten Landtagsabgeordneten rundweg abgclehnt wurde.