Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1934-03-20 · Heft 23 (20.3.1934) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 23 (20.3.1934)
Date
1934-03-20
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2651273-2653452-2653474--24975-3518395
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

1934 י Seite 7 I ןווי C11ml|rnhc >"; rdi. <)cr sich?5«m <1,1, fcltltlllich fr ,!׳nti *1 c I! c 1ןז ül,ri!:cn 4י niora- *feil eine i»Ä11is1m1s 11.11 ,|(.r!lieh ah- •raclitrfe l:t׳is(i|;e lältc sielt . <1.1 li (׳r Reitrar׳ hiit/c. .,־ f Alf),״ י Juden. Ii1״ der!״stink. ויי, dem. Religion, 'Will auf 5isy nur itsaclicn- H überich. An- יזff ohne rin/ipjen isti'iifum istlichcn •teil Ge- Matöih So sein, .־r (iilfe זז Sc Im- ־oplietis- Jergson, •Pli, das tlcr auli1‘ lei» Auges Seele״, t Missefni Anh mir‘, diesem 'bet gar b.'itzimg ktrnzcp- Hl <1.1/11 11 1 'nik', midi )Jt innen. 11 gestalt .diesem k'iitimi“ seines *priinglicliflich f philon. in״, >rt von In der 1, Frei- :hiclitc großer inilung tistags* isenclc er den : auch I poli- :uiigcn nati > fr wie C )der dieser mitten Aus• d die mr ist c!1 für 1g des .8 .׳» 111 einstri orte ׳lesen, Is auf , Per flitUit bl «,׳me hiclitc II Ile• S aushrimg t and des Diese 1 r. he- 1int g« ich nan/,i*!wähl* rapid® ender Ulli* -ja, ^.23,20■ fit. 1934 jüdische Rundschau fיי""*"" ^*״*» LI Li ן־׳״־־י* ך׳יי^ Li 1 3f] נ 1 Kümmergericht und Pin in der Juristischen W o c h e n s c h r i 11 1934 e j|9 veröffentlichtes Urteil 11׳ s K a 111 m v r g e r 1 c h t s vom n'oicinbcr!933 enthalt interessante Ausführungen zum Liliejdicidiinpscesct/. der 111 Deutschland wohnenden polniseti 1״, J,"d ct״; der in Deutschland wohnenden "iwiselie״ Deutschland und Polen gilt kraft Staatsvertrages 1« J1׳l1rt' 11,23 t,as. Uaager Ehcschcidungsahkommcn vom <2 Juni IW2. Nach diesem internationalen Abkommen müssen dir deutschen Gerichte in Scheidungssnchen der in Deutschlind sich aiiflialtemlcn polnischen Staatsbürger tätig werden, ucnii für die Parteien in Deutschland ein Wohnsitz besteht. Die '«(?<־ des luiruwendemlcn materiellen Scheidung«- rechte« ist völkerrechtlich festgelegt. Nach Art. 1 des Ab- Icmiiinis ist hei der Scheidung einer Ausländerohe in Deutschimd griimlsäMich das Recht dos H e i m a t s t a a t e s der n,rtei1’11 nn/uwcndeii, das aber nur dann zum Atisspfucn der Srlicirtntif? führen kann, wenn auch nach deutschem Recht die Rechtslage eine Scheidung ermöglichen würde. Der Schcidungsgriind nach deutschem und ausländischem Recht braucht itleritlng« nicht derselbe zu sein; notwendig ist mir, daß überliaiint nach beiden Rechten sich die Lilie als sclicidiingsrcif djrjtcllt. Deshalb hatte sich das Kamniergcrieht mit dem in polfi! f״r Juden gültigen Sc h c i <111 n g sr ec h t aus- {Inätnlirziisefmi. Pas polnische _li 11 e r ec 111 ist noch nicht für das gesamte Staatsgebiet einheitlich kodifiziert, sondern je nach (jer früheren staatsrechtlichen Zugehörigkeit der einzelnen Gebiete gilt noch das alte Recht, d. h. in den früher deutschen Gebieten das deutsche, in den früher russischen Gebieten das russischc und in den früher österreichischen Gebieten das östcrjcicliischc Recht. Die diesbezüglichen Vorschriften finden sich in dem polnischen ״Gesetz über das für die inneren privaten Verhältnisse geltende Recht“ vom 2. Anglist 192(1. Nach diesem Gesetz gilt auch für die Scheidung der polnischen Ehen, die jetzt im Ausland geschlossen werden, die Bcstimmunp, dal! jeweils das Recht desjenigen Ortes maßgebend sei, jn d«n die Parteien ihren letzten polnischen Wohnsitz von mindestens einjähriger Dauer hatten. In dem vorliegenden Kammcrgcrichtsurtcil handcHe es lieh um eine Scheidung, die nach den eben dargcsteliten Grundsätzen nach russischem Vorkriegsree 111, und!war nach dem koiigreßpolnischen Eliegesetz vom 16./28. März.!536 zu beurteilen war. Dieses Gesetz enthält als Spezialbcstiminunß für die rechtliche Beurteilung der jüdischen Ehen und ihrer Scheidung die Regelung, daß nicht das staatliche materielle Recht, sondern die Religio 11 sgesetze maßgebend sein sollen (Art. 179) des Gesetzes). Allerdings wird im Art. 189 die prozessuale Durchführung der Scheidung den religiösen Autoritäten genommen und ausschließlich den Staatliehen Gerichten iibcrtragen. Der Rechtszii'itaml, wie ihn das Kanunergcricht bei seiner Entscheinung vorgefunden hat, war daher folgender: Der Mann kann nach jüdischem Recht der Frau den Schcidcbricf erteilen und damit die Ehe beenden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Auf der anderen Seile wird angenommen, d!8 der Frau das Recht zustelit, von dem Mann die Beendigung der Etic durch Uebergnbe eines Scheidebriefes zu for- <lern, wenn sie zu ihren Gunsten erhebliche Sc 11 eidüngsgriinde anfüliren kann. Zur rechtsgültigen Scheidung ist allerdings auf jeden Fall die Uebergahe eines Scheidebriefes erforderlich, und nur sie allein ist gleichbedeutend mit dem Vollzug der Scheidung. IJebcrgibt also der. Mann ohne Vorliegcn von Gründen der Frau den Brief, so ist die Elie gelüst, ebenso wie die Frau beim Vorliegcn eines Sehe!- diuigsgruiulcs keine Scheidung erzwingen kann, wenn der Mann sich weigert, den Brief zu übergeben. Das rechtlich richtige Verhalten des Mannes in bezug auf die Scheidung der Nie kann also nicht erzwungen oder durch Richterspruch ersetzt werden. Der Mann setzt sich bei rechtswidrigem Verhalten lediglich persönlich religio 11 «gesetzlicher Be- Sträfling aus, die Auflösung oder der Weiterbestand der Ehe kann gegen seinen, wenn auch rechtswidrigen Willen nicht beeinflußt werden. Die polnischen und früher bereits die russischen Gerichte haben ans der bereits erwähnten Vorschrift des Artikels 189 des Elicgcset/es von 1836, der die Durchführung der Schci״ dmtß auch jüdischer Ehen den staatlichen Gerichten überweist, die Befugnis liergeleilet, das jüdische Gesetz, unter gewissen Aemlenuigeii nnzinvendon. Die Erteilung des Scheidebriefes kann nach dem polnischen bzw. russischen Recht die Scheidung nicht mehr vollenden; denn sonst wäre die Mit- Wirkung der staatlichen Gerichtsbarkeit entgegen der Be- Stimmung tles Artikels 189 des Elicgrsd/es entbehrlich geworden. Gerade aber die Staatsgeriehlo sollen entscheiden. Deshalb ist es im Anschluß a!1 die alte russisch-ixilnisrhe Uebuiig ständige Gcrichtspraxis im heutigen Polen, die Scheidüng jüdischer Ehen nicht nur dann auszusprcchen. wenn beide Teile einverstanden sind oder wenn ein Scheidebrlef erteilt und angenommen ist, sondern auch dann, wenn nach jüdischer Rechtsvorschrift der Mann zur Erteilung des Briefes berechtigt ist oder die Frau sie fordern darf. Man begründet in der polnischen Rcchtslehrc diese Entscheidung damit, daß durch das übergeordnete Staatsgesetz die an sich bei vier Schcidüng jüdischer Ehen ntmiwciulcnden jüdischen Gesetzesvor- Schriften durch den Artikel 189 des Ehegesetzes abgeändert worden sind. Auf dein Umweg über das Haager Ehescheidung!!- ahkoniinen batten deutsche Gerichte sich wiederholt mit dieser Frage aus dem polnisch-jüdischen Rechtsgebiet zu befassen und miißtei! sieh schlüssig werden, ob zur Scheid u 11 g p 0 111 i s c 11 - j ü d I s c 11 c r Ehen die Erteilung eines Sehe i d e h r i c f e s notwendige Vorauss et zun g i st. Die Rechtsprechung der deutschen unteren Gerichte ist nicht einheitlich. Das Kammergericht hat nun im Gegensatz 7t! dem in erster Instanz entscheidenden Landgcricht sieh der in Polen herrschenden Auffassung ,mgeschlossen und die Erteilung des Scheidebriefes für die Schcidüng einer polnisch-jüdischen Ehe in!Deutschland nicht für 11 o t \v e 111! i g erachtet. Der entscheidende Senat meint daraufhin, dnß das jüdische Recht hier als Bestandteil des polnischen Eliereclits zur Anwendung gelange, und daß es nicht zweckmäßig sei, von der festen Rechtsauffassung der polnischen Gerichte ab/invdchen, zumal sie rechtlich durchaus zu vertreten sei. Würden die deutschen Gerichte anders cutseheiden, so würde die Scheidung jüdischer polnischer Staatsbürg er in Deutschland wesentlich schwieriger durclizufiihren sein als in Polen selbst. Das widerspräche aber dem Sinn des I langer F'heseheidnngsahkoimneits, Uns Kammergericht stellt also auf dem Standpunkt, daß Ehen polnischer Juden in Deutschland dann geschienen werden können, ״wenn beide Teile einverstanden sind oder wenn der Mann nach tnlmudischem Recht zur Erteilung des Scheidebriefes befugt ist, oder die Frau sie verlangen darf und wenn hinzukmunit, daß die Scheidung auch bei Anwendung des deutschen Rechtes ausgesprochen werden durfte.“ Dr. Werner Blank. Neubildung des Dresdner Gemeinderats Wir erhielten folgenden Bericht: Der Vorstand der Israelitischen Religio nsgemeinde zu Dresden hatte am IR. März 1933 den uemeinderat aufgelöst und auch seit dieser Zeit die Geschälte der Gemeinde fortgcfiilirt, ohne einen neuen Gemeindcr.it wählen zu lassen. Nach längeren Verhandlungen wurde der Versuch gemacht, einen neuen Gemeuulcrnt unter Vermeidung eines Wahlkampfes durch Einigung der verschiedenen in der Gemeinde bestehenden Gruppen 5u erzielen. Die Versuche zur Schaffung einer Einheitsliste scheiterten. Daraufhin beschloß Jer Vorstand, den für Anfang des jahres festgesetzten Termin zur Neuwahl aufmliehen und' cine Satzungsänderung vorzunchmcn. 8!e dahin geht, daß die zu wählenden 10 tiemcindcverord- ״den von den Im Amt bleibenden 6 Mitgliedern des Genifindevorst,indes ernannt werde״. Zur BeschlußfähigKcit des neuen Geineinderats soll die Anwesenheit von 10 Mitgliedern erforderlich sein, darunter drei Vorstehern. Bei Stirn-• menglciclihciv soll die Stimme des gesdiäftsfülimulcii \ oritchers entscheiden. Die im früheren (iemeinderat vertretenen Gruppen, und lih ״Kulturbund" als Rcldiszentralstelle fltd. Kunstpflege Auf einer Werbevcraiistaltung des ״Ktilturbundes dcutscher Juden", die am 18. März in Frankfurt stattfand, gab Dr. Kurt Singer bekannt, daß soebeii die Zentralisierung der jüdischen Kulturarbeit im ״Kulturbund“ genehmigt wurde. Dr. Singer erklärte, daß nach dieser staatlichen Anerkennung die Schaffung mehrerer Zweigstellen geplant sei. Die Bczu ksgruppe A s c 11 a f f e 11 b u rg der Ailefa, Arbdisgemciiiscliaft deutscher Fabrikanten der Bekleidung«- Industrie, hat, laut ״Aschnffcnhiirgcr Zeitung״, beschlossen, ah 1. April 1934 keine Offerten von liichtarisehen Vertretern oder Fabrikanten anal« nehmen. Von dieser Maßnahme sind die bisherigen jüdisehen Vertreter ausgenommen, die an der Front min destens eine Kriegsverletzung erlitten haben, Eine derartige Kriegsverletzung ist beim Führer der Adefa, Btzirksgruppe Asdiaffenburg, durch Vorlage des Militärpakts nachzuweisen. die , — zwar sowohl die Jüdische Volkspartri als auch beralcn, sollen in dem neuen Gcnicindcrat vertreten sein. Expreß - Bilderdienst des Keren Kajemeth Die neueste, besonders schöne Lichtbilder *Reihe hiese Nachricht erweckt naturgemäß erhebliches Intertsse über den Kreis der Dresdner Gemeinde hinaus. Auch "Ir sind der Ansicht, daß es nach Möglichkeit vermieden *'״den sollte, Wahlkämpfe in den jüdischen Gemeinden du r c h z 11 f ii h r e n. Wir glauben aber, daß Je Aufstellung einer Einheitsliste überall dort möglich sein dürfte, wo wirklich alle Gruppen, die in der Gemeinde ver- »den sind, den ernsten Willen dazu haben. Wenn in Dresden Ziel nicht erreicht werden konnte, so lag das nicht an den Forderungen des G c m e i n d e v o r s t a n d c s, itn vergangenen Jahr hei diesen Verhandlungen erhoben "urdrn. Nunmehr ist der Geineindcvorstand, um einen Wahl- ""זיןח zu vermeiden, einen Schritt gegangen, der i״ *cuu׳r utiing nicht unterschätzt werden soll, wie ff ADLOJADÄ“ dieses niletzt die fifdt.1( ״ , t ,,, ״ , ״ ״ . "ij־ hören’, ist aus Kreisen der Dresdner Gemeinde ein Schritt ״?' der Reichsveitretung der deutschen Juden erfolgt, unu ״lcse Instanz ist dazu aufgefordert worden, den in Dresden *11«gebrochenen Streit zu schlichten. Wir hoffen, dal! die Kochsvertretnng bei der grundsätzlichen Bedeutung dieser Angelegenheit dem an sie lieraiigetreienen Wunsche Folge!!1־1׳Rii und es ihren Bemühungen gelingen wird, eine alle Dlle der Dresdner Gemeinde befriedigende Einigung herba- Uiiuhrcn. Ebenso klar sollte es aber sein, daß es sich bei "'"י in Dresden erfolgten Schritt des Gemeindevorstandes ״kut um einen Präzedenzfall handelt, der allgemein Mdigcahmt werden sollte. Es ist die Aufgabe aller verant- 01,״".,'lngsbcwußtai Juden und nller Gruppen, denen dns der Gemeinde am Herzen liegt, einen Weg zu finden, יי״י ohne Heraufbeschwörung eines Wahlkampfes und ohne ״**Biialimen. wie sie in Dresden erfolgt sind, zu einer Einigung Bbct die Fortlührung der Geineindcgcschäfte zu kommen. uv» •י״־יי vb-dÜtEH י׳ f־; D׳;<Jj<,fA '1*1• ׳, 1V.־i׳H׳J־ ׳;•öl*t,r:VI•1 EIN VOLKSFEST IN TEL-AWIW (Bildbericht von den Purim •Tagen) Eralvorführung gleichzeitig ln folgenden Städten all Auftakt zur Pees ich-Campagne: Beuthen, 26. 3., Hamburger Hof; Bielefeld, 25,3., Gemeinden•!, Turnerstr.; Dortmund, 22.3., Gcmelndeaaal; Frankfurt e.M ,21.3., Loge Carl, Moz&rtplaU 26; Gleiwit*,28. 3., Jüdi»chc8Vereinshaut*, Gloguii, 24,3״ Markt 21! Hlndenburg, 29.3״ Hotel Kochnunni Köln,24.3., OnegSchabbnth, Jugendheim; Karlsruhe,24.3.,Münzsaal, Waldstr. 79; Mannheim, 27. 3., Logenanal, C 4, 12; Oppeln, 25, 3״ FrcihcltslojJe; Magdeburg, 28. 3.! Stuttgart, 22• 3״ Hotel Wcatheimer, Rotcstr.; Stettin,26,3״ Feata&le Kerchowaki-Flecher. Ferner finden iß dieeer Woche In folgenden Orten Vorführungen itatti Allenitetn, Breeleu, Chemnitz, Danzig, Düsseldorf, Heilbronn, Ina'arburg, Kassel, Lauenburg, Ratibor, Riga, Wuppertal, Weißen{«!•. M BMek (n ein« neue Welt Grundlagen den Uedialuz Der liech,11״/ bildet die Avantgarde der Einwanderung nach Ercz Israel, die den Au Iba 11 des Landes auf einer gesunden Basis erstrebt. Jedes Mitglied des Uedialuz ist yerptlichtet, zur körperlichen Arbeit überzugehen und in Palastiiia cm Lehen als Arbeiter zu führen. Die Sprache des Hcchaluz ist hebräisch. 1 Uedialuz - Organisationen bestehen in 19 Landern. Die Heclialuz-Bcwcgmig zählt 100 000;Mitglieder. 150(KM) junge, jüdische Menschen, in den Ländern der Ualutli jn Bünden organisiert, betrachten sich als Nach- 35 JahreWCRU‘1* dcS ,1txhal"z• Altcr der Mitglieder: 17 bis Arbeit des Uedialuz 1 Vorbereitung zur Alijah (Hinaiifstclgcii, Wanderung nach! nlastina) durch eine 11 a 0 h s c h a r a h (Vorbereitung), und /vyar körperlich: Jeder Chain/ muß einen lamlwirtschaftmiu'ii oder handwerklichen Beruf ergreifen, — geistig; durch Darstellung der zionistischen Ideen und der pnlüstinensi- *clicit Wirklichkeit, Erlernung der hebräischen Sprache, Er* Ziehung zur jüdischen Gemeinschaft. Der deutsche Uedialuz Im April 1933 zählte er 500 Mitglieder in 5 Ortsgruppen. Hachscharahpimktc gab cs mir sehr wenig. Die Menschen kamen fast nur aus Jiigemlinindcn. Jetzt umfaßt er 14 000 Menschen in 106 Ortsgruppen. Davon ca. 3000 Menschen auf H.ichschitrah. Der deutsche Hcchaluz übernahm die Aufgabe, Tausende von ״Stam-Chaluzim“, Menschen, die bereits älter w״r1״ und nicht durch den Weg eines Jiigendbumles zur chaluztschcn Bewegung gekommen sind, innerlich■ zu erfassen, bevor sie zur Hachscharah gehen. Briefe an den Uedialuz ״Ich möchte Euch inittcilen, daß ich dem Hcchaluz angehöre und mich in folgender Angelegenheit an Euch wende. Mein Vater ist schon ein Jahr krank und meine Mutter auch. Der Vater ist lungenkrank und kann nicht arbeiten, und wir sind 7 Kinder. Ich hin der Acltestc. Ich habe einen Bruder von erst 3 Monaten. Ich hin schon 3 Jahre im Hcciialuz. Es gibt bei uns keine Handwerker, bei denen ich arbeiten kann. Was soll ich werden? Eine Schule gibt es nicht, und wenn cs eine gäbe, könnte ich da nicht lernen, denn wo sollte ich essen und wo trinken. Mein Vater und meine Mutter sagten mir, daß ich so tun sollte, als wäre weder Vater noch Mutter noch Haus vorhanden, und dann fuhr ich. Ich wußte nicht, wohin ich fahren sollte, aber ich fuhr. Man gab mir einen Brief von der Ortsgruppe mit, daß sie mir nicht helfen können. Ich fuhr in einen Kibbuz und bin schon eine Woche hier. Und noch habe ich keine Bestätigung vom Hcchaluz erhalten, daß ich hier arbeiten darf. Könnt Ihr mir nicht hellen und mir die Bestätigung schicken? Ich gehe und \veinc, denn ich weiß nicht, ob mau mich bestätigen wird, denn ich habe keinen anderen Platz, wo ich bleiben kann. Jetzt hin ich im Kibbuz itnd arbeite beim Holz.“ Aus der /Irbeit der größten Gruppe des Hcchaluz Berlin Fast ein Jahr Arbeit —• von April 1933 bis heute — erlaubt einen Ucbcrblick. Als die Arbeit begonnen wurde, waren zwar alle Faktoren gegeben, mit denen man zu rechneu hatte, W i c man jedoch mit diesen, dein Hcchaluz bisher nicht genau bekannten Faktoren zu rechnen habe, um zum Ziele zu kommen, dafür gab cs kein Lehrbeispiel. Klar ist, daß die ersten Versuche am ״lebenden Objekt“ ungeheuren Schwierigkeiten begegneten. I *er Snif TicchaJuz (Ortsgruppe) hat, soweit es sich nur machen ließ, von den ersten Tagen dieses Versuchs an bis heute statistische Unterlagen aus dieser weitverzweigten Arbeit gesammelt. Noch ist alles im Werden, in der Entwicklung nach oben. Das Beispiel einer Gruppe die In den Tagen de* Beginns dieser großen Arbeit zti bestellen begonnen hat, möge das illustrieren. Die Gruppe heißt ״Jacliad", Begonnen wurde mit der Arbeit In dieser Gruppe im April )933 mit 40 Menschen. Sie kamen einigermaßen regelmäßig zur Arbeit. Diese Arbeit tSichoth) konnte in der ersten Zeit nicht regelmäßig stattfinden. Man mußte von einem Raum in den andern wandern. Niemand half. Geld hatte man nicht, bekam mau nicht. Ver- »täiidnis für das Werdende war nicht vorhanden. Trotzdem gelang es der Gruppe, sich itn Juli zu konsolidieren. Die Ramnschwicrigkciten waren jetzt ziemlich behoben, man konnte regelmäßig Sichoth abhalten. Man sprach zuerst in zwa igtoser Reihenfolge über allgemein interessierende Themen: Chaluziuth, Grundlagen des Zionismus. Noch war kein System in der Arbeit. Man sprach und lebte ״vom Tage“. Erst später wurde auch darin eine Vertiefung angestrebt und erreicht, Chawerim von 1 iachscharahkihbuziin aus Rüdnitz, Vilkaviskis, Belzig, Alt-Karbe, besuchten die Gruppe. Im Laufe der Zeit sind etwa 5t) Menschen durch die Gruppe gegangen. Davon kamen zur Alijah 8, sind auf Hachscharah 10 Mitglieder. Bis Juni 1931 will diese Gruppe weitere 0 Mitglieder zur Alijall und 12 auf Flach« *cliarah schicken. Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Hachscharah« *feilen sind bekannt. Man konnte sieh nicht mit den Mög« lichkeitcii, die innerhalb Deutschlands z,ur Verfügung standen, begnügen, ln elf Ländern jenseits der Grenzen wurden neue Hnchscharnhpuiikte aufgebnnt. Das wichtigste bei der Arbeit ist, die Grundlage für ein Gemeinschaftsgefühl zu schaffen. Die Gruppe Jachad zeigt gerade liier deutlich das Erreichte: Ein Teil cier Gruppe will gemeinsam auf Hachscharah gehen und begnügt sich nicht, auf die Zuteilung der Haclischarahstellcn zu warten; sie bemühen sich eifrig, solche Stellen selbst _ ausfindig zu machen. Was Hebräisch betrifft, so kämpfte die Gruppe gegen die Uninteressiertheit ihrer Menschen und um einen guten Lehrer. Erst ab Oktober wurde ihre Ausdauer belohnt. Wie sehr, mag daraus licrvorgchcn, daß die Mensel!en dieser Gruppe jetzt jede Siclinh eine halbe Stunde lang Hcbräisch durchführen. Vier Mitglieder der Gruppe leiten den hebräischen Teil abwechselnd. Das Interesse daran und der Erfolg ist groß. Audi utn den Oiicg-Scliabbath (Schahhathfcicr) bemühte man sieh hier. Die Schwierigkeiten sind außcrordent« lieh Rroß, •ns dienen Bemühungen etwas nur halbwegs Be« friedigendes zu erreichen. Langsam, aber nicht mehr aufzuhalten, formt der Gedanke der Chaluziuth die Menschen, Jede Sichah, jeder Bericht aus Erez Israel, jedes Stück Wissen um ״früher“ und ״jetzt“, Jede Feier gibt dieses Oeschenk eines sinnvollen Lebens. Schimon Kronbergj, Im Rahmen der Wohnbau aktion der Hlsta« druth fand in Tel-Awiw die Grundsteinlegung zu einer der größten Wohnbauten statt, die in dieser Stadt errichtet werden sollen. Das Haus soll 88 Wohnungen, zum größten Teil Dreizimmerwohnung«!, enthalten. I t

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.