Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1905)
- Date
- 1905-04-19
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8. Nr. 16_'_ " möchte und der' doch auch erst „lernen" muß, es ge-1 stattet, das Totschlägen mit dem 'Beile zu „probieren" und nochmals zu probieren bis zur erlangten Sicherheit, obgleich hier ungemein eher ein Fehlgehen zu befürchten ist als bei der mit heiligernster Vorsicht geübten Schechita. Halt Bauer usw. Vor 12 Jahren schon hat man auch» dem gleichen Einflüsse zufolge, die Verwendung des Blutes geschachteter Tiere untersagt. Als Grund ward die Befürchtung ausgesprochen, es könnte die Entleerung der durchschnittenen Speiseröhre sich dein Blute bcimischcn, dessen Verwendung somit gesundheitsschädlich wäre. Dies Verbot wurde in der Praxis nicht rigoros angewendet, in der jüngeren Zeit aber von neuem eingeschärft. Jetzt kommt nun der Straubinger Fragebogen, der direkt sich gegen die jüdische Schlachtart wendet. Man sieht, daß der Funke unter der Asche immer glimmte. Die Fragen beziehen sich auf alles Mögliche: die verschiedenen Tötungsarten, Zahl der Schlachtungen, die verschiedenen Tiergattungen, das Schächtversahren, Apparate und Vorbereitungen hierzu, die Schächtgebühren, Seelenzahl der jüdischen Gemeinde und deren Versorgungsbedarf mit Koscherfleisch, Standpunkt der.Fleischer zum jüdischen S ch l a ch t v e r f a h r e n, Nachlässigkeiten des jüdischen Schächters, Gefahren für die dabei beteiligten Gehilfen, ob diese christlichen Bekenntnisses sind, Schlachtungen an Sonn- und Feiertagen u. a. m. Wir wollen auf all dieses nicht näher eingehen. Wir greifen nur die Frage 8 heraus, welche lautet: „Würde das Schächten vom Staudpunktc des Betriebes und der Humanität aus betrachtet, nicht wesentlich verbessert werden, wenn an 'Stelle der umständlichen Vorbereitungen und des o't schonungslosen Niederlcgens die vorherige ortsübliche und für alle anderen Schlachttiere vorgeschriebenc Betäubung treten würde? Wenn also erst n a ch der Betäubung der Schächtschnitt erfolgen würde?" Die Herren wissen aus de» zweimaligen Verhandlungen im deutschen Reichstage, aus der umsangreichen Gutachtensammlung über die Schechita, aus der eigenen Erfahrung, daß eine vorhergehende Betäubung des Viehes gleich einem S.chächtvcrbote überhaupt wäre. Sie wissen das, fragen aber doch so in der richtigen Annahme, daß so manche Stimme im gewünschten Sinne abgegeben wird, besonders von christliche» Fleischer», die nicht genügend insormiert sind. Schreiber dieses weiß einen Fall, wo nichtjüdlschc Metzger, die notabene schon > a h r c - lang schächten, dein anssichtführenden Veterinär gegenüber ihr Gutachten für die vorherige Betäubung abgaben in der unschuldigen Voraussetzung, daß man ja dann leichter das Tier schächten könne. Vom Schächter ans das Widersinnige einer solchen Kundgabe aufmerksam gemacht, widerriefen sie mit Bedauern die sachlich haltlose Begutachtung, um sich nicht in's eigne Fleisch zu schneiden. Und wie viele, die nicht genügend informiert sind, mögen der harmlosen Fragestellung gegenüber auf den Leim gehen. Die Tierschützler wollen nur „Stimmen" erhalte», sind diese abgegeben, dann wirken sie als Plebiszit von selber, und der trockene» Zahl der Schächtgegner merkt kein Mensch das Bedauern der Getäuschten an, die ans Grund falscher Voraussetzungen ihr Gutachten abgaben. Es wäre dein nach heilige Pfli cht, ungesäumt in jeder Art Aufklärung zu schaffen, damit die verschmitzte Fragestellung nicht von bedauerlichem Erfolge gekrönt sei. Wie wir hören, sind schon die nötigen Schritte eingcleitet, damit nicht nur in Großstädten, sondern überall, dem gehässigen Unterfangen der sogenannten Tierfreunde die Spitze geboten werde. Besonderer Dank gebührt der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums", die nicht versäumte, frühzeitig genug auf den Straubinger Fragebogen aufmerksam zu machen. Auf welchem Niveau übrigens dieser Fragebogen steht, das möge der geehrte Leser noch aus folgenden charakteristischen Fragen ersehen: Frage löd: „Halten Sie den Schächtschnitt selbst für schmerzhaft?"-! ' Man inuß schon einige Minuten Bedenkzeit sich ausbitten, um das Blödsinnige einer solchen Frage sich recht zu vergegenwärtigen! Das liebe Vieh schweigt über diese Angelegenheit, die Antisemiten sind offenbar zu feige, uni das Experiment einmal am eigenen Hrarckfurter Israelitischer FmMienblatt. Ich zu unternehmen, sie sind aber doch neugierig und so fragen sie in der ganzen Welt herum: „Halten Sie den Schächtschnitt selbst für schmerzhaft!?" -Wir möchte» fast das Ganze für scherzhaft halten, und darum unterlassen wir auch Gegenfragen, wie: Halten Sie den Hammerschlag — dem doch selbst keine Betäubung etwa durch Narkose vorangeht — für ein wohltuendes Mittel für den Kopf der Schlachttiere? Was denkt ein solches Tier in der" Zwischenzeit, wenn es beim 4. oder 5. Schlage erst zusammenstürzt? Sollte man nicht dem zum Tode verurteilten Delinquenten die Wohltat eines wuchtigen Schlages auf den Kopf erst gönnen? Hatten Sie das Blei, welches in den lebendigen Leib der Hasen, Rehe, Hirsche, Wildschweine u. s. f. gejagt wird, nicht für wohltuend, .namentlich wenn es von vornehmer Hand abgeschossen wird? Falls es schmerzhaft sei» sollte, könnte man nicht ein Welt-Preisausschreiben veranstalten darüber, wie man einen Hasen fängt, ohne ihn zu verpulvern? Solche Fragen „könnten" wir stellen — wir stellen sie lieber nicht! Zum Schlüsse sei noch eine Frage zu unterstreichen, die in gleicher Art Ignoranz heuchelt wie die Forderung der Betäubung, die gleichzeitig aber an Arroganz das Größtmöglichste sich leistet. Es ist die Frage 19: „Macht Ihnen das gesamte Schächtversahren den Eindruck einer feierlichen, religiösen Handlung oder aber einer rein gewerbsmäßigen Handlung?!" — Hier soll also der Veterinär, der Fleischer und Metzgersbursche Richter sein über eines unserer heiligste» Religionsgesetze. Von dem „Eindruck", den das Schächten auf diese Sachverständigen macht, soll dessen Wert oder Nutzlosigkeit, dessen rcligionsgesetzlichc Verpslichtungskraft oder Hinfälligkeit sich erweisen! Man stellt sich wieder so, als habe man alle Verhandlungen über die jüdische Schlachtart in den letzte» Dezennien verschlafen. Was soll das „Feierliche" sein beim rituellen Schlachtverfahren? Denkt man etwa an kirchenmäßigcu Gottesdienst dabei, an Gesang und Gebet? „Dunkel ist der Worte Sinn!" IIin aber doch etwas von dieser Feierlichkeit zu verraten, sei bemerkt, daß der jüdische Schlächter vor dem Schächtschnitt einen Segensspruch betet, der, ins Deutsche übersetzt, lautet: „Gelobt seist Tu, Ewiger, unser Gott, der uns geheiligt durch seine Gebote und der uns Befehle erteilte tvcgen des Schlichtens.," Das ist die Segensformel, welche der Jude ivricht, ehe er ein Tier tötet; bas ist die Segensformel, welche an die Heiligung unserer selbst denkt, wenn wir Gottes Gebote vollziehen. Das ist die Segensformel, die — abgesehen vom Schlüsse — in genau derselben Fass u n g wiederkehrt bei allen heiligen Handlungen während des ganze» Jahres, die auch im öffentlichen Gottesdienste nicht anders lautet und nicht erhabener klingt. Das ist die Segensformel, welche den jüdischen Schauchet himmelweit scheidet von dem Fleischergesellen, der oft init unflätigen Redensarten und rohen Flüchen ein Tier niederstreckt. Das ist die Segensformel, die ganz andere Gefühle vermuten läßt, als man glauben machen möchte. Wo in aller Welt gibt es ein Volk, das beim Töten eines Tieres solch edle Regungen bekundet? Weil es ohne äußeres Gepränge geschieht, spricht man der Schechita den Charakter einer feierlich religiösen Handlung ab. Will man dem Arzt, wenn er eine Wunde behandelt, die Eigenschaft eines gebildeten Menschen absprechen, weil man dabei nichts merkt von seinen humanistischen Studien, von seinem akademischen Bildungsgang?Esmachtjaaufdie Zuschauer nicht solchen Eindruck! Hat der jüdische Schächter nicht unendlich viel voraus zu lernen und zu wissen, ehe er sein heiliges 'Amt ausüben darf? Ist nicht ein sogenanntes Fachstudium auch hier von nöten? Ja, eine „gute" Schechita steht der jüdischen Gemeinde so hoch wie der Religionsunterricht und — der Gottesdienst, weshalb auch an Wissen und Lebenswandel des Schächters hohe und strenge Forderungen gestellt werden. Die Frage 19 fordert also unsere ganze Entrüstung heraus! Was uns heilig und wichtig ist, wissen wir selbst am besten, es wird nicht bemessen nach dem Eindruck, den es auf andere, uns Fernstehende, machen kann. Das Zentrum hat int Reichstage f. Z. kräftig seine Stimme erhoben zu Gunsten der Schechita, bas Andenken des Heimgegangenen Dr. Lieber wird heute noch bei allen recht und gerecht denkenden Juden gesegnet. Sollte die Sache im bayerischen Abgeordnetenhaus, wo die Ultramontanen Majorität sind, zur Sprache kommen, dann wird es sicher nicht an warmen Fürsprechern der Gewissensfreiheit fehlen. Trotzdem wollen und sollen wir beizeiten unsere Pflicht und Schuldigkeit tun. Um gewappnet den Feinden unseres Volkes entgegentreten zu können. Aus aller Welt. Deutsches Reich. Berli«. Die Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde nahm von der Zuwendung der Frau Gutilde von Hirsch, geb. Marcuse auf Gereuth im Betrage von Mk. 36 000 zur Errichtung einer „Hirsch Jacob- und Minna Marcuse-Stiftung für arme jüdische Wöchnerinnen" zustimmend Kenntnis. Berlin. Anläßlich der Ernennung des Professor Minkowski -Königsberg zum Ordinarius für innere Medizin an der Universität Greifswald wurde die Vermutung ausgesprochen, daß er zur Zeit der einzige jüdische Ordinarius an einer preußischen Universität sei. Das ist ein Irrtum. Es gibt eine Anzahl Juden unter den preußischen Ordinarien. Unter diesen seien genannt: Der Philosoph Cohen- Marburg, der speziell auch die Arbeit der jüdischen Religionsphilosophen fortzusühren sich bemüht, der Pharmakologe I a f f e - Königsberg, Vorsteher der dortigen jüdischen Gemeinde, der Orientalist Fränkel-Breslau. In Berlin allerdings ist der Senat der Universität gegenwärtig judenrein. Die Mediziner Munk, Senator, H i r s ch b e r g sind Ordinarien nur honoris causa. Früher war das anders, wie die Namen Traube und Goldschmidt beweisen. Oldenburg (Gr.) Sitzung des Jüdischen Landesgemeinderates. Die diesjährige Sitzung des Jüdischen Landesgemeinderates, der man, wie immer, in allen Gemeinden mit großem Interesse entgegensah, fand am 9. April statt. Der Vorsitzende, Herr Landrabbiner Dr. Mannheimer erösfnete die Sitzung mit einer bemerkenswerten Ansprache an die Vertreter der Gemeinden. Er betonte den Segen, der durch die Einrichtung eines Landesgeineinderates für unsere jüdische Gemeinden erwachse, indem durch diese Selbstverwaltung auf breitester Grundlage die Gemeinden in der Lage seien, alle Angelegenheiten unter sich zu ordnen, ohne, wie das in Preußen der Fall sei. Regierungsorgane oft mit unerquicklichen Angelegenheiten zu behelligen. Deshalb bat der Vorsitzende die Vertreter, auch die Meinungen und Ansichten etwaiger Gegner innerhalb der Gemeinden wohlwollend zu behandeln, da Gegenansichten absolut nichts schaden, es müsse nur alles vermieden werden, Gemeindeangelegenheiten in öffentlichen Zeitungen auszutragen, nur so könne dem Antiseniitismus der Boden entzogen werden. Darum sei auch er als Vorsitzender stets bereit, im Landesgemeinderate diesem Prinzipe zu huldigen. Von den Vorlagen wurde vor Mem die seit einigen Jahren schwebende Frage: „Bant als eigene Gemeinde mit einer Vertretung im Landesgemcinderate zu errichten", endgiltig gelöst. Da der Vorsitzende im Namen des Staatsministerinms die Genehmigung zusagen konnte, so wurde Bant mit 27 jüdischen Familien einstimmig als eigene Gemeinde proklamiert. Nachdem ferner der Landesgemeinderat in gehcinler Sitzung Herrn Landesrabbiner Dr. Mannheimer in dessen Abwesenheit eine erhebliche Gehaltserhöhung bewilligte, erklärte der Landrabbiner bei seinem Wiedererscheinen, daß er von nun ab auf sämtliche i m § 24 d. G s. B e s ch l. f e st - gelegten Gebühren für Trauungen, Beerdigungen und Geburtsscheine verzichte, damit er voll und ganz rein ideal in Freud und Leid seinen Gemeinden als Seelsorger zur Seite st e h e n könne. Diese Erklärung machte aus alle Anwesenden einen erhebenden Eindruck. Zum Delegierten für den Gemeindetag wurde der Vorsitzende für die Synagogen-Gemeinden des Herzogtums bestimmt. Der Vorstand einer Gemeinde hatte beschlossen, am Sabbat und Feiertagen beim Hauptgottesdienste nur solche selbständigen Herren zur Thora aufzurufen, welche einen Zylinderhut tragen. Gegen diesen Beschluß war eine Petition von einem Gemeinde- Mitgliede an den Landesgemeinderat eingereicht worden, welche auf Aufhebng dieses Beschlusses hinzielte. Die Petition wurde abgelehnt; im Gegenteil, man fand das Verlangen des betr. Vorstandes sehr zeitgemäß und nachahmungswürdig. Nach einigen anbederen Vorlagen und nach der Verteilung des Staatszuschusses und den Bewilligungen für Kultus- und Unterrichtszwecke wurde die Versammlung geschloffen, auf die ein gemeinsames Essen folgte. Liffa. 11. April. Zur Weihe der Synagoge haben seitens der Königlichen Regierung und des Polizeipräsidiums nachstehende Herren ihr Erscheinen zugesagt: In Vertretung des Oberpräsidenten von Waldow, Präsidialrat Thon, Regierungspräsident Krahmer und Polizeipräsident von Hvllmann.