Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXX (1925)
- Issue
- Heft 45 (9.6.1925)
- Date
- 1925-06-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Hr.« JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 403 Presseschau .u Vfir haben bereits In der vorigen Nummer der „Jüdischen vJichau" aus der „Jewlsh Times" einen kurzen Auszug >t$ Interviews mit Kennworthy gebracht. Inzwischen "(jllcnllicht Je w Ith Guardian" einen ausführlichen lrtjlttl Kcnnworthys, auf den wir seines bemerkenswerten •hjlti wegen hier noch einmal eingehen. Der Verfasser geht ,jer im ganzen Orient von Marokko bis zum Irak fühlbaren .jbisclien Bewegung aus, besonders aber von der wahabi- "(dien Bewegung In Arabien und Im Ostjordanland. Bei (J{r Oclcgcnhcit schreibt er: „Nehcubel bemerkt, tnöchle ich hier auf einen früherci. thlcr hinweisen, den seinerzeit'ich und andere gemacht haben, ,1cm wir nicht das ganze Jordantal und die reichen Korn»;-iJcf auf der andern Seite in das neue Palästina einbezogen •iben. Wenn wir gezwungen sein sollten, den Emir Abdullah , unterstützen, so wäre uns unsere Lage wesentlich erleichtert, «tu wir in den reichen Landern jenseits des Jordans starke düthe Siedlungen hatten.«1 Dann kommt der Verfasser auf die Ernennung Plumers zu ,-tchen und glaubt, daO die antizionistischen Kreise, die von dieser Ernennung eine Acnderung der britischen pilisllna-PolIlik versprechen, sehr enttäuscht sein werden, lumtr wird in Palästina Fühlung mit dem neuen wertvollen idischen Einwandcrcrclcmcnt gewinnen. Ferner garantiere hon die Anwesenheit Balfours im britischen Kabinett die Fortdauer der zionismusfreundlichen Politik. Dann fährt der Verfasser folgcndcrmaOen fort: „So wichtig auch starke jüdische Kolonien in Ostjordanland jfen, so ist es jedenfalls noch wichtiger als je, wenn Zusammenstöße mit den Arabern und vielleicht sogar eine versuchte Invasion seitens der Anliängcr von Ibn Saud vjben werden, daß es im Lande eine zuverlässige Bevölkerung jibt, die man getrost, bewaffnen kann und die zuversichtlich! die Verteidigung ihres altncucn Vaterlandes kämpfen ünien. Also selbst von einem rein strategischen und mili- •irischen Gesichtspunkt aus müßte eine weitblickende brf» che Regierung die Einwanderung echter zionistischer lmmi< •tauten nach Paläslina In weitestem Umfange ermutigen. Araber können sich jederzeit gegen uns wenden und hre Unzuvcriässigkcit Ist sprichwörtlich. Aber das Land, in die Verwirklichung der großen Ideale des jüdischen Volkes ermöglicht hat, kann auf Unterstützung seitens dieses Volkes teclnen, deren Ansiedjung in Palästina durch unsere Hilfe möglicht worden ist. Das wird ein geprüfter Soldat noch ühneller erkennen, als sentimentale Konservative in England oder die Beamten in Whltchall". Kennworthy betont, auch er hätte eine Fortdauer von Herbert Samuels Amtsführung gewünscht, jetzt aber gelte es der Wacht zu sein, um zu verhindern, daß etwaige Acndcrungen der britischen Palästinapolitik zum schlechten eintreten könnten. Wie die „Wiener Morgenzeitung" meldet, fand im 1. Juni im jüdischen Klub in Haifa ein Abschiedsbankett Colonel Symcs statt, dem bisherigen Qouverncur des Norddistrikts, der wie bekannt als Nachfolger Claytons General, jekrelit der palästinensischen Regierung geworden ist. An itm Bankett nahm Nahum Sokolow teil. In zahlreichen Redci wurde der Verdienste Symes und die Errichtung neuer Stadtviertel in Haifa gedacht. Sokolow faßte In einer großen!ede die Grundgedanken des Zionismus zusammen und gab Hoffnung Ausdruck, daß Symcs auch In seiner neuen eilung ein Freund des Zionismus bleiben werde. Symcs tankte für die Abschledsrcdcn und hoffte, auch In seinem neuen Amt seine Aufgabe mit derselben Pflichterfüllung durchühren zu können wie In Haifa. Im „II ao In in" tritt Mosche Kl ein mann gegen eine Uebcrlührung der gesamten Ecxkutive nach Palästina auf. Zwischen „Zlonlst Review", dem Organ der ritischen Zlonislcn und dem nlchtzionistischcn „Jcwlsh Guardian" spielt sich zur Zeit eine bemerkenswerte Dis- »usslon ab, die durch den Wunsch unserer britischen Qc» (innungsgenossen ausgelöst wurde, daß die gesamte jüdische Arbeil In England von dem Oedanken des Palästina-Aufbaus durchdrungen würde. Im „Jüdischen Wochenblatt", Frankfurt a. Main, findet zur Zelt eine Debatte über das Verhältnis von M i s aehlundAchduth statt. Während Dr. Arnold Barth i der Forderung gelangt, daß der Misrachi die Palästina» Organisation, Achduth die Oaluth-Organisalion sei, wünscht im Gegensatz dazu Moritz A. Locb zwar den Eintritt mög- 'chst vieler Misrachisten in die Achduth, ohne aber einer 'dcntiliiicrung beider Organisationen zustimmen zu können, «hon weil die Achduth eine rein deutsche Organisation sei. Die „VossIsche Zeitung" beschäftigt sich In der Morgenausgabe des 5. Juni in ihrer außenpolitischen Umschau weh mit den Verhältnissen im Vorderen Orient. Der Ver» lasscr, Hans Zchrcr, will einen grundsätzlichen Unterschied »wischen der britischen Politik in Indien, Arabien und Palä» rtin» einerseits und gegenüber Irak und der Türkei andererseits «hen. Während in den zuerst genannten Ländern "Bland den nationalen Tendenzen der eingeborenen Bc» v%ning entgegenkomme, vor allem um sie von bolschcwi» 'Suchen Tendenzen zu trennen, habe man an der tückischen Fr°nt und Im Irak es mit einer Verschärfung der Lage "» h"). Dafür erblickt der Verfasser den Beweis In der Ernennung Lord Plumers, der sein Augenmerk wohl weniger ,a! Nastina als den Irak zu richten habe, sowie In der Annexion Cypcrns, das als Flottenstützpunkt umso wichtiger *ir«. weil die Türken Flotlenbauplänc hätten. Die „Kölnische Zeltung" hat in diesem Jahre *" Univcrsltälscröffnung in Jerusalem ihr Rcdaktlonsmltglicd J.'ehard von Mach In das Und gesandt Mach hat in ,!tf Aufsätzen am 26. und 29. März sowie am 9. und 11. April l Kindlicher und wohlwollender Welse seine Eindrücke so- *ol|i von der Unlvcrsltitscinwcihung wie von Tel-Awiw und 01,1 R»nzcn jüdischen Leben im Lande wiedergegeben. Nunfthr beßinnt er mit der Veröffentlichung einer au! vier Artikel J'^incten Serie „Zionismus", deren erster Artikel am Z' «al mit der Unterüberschrift „Utopien und Wirklichkeit" a ^Werten ist. Der Artikel behandelt Balfour-Deklaration. fi^it und Weißbuch als die juristische Orundlage des * V. v illcn Hcilns und 8cnt im Ansch,uö dsra" au« das "«Unit der nationalen Heimstätte zu den Arabern über. ier .Alexander Molsi! tritt eine Orientreise an, die (ja auch ^»Uitioi Uhren wird Büro des XIV. Zionistcnkongreßes I. Der XIV. Zionistenkongrcß beginnt am 18. August 1925 (28. Aw 5685) in Wien. II. Oastkarten. W|c anläßlich des XII. und Xlll.ZIo» nistenkongresses Im Jahre 1921 bzw. 1923 findet auch zum bevorstehenden XIV. Kongreß eine Verteilung der Oastkarten durch das Kongreßbüro nn einzelne Per» sonen nicht statt. Es ist klar, daß das Kongreßbüro eine solche Verteilung nach zufälligen Gesichtspunkten vornehmen müßte, was nur zu Unzuträglichkcltcn führen würde. Die Oastkarten werden vielmehr für jedes Land lediglich durch dlo Zentralen der Landesverbände bzw. durch die Landeshflros der Sondcrverbümlc ausgegeben. Wer nl»o Onstknrlrn bestellen will, hat ».Ich unverzüglich mit der In Betracht kommenden Landesorganlsation in Verbindung zu set/cn. Die Aufgabe von Bestellungen an das Kon« greßbüro ist vollkommen zwecklos; sie wür» den vom Kongreßbüro an die Zentralen der Landesverbände zurückverwiesen. Das Kongreß» büro ersucht deshalb zur Vermeidung unnützer Arbeiten und vergeblichen üc'.d- und Zcitaulsvandes, von Bestellungen und Anfragen betreffs Oastkarten direkt an das Kongreßbüro ab» zusehen und ausschließlich an die Zentralstellen der Landesverbände und die Landesbüros der Sonderverbände heranzutreten. Außerachtlassung dieser Weisungen kann unter Umständen, von unnötigen Verzögerungen ganz abgesehen, die Nichtberücksichtigung der Bestellungen verursachen. Personen, die bereits Bestellungen an da» Kongreßbüro zu einem früheren Zeitpunkt gerichtet hnben, mögen dksvllicn umgehend bei den für sie in Betracht kommenden Latulcs- und Sondcrvcrhruidcn nochmals einreichen, da dieselben sonst keine Berücksichtigung linden können. Doppelbe» Stellungen, d. h. Kartenbestellungen bei zwei oder mehreren Landcsorganlsationcn sind unzulässig und ziehen die Streichung der betreffenden Bestellung nach sich. In den Ländern, in denen neben der Landesorganlsation Sondcrvcr» bände bestehen, haben die LandcsorganLatiorvcn durch Vcrglckhung ihrer Bcstcllcrlistcn mit derjenigen der Sonder» verbände für eine Vermeidung von Doppclbcstcllungen zu sorgen. In Deutschland wohnhafte Personen haben Ihre Bestellung zu richten an die Zionistische Vercin'gung für Deutschland Berlin Wl5. Mcinckcstr. 10. Wer sielt zur Zeit der Bestellung nicht in seinem ständigen Wohnsitz, sondern im Auslände befindet, hat seine Karten bcstcllung an die Zionistische LnudcsorganLa ion seines dauernden Aufcnfhaltslandcs zu richten. Das Kongreßbüro gibt an Oastkarten diesmal nur Per manenzkarten aus, die den Inhaber zur Tci'na'imc als Zuhörer bei sämtlichen öff entlichen Sitzung'n des K ngresses bcrccht'gcn, von der EröffnunissÜzung bii zur Schlußsitzung. Oastkarten für einzelne Sitzungen, Sitzengstagc eder Oruppcn von solchen werden nicht ausgigebcn. Die Oastkarten sind in sieben, je nach Oüte der Plätze abgestufte Preiskategorien eingeteilt: a österr. Schwinge*) Kategorie l. Logensitze 245,— Kategorie II. Balkon 1.-3. Reihe 210,— Parterre 15.—10. Reihe (unmittelbar hinter den Delegierten' 210,— Kategorie Iii. Bal' on 4.-7. Reihe 175,- Partcrre 20 —24. Reihe |75,— Kategorie IV. Parterre 25.—27. Reihe 140 — Oalcric 1.—3. Reihe 140,— Kategorie V. Parterre 28.—30. Reihe 70,— Oalcrie 4.-8. Reihe 70,— Kategorie VI. Oalcric 9.-15. Reihe 35.— Kategorie VII. Stehplätze . 14,— Bestellungen auf Oastkarten müssen bis spätestens 17. Juni bei den Landesverbänden oder Landesbiiros der Sonderverbände mit genauer Angabe über Art und Zahl der gewünschten Karten eingereicht werden. Die Landesverbände übermitteln dem Kongreßbüro bis spätestens 20. I u n i eine Ocsanitbcslellcrliste mit genauen Angaben über Namen und Wohnsitz der Besteller, Zahl und Katcgirle der gcwunsvhtcn Oastkarten. Die angegebenen Schlußtermine für die Ein reich ung der Kartenbestellungen, 17. Juni beiden Lan desverbänden und 20. Juni beim Kongreßbüro sind unter allen Umständen einzuhalten. Nachträgliche Bc Stellungen 6ind zwecklos. Wenn die Kartenbestellung eines Landesverbandes (Landes^ büro eines Sonderverbandes) ois zu dem angegebenen Termin auf brieflichem Wege nicht rechtzeitig heim Kongreßbüro eingereicht werden könnte, so Ist sie bis zu diesem Tag unter der Telegrammadresse: „Congreziou Wien" auf tele graphischem Wege zu übermitteln (Mossccodc). Nach Maßgabe des vcrlügl-arcn Raumes nimmt alsdann das Xongrcßbiiro am 22. Juni eine Kontingentierung der von den Landesverbänden gemachten Bestellungen vor. Sobald das Kongrcßhfiro endgültig festgestellt und entschieden hat, wieviel Plätze und In welchen l'rclskatcgorlcn es dl .-sc an einzelne Verbünde zuteilen kann, teilt es die entsprechenden Angaben unverzüglich, jedoch spätestens Sonntag, den 28 Juni den betreffenden Landesverbänden, eventuell auf telcgraphlschcm Wege mit. Die Landesverbände werden den Bestellern anfangs Juli nähere Mitteilungen libcr die crfol«te Kartenzuteilung und späterhin, jedoch längsten«! bis 26. Juli eine auf Namen lautende Kartenanwclsimrr, übersenden, auf welche die Besteller ab 15. August die für sie reservierten Karten im Kartenamt des Kongreßbüros, Wien III, Lothringer Straße 20, abholen können. III. Pressekarten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Abgabe von Pressekarten im Hinblick auf dje beschränkten räumlichen Verhältnisse des Kongreß» saales nur in begrenzter Anzahl und im Einvernehmen mit den Landesverbänden erfolgen kann. Jedenfalls können nur die wichtigsten |üdi-schcn und nlchtjüilUchcn Zeitungen berücksichtigt werden. Gesuche um Zuweisung von Journalistenkarten haben nur dann Aussicht auf Bcriicksichtigimrr. wenn ihnen eine Erklärung der Redaktion beigefügt ist woraus hervorgeht, daß die Redaktion den betreffenden Herrn, und zwar ausschließlich diesen, mit der Berichterstattung über den Kongreß betraut. Diejenigen Redakteure, Vertreter und Korrespondenten svichtiger jüdischer und nichtjüdischer Zeitungen, die sich ohne Beifügung einer solchen offiziellen Discnclnlgung mit der Bitte um Ucbcrlassung von Journallstcnkarten an das Kongreßbüro gewendet haben, werden dringend ersucht, sofort nachträglich eine solche ßcschelnlininn' riimrrivJcn, da ansonsten Ihr Ansuchen unberücksichtigt hk-lhcn müßte. Das Kongreßbüro wird 6odaun anfangs Ju'i denjenigen, die im Sinne obiger Ausführungen um eine Pressekarte angesucht haben, mitteilen, ob sie eine solche erhalten. IV. Künstlercntwürfe. Das Kongreßbüro fordert hiermit alle jüdischen Künstler auf, möglichst umgehend, spätestens Jedoch bis 25. Juni Entwürfe einzureichen für 1. Delegierten-Abzeichen, 2. Kongreß-Postkarten. Das Dclcgicrtcnabzcichcn soll'die Form einer Abzeichennadcl haben, aber auch als Symbol oder Emblem (Signet) zu verwenden sein und auf den XIV. ZlonUtcnkonereß unter Berücksichtigung hebräischer Zeichen hinweisen. PQr die Kongreß-Postkarten ist die Wahl des Sujc:» vollkommen freigegeben. Büro des XIV. Zlonlstcnkongresscs. Fritz Ullmann, Generalsekretär. Dr. N. M, Oelber, Leiter, *) 100 österreichische Schillinge « 61 Reichsmark. Walilordnuufl Für die Wahlen von Delegierten zum XIV. Zionistenkongrcß wird folgende Wahlordnung erlassen; „> i K h <J.c<lcs Mitßliwder Zionistischen Weltorganisation (Schekel/ahlcr) erlangt mit erreichtem 18. Lebensjahr <)a% nklivo und mit erreichtem 24. b-hensjahr das passive Wahlrecht zum Kongreß. Das passive Wahlrecht ist nn den Nachweis der ür iilluiiir der Verpflichtung geguiübcr dem Kercu Hajcswd, Wbundcii. IXr llauptwahlkummission sollen entsprechende Bestätigungen der zuständigen Kcrcn-Hajcssod-Büros vorgelegt werden. § 2 Die Leitung der Wahlen in einem Wahlkreis liegt in den Hunden des Wahlvorstandes des betreffenden Kreises. Dieser ist den Wahllcilungcn in den Wahlorlcn übergeordnet. Der Vorsitzende des Wahlvorstandcs ist für die Aufbewahrung der Wahldokuniciite verantwortlich, _ ß 3. Jede Ortsgruppe der Zionistischen Vereinigung für Deutschland gm als Wahlort. Für jeden Wahlort wird durch die Hauptwahlkommission ein verantwortlicher Wahlliitcr gestellt. Jede an der Wahl beteiligte Richtung ist berechtigt, nach Mallgabc ihrer ungefähren Zahlcnstärke Vertreter in die Wahileitung zu entsenden, die dem Wahllcitcr zur Seite steht. Der Wahllcitcr hat die Stimmzettel und die anderen Dokumente in Ordnung zu verwahren und zur Verfügung der übergeordneten Walilbchördcn zu halten. Zur Leitung des Abstimmungsgcschältes kann der Wahllcitcr eine Wahlkommission einsetzen, die ihm verantwortlich ist. 8 4. Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 50 Wählern des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein, von denen ein für weitere Verhandlungen bevollmächtigter Vertreter zu bezeichnen ist. Kein wanlcr darf mehr als einen Walilvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere unterschriebet», 60 ist seine Unterschritt aul allen Wahlvorschlägcn zu streichen. per Hnuptvvahlkoinnilssioii sind schriftll.hc Erklärungen der in einem Wahlvorschlag benannten Bewerber vorzulcßcn, aus denen hervorgeht, daß die betreffenden Bewerber bereit sind, eine auf Qrund dieses Wahlvorsclilagcs erfolgende Wahl anzunehmen. , S 5. Auf einen Waldvorschlag kann für jeden Bewerber cm Lrsatzbcwerbcr benannt werden, der an die Stelle des Bewerbers tritt, falls dieser ausscheidet. Werden Ersatz» besverber nicht namentlich benannt, so gelten die in der eingereichten Liste verzeichneten Bewerber, die nicht zu Delegierten gewählt werden, a's Ersatzbewerber. Diese treten für den Fall des Ausscheidens eines oder mehrerer Delegierter einer Liste iil der Reihenfolge des Wahlvorschlagcs an die Stelle der ausscheidenden Delegierten. Wenn von verschiedenen Richtungen eine gemeinsame Liste aufgestellt wird, so tritt Im Falle des Ausscheidens eines Bewerbers an dessen Stelle, sofern im Walilvorschlag nichts anderes bestimmt Ist, der nächstfolgende Bewerber der gleichen Richtung. Kein Delegierter darf auf mehr als einem Walilvorschlag an erster Stelle stehen. Die Bewerber sind mit Ruf- und Familiennamen und In deutlich erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. § 6. Mehrere Wahlvorschläge können in der Welse miteinander verbunden werden, daß sie anderen Vorschlägen gegenüber als ein einheitlicher Wahlvorschlag zu behandeln) sind. Die Hatiptwahlkommisslon bestimmt den Termin, bis zu welchem die Verbindung der Wahlvorschlägc von den betreffenden Vertretern übereinstimmend schriftlich zu er» klären ist. 8 7, Die recht/eilig eingegangenen Wahlvonclilägc werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs mit Ordnungsnummern und mit dem Namen des an erster Stelle stehenden Bewerbers versehen. Sic werden in der Reihenfolge der Ordntmgsnummern In der „Jüdischen Rundschau" bekanntgemacht. Die Zurückziehung eines Wahlvorschlagcs oder die Trennung von verbundenen Listen muß der Hauptwahlkommisslon bis zum 8. lull 1925 mitgeteilt und von dieser bis zum 14. Juli 1925 einschließlich bekanntgemacht werden. 8 8. Die Wahl Ist geheim. Jeder Wähler muB persönlich Im Wahllokal erscheinen. Er nennt der Wahlkommisslon seinen Namen und seine Adresse und empfängt einen Stimmzettel, den er persönlich in die Wahlurne legt. Wähler, die in der Wahlzcit von ihrem Wohnort abwesend sind, oder deren Wohnsitz nicht Im Bc/irk einer Ortsgruppe liegt, können die Wahl brieflich ausüben, indem sie den Stimmzettel In einen verschlossenen Umschlag Icpeii und diesen Umschlag in einem Brief (in einem zweiten äußeren Umschlag) an das Bureau der Z. V. f. D., Berlin, W15, Mcinckcstr. 10, einsenden. Die betreffenden Briefe dürfen nicht vor dem 19, Juli 1925 zur Post gegeben werden und müssen spätestens am 28. Juli bei der HauptwahU kommisslon eintreffen. Im äußeren Umschlag ist beizufügen! 1. Ein Begleitbrief, in dem mitzuteilen ist, daß der. verschlossene Umschlag den Stimmzettel für die Wahle«; zum XIV. Zionistenkongrcß enthält. Dieser Begleitbrief muH die genaue Angabc des ständigen Wohnortes und der Adrcsso des Wühlers enthalten und den OrutvJ dalür angeben, warumj schriftliche Abstimmung notwendig Ist. Er muH von demj betreffenden Wähler eigenhändig unterschrieben «In; 2. die auf den Namen lautende Schckcloulttune für da* Jahr 5685. Die Wahllokale, Tage und Tageszeiten, In denen das Stimmrecht gemäß Absatz 1 durch persönliche UcberRabc der Stimmzettel ausgeübt wird, werden durch die örtlichen Wahllcitcr festgesetzt und sind entweder durch VerölfenU üchung In der .Jüdischen Rundschau" oder in ortsüblicher: Weise den Wühlern spätestens drei Tage vor Beginn dee Wahlen bekanntzugeben. § 9. Als Wahllcgitimation gilt die auf den Namen, lautende Schckclquittung für das Jahr 5685. In Ortsgruppen, In denen der Schekcl zusammen mit dem Mitgliedsbcitrarj erhoben wurde und besondere Schckclquiltungeii nicht aus- KCgcbcn wurden. gilt die Mitgliedskarte als wahllerji.inmtion. Es muß jedoch klar aus ihr ersichtlich sein, daß der Schekcl für das laufende Jahr bezahlt worden Ist. 8 10. Der Wahllcitcr hat Maßnahmen zu treffen, dio, eine ordnungsmäßige Legitimierung der Wühler gewährte!<t n und eine doppelte Ausübung des Wahlrechts verhindern. E% wird empfohlen, die zur Legitimation vorgelegte Schckclquittung bzw. Mitgliedskarte abzustempeln, 8 11. Auf dem Stimmzettel muß der Wähler dicOrdnimgsnummer und mindestens den Namen des an erster Stella stehenden Bewerber* eines gemäß § 7 bckanntgcrnachtcn) Wahlvorschlagcs vermerken. Die Veränderung einer List» Ist unzulässig. Stimmzettel, die dieser Bestimmung nicht entsprechen. sind ungültig, et icl denn, daß die Wahileitung elnstimmitj