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Jüdische Rundschau · 1925-06-12 · Heft 46 (12.6.1925) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXX (1925)
Issue
Heft 46 (12.6.1925)
Date
1925-06-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 4« JüEDISCHE RUNDSCHAU Seite 411 Naumann und C. V. Prcrjprozefj Naumann gegen Foerder Berlin. (J.T.A.) Vor dem Amtsgericht Charloitcnburg (Amtsgcrichtsrat Dr. Neumann) fand am 9. Juni die Verhandlung über die Ehrcnbelcidigungsklagc Dr. Max Naumanns gegen den Syndikus der Brcslaucr Ortsgruppe des C.V., Dr. Foerder, statt. Gegenstand der Anklage .war eine Zuschritt Dr. Focrdcrs an die in Breslau erscheinende Jüdische Zeitung für Ostdeutschland", in welcher sich Dr. Foerder dagegen wehrt, daß ihm Dr. Naumann in seinem Mitteilungsblatt unterstellt hat, er hätte zur Zeit des Wnhlkamptes vor den Wahlen mm Preußischen Landesverband jüdischer Ocmeindcn in dem der zionistischen Bewegung dienenden Organ einen Artikel veröffentlicht, In welchem er Angriffe gegen den Vorsitzenden des Ceutrat-Vereius, Justizrat Brodultz, gerichtet hat. In der Zuschrift stellte Dr. Foerder fest, daß er dem übrigens mit dem Signum des Redakteurs der indischen Zeitung für Ostdeutschland, Dr. Prinz, versehenen Artikel ganz femgestanden und erst nach der Drucklegung von Ihm Kenntnis erhalten habe. Durch einige Stellen in dieser Zuschrift fühlte sich Dr. Naumann beleidigt und strengte die Klage an. Dr. Foerder erhob Widerklage, weil die Behauptung, er hatte unter fremder Marke gegen seinen Vorsitzenden gekämpft, für ihn beleidigend sei. Nachdem ein VcrglcichsvorschlaRdes Richters nicht zustande gekommen war, ging man in die Verhandlung ein. Wahrend der Verhandlungen platzten die Gegensätze sehr scharf aufeinander und die Stimmung war zum Teil sehr erregt. Dr. Foerder führte aus, Dr. Naumann, dessen Anhang im Ccntrnl-Vcrcln die nationaldeutsche Richtung vertrete, sei gegen ihn, Dr. Foerder, der ein Repräsentant jener Richtung im CV. ist, die die antizlonistlschc Wahlparole bekämpft habe und für praktische Mitarbeit am Palästina- Aufbau eintritt, fortwährend vorgegangen und hütte sogar seinen Ausschluß betrieben. Dies stieß {jedoch auf den Widerstand fast aller Vorstandsmitglieder, crllr Dr. Foerder setzte fleh mit der Richtung des Verbandes natlonaldcutscher Juden auseinander und führte aus, Dr. Naumann leiste durch seinen Kampf und seine Methoden gegen andersgesinnte jüdische Orupprn dem Antisemitismus Vorschub und schädige so die Arbeit des C. V., die auf die Bekämpfung des Antisemitismus eingestellt ist. Der Beklagte zitierte mehrere antisemitische Zeitungen und Bücher, die Aussprüche Dr, Naumanns in ihrem Kampfe gegen das Judentum benützen, Ja ihn ah Kronzeugen gegen das Judentum anführen. Der Kläger, Herr Dr. Naumann, legte seinerseits in ausführlicher Weise das Programm und die Weltanschauung der nationaldeutschcn Juden dar, die für Deutschtum und Judentum eintreten und nichts dafür können, wenn die Antisemiten sie mißbrauchen. Der Verband setze ungeachtet dessen seinen Kampf gegen die nach seiner Ucberzcugung schädlichen Richtungen fort, und die Richtung Dr, Foerder sei schädlich. Nach Schluß der Verhandlung kündete der Richter das Urteil, wonach der Beklagte, Herr Dr. Foerder, zu 150 M. Geldstrafe verurteilt und Herr Dr. Naumann freigesprochen wurde. * In seiner Verteidigungsrede brachte Dr. Foerder einen an ihn gerichteten Bricl des verstorbenen Qehelmrats Dr. Eugen Fuclis zur Verlesung, um dazutun, wie die Wirksamkeit Naumanns, dieses „jüdischen Dorten" von der überwältigenden Mchrheelt der deutschen Juden eingeschätzt wird. Der Brief, in dem Eugen Fuchs unter Betonung seines bekannten Standpunktes in der Frage Deutschtum — Judentum Herrn Naumann charakterisiert, lautet: Herrn Rechtsanwalt Foerder Breslau Sehr geehrter Herr Kollege! ihr Schreiben vom 9. April 1023 nebst Anlagen habe ich mit größtem Interesse gelesen. Ich teile Ihren Standpunkt. In unserem Vorstande ist zwar ein Herr, der auch im Vorstand der Naumann-Partei ist; ich bin aber der Meinung, daß, wer auf dem Naumannschen Standpunkte steht, nicht zu uns gehört. Die Naumannschc Auffassung belastet die im Ccutral-Vcrcin vereinigten Juden mit dem Vorwurf, daß sie nicht genug dcutschnatlonal sind. Ich habe vor Wochen eine längere Unterredung mit ihm gehabt, die damit schloß, daß ich ihm sagte, wir scheiden uns darin: daß sie deutsch sind im Sinne des deutschen Chauvinisten, wir deutsch in dem weltgeschichtlichen, universalen, dem Chauvinisten abholden Sinne des Deutschtums sind..., Ich füllte mich auch als Deutscher bis auf die Knochen, suche aber eine Synthese zwischen Deutschtum und Judentum, wie der Katholik eine solche zwischen Deutschtum und Katholizismus gefunden hat. Es ist leicht zu 6agen: Ich fühle nur Deutschi Dann habe ich eben für das Judentum nichts übrig, und dann verkenne ich die Aufgabe eines jüdischen Deutschen. . . . Gewiß kann man nicht zwei Väter haben, aber wir sind Kinder von Vater und Mutter; Ist das Deutschtum für uns der Vater, so ist das Judentum die Mutter oder umgekehrt Wie kann Naumann sagen, daß ich Im Jahre 1919 dem Zionismus gegenüber versagt habe? Von mir rührt die Erklärung her, in welcher wir gegenüber dem Oedanken einer jüdischen Volksgcmclnde die Erklärung losließen, daß wir ein unlöslicher Bestandteil des deutschen Volkes seien und als solcher fühlten. Der Fehler von Naumann Ist, «aß er erst Jetzt in die Bewegungeingetreten ist, und daß cr! 39» JahTe der Abwehr einfach geschlafen hat, während ■v'ir Ol , e synUiese von Deutschtum und Judentum gekämpft haben. . , . Wenn er den Kcrcn Hajessod ablehnt, so übersieht er, daß wir deutschen Juden die Verpachtung haben, jüdische Solidaritätsgedanken nicht von uns zu weisen, daß wir schon im Interesse des Deutsch- •* tums die Faden mit Palästina nicht zu zerreißen haben, wie denn auch hunderte angesehener deutscher Christen für den Palastinagcdanken im Interesse des Deutschtums eingetreten sind. Darüber magman so oder anders denken, jedenfalls halte Ich Naumann — und das habeich Ihm direkt ins Oesicht gesagt — für einen jüdischen Schädling, einen Mann, der noch seine Ohctto« «igenschaften nicht losgeworden» Ist, der scn an die deutschen Christen anschmeißt und dabei Stolz und Selbstbewußtsein einer aozl- »len oder Stammesgruppierung vcrleu «et, der zu denen gehört, die Ihrer Vlter nie?crn gcdcnkcn. Er gehört der Oruppe an, die l... »ufs tiefste verachten würde, wenn Ich deutscher Uirist wäre. . . , Das Wahlrecht zum Kongreß Von Dr. Martin Rosenbluth, Berlin. I. Der Bcrichtcrslaltcr des Kongreßgerichts, Herr Dr. Ringel, hat beim vorigen Kongreß mit Recht darauf hingewiesen, daß unsere Vorschriften für die Durchführung der Kongreß- Wahlen unvollständig sind und daß durch die Lücken iu der Gesetzgebung die Arbeit des Kongrcßgerichts erschwert wird. Eine Reihe von Anrcgungc'n, die das Kongreßgericht voriges Mal zwecks Ergänzung der Wahlvurschrilten machte, wurden der Organisntionskomniissloi! des Kongresses überwiesen, von dieser aber nicht bearbeitet und daher Im Plenum de» Kongresses mich nicht behandelt. Iis wfirc wuiKrlirunwcri, «l"ß diesmal ein oder mehrere Mitglieder des- Kongreßgcrlchte an den Verhandlungen der Orgnnlsatlomkomntlssion teilnehme«, damit auch In diesen Fragen Klarheit geschaffen wird, II. Entgegen den klaren Bestimmungen des Organisationsstatuta hat das Kongreßgericht voriges Mal in einer Reihe von Fällen Kongreßmandate bestätigt, obwohl die Schekelgelder vor Beginn des Kongresses nicht m bar an die zionistische Exekutive abgeführt worden waren. Das Kon» grcßgciicht hat In einer ganzen Reihe von Füllen Versprechungen auf nachtriig-llchc Zahlung ah bare Münze angenommen, was mit 8 52 des Organisations- Statuts direkt im Widerspruch steht. Am Kongreß Ist diese Tatsache erst in den allerletzten Tagen bemerkt worden, weil die zionistische Exekutive das Ergebnis der Scheketsnminhingen erst in der letzten Nummer der Kongrcßzcitung bekannt gegeben hat. Aber der energische Protest, den Julius Berg er nach dem Kongreß in der „Jüdischen Kundschau" gegen das Konj;rcßgcrkht wegen dieser Ucbcrschrcitung seiner Kompetenzen veröffentlicht hat, mntt Jetzt in Erinnerung gebracht werden, damit das Kongrcßgcricht sich diesmal im Rahmen' seiner Befugnisse hält, und ci muß gefordert werden, daß die zionistische Exekutive die den , Entscheidungen des Kongreßgerichts zugrunde liegende Schekclaufstelluiig zumindest gleichzeitig mit der Er stnlliing dcvSJ Hcrhhlü des Kongrcllgcrlcht« In der „Kongreß, zeitung" veröffentlicht und zwar mit der ausdrücklichen und formellen Erklärung, daß sämt liehe Schekclgcldcr in bar an die Exekutive abgeführt wurden. III. Im Gegensatz zu diesen Forderungen wird mein dritter Vorschlag wohl einigen Widerspruch hervorrufen. § 27 des Orgartisalionsstatuts lautet: „Die Wahl der Delegierten zum Kongreß ist direkt und geheim. Jeder Wähler hat eine Stimme." Ich schlage vor, diese Bestimmungen dahin abz.u ändern, daß es den Landesverbänden freisteht, die direkte Wahl der Delegierten durch die indirekte zu ersetzen. Wer in der Arbeit steht, weiß, welch ungeheure Mühe und Kosten die Durchführung der Sclickclaktlrm verursacht Um außerordentlich kleine Beträge von einer möglichst großen Anzahl Menschen zu bekommen, müssen Meere von Sammlern aufgeboten werden. Die zionistischen Zeitungen müssen monatelang vor dem Kongreß einen erheblichen Teil ihres Raumes liir Schektlaufriifc, Sclickrhiotl/.ril und Schcl.elat weise zur Verfügung stellen, die von den wenigsten gelesen werden. Eine Unzahl von geschriebenen und gedruckten Zirkularen muß mit viel Aufwand an Zeit und Geld an alle Ortsgruppen, Vertrauensmänner, Schckclkoinmt .silrc vcrchlckt werden. Das alles, weil die Schckclsammlung in den meisten LSndcrn die Zionfstcn nicht mehr in der Weise berührt, wie es früher der Fall war, als 200 Schekclzahtcr einen Delegierten zum Kongreß entsandten, wodurch Jede größere Ortsgruppe und jeder kleinere Bezirk direkt an den Wahlen und somit an der Schekelsammtung interessiert waf. Wenn es uns in Deutschland gestattet wäre, die Kongreßwahlen auf indirektem Wege vorzunehmen, d.h. wenn wir unseren Ortsgruppen und Bezirken wieder das Recht einräumen könnten, für etwa Je 200 Schekclzahlcr zwar nicht einen Kongrcfklclcglerten, wohl aber einen Wnhjmann zu wählen, wobei die Delegierten In einem zweiten Wahlgang von der Summe der Wahlmänncr gewühlt werden würden, wäre mit einem Schlage wieder das alte Interesse au der Schekel- Sammlung vorhanden. Die Orumk'itzc des Proportionalwahl- Systems könnten auf beide Wahlgänge Anwendung finden. Sie sind m. E. mit dem Modus der Indirekten Wahl keines»- |,wcgs unvereinbar, Wer meinen Vorschlag ablehnt, sollte zugleich andere Mittel und Wege weisen, um das Interesse nn der Schekel- Sammlung bis in die kleinste Ortsgruppe hinein wieder zu beleben und den Landesverbänden die heute für die Schekelaktion entstehenden unverhältnismäßig hohen Kosten an Zeit Energie und Geld zu ersparen. (Die Sperrungen rühren von uns her« Red.) Lindeskonlercoz der Poale Zloi In Deutschland Berlin. (J.T.A.l Am 31. Mal und 1. Juni tagte In Jena die vierte Landeskonferenz der „Poale Zlon" in Deutsch- Innd, welcher 80 Vertreter aus ganz Deutschland beiwohnten. Seitens des Wcttverbaiules Poale Zton nahm Herr IV. Locker an den Beratungen teil. Im Tätigkeitsbericht wurde festgestellt, daß die Poale Zion-Bcwcgung tiefe Wurzeln Ins deutsche Judentum geschlagen hat. Soriaklemokmtlochc Partei und Laixflagsfraktion In Thüringen begrüßten die Konferenz durch eigene Vertreter. Sekretär Neustadt erstattete den Bericht über die Arbeit in Deutschland, die erfolgreich vor sich geht. Die Landcsverbandswalüen erbrachten im Verhältnis zu den Mitteln einen guten Erfolg, in Leipzig nehmen die Poale Zion einen aktiven Anteil an dem Oemelndelcbcn, In anderen Städter werden sie sich an den kommenden Oemelmlewahtcn beteiligen. — Herr Locker sprach über die Lage in der jikliechen Welt, Dr. W. Fraustädter über die Struktur des deutschen Judentums, Lttbinski über Jugendbewegung, Berger über die Lage der zionistischen Bewegung im Zusammenhang mit dem jewish Agcncy-Problcm, Sc». Rudel über Mechaluz und PalSstinnamt, NeiiBtadt Uber arbeitendes Palästina, Es wurden die entsprechenden Beschlüsse gefaßt. Die Konferenz verpflichtete alle OrgnnlsaUonfimltgUedcr, sich an der Schckcl-Akllon zu beteiligen und beschloß, eine energische Arbeit zur Befestigung der Organisation einzuleiten. Das* ii"i";cwählte Zentralkomitee setzt Bich aus folgenden iU.ron zusammen: Berger, Wahl-Halbcrstadt, Solinger-Leipzig, Llffschltz, Lubinski Neu- Stadt, Sa ms Ott-Breslau, Dr. Fraustidter, Rudel, Büro des XIV. Zionistcnlconflrcßes I. Der XIV. ZionUtcnkongrcß beginnt am 18. August 1925 (28. Aw 5oS5) in Wien. II Gast karte ti. Wie anläßlich des XII. und XUI.Zionlstcnkongrcsscs im Jahre 1921 bzw. 1923 findet auch zum bevorstehenden XIV. Kongreß eine Verteilung den Gastkarten durch das Kongreßbüro an einzelne Personen nicht statt. Es ist klar, daß das Kongreßbüro eine Bolcho Verteilung nach zulällii.'cit Gesichtspunkten vornehmen müßte, was nur zu Unziiträglichkciten führen würde. Die Oastkarlcn werden vietmehr für jedes Land lediglich durch dlo Zentralen der Landesverbände bzw. durch die Larolcsbüros der Sonderverbündc ausgegeben. Wer nlso Oastkartcn bestellen will, hat sich unverzüglich mit der in Betracht kommenden Lntidcisorgiiiiisntiou In Verbindung zu setzen. Die Aulgnue von Ben t c 11 u » gc n an das Kongreßbüro ist vollkommen zwecklos; sie würde« vom Kongreßbüro nn die Zentralen der Land es verbände zu rück verwiesen. Personen, die bereif BcsleHungcn au das Kongreßbüro zu einem früheren Zeitpunkt gerichtet haben, mögen dieselben umgehend bei den für sie in Betracht kommenden Lamles- und Sondcrverhände« nochmals einreichen, da dieselben sonst keine Berücksichtigung finden können. Doppclbe» Stellungen, d. h. Kartenbestellungen bei zwei oder mehreren Lnndesorganlsntlonen sind tinzulässig und ziehen die Streichung der betreffenden Bestellung nach sich. In Deutschland wohnhafte Personen hal>en ihre BcstelhtnB zu richten nn die Zionistische Vereinigung für Deutschland, Berlin Wl5. Mclnckcstr. 10. Wer sich zur Zell der Bestellung nicht In schient ständigen Wohnsitz, sondern Im Auslände befindet, hat seine Kartenbestellung an die Zionistische Landesorganisation seines dauernden AufcnthaHslandcs zu richten. Das Kongreßbüro gibt nn Gastkarten diesmal nur Pcrina n enzkarten aus, die den Inhaber zur Teilnahme als Zuhörer bei sämtlichen öffentlichen Sitzungen des Kongresses berechtigen, von der Eröffnungssitzung bis zur Schlußsitzung. Oastkartcn für einzelne Sitzungen, Sitzungstagc oder Gruppen von solchen werden nicht ausgegeben. . Die Gastkarten sind in sieben, je nach Güte der Plätze abgestufte Preiskategorien eingeteilt: ä ßsterr. Schillinge^ Kategorie I.!/>r;ensll/c 24S,— Kategorie II. Balkon 1.-3. Reihe 210,- Parterre 15.—19. Reihe (unmittelbar hinter den Delegierten) 210,— Kategorie III. Balkon 4.-7. Reihe 175,- Parterre 20.—24. Reihe 175,— Kategorie IV, Parterre 25.—27. Reihe 140.— Oalcric 1,—3. Reihe 110,— Kategorie V. Parterre 28.—30. Reihe 70,— Oalcric 4.-8. Reihe 70,— Kategorie VI. Oalcric 9.—15. Reihe 35.— Kategorie VII. Stehplätze K— Bestellungen auf Gastkarten müssen bis spätestens 17. Juni bei, den Landesverbänden oder Landcsburos der Sonderverbände mit genauer Angabe über Art und Zahl der gewünschten Karten eingereicht werden. Die Landesverbände, übermitteln dem Kongreßbüro bis spätestens 20. Juni eine Ocsamlbcstcllcrlistc mit genauen Angaben über Namen und Wohnsitz der Besteller, Zahl und Kategorie der gewünschten Gastkarten, Die angegebenen Schlußtermine für die Einreichung der Kartenbestellungen, 17. Juni beiden Landesverbänden und 20, Juni beim Kongreßbüro, sind unter nlleu UnisUmlen einzuhalten. Nachträgliche Bestellungen sind zwecklos. Nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nimmt das Kongrcßlriiro .im 22. Juni eine Kontingentierung der von den Landesverbänden gemachten Bestellungen vor. Sobald das Kongreßbüro endgültig festgestellt und entschieden hat, wieviel Plätze und in welchen Preiskategorien es diese nn einzelne Verbände zuteilen kann, teilt es die entsprechenden Angaben unverzüglich, jedoch spätestens Sonntag, den 28 Juni den betreffenden Landesverbänden, eventuell auf tcK'graphischem Wirc mit. Die Landesverbände werden den Bestellern anfangs lull nähere Mitteilungen über die erfolgte Karicn/iilcilung und späterhin, jedoch längstem bis 26. Juli eine auf Namen lautende Kartenanwclsung übersenden, auf welche die Besteller ab 15. August die für sie reservierten Karten im Karlcnamt des Kongreßbüro;, Wien Hl, Lothringer Straße 20, abholen können. III. Pressekarten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Abgabe von Pressekarten im Hinblick auf die beschränkten räumlichen Verhältnisse des Kongreßsaales nur in begrenzter Anzahl und Im Einvernehmen mit den Landesverbänden erfolgen kann. Jedenfalls können nur die wichtigsten jüdischen und itichtjüdischcii Zeitungen berücksichtigt werden, Oesuche um Zuweisung von Journalistenkarten haben nur dann Aussicht auf Bcnicksichtfgiuv,', wenn Ihnen eine Erklärung der Redaktion beigefügt ist woraus hervorgeht, dal) die Rcd.iklion den betreffenden Herrn, und zwar nusschlteWlch diesen, mit der Berichterstattung über den Kongreß betraut. Diejenigen Redakteure, Vertreter und Korrespondenten wichtiger jüdischer und nichtjüdlscher Zeitungen, die sich ohne llclfügimg einer solchen offiziellen Bescheinigung mit der Bitte um Uebcrlassung von JournaHstenknrtcn an das Kongreßbüro gewendet haben, werden dringend ersticht, sofort nachträglich eine solche Bcscheiniguncr einzusenden, da ansonsten ihr Ansuchen unberücksichtigt bleiben müßte. Das Kongreßbüro wird sodann anfangs Juli denjenigen, die im Sinne obiger Ausfühmngcn um eine Pressekarte angesucht haben, mitteilen, ob sie eine solche erhalten. IV. Künstlcrcntwürfe. Das Kongreßbüro fordert hiermit nlle jüdischen Künstler auf, möglichst umgehend, spätestens jedoch bis 25. Juni Entwürfe einzureichen für 1. Delegierten-Abzeichen, 2. Kongreß-Postkarten. Das üclegicrtenabzclchen soll die Form einer Abzeichennndcl haben, aber auch als Symbol oder Emblem (Signet} zu verwenden sein und auf den XIV. Zlonlstcnkongreß unter Berücksichtigung hebräischer Zeichen hinweisen. Für die Kongreß-Postkarten ist die Wahl des Sujets vollkommen freigegeben. Büro de» XIV. Zionlstcnkonc resses. Fritz Uilmonn, Generalsekretär. Dr. N. M, Oelber, Leiter. Das Preßbüro der Agudas Jisroel meldet: Auf Orund der Londoner Beschlftfise findet zur Regelung der Gemeindegesetzfrage In Palästina am 30. Juni In Wien eine Sitzung der von der oguditliBchen und zionistischen Organisation ernannten Kommissionen statt. Entdeckung zweier Gehcmi-Jeschiwotli in Kiew. Die Sowjet-Polizei entdeckte am 6. Juni in Kiew zwei vor kurzen errichtete Jcschiwoth. Die Leiter der Jcschlwoth wurden verhaftet, es wird gegen sie die Anklage erhöbet]. ■ i *) 10Q österreichische Schillinge in & Rcfc&unark,

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