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Neue jüdische Presse · 1905-04-14 · Heft 15 (14.4.1905) · p. Seite 3

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 15 (14.4.1905)
Date
1905-04-14
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 15. Frankfurter JfraeAiMß FariMenblott. Seite 3. Das ist die größte Tragödie im Leben undim Tod.des irrenden Juden: daß er auch keine Möglichkeit hat, sein Blut für sich zu vergießen .... Weil er kein Land hat. — Aus aller Well. Deutsches Reich. Berlin. Unter Vorsitz seines Präsidenten, des Herrn James Simon, fand am 2. April eine Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses des Hilfsvereins der deutschen Juden in seinen neuen Bureauräumen, Lützowstr. 8, statt. Herr D r. P a u l N a t h a n, der Geschäftsführer des Vereins, gab wie üblich vor Eintritt in die Tagesordnung eine U e b e r s i ch t über den Geschäftsgang im I. Quartal 19V5. Es ist zu erwähnen, daß erfolgreiche Propaganda-Versammlungen in Bremen, Lübeck, Magdeburg, Mainz stattgefunden haben. Bewilligungen haben Platz gegriffen für die Aufrechterhaltung des Kindergartens in Jaffa, sowie zweier Kindergärten in Jerusalem, eines Kindergartens in Safed, für die Or-Thora-Schule in Constantinopel, sowie Unterstützung der russischen Städte: Boguslaw, Bychow, Alexandria, Mohilew, Gorh-Gorkh, Kischinew, Leovo-Galatz usw. usw. Aus dem Bericht geht ferner hervor, daß die Tätigkeit der Vereinsleitung zur Zeit nach wie vor in erster Reihe den Juden Rußlands gilt. Die Lage unserer dortigen Glaubensgenossen wird infolge des Krieges und der zerrütteten Verhältnisse im Innern immer kritischer und doch könne unter Umständen noch schliinmeres befürchtet werden. Ganz besonders traurig ist die Notlage unter den zurückgebliebenen Familien der int Felde stehenden und gefallenen jüdischen Soldaten. Zur Linderung dieser Not hat der Ausschuß weitere Mk. 50 000 bereit gestellt. Die Gesamtsummen, die der Hilfsvereiu in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. April 1905 zu Gunsten der russischen Juden verausgabt hat, beträgt rund 150000 Mark. Aus den iveiteren Verhandlungen ist hervorzuheben, daß die Frage der Begründung neuer Barsch ußkassen in Galizien gemeinsam mit der Großloge U. O. >B. B. für Deutschland erörtert, und schließlich einer besonderen Kommission zur endgültigen Beschlußfassung überwiesen worden ist. Ein Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses hatte die Freundlichkeit, die Verhältnisse in Galizien an Ort und Stelle zu studieren, und es wurde hervorgehoben, daß bei aller Anerkennung 8er Bedeutung von Hansindustrieen für die arme jüdische Bevölkerung Galiziens, deren Einführung und iveiteren Ausgestaltung der „Wiener Hilfsverein für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galicien" in zweckinäßiger Weise bei dem enorm hohen Zinssatz in Galizien sich angelegen sein läßt, man doch zugleich auch für eine bessere Kreditmöglichkeit zu Gunsten der Glaubensgenossen in Galizien sorgen müsse. Aus der großen Reihe von ferneren Bewilligungen, die der Ausschuß ausgesprochen hat, seien hier erwähnt: Mk. 1000 für die Mädchenschule in Kischinew, Mk. 3000 zur Anstellung eines Handelslehrer an der Schule „Cultura" in Bukarest, Frs. 2000 zur Ausgestaltung des deutschen Unterrichts an der Gemeindeschule in Sofia, 250 Mk. für Mazzoth für die Gemeinde Leovo-Galatz in Bessarabien usw. lieber eine Reihe weiterer Gesuche ist die Bcschlußsassung mit der Motivierung, vorläufig ausgesetzt worden, daß die Bereinsmittel im gegenwärtigen Augenblick sehr stark von Rußland in Anspruch genommen werden, und daß man für eventuelle Katastrophen einigermaßen gerüstet fein niüsfe. Nachrichten aus authentischen Quellen bestätigen übereinstimmend, daß die russische Regierung die unzufriedenen Volksmassen dadurch beschwichtigen will, daß sie sie auf die Juden, aber auch auf Deutsche und Polen hetzt. Das bevorstehende Passahfest eignet sich bekanntermaßen sehr gut zur Veranstaltung solcher Judenkrawalle, mit deren Organisierung bereits in Rußland begonnen sein soll. CSl» a. Rh. Aus der Repräsenvanten- S i tz u n g d c r j ü d. G e m e i n d e. Zu Punkt 1 der Tagesordnung, „RenovierungderSynagoge Glockengasse und eventuelle Beschasfung der dazu erforderlichen Geldmittel", spricht Herr Dr. Ochs den Wunsch aus, daß bei der Renovierung am Sabbath nicht gearbeitet werde. Herr Bier meint, der Wunsch des Herrn Dr. Ochs würde die Ausführung nur verlangsamen, auch dürste es schwer sein, Arbeiter zu finden, die nur an 5 Tagen in der Woche arbeiten sollen. Herr D r. Ochs stellt nunmehr den Antrag, daß bei der Renovierung am Sabbath nicht gearbeitet werden soll. Herr van C l e e f ist der Ansicht, daß über diese Angelegenheit erst ein Rabbiner zu befragen sei, che sie hier entschieden werde. Herr Amtsgerichtsrat Fleck weist daraus hin, baß beim Bau der neuen Synagoge die Arbeit nicht geruht und daß vorher'eine ähnliche Forderung gestellt worden sei, wie die des Herrn Dr. Ochs jetzt; damals habe der Antragsteller auf die erfolgte Ablehnung erklärt, er.habe mit der Forderung seine Pflicht erfüllt. Herr D r. O ch s erklärt, er habe den Antrag nicht formell gestellt. Herr van Cleef hält, ohne den Unterschied sestzustellen, ob es sich um eine» fertigen Bau handle oder nicht, die Versammlung nicht für kompetent, diese Frage zu entscheiden und beantragt, sie einem Rabbiner zur Entscheidung vorzulegen. - Bei derAbstimmung werden der AntragOchs und der Antrag van Cleef mit 9 gegen 6 Stimmen ab gelehnt. Die Arbeite» bei der Renovierung der Synagoge Glockengasse werden also am Sabbath nicht ruhen. Mit diesem gehässigen Akte jüdischen Antisemitismus' wirb es einem jeden religiösen Juden unmöglich gemacht, ferner die Synagoge Glockengasse zu besuchen. Und da in die Synagoge Roonstraße die Orgel kommt, so haben die Repräsentanten die beiden Gemeindesynagogen den religiösen Gemeindemitgliedern verschlossen. Charakteristisch für den Geist, der unter den Neologen Köln's herrscht, war auch die Diskussion über Punkt 2 der Tagesordnung, „Vermietung der Synagogenplätze". Bei der Ankündigung soll folgender Passus eingesiigt werden: „Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß im Laufe dieses Mietjahres die voir Bern Vorstande und der Repräsentanz beschlossene Einrichtung des Orgel-Gottesdienstes in der Synagoge Roonstraße stattfinden kann. Die Vermietung der Plätze behält selbstverständlich auch für diesen Fall die Gültigkeit." Herr Marcks (kons.) bittet, das Ungewisse in der Ankündigung fortzulassen; was so lange Jahre ging, gehe auch noch 1 Jahr so; überdies würden durch den Passus die Plätze in der neuen und durch die Instandsetzung die in der Glockengasse-Synagoge minderwertig. Herr Dr. Call mann erwidert, daß im Vorstande alles reiflich erwogen worden sei. Die Repräsentanz wird wohl anerkennen, daß der Vorstand die Beschlüsse ausführen muß; der Vorstand habe nicht nötig, zu warten, sei vielmehr berechtigt, die Einführung der Orgel vorzunehmen; die Beschwerde sei kein Hindernis, nur mußte der Rabbiner gewählt werden. Die Bedingung im Vorjahre sei nötig gewesen, weil die Beschlußausführung da noch nicht möglich war. In diesem Jahre kann die Aenderung getrossen werden, und da sollen wir öffentlich erkläre», daß die Einführung der Orgel im Laufe des Jahres zu erwarten ist. Herr D r. O chs erklärt, daß auch die Minorität die Beschlüsse achte, aber die Sache sei noch nicht entschieden und darum der Beschluß nicht vollständig bezw. noch nicht ausführbar. Herr Heidenheim will dieses Mal den Zusatz, um in diesem Jahre keinen Zweifel auskommen zu lassen. Herr Siegsr. Simon (kons.) erblickt ein Parteiintercsse in der Klausel; der diesjährige Zusatz stehe mit dem vorjährigen nicht in Verbindung; es liegt kein Beschluß vor, der schon zur Ausführung kommen könnte. Wenn der Vorstand den Passus in der Ankündigung einsügt, und die Einführung der Orgel sei nicht möglich, werde der Vorstand sich eine Blöße geben. Herr Bier wundert sich über die Ausführungen. Wenn damals die Bedingung in der Ankündigung stand, so müsse dieses Mal der Passus gewiß eingesügt werden. Wir haben unfern Wählern gegenüber die Verpflichtung, die Orgel einzuführen. Was den 3. Rabbiner betrifft, so lag das an Ihnen (den Konserv.); wir wollen' uns von Ihnen nicht am Gängelbande (Zuruf: oho!) führen lassen: er bittet de» Vorstand, beztv. die Versammlung, endlich klare Bahn zu schassen. Herr B l n m eitau ist der Meinung, die Auffassung des Herrn Simon vom Parteiinteresse könnte höchstens den Konservativen Anregung -zum Nachdenken geben, eingeführt würde die Orgel doch; je früher die Einführung der Orgel erfolgt, desto eher komme die Gemeinde zur Ruhe. Herr Marcks ist verwundert über Herrn Dr. Callmanns Erklärung. Wenn die Synagoge Glockengasse uingebaut wird — was nach Angabe des Baurates nicht schnell vor sich gehen kann — so werden doch ihre Plätze entwertet; ob der Einspruch des Herrn van Cleef die Beschlußausführung hindere oder nicht, werde auch bei den Rechtskundigen verschieden aufgefaßt, da könne man nicht zur Ausführung des Beschlusses schreiten; er Littet im Namen seiner Freunde, die Klausel fortzulasscn. Herr Amtsgerichts rat Fleck führt ungefähr aus, die Klausel sage weder, daß eine Aenderung schon ausgeführt werde, noch, daß nichts .geschieht; der Vorstand dürfe aber nichts verschweigen, da es möglich ist, daß der Beschluß betr. Einführung der Orgel vielleicht zur Ausführung koinmt, wenn die Hindernisse beseitigt sein würden: wenn und solange die Reparatur der Synagoge Glockengasse dauert, wird selbstverständlich in der Roonstratze die Orgel nicht eingesührt werden; aber darum sei die Klausel eben, nötig. Herr D r. C a l l m a n n glaubt sagen zu dürfen, daß der ganze Vorstand in diesem Falle so handeln wird. (Zustimmung.) Herr M o r. L e v y j r. (kons.) erklärt, daß er in diesem Punkte im Gegensätze zu seinen sonstigen Kollegen stehe; wenn trotz seines Wunsches, daß die Orgel nicht eingeführt werde, die Einführung doch erfolgen könnte, so halte er den Passus für erforderlich. (Beifall bei den Liberalen). Herr D r. Ochs bittet, uni Verwirrung zu vermeiden, doch ja den Passus wegzulassen. In der hierauf erfolgte» Abstimmung wird die Einfügung des Passus mit 9 gegen 5 Stimmen angenommen. Breslau. Wie seinerzeit berichtet wurde, ist Anfang März d. I. auf dem Friedhofe der israelitischen Gemeinde in Moschin das Grab des im Dezember 1904 verstorbenen Rentners Rosenberg geöffnet, der Leiche der Kopf abgeschnitten und dieser entwendet ivorden. Bon dem Täter fehlt bisher jede Spur. Auf seine Ermittelung hat der Regierungspräsident eine Belohnung von 360 Mark ausgesetzt. Stargard i. Votum. Spende. Der Ende März hier verstorbene Rittergutsbesitzer und Bankier Moritz Levy hat 1000N Mark lehtwillig den Arme» 'unserer Stadt vermacht — 5000 Mark den jüdischen und 5000 Mark den christlichen Armen. «oaitz. Ein Legat von 1000 Mark hat Herr Moritz Tuchler, Rentier in Dresden, zur Anlage der elektrischen Beleuchtung für die hiesige Synagoge gespendet. Plauen i. Vogll. Ein merkwürdiger Prozeß, in den« hoffentlich noch nicht das letzte Wort gesprochen, wurde kürzlich vor dem hiesigen Landgericht verhandelt. Es drehte sich um eine Privatklagesache des Kaufmanns und Inhabers eines großen photographischen Ateliers Emil Strauß in Leipzig, der in Plauen eine Filiale seines Leipziger Hauptgeschäftes besitzt, gegen den Hokphotograph Graul in Plauen wegen Beleidigung. Ein- Angehöriger des Plauenschen Regiments hatte bei Graul ein halbes Dutzend Bilder, etwas größer als Kabinettformat, bestellt, wofür ihm aber schließlich der zu zahlende, für Militärs bedeutend ermäßigte Preis (7 Mark) zu hoch war. Er schrieb an Graul einen Brief, in welchem er sich auf das photographische Atelier des Privatklägers Strauß berief und bemerkte, daß dort ein ganzes Dutzend solcher Bilder schon für 8,50 Mark zu haben sei. Graul richtete hierauf ein energisches Schreiben an den Unterosfizier, worin er u. a. äußerte: „Wie können Sie sich erdreisten, mein Geschäft mit dem jüdischen Ramschgeschäft zu vergleichen." Der Unteroffizier brachte den Inhalt dieses Briefes Strauß zur Kenntnis, der sich durch den Ausdruck „jüdisches Ramschgeschäft" beleidigt fühlte, und Privatklage gegen Graul erhob. Graul wurde vom Schöffengericht der Beleidigung schuldig befunden und zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt. Hiergegen legte er Berufung ein. In der Berufungsverhandlnng bemerkte Graul» daß ihm eine Beleidigung des Privatllägers bei erwähntem Ausdruck ferngelegen habe, zumal er den Brief nicht au Herr» Strauß, sondern an den Unteroffizier gesandt habe, für den der Brief lediglich bestimnit getoesen sei. Nach erfolgter Beweisaufnahme kam die Berufungsinstanz schließlich aus einen entgegengesetzten Standpunkt wie der Vorrichter. Sie hob das schöfsengerichtliche Urteil ans und sprach den Beklagten frei. Der Privatkläger hat die Kosten des Verfahrens sowie die dem Beklagten erwachsene» notwendigen Auslagen zu erstatten. In der Begründung des Urteils kam es dem Gerichte insbesondere aus die Auslegung der Worte „jüdisches Ramschgeschäft" an. Ein Ramschgeschäst sei ein Geschäft, wo verschiedene Waren, gute und geringwertige, billig gekauft und billig verkalkst. würden. Derartige Geschäfte existierten zweifellos; etwas Beleidigendes liege in dem Ausdruck an sich noch nicht. Auch im photographischen Gewerbe hätten sich Geschäfte gebildet, bei denen dieselben Grundsätze Platz griffe». Nui« habe der Privatkläger während der Beweisaufnahine selbst anerkannt, daß sein Geschäft bezüglich der Leistungen in künstlerischer Hinsicht nicht heranreiche an das Graulsche Geschäft: Wenn nun der Beklagte in dem Briefe an den Unterofsizier den Ausdruck „Ramschgeschäft" gebraucht habe, so müsse man nach dem Vorerwähnten darin doch nicht gleich eine beleidigende Absicht erblicken. Aus dem Worte „jüdisch" könne eine beleidigende Wsicht nicht geschlossen werden, da sich damit ja nicht ohne weiteres der Begriff des Unsoliden verbindet. Der Beklagte habe zwar gewußt, daß der Privatkläger ein Jude sei, und daß sich an dem Geschäfte des Privatklägers eirr jüdischer Mitbürger beteiligt habe, jedoch habe er nicht zugegeben, daß er die Geschästsleitung als eine unsolide habe bezeichnen wollen. Er habe nur gemeint, daß es sich in der Entwickelung des gewerblichen Lebens vielfach gezeigt habe, daß derartige Geschäfte zum großen Teil in den Händen von Juden seien. Eine andere Auslegung sei ihm auch nicht nachzuweisen, weshalb der Beklagte freigesprocheu wurde. Eichstätt» 6. Tlpril. Wegen Beleidigung eines jüdischen Amtsrichters wurde am 20. Mai v. Js. vom Landgerichte Eichstätt der Rechtsanwalt Frhr. Schenk v. Geyern zu 600Mk. Geldstrafe verurteilt. Er vertrat, wie wir dem „Eichst. Kurier" entnehmen, in Ingolstadt den Hauptmann S. in einem Zivilprozesse. Seinem Mandanten sandte er «inen Brief, in dem er zwecks Einlegung der Berufung das Urteil besprach. Darin wurde u. a. eine

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