Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 65 (13.8.1935)
- Date
- 1935-08-13
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 65, 13. VIII. 1935 JÜDISCHE RUNDSCHAU Saft« 7 Lerskis Film ״Awodah“ Konzerte in Jerusalem Jüdische Musik im Mondschein Es gibt eine Strömung liierzulande, die die Meinung verbreitet, daß man sich in Jerusalem für alles interessiert — nur nicht für Jüdisches, besonders aber nicht für ״jüdische Musik“. Ebenso wie andere Versuche, jüdische Musik aufzuführen und zu verbreiten, das genaue Gegenteil bewiesen haben, so zeigt auch Karl Salomons Orchesterkonzert im Amphitheater des Skopus (veranstaltet vom Keren Kajemeth), daß man sehr gut ein Konzert aus Werken jüdischer Autoren und jüdischer Thematik zusammenstellen und trotzdem eine Fülle von Konzertbesuchern zwei Stunden lang in Spannung halten kann. Es kommt dabei natürlich immer darauf an, was und wie gespielt wird. Aber selbst von einem Konzert, daß wie dieses nicht unter idealen Voraussetzungen vor sich ging, strömen so viel neue Anregungen aus, es zeigt so viel aktuelle Probleme, reizt so stark zu Widerspruch und Nachdenken, daß es wirklich tief zu bedauern ist, wenn so etwas in einer Jerusalemer Konzertsaison nur einmal zustande kommt. — Die Werke jüdischer Thematik waren die interessanteren. Am bemerkenswertesten die ״Esquisses Hebra'iaues“ von Alexander Kr ein. lieber ihn seien hier einige Worte gestattet. Alexander Krein entstammt einer Musikerfamilie; als Komponisten wurden noch sein Bruder Gregor und dessen Sohn Julien bekannt. Alexander gehört zu den Vorkämpfern neuer jüdischer Musik, die ihm zur Ueberwindung fremder Einflüsse (Skriabine, Debussy, Ravel) und zur Entwicklung eines selbständigen Stils verliolfen hat. Immerhin stehen auch diejenigen seiner Kompositonen, in denen er jüdische Thematik verwendet, stark unter der Farbe des russisch-französischen Impressionismus, doch zeichnen sie sich durch Mangel jedes Schematismus, jeder gewollten Volkstümlichkeit aus. Charakteristisch für Krein ist ein bis zur Ekstatik leidenschaftlieber Lyrismus, alles Akademische ist diesem bewußten und genialen Autodidakten absolut fremd. Die ״Esquisscs Hebraiques“ stammen aus der ersten Zeit des Bekanntwerdens mit jüdischer Melodik. Ihre Umbesetzung für Orchester hat zwar vieles neu beleuchtet, läßt aber die bei Krein sonst auf eine typische Art verschleierte und verwobene Thematik zu dick aufgetragen erscheinen. Grete Czapski debütierte mit einem ostjüdischen ״Hamawdil“ in der genialen Bearbeitung von Darius Milhaud. Ihr rundes, ausdrucksvolles Organ eignete sich bei weitem mehr für eine Kammeibühne. Das Lied selber wurde einmal durch die französisierte Untermalung, dann aber durch die westliche Interpretation seines Grundcharakters fast völlig entkleidet und in die Sphäre eines interessanten und sehr schönen Konzertliedes gehoben. — Die drei palästinensischen Chorlieder am Schluß wirkten etwas parademarschmäßig. Das Jehuda-Halevi-Lied ״Awdi Seman“ von Heinrich Schaiit und die Passacaglia zu Versen aus ״Mischlc“ für Solo, Chor und Orchester von Karl Salomon gehören derjenigen Kategorie von Werken an, die jüdischen Textinhalt ohne jüdische Thematik verwenden. Das ist natürlich bei derartig allgemein gültigen Vorlagen durchaus möglich und an und für sich ehrlicher, als wenn irgendwelche jüdischen Motive, die dem Komponisten womöglich ganz fern liegen, an den Haaren herbeigezogen werden. — Eins der klassischen Vorbilder für diese Kategorie von Werken ist der ״Elias“ von Mendelssohn. Grete C z a p s k y interpretierte zwei Arien daraus mit schöner Stimme und angenehmem Ausdruck. Zu Beginn spielte das Jerusalemer Kammer-Orchester den 1. Satz des Mendelssohn-Oktetts. Das Konzert könnte immerhin als Auftakt und Aufmuntertmg zu ähnlichen Taten aufgefaßt werden. Bach-Nachklang zur Jerusalemer Konzertsaison Margery Ben t wic h (Violine), Thelma Yellin (Cello) und Salvatore Arnita (Orgel) vereinigten sich zu einem Konzert im Y. M. C. A.-Auditorium, dessen Hauptprogranunteil aus Werken von Bach bestand. Der ״Bach“, der hier ״rauschte“, war freilich ein unüblicher Bach — nicht die angeblich allein legitime deutsche Bachauffassung, sondern eine mehr aus Frankreich und von der Romantik herkommende. So trat das Monumentale und der tiefste geistige Hintergrund etwas in den Schatten, der donnernde Einbruch der Orgeltoccata, dieser tönende Felssturz erschien verkleinert und man hörte überhaupt zu viel Crescendo und Decrescendo. — Sehr interessant, wenn auch teilweise durch Bearbeitungen stark retuschiert, klangen einige der Streich-Duos. Im ganzen gab es viel Bearbeitungen. — Das stilistisch hervorragende Bachspiel Thelma Yellins war der Höhepunkt. Kinderkonzart im Nathan-Strauß-Haue Alle Monat einmal gibt es ein Kinderkonzert in Jerusafern.. Initiatorin und Leiterin: Jochebcd Dostrowskv. (Gieichzeitig Herausgeberin der hebräischen Kinder-Musik- Zeitschrift ״Zlilitn“.) Veranstaltet wird das ganze von der Jerusalemer Musiklehrervereinigung unter Mitwirkung des Pa• lestine-Conscrvatoire. — Diesmal war diese musikalische Kin• derstunde Bach gewidmet. Jochebcd Dostrowsky erzählte Bi-ographisches, zeigte Lichtbilder und spielte einige Teile aus dem ״Capriccio von der Abreise des vielgeliebten Bruders“, Schüler spielten einige der kleinen Stücke und Margen־ Bentwich und Thelma Yellin Stücke aus Geigensonaten und Duos. Es war sehr heiß, ein paar kleine Kinder warfen sich auf die Steinfliesen — aber fast alle hielten bis zum Schluß aus und hörten sogar noch die Zugaben von Haydn (Triosatz) und die beiden hebraisierten Schubert- und Mozart-Lieder, die Sthoschanah Krongold anmutig darstellte. — Zum Schluß erhielt jedes Kind die neueste Nummer der ״Zliliin" ge* schenkt, deren Inhalt dem Konzertprogramm angepaßt war. — Selbstverständlich war der Saal voll und das Interesse groß. Alice J acob-Loewenson Selbstanzeige für ein Palästinabuch »,Palästina heute — Licht und Schatte n“, zirka 250 Seiten Text mit zirka 60 Photo». Alleinauslieterang für den Buchhandel Bibiion, Tel-Awiw, P.O.B. 713. Zweierlei will JA mit dem Büchlein ״Palästina heute — Lieht und Schatten11: Die Schilderung von ״Palästina wie es wirklich ist“ ergänzen, nach zwei Jahren der Mittelstandseinwanderung, der Immigration deutscher Juden, ungeahnter Entwicklungen in der ״nationalen“ wie in der privatknpilalistischen Landwirtschaft — und sic bcrichtigen, auf Grund der Beobachtungen eines Jahres ständigen Lebens in Palästina, nicht unter der Perspektive des Reisenden, sondern des Landesbewohners. Darum habe ich vor allem das Palästina von heute, in einzelnen seiner konkreten Aeußerungen, beschrieben, und sowohl die Lichtwie die Schattenseiten davon; wobei der Leser aber nicht vergessen möge, daß während des größten Teils des Jahres in der palästinensischen Senn« die Schattenseiten gerade jene sind, die man am liebsten aufsucht. Jerusalem. Hugo Herrmann Uraufführung in Tel-Awiw Von Dr. Karl Schwarz, Direktor des Museums Tel-Awiw Vor mehreren Jahren besuchte mich Helmar Lerski in Berlin und entwickelte mir seinen Plan, den jüdischen Menschen darzustcllen: Juden als Ausdruck ihrer Schicksalshaftigkeit, Bildnisse als Dokumente, Köpfe, nur Köpfe, aber die Erscheinung so intensiviert, daß jeder Zug, jede Falte, jedes Acderchen den Menschen prägt. Lerski hatte gerade sein Werk ״Das Antlitz des Alltags“ herausgegeben und hierin gezeigt, wie man ohne Sensation und Sentimentalität den Menschen darstellen kann. Diese Photographien waren etwas ganz Neues, Einzigartiges, denn nie zuvor hatte inan so tiefe und gewaltige Eindrücke von Werken der Kamera empfangen. Lerski fertigte damals in Berlin verschiedene Photos von Insassen der Altersversorgungsanstalten an, aber diese Typen befriedigten ihn nicht. Bald darauf ging er nach Palästina. Hier fand er ein unerschöpfliches Betätigungsfeld und sein geschultes Künstlerauge entdeckte die letzten Geheimnisse dieser vielartigen Menschen, die hier ein so buntes Gewirr bilden. Die Vielheit der Rassen, Abstammungen, Lebensformen und Trachten wirkt zunächst verwirrend. Lerski lehrt uns, diese Menschen erst richtig erkennen, sie in ihrer Menschlichkeit werten. Er deckt den ganzen Wesensinhalt des jüdischen Menschen auf und breitet einen physiognomisehen Atlas von grandiosem Ausmaß vor uns aus. Wenn ihr das wahre Antlitz des Chaluz sehen wollt, so nehmt die Lerskischen Bilder zur Hand. Wern ihr wissen wollt, wie die Seele des alten Bettlers beschaffen ist, der in Lumpen gehüllt am Wegrand hockt, was die gramdurchfurehten Züge des Greises erzählen, wie sich die Schwere der Arbeit in das Gesicht des Landmannes prägt, wie die kühne Entschlossenheit unserer Jugend ausschaut - wenn ihr unsere Menschen erkennen wollt, so greift zu diesen Bildnissen, die ohne alles Pathos, ganz lebenswahr und ungekünstelt letzte Ausdruckskunst sind. In über dreijähriger Arbeit ist hier ein Riesenwerk ent- Die Neuregelung des Ausländerrechts Von Rechtsanwalt Dr. Hans K a 1 i s c h, Berlin Durch eine Order on Council des Königs von England vom 20. Februar 1935, die das Palästinensische Gesetzblatt (״Palestine Gazette“) am 28. Februar veröffentlicht hat, ist eine grundlegende Aenderung der Stellung des Ausländers erfolgt. Da in Palästina ein großer Teil der Einwohner Ausländer sind, handelt es sich um Bestimmungen, die für weit über hunderttausend Menschen von Bedeutung sind, darunter die gesamte Alijah der letzten zwei Jahre, deren Angehörige bisher noch nicht naturalisiert sind. In den ehemals türkischen Gebieten herrschte das System der sog. Kapitulationen. Der Ausländer war gewissermaßen exterritorial. Oie europäischen Staaten und Amerika hatten durch Verträge mit der Pforte, die z. T. Jahrhunderte zurücklagen, sich das Recht ausbedungen, die Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilsachen für ihre Staatsangehörigen und Schutzbefohlenen durch ihre Konsuln auszuiiben. Für Streitigkeiten zwischen Inländern und Ausländern waren besondere Vorkehrungen getroffen. AU das lebt noch heute in Aegypten, wem! auch abgewandelt, fort. Als England das Mandat übernahm, wurden die alten Kapitulationen beseitigt (Art. 8 des Mandats). England übernahm dafür in Art. 9 des Mandats die Verpflichtung, daß das in Palästina einzuführende System der Gerichtsbarkeit Fremden wie Eingeborenen die vollste Rechtssicherheit gewähre. Die Mandatsmacht hat bei der Regelung der Gerichtsbarkeit in TeilV der Palestine Order in Council 1922, die mit dem Mandat zusammen als das Palästinensische Grundgesetz anzusehen ist, auch die Rechtsstellung der Ausländer geregelt. Dabei wurde den früher bevorrechtigten Ausländern in gewissem Umfange ein Ersatz der beseitigten Kapitulationen gewährt. In Straf- und Zivilsachen konnte der Ausländer verlangen, vor einem britischen Richter bzw. einer Mehrheit von britischen Richtern abgeurteilt zu werden. Diese Bevorzugungen fallen jetzt fort. Art. 59 der POC. 1922 ist neu gefaßt und besagt jetzt nichts weiter als die Selbstverständlichkeit, daß Ausländer — ״foreigner" — im Sinne des Palästinensischen Rechtes jeder ist, der nicht Inländer (Palestinian Citizen) ist. Zu den foreigners gehören so auch alle Angehörigen Englands, seiner Dominions und Kolonien. Die Art. 60, 61, 62, 63 und 66 sind gestrichen und der Art. 38 neu gefaßt. Er sagt jetzt, daß die Civil Courts und alle Gerichtshöfe oder Tribunale, die auf Grund der POC. errichtet sind, in allen Sachen über alle Personen in Palästina Gerichtsbarkeit haben. (Das Wort civil ent- Der große Überblick Entscheidende Ereignisse bewegen die Welt des Judentums. Der jüdische Leser braucht ein Blatt, das ihm von allem Geschehen schnell und zuverlässig Kunde gibt, das von hoher Worte aus die Ereignisse in ihrer Be• deutung wägt und deutet Die Jüdische Rundschau will diese Zeitung für den jüdischen Leser sein -- das Blatt des deutschen Juden und des emporstrebenden Palästina.. Sie widmet sich besonders d«r schnellsten Berichterstattung: als einzige zweimal wöchentlich erscheinende jüdische Zeitung Deutschlands kann sie immer sofort das Neueste aus Deutschland, aus Palästina und allen Teilen der Welt bringen In Ihren Leitartikeln gibt sie den großen Überblick, die weite Ausschau, die den jüdischen Leser über die Lage des Augenblicks unterrichten, Ihm Kraft und Haltung vermitteln. Ihm Weg und Riehtung in die Zukunft weisen standen, dem nichts Aehnliches an Eindringlichkeit an die Seite gestellt werden kann. Zu diesen Einzeldokumenten hat nun Lerski ein Kol• lcktivdokument hinzugeseilt, das das Gesamtbild erst richtig abrundet und das eben nur dieser große Künstler so schaffen konnte. Geben diese Photographien den Typus, so das neue Film werk den Rhythmus des neuen Pa* lästina. ״Awodah“ ist das Hohe Lied des Aufbaues, ist Ausdruck dieser einzigartigen Dynamik. Kein Sensations- und kein Tendenzfilm, nichts von Handlung im Sinne eines Spielfilmes, keine schauspielerische Leistung und keine gestellten Bilder. Dieser Film ist ohne Drehbuch gearbeitet. Das Thema genügte: die Arbeit. Sie belauschte er überall, ohne daß die Menschen merkten, daß sich die Kamera auf sie richtete. Arbeit unter unsäglichen Mühen und Entbeh* rungen, in der Glut der unbarmherzigen Sonne und — ohne Wasser. Wasser ist der Notschrei dieses Landes, ist Sorge und Hoffnung aller Siedlungsarbeit, ist Erlösung oder Untergang. Das ist der ganze Inhalt des Films, dessen Bilder sich oft zu höchster Dynamik steigern. Mensch und Maschine ist der Vorwurf. Die Maschine in ihrem Takt, das Schwingen der Räder, das Hämmern der Kolben und Rattern der Bohrer. Seit dem Potjemkinfitm haben wir diesen Rhythmus nicht mehr erlebt. Hier aber sind es nicht die Maschinen des Todes und der Vernichtung, die drohen, sondem die Kräfte des Lebens und der Zukunft, die locken. Und der Mensch, der sie bändigt, sich ihnen ergibt und ihnen seine ganze Kraft weiht, bis das Ziel erreicht ist, lebt im Gleichtakt mit ihnen und rastet nicht, bis das Werk den Menschen segnet und der Notschrei zur Jubelhymne wird. Dieser Film ist kein Film im landläufigen Sinne, daher auch keine Konkurrenz anderer Palästinafilme. Er ist Kunstwerk schlechthin, ein echt Lerskischcs Gebilde, wie seine Menschendarstellungen nicht Photographiert wie andere sind. Aber eben deswegen so eindrucksvoll und unnachahmlich. Ein unauslöschliches Erlebnis und ein tief ergreifendes Kunstwerk. Awodah — Arbeit, ja, so schaut Arbeit aus, unsere Arbeit, die Arbeit unseres Landes und unserer Menschen! spricht hier übrigens nicht unserm Worte bürgerlich, sondem eher dem Worte weltlich. Der Gegensatz ist religious Court, religiöses Gericht.) Die Fassung des neuen Art. 38 ist nicht ganz genau, denn die aufrecht erhaltenen Bestimmungen über die religiösen Gerichte, die gleichfalls in der Pt >C. 1922 enthalten sind, und diesen eine weitgehende Zuständigkeit in sog. Statussachen geben, schränken die religiöse Gerichtsbarkeit für alle Ausländer, die nicht Mohammedaner sind, ganz wesentlich ein. Während der Unterschied zwischen Ausländer und Inländer vor Gericht beseitigt ist, bleibt die Unterscheidung zwischen britischen und palästinensischen Richtern in abgemildertem Umfange noen erhalten, man darf hinzufügen: vorläufig noch. Jedermann, Ausländer wie Inländer, erhält das Recht, unter gewissen Voraussetzungen einen britischen Richter zu verlangen. Aber das gilt nur noch für das Strafrecht. Für Zivilprozesse ist die Verschiedenheit der Stellung der Richter nach palästinensischer oder britischer Herkunft (mit einer einzigen Ausnahme) beseitigt. Der Angeklagte, der mit dem inländischen Richter nicht zufrieden ist, und dessen britischen Kollegen verlangt, oder der auch den britischen Magistrate verschmäht, und von dem District Court gerichtet werden will, fragt das Risiko, daß der britische Magistrate in der Straf abmessung höher gehen darf als der einheimische, und daß sich diese Steigerungsmöglichkeit bis zur oberen Grenze des gesetzliehen Strafrahmens beim District Court wiederholt. Auf dieses Risiko wird in der Begründung des neuen Gesetzes ausdrücklich hingewiesen. Man sieht daraus, daß der Gesetzgeber nicht den Wunsch hat, daß von den Möglichkeiten, die er gewährt, zuungunsten der inländischen Richter allzu starker Gebrauch gemacht werde. Auch die Court s O rdinancc, die die Zusammen- Setzung der höheren Gerichte enthält, ist neu gefaßt. Die etwas verwickelten Bestimmungen laufen darauf hinaus, daß möglichst immer im Kollegium tonische und palästinensische Richter zwecks gemeinsamer Tätigkeit vertreten sind, ln Strafsachen kann der Angeklagte auch vor dem Supreme Court (der in Strafsachen als Court of Criminal Assi/es fungiert) verlangen, daß er von e i ת e in britischen Mitglied des obersten Gerichtes gerichtet werde. Hier steht dem Recht, daß nun alle Einwohner, Inländer und Ausländer, haben, wiederum ein Risiko gegenüber: in Strafsachen gibt ein Kollegium mehrerer Richter dem Angeklagten die bessere Garantie gegen Irrtum. Bei einem District Court, dessen Präsident, wie schon bemerkt, minier ein Engländer sein muß, besteht in Strafsachen .die gleiche Möglichkeit und das gleiche Risiko, das Kollegium zurückzuweiscn und einen britischen Ein/clriehtcr zu verlangen. Unberührt von der Aufhebung der Privilegien der Ausländer bleibt das Gesamtgebiet der religiösen Gerichtsbarkeit. Hier wird sicher über kurz oder lang auch einiges verändert werden müssen. Unberührt bleiben auch die Regeln für die Anwendung des materiellen Rechts, das für die Ausländer in Frage kommt, also das sog. internationale Privatrecht. Auch die Zuständigkeit des District Court für Statussachen der Ausländer bleibt erhalten. Hier hat der britische Präsident des District Court als Einzelrichter zu entscheiden (der einzige Fall, für den ein palästinensischer Richter nicht in Frage kommt). Vor allem bleibt die Tätigkeit der ausländischen Konsuln für niclitstrcitigc Angelegenheiten, die sich auf den Status ihrer Landesangehörigen beziehen, bestehen. Diese Tätigkeit der Konsuln ist doppelt begrenzt, einmal durch den Umfang, in dem die Mandatsmacht sie zuläßt und anerkennt, und zweitens dadurch, wie weit der entsendende Staat seinem Konsul eine Befugnis dazu gibt. Grundlage für Palästina ist Art. 67 POC. 1922, auf Grumt dessen der High Commissioner unter dem 15. November 1922 Regulations erlassen hat, die noch in Kraft sind. Aus dem langen Katalog der zugelassenen Tätigkeiten der Konsuln ist hervorzuheben: die Führung von Geburts-, Sterbe- und Eheregistern, die Vornähme von Eheschließungen, wenn wenigstens ein Partner dem Staate des Konsuls angehört, die Aufnahme von Urkunden, die sich auf Grundstücke oder Geschäfte im Heimatstaat beziehen, die Verwahrung, Eröffnung und Bestätigung (probate) von Testamenten der Staatsangehörigen, Bestellung von Vormündern, Beglaubigung von Uebersetzungen heimischer Urkunden in eine der für Palästina gesetzlichen Sprachen, die Fürsorge für den Nachlaß Staatsangehöriger, soweit er sich in Palästina befindet. Für einen fertigen Staat wären Bevorzugungen der Auslinder und Zurücksetzungen des inländischen Richterpersonals auf die Dauer untragbar. Palästina aber Ist ein ״werdender“ Staat. Das Endziel Ist mit dem, was jetzt geschieht, noch nicht erreicht. Aber gegenüber dem Zustand von 1922 ist doch ein merkbarer Schritt in der Richtung aut Verselbständigung des Landes getan.